Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Heinsberg Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zum Kreis Heinsberg bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörper- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 schaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einem im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für den Kreis Heinsberg dargestellt. Aus dem Kreis Heinsberg konnten insgesamt 15 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen des Kreises Heinsberg für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LVR für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: Selbsthilfe- und Freiwilligenzentrum im Kreis Heinsberg Die folgenden Träger 4 : AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG Ev. Stiftung Hephata MOBILO, Frau Roswitha Gierling Pra1is für angewandte Sozialarbeit (P.a.S.) Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mönchengladbach/Viersen e.v. Schloss Dilborn BWK Konwiarz-Frank Landschaftsverband Rheinland, HPH-Netz Mittelrhein-West Haus Schnorrenberg, Maria-Hilf GmbH Frau Boßlar / Herr de Nies Frau Anne Carduck 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LVR für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Frau Ursula Luthe-Rieken Betreuungsbüro Bernd Ehm Mittelpunkt GbR Caritasverband f.d. Region Heinsberg e. V. Prospe1 ggmbh Lebenshilfe Heinsberg e.v. BEWO-Dienstleistungs GbR Jugendhaus Altes Kloster Marienburg e.v. Wohnstättenverbund Kolping Gangelter Einrichtungen Krankenhaus Maria Hilf GmbH Dernbach Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf den Kreis Heinsberg. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen.... Landschaftsverband Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet. 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Heinsberg LVR NRW (0,15) 975 (0,10) (0,14) 58 (0,23) (0,12) (0,17) 68 (0,26) (0,15) (0,20) 115 (0,45) (0,20) (0,24) 115 (0,45) (0,23) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der In

5 anspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel 5. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 76 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,29. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Heinsberg im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sechs abgegebenen Einschätzungen entfallen sechs auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die Steigerung deckt sich mit der Zunahme der Problemlagen bei unserem Klientel; Insbesondere durch den geringeren Zusatz an Heimplätzen war abzusehen, dass über andere Wohnformen nachgedacht wird. Weiterhin war erkennbar, dass die Region dem Thema Ambulant Betreutes Wohnen durchaus offen gegenüber steht und Vorschläge seitens des LVR gerne entgegennimmt; Ich möchte darauf hinweisen, dass die angegebenen Zahlen nicht den aktuellen Stand von wiedergeben. Nach Rücksprache mit anderen Anbietern ist die Anzahl weitaus höher; Die dargestellte Zahlenbasis kann aus unserer Sicht nicht korrekt sein, da wir als Anbieter ohne Berücksichtigung der anderen Anbieter bereits zum Stichtag Personen, zum Personen, zum Personen, zum Personen und zum Personen im Ambulant Betreuten Wohnen assistiert haben; Zu Beginn des Angebotes des Ambulant Betreuten Wohnens ist eingeschätzt worden, ob Bewohner er Einrichtungen für das Ambulant Betreute Wohnen in Frage kommen. Es ist damit gerechnet worden, dass wenige Bewohner vom en Bereich ins Ambulant Betreute Wohnen wechseln würden/können. Dieser "Bereinigungseffekt" dürfte zwischenzeitlich gegen Null tendieren. Zu Beginn des Ambulant Betreuten Wohnens konnte jedoch keine Einschätzung zu der Frage getroffen werden, wie viele geistig behinderte Menschen vom Elternhaus ins Ambulant Betreute Wohnen wechseln würden; Die ambulante Versorgung ist lukrativer. 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurde die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppe hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht wörtlich zitiert, sondern zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 56,5% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Speziell für diese Zielgruppe wurden im Rheinland die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote eingerichtet. Die Befragten konnten auf einer Liste zwischen nie (1), selten (2), häufig (3) und sehr häufig angeben, wie intensiv die KoKoBe genutzt werden. Für den Kreis Heinsberg ergibt sich ein Mittelwert von 3,25 (n=vier) (im Durchschnitt des LVR: 2,85). Das Angebot wird also nach Einschätzung der Befragten im Vergleich intensiver als in anderen Gebietskörperschaften genutzt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. Im Zuständigkeitsbereiche des LVR schätzen 43,6% der Befragten ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Antworten auf die entsprechende Frage vorliegen. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten vier von vier der Befragten aus dem Kreis Heinsberg, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LVR 87,2%, im Landesdurchschnitt 73,3%). Dabei geben vier von vier der Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind

