Art, Inhalt und Umfang der Leistungen. beim Betreuten Wohnen für psychisch behinderte Menschen. im Kreis Coesfeld
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- Matilde Lehmann
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1 Kreis Coesfeld / Untere Gesundheitsbehörde Fachdienst Koordination und Planung Art, Inhalt und Umfang der Leistungen beim Betreuten Wohnen für psychisch behinderte Menschen im Kreis Coesfeld Zusammengestellt unter Einbeziehung von: - Landes- "Rahmenvertrag gemäß 93 d Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ambulanter Bereich zu den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen nach 93 Abs. 2 BSHG (Stand: )" - Hinweise und Erhebungsbögen zum Hilfebedarf von Menschen mit Behinderungen "H.M.B.", H. Metzler, Forschungsstelle "Lebenswelten behinderter Menschen", Eberhard-Karls-Universität Tübingen - ICF der WHO Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation - BSHG und SGB IX Bundessozialhilfegesetz und Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Bei der Zusammenstellung der Grundlagen für das Betreute Wohnen psychisch Behinderter im Kreis Coesfeld konnte maßgeblich auf die Ergebnisse zurückgegriffen werden, die zuvor unter Mitwirkung zahlreicher Einrichtungen, Dienste und Träger bereits für das Betreute Wohnen chronisch mehrfach geschädigter Suchtkranker und das Betreute Wohnen für geistig behinderte Menschen erzielt worden waren. Die umfangreiche Vorarbeiten wurden u.a. erbracht von - der Expertenrunde zur Einrichtung von Angeboten zum Betreuten Wohnen für chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke im Kreis Coesfeld sowie dem - Arbeitskreis Betreutes Wohnen für geistig behinderte Menschen im Kreis Coesfeld Die Federführung lag beim Kreis Coesfeld (Abteilung Besondere Lebenslagen und Abteilung Gesundheitshilfe). 1
2 I. Grundsätze: I.1 Das Betreute Wohnen für psychisch behinderte Menschen im Kreis Coesfeld ist eine ambulante Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auf der gesetzlichen Grundlage der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Es leistet ambulante Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten und ist auf Menschen ausgerichtet, die infolge einer psychischen Beeinträchtigung wesentlich behindert oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. I.2 Das Betreute Wohnen verfolgt insbesondere das Ziel, dem Leistungsbezieher / der Leistungsbezieherin aus der Zielgruppe eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit (Wohnung) und seinem / ihrem Umfeld zu eröffnen und zu erhalten sowie dem behinderten Menschen eine Eingliederung in die Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu bewahren. I.3 Das Betreute Wohnen wird überwiegend aufsuchend in der Wohnung und im direkten sozialen Umfeld des Leistungsbeziehers / der Leistungsbezieherin durchgeführt (Hausbesuche, Begleitung und Besuche außerhalb der Wohnung). Die ambulanten Hilfen zu selbstbestimmtem Leben finden im Einzelwohnen oder in anderen Wohnformen außerhalb der Herkunftsfamilie statt. Die Betreuung erfolgt regelmäßig und kontinuierlich durch einen Bezugsbetreuer oder eine Bezugsbetreuerin (Bezugspersonenansatz, Kontinuität des Betreuungspersonals). I.4 Das Leistungsangebot des Betreuten Wohnens für die Zielgruppe umfasst als Mindeststandard die Palette der nachstehend angeführten Tätigkeiten, die im Abschnitt II. nach Betreuungsinhalten und Betreuungsformen, nach Betreuungsphasen sowie nach direkten und mittelbaren Betreuungsleistungen einschließlich indirekte Leistungen gegliedert sind. Betreuungskontakte am frühen Morgen, am späten Abend oder am Wochenende gehören zum möglichen Leistungsrepertoire. I.5 Im jeweiligen Einzelfall werden die Ziele, die Schwerpunkte, die Intensität, die Dauer, die regelmäßigen Kontaktzeiten und der Umfang der Betreuungsleistungen sowie ihre Inhalte und direkten und mittelbaren Formen nach den Ergebnissen der individuellen Hilfeplanung und Helferkonferenz am individuellen Hilfebedarf sowie an den persönlichen und sozialen Ressourcen des Leistungsbeziehers / der Leistungsbezieherin ausgerichtet. I.6 Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich und in ihrer Ausgestaltung nach Art, Inhalt, Umfang und Qualität darauf ausgerichtet sein, gegenüber Leistungsbeziehern / Leistungsbezieherinnen nach Maßgabe ihres jeweiligen Hilfebedarfs fachlich qualifiziert die notwendige Hilfeleistung zu erbringen. Die Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. 2
