Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Mülheim an der Ruhr Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zu Mülheim a. d. Ruhr bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörper- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 schaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für die Stadt Mülheim a. d. Ruhr dargestellt. Aus Mülheim a. d. Ruhr konnten insgesamt 10 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen der Stadt Mülheim a. d. Ruhr für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LVR für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: Arbeitsgemeinschaft der in der Behindertenarbeit tätigen Vereinigungen c/o VBGS Behindertenbeauftragte der Stadt Mülheim an der Ruhr Die folgenden Träger 4 : AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG Aussicht GbR AWO Kreisverband Mülheim an der Ruhr Birgit Denzer; "Sunrise" Caritasverband für die Stadt Mülheim Diakonie-Verband-Oberhausen, Gertrud-Zillich-Haus Diakonisches Werk Mülheim an der Ruhr 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LVR für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Die Perspektive e.v. Fa. LebensRaum / Frau Ramona Beyer Fachklinik an der Meisenburg HESTIA-Gesellschaft für soziale Dienstleistungen GbR HILFE DAHEIM GmbH & Co. KG Kath. Pflegehilfe Essen e.v. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Löwenzahn Betreutes Wohnen e.v. Mülheimer Kontakte e. V. Regenbogen Duisburg - Gesellschaft zur psychosozialen Versorgung mbh Regenbogen Junior ggmbh Reha-Ruhr Familien- und Krankenpflege ggmbh Standpunkt. Gesellschaft für sozialtherapeutische Netzwerke mbh Tab-Team / Frau Fretz Tab-Team / Frau Friedrichs-Mruck Theodor Fliedner Stiftung Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf die Stadt Mülheim a. d. Ruhr. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche 1... Träger Interessenvertretungen.... Landschaftsverband

5 2 Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet. 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Mülheim a. d. Ruhr LVR NRW (0,15) 975 (0,10) (0,14) 21 (0,12) (0,12) (0,17) 35 (0,21) (0,15) (0,20) 48 (0,28) (0,20) (0,24) 61 (0,36) (0,23) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel 5. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 35 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,21. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Mülheim a. d. Ruhr im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt fünf abgegebenen Einschätzungen entfallen zwei auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurden die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppen hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt

6 Die Befragten begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : In Mülheim lag die Quote schon 2003 über dem Landesschnitt, die Vernetzung ist gut, so dass auch jetzt die Quote durch das individuelle Hilfeplanverfahren entsprechend steigen konnte und über dem Landesdurchschnitt liegt; Da die erklärte Zielsetzung Ambulant vor Stationär lautet und die Heimplätze reduziert wurden. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Angesicht der bisherigen en Monostruktur ist anzunehmen, dass mehr behinderte Menschen für das Betreute Wohnen in Frage kommen; In den HPK der Stadt Mülheim an der Ruhr hat sich herausgestellt, dass mehr Leistungsberechtigte ins BeWo ziehen könnten, dies jedoch an den Ängsten und Bedenken der Angehörigen gescheitert ist. Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Viele skeptische Eltern. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 56,5% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Speziell für diese Zielgruppe wurden im Rheinland die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote eingerichtet. Die Befragten konnten auf einer Liste zwischen nie (1), selten (2), häufig (3) und sehr häufig angeben, wie intensiv die KoKoBe genutzt werden. Für Mülheim a. d. Ruhr ergibt sich ein Mittelwert von 3,33 (n=drei) (im Durchschnitt des LVR: 2,85). Das Angebot wird also nach Einschätzung der Befragten im Vergleich intensiver als in anderen Gebietskörperschaften genutzt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. Im Zuständigkeitsbereiche des LVR schätzen 43,6% der Befragten ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Antworten auf die entsprechende Frage vorliegen. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht immer wörtlich zitiert, sondern ggf. auch zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

7 Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten vier der vier der Befragten aus Mülheim a. d. Ruhr, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LVR 87,2%, im Landesdurchschnitt 73,3%). Dabei geben vier der vier Befragten an, dass ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Mülheim a. d. Ruhr LVR NRW (0,28) (0,30) (0,36) 79 (0,46) (0,40) (0,49) 123 (0,72) (0,57) (0,59) 138 (0,81) (0,74) (0,72) 136 (0,8) (0,82) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 88 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,52. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Mülheim a. d. Ruhr im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus Mülheim a. d. Ruhr liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Unsere ehemals wohnungslosen Klienten waren nirgends erfasst. Seelische Behinderungen werden insbesondere von einkommensschwachen Menschen nicht als Krankheit wahrgenommen; - 7 -