7 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Heinsberg LVR NRW (0,22) (0,30) (0,36) 101 (0,39) (0,40) (0,49) 196 (0,76) (0,57) (0,59) 352 (1,37) (0,74) (0,72) 406 (1,58) (0,82) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 349 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 1,36. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Heinsberg im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt vier abgegebenen Einschätzungen entfallen vier auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Logische Konsequenz bei der Umstellung vom 1:12 System auf individuelle Hilfe. Ebenso spielt die Umsetzung Ambulant vor Stationär eine wesentliche Rolle; Insbesondere durch den geringeren Zusatz an Heimplätzen war abzusehen, dass über andere Wohnformen nachgedacht wird. Weiterhin war erkennbar, dass die Region dem Thema ambulant betreutes Wohnen durchaus offen gegenüber steht und Vorschläge seitens des LVR gerne entgegennimmt; Die im Jahre 2003 zu erkennenden negativen Tendenzen der vergangenen Jahre am Arbeitsmarkt sowie der Ausweitung der Jugendhilfe (als spätere Systemwechsler) haben einen starken Anstieg der Hilfebedürftigen erwarten lassen

8 Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 75,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 75,32%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Heinsberg liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Heinsberg LVR NRW (0) 906 (0,09) (0,09) 6 (0,02) (0,11) (0,13) 17 (0,07) (0,14) (0,16) 20 (0,08) (0,16) (0,19) 31 (0,12) (0,18) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 30 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,12. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Heinsberg im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus dem Kreis Heinsberg liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Der Ausbau ambulanter Hilfen zum selbständigen Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung erfolgt kontinuierlich; Optimales Angebot, große Nachfrage, zu wenig e Plätze; Die im Jahre 2003 zu erkennenden negativen Tendenzen der vergangenen Jahre am Arbeitsmarkt in der Jugendhilfe (als spätere Systemwechsler) haben erwarten lassen, dass die Zahl der Hilfebedürftigen mit einer Suchterkrankung steigen würde

9 Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 66,8% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 77,5%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Heinsberg liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Heinsberg LVR NRW (0) 184 (0,02) 271 (0,01) 5 (0,02) 330 (0,03) 573 (0,03) 7 (0,03) 293 (0,04) 657 (0,04) 7 (0,03) 365 (0,04) 721 (0,04) 6 (0,02) 415 (0,04) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus dem Kreis Heinsberg liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Insbesondere durch den geringeren Zuwachs an Heimplätzen war abzusehen, dass über andere Wohnformen nachgedacht wird. Weiterhin war erkennbar, dass die Region dem Thema ambulant betreutes Wohnen durchaus offen gegenüber steht und Vorschläge seitens des LVR gerne entgegennimmt; Rein körperbehinderte Menschen werden im hiesigen Raum so lange wie möglich im Familienkreis gestützt. Dies wird auch durch Wohnraumanpassungen ermöglicht, die die Funktionseinschränkungen im Lebensalltag abmildern. Es werden erst dann alternative Wohnformen in Form des Ambulant Betreuten Wohnens nachgefragt, wenn die Unterstützung durch die Familie wegbricht

10 Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 94,9%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Heinsberg liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinlands deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Kreis Heinsberg LVR NRW Anzahl der Ambulante Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung 12 (4,66) 469 (4,88) 683 (3,79) seelischer Behinderung 18 (6,99) 658 (6,85) 864 (4,79) 9 (3,5) 150 (3,91) 525 (2,91) Suchterkrankungen Körperbehinderungen 7 (2,72) 271 (2,82) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.)

11 Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer körperlichen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im mittleren Drittel. Die Befragten bewerten die Entwicklung im Kreis Heinsberg wie folgt: Anzahl wirkt sich auf die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Positiv Negativ ohne Einfluss Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung 4 LVR: 62,2% NRW: 65,3% 1 LVR: 21,7% NRW: 16,7% 1 LVR: 16,1% NRW: 18% seelischer Behinderung k.a. LVR: 66,7% NRW: 66,3% k.a. LVR: 26,6% NRW: 24,1% k.a. LVR: 6,8% NRW: 9,7% Suchterkrankung k.a. LVR: 67,4% NRW: 67,3% k.a. LVR: 24,8% NRW: 20% k.a. LVR: 7,8% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LVR: 65,2% NRW: 47,3% k.a. LVR: 12,1% NRW: 23,3% k.a. LVR: 22,7% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für den Kreis Heinsberg in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Die Anzahl der Anbieter ist einerseits überschaubar, andererseits ausreichend zur Versorgung verschiedener Bedarfe; Je mehr Leistungserbringer, desto besser ist die Qualität der Hilfe; Konkurrenz ist positiv bei gleichzeitiger Qualitätsprüfung; Die Anzahl der Anbieter führt zu einer Vielzahl verschiedener Leistungsangebote mit z.t. unterschiedlichen Schwerpunkten. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, dass der individuelle Hilfebedarf befriedigt wird als hoch einzustufen; Wohnortnaher Zugang zu den Diensten kann dadurch verbessert werden. negativ Solange die Anzahl der Anbieter nicht signifikant grösser wird, ist die Wirkung sicherlich positiv zu bewerten. Jedoch ist kritisch zu betrachten, dass der LVR seiner Qualitätssicherungsverpflichtung bei der Vergabe von Leistungsvereinbarungen nicht nachgekommen

