Trennung von existenzsichernden Leistungen sowie Fach- und Assistenzleistungen

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1 Trennung von existenzsichernden Leistungen sowie Fach- und Assistenzleistungen Zwei rheinische Modellprojekte zur Finanzierungssystematik Dirk Lewandrowski Landesrat LVR-Dezernent Soziales

2 Finanzierungssystematik Im Rheinland existieren zwei unterschiedliche Finanzierungssystematiken in den ambulanten und stationären Bereichen der Eingliederungshilfe. Ambulantes Wohnen einheitlicher Fachleistungsstundenpreis, Bemessung der FLS personenzentriert nach IHP Stationäres Wohnen Grund- und Maßnahmenpauschale, LT + HBG, Preis mit Einrichtung individuell vereinbart Der Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz fordert eine durchgängige personenzentrierte Vergütung. Folie 2

3 Die Individuelle Hilfeplanung (IHP) Grundlage ist die Umstellung von Leistungstypen (LT) und Hilfebedarfsgruppen (HBG) im stationären Bereich auf die Individuelle Hilfeplanung (IHP), wie sie im ambulanten Bereich bereits etabliert ist. Vorteile des Verfahrens Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung stehen im Mittelpunkt Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfes in den Lebensbereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit Erhebung der in Zukunft zur Bedarfsdeckung erforderlichen Leistungen Folie 3

4 Die Individuelle Hilfeplanung (IHP) Das Instrument IHP ist ein Planungsverfahren. Es besteht es aus Zielen, Analysen und Maßnahmen und folgt bestimmten methodischen Schritten. IHP ist ICF-basiert. IHP ist ein dialogisches Verfahren. Es kann nur mit der leistungsberechtigten Person gemacht werden. Dies ist durch geeignete fachliche Vorgehensweisen, je nach Art und Ausprägung der Behinderung, sicherzustellen. Es ist für alle Behinderungsarten anwendbar. = IHP entspricht den Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes. Folie 4

5 Modellprojekte zur einheitlichen Finanzierungssystematik Ziel einheitliches, personenzentriertes Finanzierungssystem für den ambulanten und stationären Bereich der Eingliederungshilfe Erprobung der Trennung von existenzsichernden Leistungen sowie Fach- und Assistenzleistungen Kriterien / Meilensteine Bewohnerbezogene Tätigkeitsanalyse Erstellung eines einheitlichen Finanzierungskonzeptes Durchführung der Modellprojekte Erfahrungsbericht mit Empfehlungen für ein Finanzierungssystem Folie 5

6 Modellprojekte zur einheitlichen Finanzierungssystematik Chancen Weiterentwicklung des personenzentrierten Ansatzes Folge: Wirkungsverbesserung von Fachleistungskomponenten exemplarischer Nutzen für eine flächendeckende Umsetzung stärkere Heranziehung von vorrangigen Kostenträgern (z.b. Pflegeversicherung) Risiken Kostensteigerung durch personenzentrierte Leistungserbringung mehr bürokratische Prozesse Folie 6

7 Umstellung der Finanzierungssystematik Existenzsichernde Leistungen o Lebensunterhalt o Unterkunft und Heizung Fachleistung Direkte personenzentrierte Fachleistung o Fachleistungsstunde o Assistenzleistung Gemeinsame Inanspruchnahme pauschale Geldleistung o Hintergrunddienst o Sockelbetrag/Vorhalteleistung Folie 7

8 Umstellung der Finanzierungssystematik Vorgehensweise Überprüfung der Bestandteile der Grundpauschale Zusammenfassung der Grundpauschale und der Investitionskosten bei stationären Leistungen in existenzsichernde Leistungen Bedarfsprüfung hinsichtlich notwendiger Vorhalteleistung Sockelbetrag Kosten der personenzentrierten Betreuung werden über einen einheitlichen Preis ermittelt Folie 8

9 Umstellung der Finanzierungssystematik Überprüfung der Bestandteile der Grundpauschale im Vorfeld Ziel ist es, die Positionen zu reduzieren, die weder behinderungsbedingt sind, noch zu den Investitionskosten gehören. Die Überprüfung muss für alle Wohnheimentgelte erfolgen. Vorteil behinderungsbedingte Aufwendungen werden zur "Fachleistung Bestandteil der Hilfeplanung / Steuerung möglich Nachteil Bereinigung erfordert hohen Arbeits- und Zeitaufwand bei allen Trägern Folie 9

10 Umstellung der Finanzierungssystematik Bedarfsprüfung notwendiger Vorhalteleistung als Sockelbetrag der Fachleistung Eine systematisierte Preisbildung des LVR von Hintergrunddiensten befindet sich noch in der Entwicklungsphase. Basis sind die Erfahrungen mit dem Leistungsmodul HD Gibt es behinderungsbedingte Positionen aus der bisherigen Grundpauschale, die in den Sockelbetrag einfließen können? Folie 10

11 Umstellung der Finanzierungssystematik Beispiel: Wohnheim mit Tagessatz 130 Euro davon Grundpauschale = 20 Euro davon Investitionskosten = 10 Euro Das ergibt existenzsichernde Leistungen in Höhe von 30 Euro. Als Fachleistung verbleiben 100 Euro: davon Sockelbetrag/Vorhalteleistung = 20 Euro davon Personenzentrierte Fachleistung = 80 Euro (z. B. im Durchschnitt: 1,22 FLS/Tag) Folie 11

