Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Aachen Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zum Kreis Aachen bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein- Westfalen gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörperschaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspekti- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 ve bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einem im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für den Kreis Aachen dargestellt. Aus dem Kreis Aachen konnten insgesamt 27 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um die Teilnahme an der Befragung gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen des Kreises Aachen für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LVR für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: Behindertenbeirat der Stadt Alsdorf Behindertenbeirat der Stadt Eschweiler Behindertenbeirat der Stadt Stolberg Behinderten Forum Herzogenrath Behindertenbeauftragter des Kreises Aachen Behindertenbeauftragter der Stadt Baesweiler Die folgenden Träger 4 : AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG Landschaftsverband Rheinland, HPH-Netz Mittelrhein-West Josefs-Gesellschaft e. V., Köln AWO Betriebsgesellschaft mbh Alexianer Brüdergemeinschaft e.v. Betreuungsverein der Diakonie Aachen e.v. 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LVR für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Netzwerk Herr Herbert Köppen In Familia GbR Caritasverband Aachen Frau Anne Carduck Drogenhilfe Aachen Arbeitskreis Straffälligenhilfe e.v. Caritas Lebenswelten GmbH Ev. Frauenverein Aachen JG ggmbh Vinzenz-Heim-Aachen KOMO e. V. geg - Gesellschaft für e-health und Services mbh Aachener Betreuungsbüro AIDS-Hilfe Aachen e.v. SKF e.v. Betreutes Wohnen Netzwerk, Herr Günther Schweeren Wir. Wirkungskreis Ambulant Betreutes Wohnen Anthroposophisches Heilwesen e. V. Netzwerk Frau Graziella Tedesco-Schmitt VIA - Verein für Integration durch Arbeit e.v. Institut für Betreuung und Beratung, Frau Claudia Judith Weber Netzwerk Frau Susanne Noack Projekt Kaspar 1 Netzwerk Herr Benno Fleuster Seniorenzentrum Am Haarbach Würselener Betreuungsbüro, Frau Claudia Küppers Villa Hammerstein Simmering GmbH AG BEWO Nordeifel, c/o W.u.U. Tambornino Frau Rita Kleinwegen-Bätz Sozialdienst Kath. Frauen Stolberg e. V. Brücke GbR Förderverein f.d. Rehabilitation Psych. Kranker e.v. Haus St. Josef Frau Ursula Luthe-Rieken Sentas GmbH Nasrin Rayani Mamadi Betreuungsbüro Bernd Ehm Mittelpunkt GbR Netzwerk Herr Jens Hick Rureifel Bewo C. Hermsen Sozialdienst Kath. Frauen e. V. Caritasverband Eifel e.v. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf den Kreis Aachen. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen.... Landschaftsverband

5 2 Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet. 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Aachen 6 (0,02) 40 (0,13) 31 (0,1) 54 (0,17) 58 (0,19) LVR 975 (0,10) (0,12) (0,15) (0,20) (0,23) NRW (0,14) (0,17) (0,20) (0,24) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel 5. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 52 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,17. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Aachen im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt fünf abgegebenen Einschätzungen entfallen eine auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und zwei auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurde die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppe hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht immer wörtlich zitiert, sondern ggf. auch zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 Die Anzahl der zu bearbeitenden Anträge steigt langsam, aber stetig. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Die im Folgenden gemachten Angaben beziehen sich immer auf Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung (Keine Unterscheidung!). Ambulantisierung durch die Einrichtungen; Einführung der KoKoBe s; Weitere Zurückhaltung von Betroffenen und angehörigen; Bedarf an "Wechslern" höher eingeschätzt. Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Mit Zuständigkeitsänderung wurde das Angebot erst publiziert. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 56,5% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Speziell für diese Zielgruppe wurden im Rheinland die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote eingerichtet. Die Befragten konnten auf einer Liste zwischen nie (1), selten (2), häufig (3) und sehr häufig angeben, wie intensiv die KoKoBe genutzt werden. Für den Kreis Aachen ergibt sich ein Mittelwert von 2,50 (n=vier) (im Durchschnitt des LVR: 2,85). Das Angebot wird also nach Einschätzung der Befragten im Vergleich weniger intensiv als in anderen Gebietskörperschaften genutzt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. Im Zuständigkeitsbereiche des LVR schätzen 43,6% der Befragten ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Antworten auf die entsprechende Frage vorliegen. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 73,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 87,2%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Aachen liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor

