Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Hochsauerlandkreis Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zum Hochsauerlandkreis bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörper- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 schaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für den Hochsauerlandkreis dargestellt. Aus dem Hochsauerlandkreis konnten insgesamt 22 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen des Hochsauerlandkreis für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LWL für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: Behindertenbeauftragter des Hochsauerlandkreises Behinderteninteressenvertretung Behinderteninteressenvertretung (BIV) Schmallenberg Behinderteninteressenvertretung Sundern Stadt Arnsberg Koordinationsstelle Behindertenhilfe Stadtverwaltung Winterberg, Behinderteninteressenvertretung Die folgenden Träger 4 : APO-CARE e.v. AWO Unterbezirk Hochsauerland/ Soest Caritasverband Arnsberg-Sundern e.v. Caritasverband Brilon e.v. Caritasverband Meschede e.v. 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LWL für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Diakonie Hochsauerland- Soest e.v. Förderkreis psych. Gesundheit IPSYLON Initiativkreis psychosozialer Hilfen e.v. Josefsheim ggmbh Kropff-Federath'sche Stiftung Lebenshilfe Wohnen ggmbh LWL- Wohnverbund Marsberg LWL-Wohnverbund Warstein Martinswerk e.v. Dorlar Verein für innere Mission Sozialwerk Sauerland e.v. Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd ggmbh Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf den Hochsauerlandkreis. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen 1... Landschaftsverband Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet. 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Hochsauerlandkreis LWL NRW (0) (0,18) (0,14) 22 (0,08) (0,22) (0,17) 29 (0,1) (0,24) (0,20) 43 (0,16) (0,29) (0,24) 49 (0,18) (0,32) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inan

5 spruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel 5. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 49 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,18. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Hochsauerlandkreis im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sieben abgegebenen Einschätzungen entfallen alle auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet' und somit keine auf die Aussagen Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet bzw. Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten aus dem Hochsauerlandkreis begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Angesichts der Tatsache, dass es 2003 noch keine ambulanten wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung gab, ist die Entwicklung mehr als erfreulich; Zuständigkeitsverlagerung und Hilfeplanverfahren, aber auch noch hemmende Faktoren: - fehlende Information der Betroffenen und der Angehörigen - zu geringe Zahl an Wohngemeinschaften - zu wenig flankierende Maßnahmen möglich (z.b. Freizeitangebote außerhalb WfbM) - aufgrund ländlicher Struktur geringe Anbindung an ÖPNV; Weitere Differenzierung der Hilfsangebote bzw. die inhaltliche Anpassung auf die Bedürfnisse der Menschen mit geistiger Behinderung; Nachholbedarf im Hochsauerlandkreis bei relativ häufiger Betreuung im Elternhaus und wenig ambulanten Angeboten; Aufnahme von Menschen mit geistiger Behinderung in das Ambulante Betreute Wohnen ist weit schwieriger (in den Köpfen der Träger und vielfach auch der Angehörigen) als bei anderen Behinderungsarten. Der positive Ansatz von 0 auf 49 ist in Ordnung, der Anfang gemacht; Viele Personen leben nach wie vor bei ihren Eltern bzw. in ihren Familien. Die Ablösung fällt den beteiligten i.d.r. sehr schwer. Erst wenn Eltern versterben wird häufig eine alternative Lebensform gesucht. Des Weiteren fällt es vielen gesetzlichen Betreuern und Mitarbeitern in Wohnheimen schwer, das Ambulant Betreute Wohnen als Alternative zu sehen und "auszuprobieren". Der LWL "reguliert" anspruchsberechtigte Nutzer des Ambulant Betreuten Wohnens, die nicht im Rahmen der Ambulantisierung kommen, indem das IHP Verfahren erschwert wird. Antragsunterlagen werden detailiert nachgefordert, haben lange Bearbeitungszeiten und werden umständlich und unverständlich für Antragsteller beantwortet; Es ist schwierig, die geeignete Wohnform für Menschen mit einer geistigen Behinderung zu finden. Nur wenige können im betreuten Wohnen leben. 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurden die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppen hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht immer wörtlich zitiert, sondern gegebenenfalls auch zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 56,5% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. Im Zuständigkeitsbereich des LWL schätzen 23,4% der Befragten ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Antworten auf die entsprechende Frage vorliegen. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 73,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 60,8%, dass dies der Fall ist. Für den Hochsauerlandkreis liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. Allerdings gibt eine von vier Befragten an, dass gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Hochsauerlandkreis LWL NRW (0,5) (0,43) (0,36) 160 (0,58) (0,58) (0,49) 166 (0,6) (0,61) (0,59) 173 (0,63) (0,69) (0,72) 194 (0,71) (0,75) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) - 6 -