3 II. Betreuungsleistungen: Das Betreute Wohnen für die Zielgruppe umfasst die folgende Palette an Tätigkeiten, die nach Betreuungsinhalten, direkten und mittelbaren Betreuungsformen sowie indirekten Leistungen und Betreuungsphasen unterschieden sind. II.1 Betreuungsinhalte: Zu den als Aufgaben wahrzunehmenden Betreuungsinhalten gehören: Hilfen zur Teilhabe an Möglichkeiten oder Aktivitäten der Selbstversorgung und des selbstbestimmten Lebens im Bereich Wohnen (z.b. Hilfen bei häuslichen Aktivitäten wie Haushaltsführung und Selbstversorgung) Hilfen zur Teilhabe an sozialen Beziehungen bzw. bei interpersonellen oder sozialkommunikativen Aktivitäten Hilfen bei der Bewältigung von allgemeinen Alltagsaufgaben und Leistungsanforderungen (z.b. Tagesstrukturierung, tägliche Routine, Monotonie, Ausdauer; unerwartete, veränderte oder wechselnde Aufgaben und Anforderungen; Stress, Lebensplanung) Hilfen zur Teilhabe an bedeutenden Lebensbereichen wie z.b. - Wohnen (häusliches Leben) - Versorgung mit materiellen, existenzsichernden Lebensgütern - Gesundheitsförderung, Gesundheitsschutz und gesundheitliche Versorgung - Gemeinschaftsleben (soziale Kontakte, soziale Beziehungen) - Bildung und Ausbildung - Arbeitsleben (Erwerbsarbeit und Beschäftigung) - Wirtschaftsleben (Umgang mit Geld und Finanzen) - Freizeitgestaltung und Erholung - sonstiges Leben in der Gemeinschaft und in der Gesellschaft Hilfen zur Vorbeugung oder Bewältigung - von gesundheitlichen Schädigungen und Aktivitätseinschränkungen (z.b. von begleitenden körperlichen oder psychischen Erkrankungen und ihren Folgen, einschl. Suchtverhalten) sowie - von Störungen oder Einschränkungen des Anpassungsverhaltens oder von Verhaltensstörungen 3
4 II.2 Betreuungsformen: Zu den anzuwendenden Betreuungsformen (Methoden) gehören die folgenden (in Relation zum Leistungsbezieher/ zur Leistungsbezieherin) direkten und mittelbaren Betreuungsleistungen: II.2.1 Direkte Betreuungsleistungen: - Information - Beratung - Beziehungsaufbau und -gestaltung - psychosoziale Begleitung - Training (zur Ausübung von Aktivitäten und Aneignung von Fähigkeiten und Fertigkeiten) - Anleitung (einschl. begleitende Instruktion bei der Ausübung von Tätigkeiten; einschl. Modellverhalten oder stellvertretende Ausführung mit Anleitung zur Aneignung von (Teil-) Handlungen (Modelllernen)) - Assistenz (Begleitung von Aktivitäten durch sprachliche Unterstützung und kleine Handreichungen) - stellvertretende Ausführung (Die Betreuungsperson führt stellvertretend für die zu betreuende Person Aktivitäten selber aus. Die Leistung wird nicht in der Regel, sondern nur im Besonderen, d.h. zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Bedingungen durchgeführt: - bei besonderen Bedarfslagen / besonderem Hilfebedarf (z.b. zur Erreichung des Mindestmaß an lebenspraktischen Fähigkeiten) - in besonderen Betreuungsphasen (z.b. in den ersten 6 Monaten nach Betreuungsbeginn, um noch nicht manifest vorhandene, aber absehbar erreichbare Selbsthilfepotenziale zu aktivieren) - beim Modelllernen (als Modellverhalten mit Anleitung) oder - in Krisenzeiten (z.b. um Krisen kurzfristig bewältigen zu können oder um in Krisen besondere Mängel kurzfristig aufzufangen)) - Hausbesuche - Begleitung und Besuche außerhalb der Wohnung - telefonische Kontakte - Kontakte in der Dienststelle - Einzelgespräche - Gruppengespräche 4
5 - Krisenvorbeugung, Krisenintervention, Krisenbewältigung - Vermittlung weiterführender Hilfen - Zusatzleistungen wie z.b. Durchführung von Freizeiten, Festen u. Gruppenangeboten II.2.2 Mittelbare Betreuungsleistungen: - Gespräche im sozialen Umfeld des Klienten einschl. Angehörigengespräche - Case-Management einschl. individuelle Hilfeplanung und Hilfeorganisation; Abstimmung mit Helferfeld und Versorgungsbeteiligten im Einzelfall; Kooperation mit anderen Einrichtungen, Stellen und Helfern im Einzelfall - Milieu- oder Umfeldgestaltung im Einzelfall; Vermittlung und Organisation von Gütern und Lebensbedingungen (einschl. Wohnungsrenovierung) im Einzelfall - Telefonate und Schriftverkehr bezüglich Alltagsangelegenheiten von Klienten - Einzelfalldokumentation und -berichterstattung - Teilnahme an / z.t. auch Organisation von Fallbesprechungen, Helferkonferenzen, kollegiale Beratungen und Supervision - Tätigkeiten zur Qualitätssicherung im Einzelfall - Fahrzeiten zwischen Dienststelle und Einsatzorten im Einzelfall - einzelfallbezogene Tätigkeiten im Vorfeld einer Betreuung und im Rahmen einer Nachbetreuung ehemaliger Klienten (z.b. zur weiteren Hilfebedarfsermittlung, Hilfeplanung und -organisation) II.3 Betreuungsphasen: Die o.a. Betreuungsinhalte und direkten oder mittelbaren Betreuungsformen sind nach dem Verlauf und der Entwicklung des Einzelfalls in den unterschiedlichen Phasen im Betreuungsprozess (z.b. Vorfeld, Aufnahme- /Kontaktaufbauphase, Krisen, Lebensveränderungen, Entlassungs- /Ablösephase, Nachbetreuung) fachlich angemessen anzuwenden. 5
6 II.4 Indirekte Leistungen: Zu den wahrzunehmenden indirekten Leistungen beim Betreuten Wohnen der Zielgruppe gehören: - anteilige Leistungen für Verwaltung, Leitung und Regieaufgaben (Planung, Steuerung, Kontrolle, Prüfung) des Dienstes einschl. Qualitätssicherung - Verknüpfung, Kooperation und Koordination des Angebotes mit regionalen Versorgungsstrukturen bzw. mit anderen Einrichtungen, Diensten, Praxen und Stellen im Bereich der sozialen und gesundheitlichen Versorgung in der Region einschl. Fachgremienarbeit - Öffentlichkeitsarbeit 6
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