7 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Aachen LVR NRW (0,18) (0,30) (0,36) 86 (0,28) (0,40) (0,49) 158 (0,51) (0,57) (0,59) 169 (0,54) (0,74) (0,72) 185 (0,6) (0,82) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 128 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,41. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Aachen im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt elf abgegebenen Einschätzungen entfallen sieben auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', vier auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Nach anfänglicher erheblicher Fallzahlsteigerung, insbesondere aufgrund des Wegfalls der Budgetierung und des "Nachholbedarfs", steigt der Anzahl der zu bearbeitenden Anträge langsam, aber stetig; Öffentliche Diskussion hat unterstützt; es gibt einen Anspruch der Betroffenen auf Eingliederungshilfe und es gibt mehr Leistungsanbieter; Der Zuwachs begründet sich einerseits in der steigenden Inanspruchnahme durch verbreitete Informationsvernetzung und andererseits in der zunehmenden Erkrankung größerer Bevölkerungsschichten; Seit Öffnung des Ambulant Betreuten Wohnens besteht ein enormer Nachholbedarf. Durch die zunehmende Enthospitalisierung wächst der Bedarf ambulanter Hilfen; Da ich einige Jahre in einer en psychiatrischen Einrichtung gearbeitet habe, konnte ich die Entwicklung von zu ambulant relativ lange verfolgen. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass auch Menschen mit Behinderungen ein Anrecht auf Privatsphäre und Eigenständigkeit haben und diese beiden Dinge mit ambulanter Wohnhilfe eher realisiert werden können als mit er Unterbringung

8 Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Im SpDi gibt es seit Jahren ständig steigende Zahlen von hilfesuchenden psychisch erkrankten Menschen, für die diese Form des Ambulant Betreuten Wohnens eine gute Hilfemöglichkeit darstellt; Die psychischen Probleme in unserer Gesellschaft nehmen deutlich zu; Die Einschätzung basiert auf der überproportional hohen Anfrage von BeWo bei mir als Leistungsanbieter und den Rückmeldungen entsprechender Kollegen! Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten fünf der sechs Befragten aus dem Kreis Aachen, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LVR 75,32%, im Landesdurchschnitt 75,3%). Dabei geben sechs von neun Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Aachen LVR NRW (0) 906 (0,09) (0,09) 6 (0,02) (0,11) (0,13) 18 (0,06) (0,14) (0,16) 13 (0,04) (0,16) (0,19) 25 (0,08) (0,18) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 25 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,08. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Aachen im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt acht abgegebenen Einschätzungen entfallen fünf auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', drei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant - 8 -

9 Betreuten Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Seit wir 1996 in diesem Bereich tätig sind, gab es eine kontinuierliche Bedarfssteigerung. Diese Entwicklung war nicht nur in der Stadt Aachen zu beobachten; Da ich einige Jahre in einer en psychiatrischen Einrichtung gearbeitet habe, konnte ich die Entwicklung von zu ambulant relativ lange verfolgen. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass auch Menschen mit Behinderungen ein Anrecht auf Privatsphäre und Eigenständigkeit haben und diese beiden Dinge mit ambulanter Wohnhilfe eher realisiert werden können als mit er Unterbringung; Die reduzierten Kontroll- und Begrenzungsmaßnahmen im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens erhöhen die Rückfallwahrscheinlichkeit und verhindern letztendlich einen stärkeren Anstieg dieser Betreuungsform, speziell für diese Klientel. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Zu wenig e Plätze; Auch die Anzahl suchtkranker Menschen ist in den letzten Jahren gestiegen, es gibt allerdings nur wenige Anbieter für Ambulant Betreutes Wohnen im Kreis Aachen; Aus unserer Erfahrung durch die Trägerschaft der niedrigschwelligen Angebote bis 2004 und durch die Grenznähe ist uns bekannt, dass ein hoher Bedarf an ambulanter Unterstützung im Suchtbereich existiert. Aus diesem Grund sind wir auch mit unserem Angebot an den Markt gegangen. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten fünf der sechs Befragten aus dem Kreis Aachen, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LVR 77,5%, im Landesdurchschnitt 66,8%). Dabei geben drei von sieben Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind

10 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Aachen LVR NRW (0) 184 (0,02) 271 (0,01) 1 (0) 330 (0,03) 573 (0,03) 2 (0,01) 293 (0,04) 657 (0,04) 3 (0,01) 365 (0,04) 721 (0,04) 5 (0,02) 415 (0,04) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus dem Kreis Aachen liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die Anzahl der zu bearbeitenden Anträge steigt langsam, aber stetig; In der Regel benötigen Menschen mit körperlicher Behinderung Hilfen im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens, sofern sie zugleich eine geistige Behinderung haben. Es mag bei der Erhebung die Zuordnung der Personen mit beiden Behinderungen möglicherweise eher unter "geistige Behinderung" eine Rolle spielen. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist

11 Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 94,9%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Aachen liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Kreis Aachen LVR NRW Anzahl der Ambulante Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung 19 (6,12) 469 (4,88) 683 (3,79) seelischer Behinderung 38 (12,25) 658 (6,85) 864 (4,79) 21 (6,77) 150 (3,91) 525 (2,91) Suchterkrankungen Körperbehinderungen 10 (3,22) 271 (2,82) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.) Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im oberen Drittel

12 Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer körperlichen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im oberen Drittel. Die Befragten bewerten die Entwicklung im Kreis Aachen wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung positiv negativ ohne Einfluss k.a. LVR: 62,2% NRW: 65,3% k.a. LVR: 21,7% NRW: 16,7% k.a. LVR: 16,1% NRW: 18% 9 LVR: 66,7% NRW: 66,3% 2 LVR: 26,6% NRW: 24,1% 0 LVR: 6,8% NRW: 9,7% 5 LVR: 67,4% NRW: 67,3% 2 LVR: 24,8% NRW: 20% 1 LVR: 7,8% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LVR: 65,2% NRW: 47,3% k.a. LVR: 12,1% NRW: 23,3% k.a. LVR: 22,7% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für den Kreis Aachen in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Flächendeckendere Versorgung ist dadurch besser möglich; Qualitätsstandards durch Konkurrenz in der Diskussion; Das Angebot ist vielfältig. Klienten finden leicht einen für sie passenden Anbieter; Konkurrenz belebt das Geschäft und fördert die Qualitätsbemühungen; Durch viele Anbieter wird der Markt belebt und der einzelne Anbieter gezwungen, sich in Bezug auf seine Qualitätskriterien von Klientenseite vergleichen zu lassen; Eine Vielzahl an Angeboten des BeWo wirkt sich in den Bereichen Flexibilität und Verringerung von Wartezeiten sehr positiv aus; Höhere Vielfalt an Angeboten des BeWo mit spezialisierter Ausrichtung (z.b. eher für ältere oder jüngere erkrankte Menschen) und Verringerung der Wartezeiten auf einen freien Platz im BeWo; Die Anbietervielfalt öffnet den Menschen mit Behinderung neue Perspektiven. Die Qualitätssicherung stellt ein großes Problem dar; Durch die große Anzahl ambulanter Dienste werden den Kunden vielfältige Möglichkeiten der individuellen Wahl ermöglicht. Hier kann der Kunde sich einen individuell für ihn geeigneten Anbieter aussuchen. Gleichzeitig regeln sich Qualitätsunterschiede durch die Notwendigkeit, Vernetzung und differenzierte Angebote machen zu müssen; Die Klienten haben eine größere Wahlmöglichkeit, z. B. zwischen konfessioneller und freier Trägerschaft sowie zwischen kleinen und großen Anbietern. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Angebotsvielfalt ist natürlich die Qualität sowie die gute Vernetzung der Angebote mit den anderen relevanten Hilfsangeboten, insbesondere im Suchtbereich; Breiteres Spektrum von Hilfsangeboten;

13 Die große Anbieterzahl verbessert die Versorgung der Klienten und spart dadurch die Kosten der Zukunft bei Unterversorgung; Mehr Variation im Anbieterbereich erhöht die Wahrscheinlichkeit für den/die Hilfeempfängerin individuell passende Angebote zu finden. negativ Fehlende Transparenz des Angebots durch hohe Anbieterzahl; Zu viele Dienste - zu wenig Kooperation; Eine unübersichtlich hohe Anzahl (privater) Anbieter. Es stellen sich Fragen der Qualitätskontrolle. Auch die Frage, wer wirklich Erfahrung hat in der ambulanten Betreuung mit körperbehinderten Menschen; Aufgrund der Anzahl der Dienste wird die Vernetzung erschwert; Auch hier besteht, gerade bei Suchtkranken, die Gefahr des "Anbieterhoppings" um möglichst "konfliktfreie" Unterstützung zu erhalten. Suchtkranke suchen oft den Weg des geringsten Widerstandes. ohne Einfluss Aufgrund der besonderen geographischen Lage von Aachen gibt es einen großen Anteil von Menschen mit Suchterkrankungen und daran angepasst sind auch die Angebote vor Ort