7 Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 54 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,21. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Hochsauerlandkreis im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt acht abgegebenen Einschätzungen entfallen sieben auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und somit keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten aus dem Hochsauerlandkreis begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Es wurde mehr Öffentlichkeitsarbeit geleistet und es fand eine weitere Differenzierung der Hilfsangebote statt; Viele der Leistungsempfänger/innen, die seit 2003 hinzugekommen sind, nehmen wohnbezogene Hilfen des Sozialwerk St. Georg in Anspruch. Daher entspricht die Steigerung unserer Erfahrung; In diesem Bereich ist es schon länger üblich, den ambulanten Bereich zu nutzen; Das Angebot im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung im Hochsauerlandkreis lag vor der Hochzonung (weit) über dem Durchschnitt im LWL; Hohes Ausgangsniveau lässt keine sehr großen Steigerungen zu - Versorgung in der Familie entfällt häufig, da wenig Akzeptanz vorhanden - aufgrund ländlicher Struktur Gefahr der Vereinsamung - Zurückhaltung der Betroffenen im Umgang mit der Erkrankung. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Der Anstieg wurde erwartet. Vor der Hochzonung war die Platzzahl begrenzt. Persönlicher Einschätzung nach, hätten wir noch stärkeren Zuwachs erwartet. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten drei der fünf der Befragten aus dem Hochsauerlandkreis, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 63,4%, im Landesdurchschnitt 75,3%). Dabei gibt eine der fünf Befragten an, dass gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind

8 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Hochsauerlandkreis LWL NRW (0,06) 782 (0,09) (0,09) 36 (0,13) (0,16) (0,13) 40 (0,14) (0,17) (0,16) 44 (0,16) (0,22) (0,19) 58 (0,21) (0,24) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 41 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,15. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Hochsauerlandkreis im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt vier abgegebenen Einschätzungen entfallen alle auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet' und somit keine auf die Aussagen Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit Suchterkrankung erwartet bzw. Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten aus dem Hochsauerlandkreis begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Ausbau des vorhandenen Angebots; Fördernde und hemmende Bedingungen, trotzdem deutlicher Anstieg; Zuständigkeitsverlagerung - Hilfeplanverfahren - Ausbau des Angebots - ländliche Struktur - fehlende Freizeitangebote Vereinsamung/Isolation - Akzeptanz z.b. von Alkohol in der Gesellschaft - fehlende Zukunftsperspektive - zerbrochene Familienstrukturen; Viele der Leistungsempfänger/innen, die seit 2003 hinzugekommen sind, nehmen wohnbezogene Hilfen des Sozialwerk St. Georg in Anspruch. Daher entspricht die Steigerung unserer Erfahrung. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die - 8 -

9 vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 66,8% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 57,4%, dass dies der Fall ist. Für den Hochsauerlandkreis liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Hochsauerlandkreis LWL NRW (0,03) 87 (0,01) 271 (0,01) 16 (0,06) 243 (0,03) 573 (0,03) 16 (0,06) 293 (0,03) 657 (0,04) 15 (0,05) 356 (0,04) 721 (0,04) 16 (0,06) 402 (0,05) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus dem Hochsauerlandkreis liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf - 9 -

10 die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 51,4%, dass dies der Fall ist. Für den Hochsauerlandkreis liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Hochsauerlandkreis LWL NRW Anzahl der ambulanten Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung 9 (3,26) 214 (2,54) 683 (3,79) seelischer Behinderung 8 (2,9) 206 (2,44) 864 (4,79) 5 (1,81) 150 (1,78) 525 (2,91) Suchterkrankungen Körperbehinderungen 4 (1,45) 29 (0,34) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die Zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.) Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im mittleren Drittel. In 15 der 27 Gebietskörperschaften des LWL gibt es keine Ambulanten Dienste für Menschen mit Körperbehinderungen. Daher ist ein Vergleich der Anzahl der Dienste nicht möglich