12 Budgetneutralität Den Einrichtungen der Modellprojekte wurden als Anreiz, um die neue Systematik zu erproben, keine finanziellen Nachteile zugesichert. Bisheriger Tagessatz (= Leistungsentgelt) existenzsichernde Leistungen (Investitionskosten + Grundpauschale) Pflegeleistungen (SGB XI) Leistungen nach dem SGB V Sockelbetrag personenzentrierte Fachleistung = 0 Folie 12

13 Die Modellprojekte Wohnhaus Gartenstadt (Krefeld) Wohnheim Könzgenplatz (Duisburg) Es leben jeweils 22 bzw. 24 Männer und Frauen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung in den Einrichtungen; aufgeteilt in drei Wohngruppen. Folie 13

14 Die Modellprojekte Rahmenbedingungen bisherige Finanzierung: Tagessätze; differenziert nach Investitionskosten, Grundpauschale und Maßnahmenpauschale Schritte der Finanzierungsumstellung: (1) Aufteilung der Kostenbestandteile in existenzsichernde Leistungen und Fachleistungen (2) Individuelle Zuordnung der Fachleistungen auf Basis der aktualisierten personenzentrierten Hilfepläne Folie 14

15 Modellprojekt: Wohnhaus Gartenstadt (Lebenshilfe Krefeld) Umsetzung / Schwierigkeiten Abgrenzung zwischen den existenzsichernden Leistungen und den Vorhalteleistungen ( Sockelbetrag ) gestaltete sich für einige Einzelpositionen als schwierig Ergebnis: prozentuale Zuteilung der Leistungsarten auf die gesamten Wohnentgelte 15 % existenzsichernden Leistungen 85 % Fachleistungen (davon 27,1 % Sockelbeiträge und 57,8 % personenzentrierte Betreuung) Folie 15

16 Modellprojekt: Wohnhaus Gartenstadt (Lebenshilfe Krefeld) Umsetzung / Schwierigkeiten 3-monatige Erhebung der Leistungen in einer stationären Wohngruppe mit acht Bewohnerinnen/Bewohnern nach: o o o Art der Leistung (Fachleistung, Assistenz, Pflege) Ausführung der Leistung (Präsenzdienst, zusätzliches Personal, soziales Umfeld Nächtlicher Betreuungsleistung (Nachtwache, Schlaf- und Rufbereitschaft) Folie 16

17 Modellprojekt: Wohnhaus Gartenstadt (Lebenshilfe Krefeld) Ergebnis am Beispiel der untersuchten Wohngruppe: o o o o 66.6 % Fachleistung; 19,4 % Assistenzleistung; 14 % Pflegeleistung Ca. 75 % der gesamten Leistungen erfolgten durch den Präsenzdienst. Es wurden weniger Fachleistungen und mehr Assistenzleistungen erbracht als in den individuellen Hilfeplanungen vorgesehen. Es bleibt unklar, wie viele Fachleistungen einrichtungsbedingt (Urlaub, Krankheit, etc.) nicht erbracht werden konnten Folie 17

18 Modellprojekt: Wohnhaus Gartenstadt (Lebenshilfe Krefeld) o o Ganzheitlicher Betreuungsansatz passt nicht immer zur Leistungsausführung (Bsp. Pädagogische Fachkraft erbringt Assistenz- und Betreuungsleistungen). Die Kosten der benötigten Pflegeleistungen werden durch die pauschalen Aufwendungen der Pflegekassen ( 43a SGB XI) nicht gedeckt. Im nächsten Schritt ist die Erprobung einer virtuellen Abrechnung in einer neuen Finanzierungssystematik geplant Folie 18

19 Modellprojekt: Wohnheim Könzgenplatz (LVR-HPH-Netz Niederrhein) Umsetzung / Schwierigkeiten Der Bedarf an Vorhalteleistungen (z.b. Präsenzdienst Tag/Nacht) wurde in den Hilfeplänen nicht konkret benannt und konnte daher nicht ermittelt werden. Die Darstellung des individuellen Hilfebedarfes erfolgte ausschließlich hinsichtlich der Leistungen der Eingliederungshilfe. Eine Umsetzung und Zuordnung auch zu vorrangigen Leistungsträgern erfolgte nicht. Folie 19

20 Modellprojekt: Wohnheim Könzgenplatz (LVR-HPH-Netz Niederrhein) Umsetzung / Schwierigkeiten Die aus den Hilfeplänen ermittelten Leistungen der Pflege und der Fachleistung ergaben einen zu ungenauen, in der Bandbreite stark variierenden und nicht plausiblen Leistungsumfang. Überarbeitung der Hilfepläne in Hinblick auf einen differenzierten und personenzentrierten Bedarf von 8 repräsentativen Bewohnerinnen und Bewohner Folie 20

21 Modellprojekt: Wohnheim Könzgenplatz (LVR-HPH-Netz Niederrhein) Umsetzung / Schwierigkeiten Mittels differenzierter Hilfeplanung wird der Hilfebedarf möglichen Leistungserbringern und Leistungsformen zugeordnet. Nicht individuellen Bedarfen zuordenbare Leistungskomplexe werden als gepoolte Leistungen dargestellt. Probleme aus Sicht der Einrichtung: Konversionskosten für z. B. Platzfreihaltegebühren und Fahrzeuge. Folie 21

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