12 ist. Die Dienste sind oftmals zu klein, verfügen selten über ausreichend qualifiziertes Personal und können der Verpflichtung, auch in Krisen den Hintergrunddienst (24h) sicher zu stellen, nicht nachkommen. ohne Einfluss Ich erlebe die Versorgungssituation nicht in Abhängigkeit von der Anzahl der Anbieter; Aufgrund der noch geringen Anzahl der Anbieter hat dies keine Auswirkung. Sollte sich die Anzahl erhöhen, könnten Probleme dahin auftreten, dass die Kommunikation und Vernetzung schwierig sein wird. 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Gesamt Suchterkrankungen körperlicher Beh. weniger als eine Fachleistunden eine bis unter drei 17,38 16,52 17,49 19,35 16,67 drei bis unter fünf 52,69 42,61 56,9 38,71 33,33 fünf bis unter sieben 20,25 26,09 17,49 35,48 16,67 sieben bis unter neun 8,06 13,04 6,4 6,45 33,33 über neun 1,61 1,74 1, Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Kreis Heinsberg 4,36 4,69 4,26 4,26 4,96 LVR 3,46 4,41 2,60 3,01 4,09 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 15 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen zwölf, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden im Kreis Heinsberg den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Heinsberg die folgenden Begründungen: Die einzelnen Hilfefälle sind der Hilfeplankonferenz zugeführt worden, die den vorhandenen Bedarf individuell festgestellt hat. Insofern wird unterstellt, dass die vorhandenen Bedarfe sowohl inhaltlich als auch vom zeitlichen Umfang her berücksichtigt sind;

13 Die Zahlen erscheinen praxisnah und realistisch; Vertretbare Differenz zwischen Antrag und Bewilligung; Da unsere Region am APK Modellprojekt teilgenommen hat, sind der Umgang mit der HPK, dem Bemessen und Beraten von Hilfebedarfen auf der Grundlage von Erfahrungen seit Mai 2002 getragen. Der Ansatz Ambulant vor Stationär wird ebenso konsequent, wie der Ansatz, jeder Mensch mit Behinderung, der einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellt, wird in der HPK beraten durchgehalten und vollzogen; Der Durchschnittswert an FLS der Region überschreitet zwar den Durchschnittswert des LVR, dies liegt aber insbesondere daran, dass die Möglichkeiten des Ambulant Betreuten Wohnens zur Heimvermeidung sehr gut genutzt werden. Im Kreis Heinsberg meinen zwei Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: Da wir uns in einem ländlichen Flächenkreis befinden, ist das Angebot für den Personenkreis sehr beschränkt und muss ausgebaut werden. Dadurch ergeben sich z.z. erhöhte Begleitzeiten; Zu wenig e Plätze. Dass die Fachleistungsstunden über den vorhandenen Bedarfen liegen, meint eine Befragte. In der Gesamtauswertung teilen 3,1% der Befragten diese Position

14 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Heinsberg 357 (1,39) 366 (1,42) 367 (1,43) 378 (1,47) LVR (1,48) (1,53) (1,52) (1,52) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Kreis Heinsberg 97 (0,38) 99 (0,38) 100 (0,39) 98 (0,38) LVR (0,53) (0,54) (0,54) (0,54) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Kreis Heinsberg 21 (0,08) 31 (0,12) 20 (0,08) 23 (0,09) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Kreis Heinsberg 34 (0,13) 35 (0,14) 39 (0,15) 33 (0,13) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung im Kreis Heinsberg mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Heinsberg im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 66,05% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 17,77% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 17,58%) und in weiter entfernten Regionen 16,18% (im Landesdurchschnitt: 27,29%)