11 Die Befragten bewerten die Entwicklung im Hochsauerlandkreis wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung positiv negativ ohne Einfluss 6 LWL: 68% NRW: 65,3% 0 LWL: 12,2% NRW: 16,7% 1 LWL: 19,8% NRW: 18% 4 LWL: 65,7% NRW: 66,3% 3 LWL: 21% NRW: 24,1% 0 LWL: 13,3% NRW: 9,7% k.a. LWL: 67,2% NRW: 67,3% k.a. LWL: 15,3% NRW: 20% k.a. LWL: 17,6% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LWL: 28,6% NRW: 47,3% k.a. LWL: 34,9% NRW: 23,3% k.a. LWL: 36,5% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für den Hochsauerlandkreis in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Je mehr, desto besser! Trägervielfalt erreicht unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen - gute Versorgung mit ambulanten Diensten, was auch aus dem Abbau der en WH-Plätze resultiert - gute Versorgung mit niederschwelligen Angeboten z.b. SH-Gruppen, Tagestätten, KuB; Es besteht kreisweit eine gute Wahlmöglichkeit; Für alle Leistungsempfänger/innen steht ein differenziertes Angebot zur Verfügung und sie können im gesamten Kreisgebiet auswählen, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten; Wohnortnahe Versorgung der Klient/innen - mögliche Spezialisierung auf einzelne Hilfebedarfsgruppen - Wahlmöglichkeiten für Klient/innen; Die Anzahl unterschiedlicher Anbieter erhöht regional die Angebotsstruktur für individuelle Lösungen; Die Dienste bemühen sich in großer Verantwortung, geeignete Wohnformen zu finden; Primär sind es ja die Träger der en Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung, die ambulante wohnbezogenen Hilfen anbieten. Andere Anbieter haben es in der Versorgungslandschaft eher schwer, diesen Personenkreis ambulant zu versorgen, da Träger er Einrichtungen die Klientel "nicht abgeben". negativ Der Konkurrenzdruck der Träger untereinander ist hoch. Aufgabe eines freien Trägers - Übernahme durch Westfälischen Wohnverbund. Träger großer er Einrichtungen dominieren; Die Versorgung wird bei den großen Anbietern durch geringe oder unqualifizierte Hilfskräfte verbilligt. Dadurch sinkt die Qualität der Versorgung. ohne Einfluss Die zugelassenen Dienste kooperieren i.d.r. nicht miteinander. Zugelassene Dienste sind bei den Interessenten unbekannt

12 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche weniger als eine Fachleistungsstunde Gesamt geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Suchterkrankungen körperlicher Beh. 1,28 0 0,52 1,75 12,5 eine bis unter drei 66,45 55,1 75,39 54,39 37,5 drei bis unter fünf 27,16 32,65 20,42 43,86 31,25 fünf bis unter sieben 3,51 8,16 2, ,5 sieben bis unter neun 1,28 2,04 1,05 0 6,25 über neun 0,32 2, Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Hochsauerlandkreis 2,8 2,99 2,3 2,62 3,27 LWL 3,02 3,26 2,60 2,62 3,58 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 22 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen zehn, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden im Hochsauerlandkreis den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Hochsauerlandkreis die folgenden Begründungen: Die Steigerungszahl in den letzten Jahren wäre nicht möglich gewesen, wenn die Fachleistungsstunden in zu niedrigem Umfang gewährt worden wären; Gute Bedarfsdeckung trotz ländlicher Bereich (zu wenig Freizeitangebote außerhalb WfbM, fehlende Anbindung an ÖPNV); In wenigen Fällen ist in der Regel eine höhere Stundenzahl notwendig, allerdings scheint es hier auch eine Hemmschwelle zu geben über einen bestimmten Stundenumfang zu bewilligen; Entspricht annähernd dem von uns ermittelten Hilfebedarf; Gute Clearingstellenarbeit - gute Versorgung auch mit niederschwelligen Angeboten - gute e Behandlungsmöglichkeiten bei akutem Hilfebedarf; Durch die Tatsache, dass knapp die Hälfte der Leistungsempfänger/innen mehr als drei Stunden pro Woche bekommt, können auch Menschen mit komplexem Hilfebedarf angemessen unterstützt werden; Clearingstellenbeschluss