8 Die Versorgung psychisch Behinderter war aufgrund der festgelegten Pauschalierung vor 2004 unterversorgt. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Durch das Anreizprogramm sind viele Menschen in das System hineingelangt, die zuvor gar nicht oder durch Beratungsstellen oder das SPZ versorgt wurden. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 75,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 75,32%, dass dies der Fall ist. Für Mülheim a. d. Ruhr liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Mülheim a. d. Ruhr LVR NRW (0,11) 906 (0,09) (0,09) 28 (0,16) (0,11) (0,13) 44 (0,26) (0,14) (0,16) 56 (0,33) (0,16) (0,19) 63 (0,37) (0,18) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 45 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,27. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Mülheim a. d. Ruhr im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus Mülheim a. d. Ruhr liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%

9 Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die Zahl der Erkrankten im Suchtbereich nimmt zu. Es hat sich herausgestellt, dass dieses Klientel einen gewissen Zeitraum und einen geschützten en Rahmen in einer anderen Umgebung braucht, bis eine Verselbstständigung wieder möglich ist. Ebenso scheitert BeWo sehr häufig durch Vereinsamung und Rückfälle, sodass eine erneute e Maßnahme nötig ist. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 66,8% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 77,5%, dass dies der Fall ist. Für Mülheim a. d. Ruhr liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Mülheim a. d. Ruhr LVR NRW (0) 184 (0,02) 271 (0,01) 2 (0,01) 330 (0,03) 573 (0,03) 2 (0,01) 293 (0,04) 657 (0,04) 2 (0,01) 365 (0,04) 721 (0,04) 3 (0,02) 415 (0,04) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus Mülheim a. d. Ruhr liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%

10 Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Da die Zahl der Menschen mit einer Körperbehinderung nur sehr gering ist, ist es sehr schwer, eine Entwicklungsprognose zu diesem Personenkreis abzugeben. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 94,9%, dass dies der Fall ist. Für Mülheim a. d. Ruhr liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor

11 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinlands deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Stadt Mülheim a. d. Ruhr LVR NRW Anzahl der ambulanten Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung 13 (7,66) 469 (4,88) 683 (3,79) seelischer Behinderung 20 (11,79) 658 (6,85) 864 (4,79) 12 (7,07) 150 (3,91) 525 (2,91) Suchterkrankungen Körperbehinderungen 6 (3,54) 271 (2,82) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die Zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.) Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer körperlichen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im oberen Drittel

12 Die Befragten bewerten die Entwicklung in Mülheim a. d. Ruhr wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung Positiv Negativ ohne Einfluss 4 LVR: 62,2% NRW: 65,3% 0 LVR: 21,7% NRW: 16,7% 1 LVR: 16,1% NRW: 18% k.a. LVR: 66,7% NRW: 66,3% k.a. LVR: 26,6% NRW: 24,1% k.a. LVR: 6,8% NRW: 9,7% k.a. LVR: 67,4% NRW: 67,3% k.a. LVR: 24,8% NRW: 20% k.a. LVR: 7,8% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LVR: 65,2% NRW: 47,3% k.a. LVR: 12,1% NRW: 23,3% k.a. LVR: 22,7% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für Mülheim a. d. Ruhr in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Das Leistungsangebot steigt zum Nutzen des Klienten. Absprachemöglichkeiten zwischen wenigen großen Anbietern werden verringert; Der Wettbewerb hat die Versorgungsqualität verbessert; Die Dienste, die in der Stadt Mülheim a. d. Ruhr im ambulanten Bereich zugelassen sind, leisten sehr gute Arbeit und sind bestrebt, diese Versorgung positiv mit voran zu treiben. Ich möchte darauf hinweisen, dass es nur fünf Anbieter im Bereich der geistigen Behinderung im Rahmen der ambulanten Versorgung gibt; Die zugelassenen Dienste sind bemüht, den Gedanken Ambulant vor Stationär mit zu realisieren und umzusetzen. Dieses wirkte sich positiv auf die gesamt Versorgung aus; In Mülheim a. d. Ruhr wird die ambulante Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung überwiegend von drei Diensten bewältigt, die in den hier gewachsenen Strukturen gut miteinander vernetzt sind und somit eine optimale Versorgung erreichen können. negativ Neue Anbieter tun sich unheimlich schwer sich mit den rechtlichen Hintergründen sowie mit vorrangigen Leistungen auseinander zu setzen und diese mit einzubeziehen. Bedarfe werden viel zu hoch angesetzt. Dieses hält in der HPK die Besprechung der Fälle unheimlich auf. ohne Einfluss Quantität ist nicht gleich Qualität; Entscheidend ist die Qualität der Dienste, nicht ihre Anzahl; Die Zahl 13 ist uns neu, wir kennen nur vier und die stellen die Versorgung sicher