14 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche weniger als eine Fachleistunden geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Gesamt Suchterkrankungen körperlicher Beh eine bis unter drei 39,93 13,79 48, drei bis unter fünf 44,69 51,72 42, fünf bis unter sieben 14,29 31,03 8, sieben bis unter neun 1,1 3,45 0, über neun Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Kreis Aachen 3,35 4,15 3,08 3,21 4,6 LVR 3,46 4,41 2,60 3,01 4,09 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 26 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 18, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden im Kreis Aachen den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Aachen die folgenden Begründungen: Die Hilfeplanung ist plausibel bzw. in der HPK wird ein realistischer Bedarf ermittelt; Aus unserer Erfahrung aus der Zeit der pauschal finanzierten Arbeit im Bewo bestätigt sich das; Neben den Fachleistungsstunden steht den Menschen mit Behinderung ein umfassendes Angebot an sozialen Dienstleistungen (z.b. Tagesstruktur) zur Verfügung. Erfahrungen aus der HPK liegen dieser Einschätzung zu Grunde; Die Einschätzung ergibt sich rein subjektiv aus den für meine Klienten bewilligten Fachleistungsstunden; Im Durchschnitt trifft die Anzahl an Fachleistungsstunden auch unseren Durchschnittswerten und denen unserer Kooperationspartner; Die Mehrzahl der Klienten konnten mit den bewilligten Stunden bisher ausreichend versorgt werden. Gleichwohl gibt es immer Einzelfälle in denen eine höhere Anzahl ange

15 messen und notwendig gewesen wäre. Eine größere Individualisierung wäre wünschenswert; Die Hilfeplankonferenz prüft jeden Einzelfall, die dort vertretenen Personen (LVR, Stadt und Kreis Aachen, Trägervertreter) beraten und prüfen die angemessenen Leistungen, v.a. wenn Erörterungsbedarf besteht. Im Kreis Aachen meinen acht Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: Es gibt noch zu wenig Durchlässigkeit von er in ambulante Wohnform; Oft ist die genehmigte Stundenzahl sehr knapp bemessen, um adäquate Leistung zu erbringen; Ich kann hier keine wirkliche Einschätzung vornehmen, da der Bedarf der einzelnen Klienten sehr unterschiedlich sein kann, auch wenn die Diagnose die Gleiche ist. "Oberflächlich" betrachtet kann sicher gesagt werden, dass Klienten mit einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis im Durchschnitt zwischen drei und vier FSL pro Woche an Hilfebedarf haben bzw. genehmigt bekommen. Hierbei ist die Zielsetzung sicher eher im niedrigschwelligen Niveau angesiedelt; Zur Vermeidung alkoholischer Exzesse und Verhinderung von Verwahrlosungstendenzen wäre ein täglicher Kontakt grundsätzlich wünschenswert. Die Position, dass die Anzahl der Fachleistungsstunden über dem Bedarf liegt wird im Kreis Aachen von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 3,1% der Befragten vertreten

16 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Aachen 317 (1,02) 347 (1,12) 350 (1,13) 352 (1,14) LVR (1,48) (1,53) (1,52) (1,52) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Kreis Aachen 95 (0,31) 101 (0,33) 107 (0,34) 111 (0,36) LVR (0,53) (0,54) (0,54) (0,54) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Kreis Aachen 23 (0,07) 25 (0,08) 24 (0,08) 23 (0,07) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Kreis Aachen 51 (0,16) 48 (0,15) 45 (0,15) 44 (0,14) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung im Kreis Aachen mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Aachen im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 36,83% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 19,83% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 17,58%) und in weiter entfernten Regionen 43,34% (im Landesdurchschnitt: 27,29%)

17 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Aachen im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 27,62% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 38,10% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und in weiter entfernten Regionen 34,29% (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Aachen im Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 43,48% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 34,78% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und in weiter entfernten Regionen 21,74% (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Aachen im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 11,11% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 8,89% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und in weiter entfernten Regionen 80,00% (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt 44 mehr Menschen aus dem Kreis Aachen e Leistungen in Anspruch. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 27 abgegebenen Einschätzungen entfallen 19 auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', acht auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Durch die Einführung von BeWo konnte einem höheren Anstieg der en wohnbezogenen Hilfen entgegen gewirkt werden; Die Fallzahlen im en Bereich stagnieren und dies spiegelt auch die Erfahrungen der eingehenden Anträge wieder; Ein Rückgang betreuter Menschen ist nicht zu erwarten;

