Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) überörtlicher Sozialhilfeträger
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- Karola Ziegler
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1 Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig u.a. für die Eingliederungshilfe für abhängigkeitserkrankte Menschen ( 53ff SGB XII - stationär, teilstationär, Betreutes Wohnen) Wohnungslosenhilfe: Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind ( 67ff SGB XII stationär, Betreutes Wohnen; Bearbeitung in Delegation durch den örtlichen Sozialhilfeträger) 1
2 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ist eine Leistung der Sozialhilfe, es geht hier vorrangig um Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2010 ist sie verbunden mit Stichworten wie Inklusion, Personenzentrierung und Sozialraumorientierung. Sie nimmt neben dem individuellen Hilfebedarf auch die Barrieren in den Blick, die den Menschen behindern. Die Leistungsberechtigten beteiligen sich durch Einsatz von Einkommen und Vermögen. Im Leitbild Inklusion des LWV Hessen werden für unsere Angebote folgende Zielfelder genannt: möglichst selbstbestimmte und aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gemeindeintegrierte, dezentrale und bedarfsgerechte Wohnmöglichkeiten unter dem Grundsatz ambulant vor stationär erweiterte und möglichst inklusive Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben 2
3 Aufgaben des FB 207 sind daher: Schaffung und Erhaltung von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten der Eingliederungshilfe, nachrangig oder in Ergänzung zu allen anderen Leistungsgesetzen (SGB V, VI, VIII, IX, XI) Verbindliche Kooperation mit Partnern und Vernetzung von Leistungsangeboten unterschiedlicher Sozialleistungsträger Anpassung und Differenzierung der Angebote und ihrer Konzepte im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen und personenzentrierte, sozialraumorientierte Hilfen. Suchtkranke in individuellen Situationen z.b....erwerbsfähig mit Ansprüchen nach SGB II und SGB VI... Chronisch mehrfach geschädigte Abhängigkeitskranke, berentet, unklare Anspruchsberechtigungen... Mehrfachdiagnose (Sucht, Psychisch krank, somatische Erkrankung)... Multiple soziale Probleme ( Sucht plus... wohnungslos, haftentlassen, überschuldet, psychische Auffälligkeiten, keine Krankenversicherung...) 3
4 Alle Personen haben in der Regel Bedarfe in den Bereichen Wohnen und/oder Tagesstruktur. Durch den langjährigen Suchtmittelmissbrauch ist in verschiedenen Lebensbereichen eine eigenverantwortliche Lebensführung nicht oder vorübergehend nicht möglich. Viele, aber nicht alle haben eine mehrere Entzugs- und/oder Rehabilitationsbehandlungen hinter sich. Sie sind in höherem Maße als der Durchschnitt der Bevölkerung allein stehend und nicht erwerbstätig bzw. arbeitslos. Mit dem LWV Hessen sind folgende Angebote vereinbart: Betreutes Wohnen nach 53 SGB XII Betreutes Wohnen nach 67 SGB XII Wohnheime nach 53 SGB XII differenziert nach unterschiedlichen Konzeptionen Wohnheime nach 67 SGB XII >>>Fortsetzung 4
5 Fortsetzung: Begleitetes Wohnen in Familien ( 53 ff SGB XII) Wohnpflegeheime nach SGB XI (Wohnen) und SGB XII (Tagesstruktur) Tagesstrukturierende Angebote, Tagestätten für seelisch behinderte Menschen und Werkstätten für behinderte Menschen Die Zahl der Leistungsberechtigten steigt seit Jahren kontinuierlich an. Für den Bereich Wohnen sind dies in den letzten Jahren: in Summe: 2012: 3311 LB 2013: 3406 LB 2014: 3607 LB 5
6 Die Altersstruktur verteilt sich dabei wie folgt (2014) 6