13 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden (FLS) zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche weniger als eine Fachleistunde geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Gesamt Suchterkrankungen körperlicher Beh eine bis unter drei 38,02 32,79 38,97 41,27 33,33 drei bis unter fünf 46,01 31, ,38 33,33 fünf bis unter sieben 11,79 18,03 11,03 6,35 33,33 sieben bis unter neun 2,66 11, über neun 1,52 6, Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Stadt Mülheim a. d. Ruhr 3,41 4,43 3,12 3,03 4,08 LVR 3,46 4,41 2,60 3,01 4,09 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 10 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen sieben, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden in Mülheim a. d. Ruhr den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzungen zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf Mülheim a. d. Ruhr die folgenden Begründungen: Die FLS werden schließlich in der Hilfeplankonferenz überprüft; Da die Stunden in der HPK verhandelt wurden, stellen sie den tatsächlichen Bedarf dar, es werden Korrekturen nach oben wie unten verhandelt; Jeder Bedarf wird in der HPK ausführlich diskutiert und bei einer überhöhten Beantragung bzw. einem zu niedrig angesetzten Bedarf entsprechend angepasst; Da in der Regel jeder Einzelfall genau auf den individuellen Bedarf geprüft wird und bei Unklarheiten in der HPK diskutiert wird, entspricht die Anzahl der gewährten FLS auch dem vorhandenen Bedarf. Sollte sich der Bedarf als zu niedrig herausstellen, kann nachbeantragt werden; Da jeder Bedarf sehr genau im Rahmen der Hilfeplanung und ggf. auch im Rahmen der Hilfeplankonferenz geprüft wird, entspricht die Anzahl der gewährten FLS dem tatsächlich vorhandenen Bedarf. Ggf. kann der Anbieter nachbeantragen, wenn der Bedarf sich z.b. durch eine Krise erhöhen sollte

14 In Mülheim a. d. Ruhr meinen drei Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: Der Hilfebedarf wird in den HPKs von Seiten des LVR teilweise nicht bedarfsgerecht eingeschätzt. Das erklärte Ziel Ambulant vor Stationär" wird damit ad absurdum geführt, da der Verbleib in der eigenen Wohnung bei zu geringer Stundenzahl häufig nicht gewährleistet werden kann; In den Bereichen Freizeitgestaltung besteht nach wie vor gerade bei Menschen mit einer geistigen Behinderung ein erhöhter Bedarf, der aber durch Kürzungen im Bereich der Fachleistungsstunden nicht gewährleistet werden kann; Bundesweite Statistik der seelischen Erkrankungen. Stetige Nachfrage nach Betreuungs-, Beratungs- und Begleitungsangeboten. Gesamtgesellschaftliche Ursachen führen zum stetigen Anstieg psychischer Erkrankungen. Die Position, dass die Anzahl der Fachleistungsstunden über dem Bedarf liegt, wird in Mülheim a. d. Ruhr von niemand geteilt. nach der Gesamtauswertung wird diese Position von 3,1% der Befragten vertreten

15 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Stadt Mülheim a. d. Ruhr 262 (1,54) 264 (1,55) 267 (1,57) 270 (1,6) LVR (1,48) (1,53) (1,52) (1,52) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Stadt Mülheim a. d. Ruhr 78 (0,46) 77 (0,45) 79 (0,47) 78 (0,46) LVR (0,53) (0,54) (0,54) (0,54) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Stadt Mülheim a. d. Ruhr 21 (0,12) 15 (0,09) 19 (0,11) 22 (0,13) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Stadt Mülheim a. d. Ruhr 17 (0,1) 15 (0,09) 14 (0,08) 14 (0,08) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung in Mülheim a. d. Ruhr mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Mülheim a. d. Ruhr im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 54,78% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 8,82% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 17,58%) und 36,4% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 27,29%)