13 Im Hochsauerlandkreis meinen zwölf Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: Vergleichende Gesamtzahlen mit anderen Kommunen; Übergänge vom en Wohnen bedürfen einer umfangreicheren Betreuung, um eine gewisse Selbstständigkeit zu erreichen. Regional und in kleinen Orten gibt es wenig spezielle und vernetzte Angebote für behinderte Menschen; Erhöhungsanträge sind langwierig in der Bearbeitungszeit und werden vom LWL unflexibel gehandhabt, daher werden Erhöhungsanträge nur im Notfall gestellt. Des Weiteren leben viele "schwächere" Menschen noch bei den Eltern bzw. im Wohnheim, die anfänglich fünf FLS benötigten; Oft ist in einer Übergangszeit ein höherer Betreuungsbedarf vorhanden; Um Menschen mit komplexeren Hilfebedarfen ambulant zu betreuen sind in der Regel mehr als drei Stunden pro Woche erforderlich. Die Tatsache, dass mehr als 75% weniger als drei Fachleistungsstunden erhalten, kann ein Indiz dafür sein, dass die Zahl der Stunden nicht ganz dem Bedarf entspricht; Erfahrungswerte, schwieriges Begründungsverfahren; Die besonders schwierige Klientel benötigt viele Beziehungs- und Netzwerkarbeit. Die persönliche Hilfe kann individuell aufgestockt werden, die Netzwerkarbeit wird nicht ausreichend refinanziert; Das Hilfeplanverfahren ist weniger orientiert an den Bedarfen der Menschen mit Behinderung, sondern mehr an fiskalischen Bedingungen. Die Position, dass die Anzahl der Fachleistungsstunden über dem Bedarf liegt wird im Hochsauerlandkreis von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 3,1% der Befragten vertreten

14 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Hochsauerlandkreis 440 (1,58) 452 (1,63) 475 (1,72) 477 (1,74) LWL (1,51) (1,56) (1,57) (1,58) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Hochsauerlandkreis 179 (0,64) 186 (0,67) 185 (0,67) 192 (0,7) LWL (0,51) (0,52) (0,54) (0,55) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Hochsauerlandkreis 52 (0,19) 51 (0,18) 49 (0,18) 53 (0,19) LWL (0,17) (0,18) (0,18) (0,18) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Hochsauerlandkreis 55 (0,2) 63 (0,23) 63 (0,23) 66 (0,24) LWL 968 (0,11) 993 (0,12) (0,12) (0,12) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung im Hochsauerlandkreis mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein- Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Hochsauerlandkreis im Vergleich der Gebietskörperschaften hingegen in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 79,96% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 9,39% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 17,58%) und in weiter entfernten Regionen 10,65% (im Landesdurchschnitt: 27,29%)

15 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Hochsauerlandkreis im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 66,32% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 24,87% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und in weiter entfernten Regionen 8,81% (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Hochsauerlandkreis im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 55,93% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 25,42% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und in weiter entfernten Regionen 18,64% (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Hochsauerlandkreis im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 81,82% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 3,03% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und in weiter entfernten Regionen 15,15% (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt 62 mehr Menschen aus dem Hochsauerlandkreis e Hilfe in Anspruch als dieses zum der Fall war. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 21 abgegebenen Einschätzungen entfallen 16 auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und drei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten aus dem Hochsauerlandkreis begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : In Gesprächen mit den Trägern werden entsprechende weitere e Bedarfe für diesen Personenkreis benannt. Dem "Druck" der Angehörigen auf ein es Angebot wird (all zu leicht) entsprochen;