7 Brücken zwischen Reha und Eingliederungshilfe Reha-Entlassmanagement fehlende soziale Einbindung mangelnder Wohnraum ungeklärte Fragen wie Ansprüche SGB II, Überschuldung, anhängige Verfahren... Eingliederungshilfe zur Stabilisierung des erreichten Zustands Klärung weiterer Teilhabeleistungen Weiterführung der sozialen Rehabilitation anhand der Ziele des Leistungsberechtigten Einleitung von weiterführenden Hilfen (z.b. erneute Entwöhnung) 7
8 Zugangswege in die Angebote - ambulante und stationäre Leistungen - sind die regionalen Hilfeplankonferenzen (Wohnungslose Menschen werden über den örtlichen Sozialhilfeträger in Hilfen vermittelt) HPK Zahlreiche Träger halten sowohl Angebote der medizinischen Reha als auch Angebote der Eingliederungshilfe vor trägerintern wie regional bieten sich daher Kooperationen und Vernetzungen an 8
9 Beispiele aus dem Zuständigkeitsbereich des LWV Hessen: o Deutscher Orden, Villa unter den Linden in Frankfurt und Haus Noah in Bad Orb o FVsH, Fachklinik Vielbach und die Wohneinrichtungen nach 53, Teichmühle und Sozialzentrum am Burghof sowie alle 67-Einrichtungen o Jugendberatung und Jugendhilfe e.v., Frankfurt, mit zahlreichen differenzierten Angeboten nach 53 und der Therapeutischen Einrichtung für junge Abhängige, Kelkheim, dem Therapiedorf Villa Lilly, Bad Schwalbach sowie der Therapeutischen Einrichtung Auf der Lenzwiese, Höchst-Hassenroth; außerdem Therapieeinrichtung Auf der Lenzwiese Höchst/Odw. >>>Fortsetzung o Blaues Kreuz mit dem Heinrich-Lambach-Haus ( 53) in Kassel, sowie Blaukreuzkliniken, u.a. der Adaptionseinrichtung in Kassel o Hess. Diakoniezentrum Hephata mit Fachklinik Weibersbrunn und Adaption Haus am Schneeberg und den Wohnheimen nach 53 Batzenmühle, Am Zechenhof, Gut Halbersdorf, Herzberghaus, Martha- Merz-Haus o... 9
10 Unsere Wahrnehmung ist: Dass Leistungen der Eingliederungshilfe zunehmen und Leistungen der medizinischen Reha abnehmen Dass die Brücke von der medizinischen Reha in die Eingliederungshilfe gut ausgebaut ist Dass die Brücke von der Wohnungslosenhilfe in Leistungen der Eingliederungshilfe gut ausgebaut ist Dass die Brücke von der Eingliederungshilfe in die medizinische Reha ausbaufähig ist Dass die Brücke von der Wohnungslosenhilfe in die medizinischer Rehabilitation ausbaufähig ist Unser Apell ist: Vernetzung und Zusammenarbeit über Grenzen der Sozialleistungsträger hinaus Vernetzung und Zusammenarbeit über Grenzen der zielgruppenspezifischen Angebote hinaus Durchlässigkeit von Leistungen in alle Richtungen Betrachtung von stationären Angeboten als Übergangslösung insbesondere bei jungen Menschen unter 40 Jahren 10
11 Unser Wünsche sind: Konzepte mit verbindlichen Vernetzungen in der Region Konzepte mit evidenzbasierten Methoden (z.b. Community Reinforcement Approach) Individualisierte Angebote für Leistungsberechtigte mit hohem Leistungsbedarf Beteiligung der Leistungsanbieter der medizinischen Rehabilitation an individueller und regionaler Planung (z.b. HPK, Regionalkonferenz) Unsere Hinweise sind: Die Eingliederungshilfe ist und bleibt (noch) Sozialhilfe und ist nur unter Einsatz von Einkommen und Vermögen zu haben. Sie ist kein Allheilmittel. Eingliederungshilfe ist nachrangig und erreicht in der Regel nicht die qualitative Ausstattung, strukturell und personell, wie Angebote der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung. Für Suchtkranke Menschen sind flächendeckende Angebote von ambulanter und stationärer Entwöhnung, Adaption, ggf. RPK, Soziotherapie, Ergotherapie, Psychiatrische Pflege und vieles mehr notwendig 11
12 gemeinsam weiter bauen! 12
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