16 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Mülheim a. d. Ruhr im Vergleich der Gebietskörperschaften hingegen in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 60,53% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 9,21% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und 30,26% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Mülheim a. d. Ruhr im Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 50,00% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 4,55% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und 45,45% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Mülheim a. d. Ruhr im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 11,76% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere,00% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und 88,24% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt 6 Menschen mehr aus Mülheim a. d. Ruhr e Hilfen in Anspruch. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt zehn abgegebenen Einschätzungen entfallen sechs auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', drei auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Da die Platzzahl gedeckelt ist, obwohl noch viele alte Menschen mit geistiger Behinderung bei einem Elternteil wohnen und es Wartelisten gibt; In Mülheim an der Ruhr besteht nach wie vor ein erhöhter Bedarf an en Plätzen. Die Wartelisten sind entsprechend lang und die über Landesschnitt liegende Quote im Bereich des ambulanten Wohnens zeigt, dass die entsprechenden Möglichkeiten der

17 Übersiedlung vom en in den ambulanten Bereich weitgehend ausgeschöpft sind! Zurzeit benötigen mindestens sechs Menschen dringendst einen en Platz; Die in en Wohnformen untergebrachten Menschen mit seelischer Behinderung sind überwiegend diejenigen mit schweren Erkrankungsformen; Es gibt nach wie vor eine hohe Zahl an langzeiterkrankten Patienten, die langfristig auf eine e Wohnhilfe angewiesen sind und eine Vielzahl an Klienten, die vorübergehend den Schutz einer en Maßnahme bedürfen, weil sie z.b. im BeWo dekompensiert sind; Da die HPK in jedem Fall prüft, ob eine e Wohnform wirklich erforderlich ist, konnte die Entwicklung konstant gehalten werden. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Die Betreiber und Träger halten zu stark an den en Einrichtungen fest; Da das Angebot an ambulanten Hilfen ausgebaut wurde; Da Menschen mit einer Körperbehinderung mittlerweile mit den entsprechenden Assistenzleistungen auch sehr gut ambulant betreut werden können, hätte ich einen höheren Zuwachs im ambulanten Bereich erwartet. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Es hat sich herausgestellt, dass es eine hohe Dunkelziffer an Klienten gibt, die bei Ihren Eltern leben, eine Behinderung haben und noch nicht versorgt sind

18 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderungen an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Rheinland. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure in Mülheim a. d. Ruhr konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt sechs Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen fünf, dass sich die Möglichkeiten in Mülheim a. d. Ruhr seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf Mülheim a. d. Ruhr die folgenden Begründungen: Die Anbieter haben zunehmend erkannt, dass sie die regionalen Versorgungsstrukturen wie z.b. Freizeitangebote, mit in die ambulante Versorgung einbeziehen müssen, um eine adäquate Versorgung zu gewährleisten. Auch eine Vernetzung untereinander führte dazu, dass FLS gesunken sind und die Klienten trotzdem gut versorgt werden können; Durch die konkrete Arbeit bei der Umsetzung des persönlichen Budgets für vier Personen mit hohem Betreuungs- und Pflegebedarf; Die Hilfeplankonferenz in Mülheim an der Ruhr sowie ich vom LVR haben gemeinsam sehr viel Wert darauf gelegt, alle Hilfe mit in die individuelle Hilfeplanung mit einzubeziehen; Da die Hilfeplankonferenz Wert darauf legt, vorrangige Hilfen und bestehende Hilfen vor Ort mit in die Hilfeplanung einzubeziehen, konnte das Angebot für die Klienten besser genutzt werden; Das Bewusstsein konnte in Richtung Übernahme einer regionalen Verantwortung gestärkt werden. In Mülheim a. d. Ruhr meint einer der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Fehlende gesicherte und verlässliche Abstimmungen. Fehlende Gesamtplanung. Keine verpflichtende Annahme bestehender gemeindepsychiatrischer Angebote wie z. B. das SPZ. Die Position, dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben, wird in Mülheim a. d. Ruhr von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 7,3% der Befragten vertreten