18 Weil es für chronifizierte psychisch Erkrankte weiterhin Bedarf an er Hilfe gibt; Nicht alle Menschen mit seelischer Behinderung lassen sich ins Betreute Wohnen eingliedern; 1. An dem Interesse der Anbieter des Stationär Betreuten Wohnens, die Einrichtungen zu erhalten. 2. Das Angebot er Hilfen war im Vorfeld schon sehr gering, so dass eine Reduzierung nicht notwendigerweise zu erwarten war. 3. Ambulante Hilfen sind nicht für alle Klienten geeignet, hier kann eine zeitweise e Begleitung und spätere schrittweise ambulante Versorgung sinnvoller sein; Inwieweit Personen im Hilfesystem betreut werden hängt nicht nur von der Struktur des Systems ab, sondern auch von der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung; Ein hoher Rückgang zu betreuender Menschen im Suchtbereich ist nicht zu erwarten; Bei unseren Erhebungen der Vermittlungen in e wohnungsbezogene Hilfen war der Bedarf bis 2004 ebenfalls konstant im angegebenen Bereich; Die für Suchterkrankungen typischen Probleme erfordern Maßnahmen, die in der Regel und auf Dauer nur im vollen Rahmen geleistet werden können. Ein Zuwachs wird lediglich dadurch verhindert, dass der Kostenträger kurzfristig auf "andere" Zuständigkeiten verweist. Ein deutlich höherer Rückgang für den en Bereich, ist meines Erachtens nach, bei diesem Klientel nicht zu erreichen; Weil oft noch sehr traditionell verfahren wird. Suchtkranke werden von den HPKs oft zu en Behandlungen aufgefordert, obwohl diese selbst kaum Eigenmotivation haben und/oder bereits viele Therapien erfolglos durchlaufen haben; Viel zu wenig e plätze; Die en Angebote betreffen ausschließlich Menschen mit Alkoholabhängigkeit. Der Bedarf für diesen Personenkreis ist unverändert; Es gibt eine Unterversorgung an en Plätzen im Kreis Aachen - im landesweiten Vergleich. Insofern habe ich mit einem Rückgang der LeistungsempfängerInnen nicht gerechnet. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Ein Bedarf an en Wohnplätzen wird weiterhin gegeben sein; Vermuteter Wechsel von Stationär zu Ambulant; Durch den massiven Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens habe ich einen stärkeren Abbau er Wohnplätze gerechnet; Der nur leichte Rückgang hängt mit dem zunehmenden Bedarf, gesamtgesellschaftlich bedingten (Scheidung, Arbeitslosigkeit, etc.) steigenden seelischen Erkrankungen zusammen; Ich habe erwartet, dass integrative Bemühungen mehr greifen. 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderung an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Rheinland. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben

19 Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure im Kreis Aachen konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt 26 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 20, dass sich die Möglichkeiten im Kreis Aachen seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0 % der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Aachen die folgenden Begründungen: Kooperationen werden trägerübergreifend ausgebaut; Vorher gab es kein Ambulant Betreutes Wohnen für suchtkranke Menschen; Vielfalt der Anbieter; Es gibt ein breites Angebot und einige große Träger, die ein breites Spektrum an Eingliederungshilfen abdecken. Außerdem gibt es mehrere Planungsgremien, in denen Gesamtkonzepte Thema sind: (IG-BeWo, BeWo-Konferenz u.s.); Durch den Wegfall der Platzkontingente im Betreuten Wohnen haben mehr Menschen die Möglichkeit, ambulante Hilfen in Anspruch zu nehmen. Das Angebot an ambulanten Hilfen wurde vielfältiger, insbesondere auch durch die Angebote der KokoBe`s und durch den Ausbau tagesstrukturierender Angebote; Bedarfe werden durch die Einführung der HPK bekannt und macht einen Austausch zwischen den Anbietern möglich; Durch einheitliche Kostenträgerschaft mehr Durchlässigkeit; Die Hilfeplankonferenz trägt zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit bei. Defizite treten bei der übergreifenden Zusammenarbeit der Kostenträger auf; Gegenstand der Hilfeplanungen / Hilfeplankonferenzen; Doppelangebote werden verhindert. Die Koordination der Hilfen ist besser zu bewerkstelligen; Es gibt eine bessere Vernetzung der Hilfeangebote, mehr Koordination über die Hilfeplankonferenzen. Im Kreis Aachen meinen sechs der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Keine Zunahme von Angebotsarten, lediglich eine Verbesserung des Angebotes BeWo. Die Position, dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben wird im Kreis Aachen von niemandem geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 7,3% der Befragten vertreten. Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe- Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage

20 wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für den Kreis Aachen wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Vereinbarung zum Platzabbau; Weiterentwicklung und Vernetzung der Angebote vor Ort; Einrichtung von Beratungsstellen; Barrierefreiheit im ÖPNV, Gestaltung öffentlicher Lebensbereiche; Arbeitskreis Wohnen und Arbeit für Stadt und Kreis Aachen; Hilfeplankonferenzen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: AG KOMPASS KOOPERATION dreier Freier Träger; Vereinbarungen zum Platzabbau; Weiterentwicklung und Vernetzung der Angebote vor Ort; Hilfeplankonferenz; Erstellung bzw. Aktualisierung des Psychiatrieplanes der PSAG. Planungsgremien Um herauszubekommen auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremien im Kreis Aachen. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus dem Kreis Aachen wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Arbeitskreis Arbeit und Wohnen in Stadt und Kreis Aachen (7x); Regionalkonferenz. Beispiele für verbindliche Planungsziele: Austausch zwischen WfbM und Einrichtungen für Wohnangebote über Platzzahlen. Bedarfsabgleiche; Vorstellen neuer Wohnangebote; Gestaltung öffentlicher Veranstaltungen (z. B. Jahrmärkte etc.), alternative Wohnformen; Informationsveranstaltungen für Betroffene mind. 1 mal jährlich; Bedarfsfragen bzgl. en Wohnens sind dort abgestimmt worden; ggf. Einzelfall- Lösungen entwickelt worden. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: HPK (7x); Behindertenbeauftragte; Arbeitskreis runder Tisch Arbeit"; Arbeitskreis Sucht ; Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft des Kreises Aachen (10x); Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe Stadt und Kreis Aachen; Regionalkonferenz (2x): Gesundheitsämter; Suchthilfeverbund;

21 Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft des Kreises Aachen mit Unterarbeitskreis Sucht. Es finden bereits gemeinsame Sitzungen mit dem AK Sucht der Stadt Aachen statt. Beispiele für verbindliche Planungsziele: Bau einer WfB für psychisch kranke Menschen im Kreis Aachen; Herausgabe eines Wegweisers "Wege zur Arbeit" für psychisch kranke Menschen; KoKoBe SPZ; Schaffung eines tagestrukturierenden Angebots; Vorbereitung der Regionalkonferenzen; Psychiatrieplan Kreis und Stadt Aachen; Diskussion über und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards; Informationsaustausch der am Hilfeprozess Beteiligten; Beteiligung an den politischen Gremien; Vernetzung der BeWo-Anbieter durch Gründung der BeWo-Konferenz Stadt und Kreis Aachen; In der Hilfeplankonferenz werden "unklare" Fälle besprochen und ggf. Hilfebedarfe auch kontrovers diskutiert. Als Beispiel für erarbeitete Planungsziele können "Abstinenzentscheidungen" oder die Zusage, eine bestimmte Medikation einzuhalten im Einzelfall genannt werden; Verbesserung der Versorgung substituierter Menschen durch die niedergelassenen ÄrztInnen bzw. Suchtberatungsstellen; Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LVR in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und entscheidungen mit den Akteuren im Kreis Aachen (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LVR ein Mittelwert von 3,13. Für den Kreis Aachen konnte ein Mittelwert von 3 (n=13) errechnet werden. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiterentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortliche und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben. Von den insgesamt 22 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 19, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung im Kreis Aachen durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf den Kreis Aachen die folgenden Begründungen: Bei besonderen Problemlagen kommt es eher zu einem Verweis auf spezifische Institutionen; Hilfeplanung motiviert dazu, auch Angebote weiterer Dienste zu nutzen; Hilfeplanverfahren macht konkrete Bedarfe transparenter; Die Hilfeplankonferenzen sind sehr effizient und berücksichtigen die Bedürfnisse der Klientel; Weil durch den IHP und die Hilfeplankonferenz auf den Bedürftigen ausgerichtete Hilfen eingerichtet und durchgeführt werden können;

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