16 Für Menschen mit geistiger Behinderung und einer komplexen Verhaltensproblematik gab es Ende 2004 im Hochsauerlandkreis noch kein adäquates Angebot. Nachdem dieses im Kreis realisiert werden konnte, ist es auch entsprechend nachgefragt; Großer Bedarf im en Bereich vorhanden; weiterer Ausbau im ambulanten Bereich für Menschen mit geistiger Behinderung ist notwendig; Eröffnung eines Wohnheims in Arnsberg - Akzeptanz zur Verselbständigung fast nur über eine e Wohnbetreuung - zu wenig oder fehlende Wohngemeinschaften; Die en Einrichtungen des Sozialwerk St. Georg im Hochsauerlandkreis werden von Menschen mit sehr hohem Hilfebedarf genutzt, für die ein ambulantes Betreuungsangebot (noch) nicht ausreichend ist. Da der Bedarf nach en Angeboten nach wie vor vorhanden ist, überrascht die moderate Steigerung nicht; Eine gute Versorgung zieht auch eine bedarfsgerechte Unterbringung nach sich; Großer Bedarf für Menschen mit extrem hohen Hilfebedarfen ist bekannt - größere Steigerungen im en Bereich wurden durch die Umsteuerung abgefangen; Gebremster Fallzahlanstieg durch den Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens - gute Versorgung auch mit niederschwelligen Angeboten - gute e Behandlungsmöglichkeiten bei akutem Hilfebedarf; Bedarfe sind bekannt - größere Steigerungen im en Bereich konnten durch den Ausbau des BeWo verhindert werden; Leichter Anstieg bei sehr speziellen Hilfebedarfen zu erwarten. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Ich hatte gedacht, der LWL würde keine zusätzlichen Plätze mehr genehmigen. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Viele Eltern geben ihre behinderten Kinder erst dann in eine e Wohnform, wenn sie selber die Versorgung aus Altersgründen nicht mehr leisten können. Sie legen dann Wert auf eine möglichst umfassende Versorgung. Bei den behinderten Menschen hat dann noch keine Förderung zum selbstständigen Wohnen stattgefunden. Also erst mal e, dann vielleicht ambulante Versorgung; Aufgrund der vergangenen Initiativen (Ambulant vor Stationär) und Bemühungen des LWL hatte ich mit einer höheren Steigerung der Anspruchsberechtigten im en Bereich gerechnet; Da es einen erheblichen Zuwachs von Menschen mit einer Suchtproblematik gibt, wäre ein Zuwachs an en Plätzen nicht überraschend gewesen. So konnte der steigende Bedarf offensichtlich durch den ambulanter Betreuungsleistungen aufgefangen werden. 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderungen an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines in

17 tegrierten Konzeptes zur Vermeidung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure im Hochsauerlandkreis konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt 19 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen zwölf, dass sich die Möglichkeiten im Hochsauerlandkreis seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Hochsauerlandkreis die folgenden Begründungen: Klare Zuständigkeiten fachlicher Austausch der multiprofessionellen Teilnehmer/innen - differenziertes Hilfespektrum wird erläutert, dadurch ist eine gute Gesamtplanung möglich; Hilfen aus einer Hand; Durch die Hilfeplanung des LWL als übergeordnetes und unparteiisches Planungsinstrument ist eher ein integriertes Gesamtkonzept umzusetzen; Zunahme an Abstimmung, aber: Problem der unterschiedlichen Zuständigkeiten hat sich auf die Abgrenzung offener bzw. komplementärer Hilfen von den ambulanten Hilfen verlagert. Im Hochsauerlandkreis meinen sieben der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Bis auf die Tatsache, dass es seit der Übernahme durch den LWL überhaupt Ambulant Betreutes Wohnen im Hochsauerlandkreis gibt, haben sich Angebote und Konzeption nur auf Trägerebene weiterentwickelt; Keine Einschätzung möglich. Erfahrungswert fehlt, da das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens beim Träger erst seit 2005 besteht. Die Position, dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben wird im Hochsauerlandkreis von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 7,3% der Befragten vertreten. Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe-, Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für den Hochsauerlandkreis wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Ausbaustopp er Wohnangebote; Vor allem die zwischen dem Sozialwerk St. Georg und dem Landschaftsverband abgeschlossene Zielvereinbarung ist ein Handlungsleitfaden und damit Grundlage für weitere Planungen vor Ort

18 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Vor allem die zwischen dem Sozialwerk St. Georg und dem Landschaftsverband abgeschlossene Zielvereinbarung ist ein Handlungsleitfaden und damit Grundlage für weitere Planungen vor Ort. Planungsgremien Um zu erfahren, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium im Hochsauerlandkreis gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus dem Hochsauerlandkreis wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Evtl. Gesundheits- und Pflegekonferenz; Es könnte die PSAG Hochsauerland (Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft) sein. Es existieren jedoch keine verlässlichen Arbeitsvereinbarungen, so dass lediglich ein Informationsaustausch stattfindet; Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Qualifizierung und Arbeitschancen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Clearing- Stelle Meschede (zur Vergabe von Fachleistungsstunden); Evtl. Gesundheits- und Pflegekonferenz (2x); Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele wurden hier nicht benannt. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LWL in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und - entscheidungen mit den Akteuren im Hochsauerlandkreis (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LWL ein Mittelwert von 3,15. Für den Hochsauerlandkreis konnte ein Mittelwert von 3 (n=5) errechnet werden. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiterentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortlichen und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben

19 Von den insgesamt 14 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen zehn, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung im Hochsauerlandkreis durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf den Hochsauerlandkreis die folgenden Begründungen: Durch das Hilfepanverfahren wird der Hilfebedarf der einzelnen Leistungsempfänger/innen individuell festgestellt und nicht anhand des Leistungsangebots einzelner Leistungserbringer; Das Hilfeplanverfahren trägt zur individuellen und selbstbestimmenden Planung von Hilfsangeboten bei. Im Hochsauerlandkreis meinen drei der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 32,3%). Die Position wird wie folgt begründet: Die Ergebnisse des Hilfeplanverfahrens werden bei der Planung von externen bzw. überörtlichen Hilfeangeboten nicht berücksichtigt. Intern berücksichtigt die Hilfe-, bzw. Betreuungsplanung des Ambulant Betreuten Wohnens die Ergebnisse der IHP und thematisiert sie mit dem Nutzer; Die Träger wahren zielstrebig ihre Interessen. Übergreifende Kooperation ist kaum möglich. Dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verschlechtert haben, meint einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,3% der Befragten diese Position. Planungen der Anbieter von Hilfen und Koordination der Leistungen Um die Frage nach der Orientierung hinsichtlich der Entwicklung des Unterstützungsangebotes genauer zu untersuchen, waren die Träger gebeten, ihre Planungen im Bereich der wohnbezogenen Hilfen für die nächsten fünf Jahre in den jeweiligen Gebietskörperschaften anzugeben. Auf einer Liste konnten die Befragten dabei jeweils wählen zwischen vorrangig (1), eher vorrangig (2), eher nachrangig (3) und nachrangig (4). Daraus ergibt sich die folgende Übersicht Planungen bestehen davon: vorrangig oder eher vorrangig nachrangig oder eher nachrangig Ausbau er Plätze Abbau er Plätze Ausbau des Amb. Betr. Wohnens Ausbau Beratungsangebote Ausbau Freizeitangebote Einrichtung von Wohnverbünden Etablierung des Pers. Budgets Ausbau Assistenzdienste Ausbau Begleitung Familienpflege Um Menschen mit Behinderungen nicht nur die Leistungen eines Rehabilitationsträgers und eines Hilfeanbieters zugänglich zu machen ist eine Kooperation und Koordination

20 von Leistungen auch über das Feld der Eingliederungshilfe hinaus notwendig. Die Gesamtauswertung zeigt, dass Regeln für diese Zusammenarbeit nur selten vorhanden sind. Von den befragten Trägern im Hochsauerlandkreis wird von keinem angegeben, dass festgelegte Regeln für die Koordination der Leistungen mit anderen Hilfeanbietern im Einzelfall bestehen

21 7 Perspektiven Seit der Zuständigkeitsverlagerung hat sich der Anteil der ambulanten Hilfen an den wohnbezogenen Hilfen insgesamt deutlich gesteigert. Mittlerweile erhalten mehr Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankungen ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung hat sich der Anteil der Hilfen erhöht. Die folgenden, regional differenzierten Zahlen wurden den Befragten im Fragebogen zur Information vorgelegt. Verhältnis ambulanter zu en Leistungen in % Menschen mit geistiger Behinderung Hochsauerlandkreis 4,76 : 95,24 6,03 : 93,97 8,3 : 91,7 9,32 : 90,68 LWL 12,56 : 87,44 13,54 : 86,46 15,59 : 84,41 16,70 : 83,30 NRW 9,97 : 90,03 11,27: 88,73 13,60 : 86,40 14,87 : 85,13 Menschen mit seelischer Behinderung Hochsauerlandkreis 47,2 : 52,8 47,16 : 52,84 48,32 : 51,68 50,26 : 49,74 LWL 53,03 : 46,97 53,64 : 46,36 56,11 : 43,89 57,90 : 42,10 NRW 48,26 : 51,74 52,38 : 47,62 57,05 : 42,95 59,23 : 40,77 Menschen mit Suchterkrankungen Hochsauerlandkreis 40,91 : 59,09 43,96 : 56,04 47,31 : 52,69 52,25 : 47,75 LWL 48,23 : 51,77 49,31 : 50,69 54,74 : 45,26 56,86 : 43,14 NRW 46,60 : 53,40 49,90 : 50,10 54,27 : 45,73 57,00 : 43,00 Menschen mit körperlicher Behinderung Hochsauerlandkreis 22,54 : 77,46 20,25 : 79,75 19,23 : 80,77 19,51 : 80,49 LWL 20,07 : 79,93 22,78 : 77,22 25,39 : 74,61 27,94 : 72,06 NRW 19,87 : 80,13 22,11 : 77,89 23,32 : ,30 : 73,

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