19 Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe- Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für Mülheim a. d. Ruhr wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Ich finde es wichtig, anhand von Planwerken, den Ist-Zustand festzustellen und daraus dann konkrete Bedarfe für die Region Mülheim a. d. Ruhr abzuleiten. Besonders wichtig ist dies für die jährliche Regionalkonferenz sowie für die Zusammenarbeit mit der Kommune; Regionalkonferenz, Sozialausschüsse. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: In der jährlichen Regionalkonferenz kann das Planungswerk hilfreich sein, da es Aufschluss darüber gibt, wo es einen überschüssigen Bedarf gibt, wo Bedarfe fehlen und wo es zu einer Unterversorgung kommt und wie diesen Problemen begegnet werden kann. Ebenfalls aufschlussreich ist das Planwerk für den Sozialausschuss von Land und den Kommunen; Das Planwerk ist handlungsleitend z. B. für die Regionalkonferenz oder für den Sozialausschuss der Kommunen. Planungsgremien Um zu erfahren, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium in Mülheim a. d. Ruhr gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus Mülheim a. d. Ruhr wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Da ich Mitarbeiterin des LVR bin, bin ich über die einzelnen Gremien vor Ort nicht detailliert informiert. Wichtig sind jedoch die Trägerkonferenz sowie die Regionalkonferenz; Hilfeplankonferenz; Als Mitarbeiterin des LVR ist mir konkret kein Planungsgremium vor Ort bekannt. Beispiele für verbindliche Planungsziele: Sofortige Umsetzung möglich. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: PSYAK, aber ohne Weisungsbefugnisse; Gesundheitskonferenz; Die Trägerkonferenz; PSAG;

20 Als Mitarbeiterin des LVR habe ich im Einzelnen keinen Überblick über die Gremien vor Ort. Ich weiß jedoch, dass es im Rahmen der PSAG die Untergruppe Sucht gibt. Ebenfalls fällt mir die Trägerkonferenz ein. Beispiele für verbindliche Planungsziele: Keine bekannt; Da ich als Mitarbeiterin des LVR nicht an den Gremien teilnehme, kann ich hierzu keine Auskunft geben. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LVR in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und -entscheidungen mit den Akteuren in der Stadt Mülheim a. d. Ruhr (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LVR ein Mittelwert von 3,13. Für Mülheim a. d. Ruhr konnte kein Mittelwert errechnet werden, da weniger als fünf Angaben zu der Frage vorliegen. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiterentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortlichen und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben. Von den insgesamt sechs Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen vier, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung in Mülheim a. d. Ruhr durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf Mülheim a. d. Ruhr die folgenden Begründungen: Differenzierte Hilfeangebote werden dadurch erst möglich; Individualisierung der benötigten Hilfen. In Mülheim a. d. Ruhr meint einer der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 32,3%). Dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verschlechtert haben, meint ebenfalls einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,3% der Befragten diese Position

21 Planungen der Anbieter von Hilfen und Koordination der Leistungen Um die Frage nach der Orientierung hinsichtlich der Entwicklung des Unterstützungsangebotes genauer zu untersuchen, waren die Träger gebeten, ihre Planungen im Bereich der wohnbezogenen Hilfen für die nächsten fünf Jahre in den jeweiligen Gebietskörperschaften anzugeben. Auf einer Liste konnten die Befragten dabei jeweils wählen zwischen vorrangig (1), eher vorrangig (2), eher nachrangig (3) und nachrangig (4). Daraus ergibt sich die folgende Übersicht davon: Planungen bestehen vorrangig oder nachrangig oder eher vorrangig eher nachrangig Ausbau er Plätze Abbau er Plätze Ausbau des Amb. Betr. Wohnens Ausbau Beratungsangebote Ausbau Freizeitangebote Einrichtung von Wohnverbünden Etablierung des Pers. Budgets Ausbau Assistenzdienste Ausbau Begleitung Familienpflege Um Menschen mit Behinderungen nicht nur die Leistungen eines Rehabilitationsträgers und eines Hilfeanbieters zugänglich zu machen, ist eine Kooperation und Koordination von Leistungen auch über das Feld der Eingliederungshilfe hinaus notwendig. Die Gesamtauswertung zeigt, dass Regeln für diese Zusammenarbeit nur selten vorhanden sind. Von den befragten Trägern in Mülheim a. d. Ruhr wird von einem der Befragten angegeben, dass festgelegte Regeln für die Koordination der Leistungen mit anderen Hilfeanbietern (z.b. Pflegediensten, Krankenhäusern) im Einzelfall existieren. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Beispiele genannt: Kooperationsverträge mit anderen Trägern und Einrichtungen; Verbundverträge in der MEO-Region. 7 Perspektiven Seit der Zuständigkeitsverlagerung hat sich der Anteil der ambulanten Hilfen an den wohnbezogenen Hilfen insgesamt deutlich gesteigert. Mittlerweile erhalten mehr Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankungen ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung hat sich der Anteil der Hilfen erhöht. Die folgenden, regional differenzierten Zahlen wurden den Befragten im Fragebogen zur Information vorgelegt

22 Verhältnis ambulanter zu en Leistungen in % Menschen mit geistiger Behinderung Stadt Mülheim a. d. Ruhr ,42 : 92,58 11,71 : 88,29 15,24 : 84,76 18,43 : 81,57 LVR 7,49 : 92,51 9,12 : 90,88 11,70 : 88,30 13,12 : 86,88 NRW 9,97 : 90,03 11,27: 88,73 13,60 : 86,40 14,87 : 85,13 Stadt Mülheim a. d. Ruhr Menschen mit seelischer Behinderung ,32 : 49,68 61,5 : 38,5 63,59 : 36,41 63,55 : 36,45 LVR 43,34 : 56,66 51,26 : 48,74 57,84 : 42,16 60,35 : 39,65 NRW 48,26 : 51,74 52,38 : 47,62 57,05 : 42,95 59,23 : 40,77 Stadt Mülheim a. d. Ruhr Menschen mit Suchterkrankungen ,14 : 42,86 74,58 : 25,42 74,67 : 25,33 74,12 : 25,88 LVR 44,73 : 55,27 50,55 : 49,45 53,71 : 46,29 56,95 : 43,05 NRW 46,60 : 53,40 49,90 : 50,10 54,27 : 45,73 57,00 : 43,00 Stadt Mülheim a. d. Ruhr Menschen mit körperlicher Behinderung ,53 : 89,47 11,76 : 88,24 12,5 : 87,5 17,65 : 82,35 LVR 19,73 : 80,27 21,59 : 78,41 21,60 : 78,40 24,76 : 75,24 NRW 19,87 : 80,13 22,11 : 77,89 23,32 : ,30 : 73,70 Bezogen auf die jeweilige Zielgruppe wurde den Befragten eine Aussage zur Bewertung vorgelegt: Das Verhältnis ambulanter zu en wohnbezogenen Leistungen in Mülheim a. d. Ruhr belegt nach meiner Einschätzung, dass eine Umsteuerung von stati

23 onären zu ambulanten Leistungen erfolgt. Auf einer Skala - 1 (trifft zu) 2 (trifft eher zu) 3 (trifft eher nicht zu 4 (trifft nicht zu) wurden die folgenden Mittelwerte erreicht: Hilfen für Menschen mit Mülheim a. d. Ruhr LVR NRW geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankungen körperlicher Behinderung 1,8 (n=5) 1,94 (n=181) 1,82 (n=223) 1,88 (n=125) 2,10 (n=63) (Anmerkungen: Der Mittelwert wurde nur berechnet, wenn mindestens fünf Einschätzung vorliegen.) 1,91 (n=379) 1,90 (n=405) 1,97 (n=259) 2,05 (n=126) Die Befragten begründen die Einschätzung trifft zu und trifft eher zu wie folgt: Nach anfänglichem Zögern lassen sich die Anbieter und Klienten zunehmend auf die Leistung des BeWo ein. Es wird in der HPK in jedem Einzelfall diskutiert, ob eine ambulante Versorgung möglich ist; Durch den Rechtsanspruch auf ambulante Betreuung in eigenen Wohnungen ist die Hemmschwelle zur Annahme von Hilfen abgesenkt; Für viele psychisch erkrankte Menschen ist es ein unheimlicher Fortschritt, dass sie auch ambulant betreut werden können und sich nicht mehr zwangsläufig in eine e Maßnahme begeben müssen; es wird in jedem Fall geprüft, ob eine ambulante Betreuung des Klienten in Frage kommt. Der Prozess der Ambulantisierung wird sich auch in Zukunft weiter etablieren; Dieser Bereich ist mit den entsprechenden Assistenzleistungen sicherlich noch ausbaufähig. Die Befragten begründen die Einschätzung trifft eher nicht zu und trifft nicht zu wie folgt:,weil wir erwartet haben, dass die Fallzahlen im en Bereich in größerem Ausmaß sinken; Lange Wartelisten für den en Bereich geben keine Möglichkeiten der Umsteuerung; Platzabbau der en Einrichtungen bisher unzureichend. Unsicherheiten der Klient/Innen aus dem en Bereich, dauerhaft ähnliche Betreuungszeiten in der ambulanten Wohnform genehmigt zu bekommen. Daran anschließend konnten die Befragten eine Prognose für das Verhältnis zwischen ambulanten und en Hilfen in Mülheim a. d. Ruhr abgeben: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung wird im Landesdurchschnitt eine Steigerung von 7,63% prognostiziert. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Schätzungen vorliegen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung wird im Landesdurchschnitt eine Steigerung von 5,41% prognostiziert. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Schätzungen vorliegen

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