15 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Heinsberg im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 62,24% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 12,24% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und in weiter entfernten Regionen 25,51% (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Heinsberg im Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 54,17% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 20,83% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und in weiter entfernten Regionen 25,00% (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Heinsberg im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 27,03% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 18,92% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und in weiter entfernten Regionen 54,05% (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeempfänger/innen. Zum Stichtag ist die Anzahl der Leistungsempfänger/innen insgesamt um 23 Personen angestiegen. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 14 abgegebenen Einschätzungen entfallen elf auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : In Flächenräumen wie dem Kreis Heinsberg ist es vielfach üblich, geistig behinderte Menschen (viel zu lange) innerhalb des Elternhauses zu betreuen, sodass ein signifikanter Zuwachs im en Bereich nicht zu erwarten war. Mit einem Rückgang der Zahlen ist jedoch nicht zu rechnen, da die Anzahl der Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Heinsberg nicht rückläufig ist. Sofern die hiesigen beratenden Institutionen (v.a. die KoKo- Be) die Beratungen für geistig behinderte Menschen auf die Wohnformen fokussiert und

16 dies von den betreuenden Angehörigen aufgenommen wird, dürfte dies jedoch zu Steigerungen im en Bereich, aber auch im Ambulant Betreuten Wohnen führen; Hier stimmt die Anzahl der Leistungsempfänger nicht mit den aktuellen Zahlen überein; Die dargestellte Zahlenbasis ist nicht korrekt. Wir als Anbieter verfügten seit dem Stichtag bis heute hin über 413 e Plätze. Die Plätze der anderen Anbieter sind hierbei nicht berücksichtigt; Die letzten freien Heimplätze werden belegt, Wartelisten werden abgebaut und da keine zusätzlichen Plätze im en Bereich geschaffen werden, kommt es langfristig zu einer Stagnation im en Bereich und zu einem Ausbau ambulanter Angebote; Es war erwartet worden, dass das Ambulant Betreute Wohnen (zu Lasten des en Versorgung) zunehmend in Anspruch genommen wird; Der Kreis Heinsberg verfügt traditionell nicht über sog. Langzeiteinrichtungen oder Langzeitstationen im Bereich seelisch behinderter Menschen. Von daher ist ein größerer Rückgang (Platzabbau/Ambulantisierung) nicht zu erwarten gewesen; Durch den guten Ausbau ambulanter Hilfen stagniert die Anzahl der Menschen, die versorgt werden; Die im Jahre 2003 zu erkennenden negativen Tendenzen der vergangenen Jahre am Arbeitsmarkt in der Jugendhilfe (als spätere Systemwechsler) haben erwarten lassen, dass die Zahl der Hilfebedürftigen mit einer Suchterkrankung steigen würde; Da keine zusätzlichen Plätze im en Bereich geschaffen werden, kommt es langfristig zu einer Stagnation im en Bereich und zu einem Ausbau ambulanter Angebote; Rein körperbehinderte Menschen werden im hiesigen Raum so lange wie möglich im Familienkreis gestützt. Dies wird auch durch Wohnraumanpassungen ermöglicht, die die Funktionseinschränkungen im Lebensalltag abmildern. Es werden erst dann alternative Wohnformen in Form des en Wohnens nachgefragt, wenn die Unterstützung durch die Familie wegbricht oder wegen der Schwere der Behinderung (und/oder des Alters der Betreuenden) nicht mehr zu leisten ist; Gerade im Bereich der Menschen mit einer körperlichen Behinderung ist es schwierig, Alternativen zu schaffen, die sinnvoll eine ambulante Maßnahme ermöglichen. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Weil das die vielfach erklärte / geforderte Absicht der Kostenträger war. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Hoher Bedarf. 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderung an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Rheinland. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines in

17 tegrierten Konzeptes zur Vermeidung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure im Kreis Heinsberg konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt 13 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen zehn, dass sich die Möglichkeiten im Kreis Heinsberg seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0 % der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Heinsberg die folgenden Begründungen: Konzept- und Planungsgespräche werden nur noch mit einem Gesprächspartner (LVR) geführt; Durch die Anwesenheit des LVR in der Region können die Angebotslage und etwaige Hindernisse besser eingeschätzt werden; Durch die Vernetzung verschiedener Institutionen haben sich die Möglichkeiten einer konstruktiven, zielgerichteten Zusammenarbeit incl. einer Gesamtplanung durch die Kostenträger verbessert; Mehr Koordination. Im Kreis Heinsberg meinen drei der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position, dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben wird im Kreis Heinsberg von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 7,3% der Befragten vertreten. Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe- Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für den Kreis Heinsberg wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Bedarflagen zu erheben; Umgang mit dem persönlichen Budget; Weiterer Ausbau des Netzwerkes. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Flächendeckender Aufbau sozialpsychiatrischer Zentren; Aus dem formulierten Wunsch- bzw. Planungsziel "Individuelle Einzelsettings und Soforthilfe" ist Ambulant Betreutes Wohnen geworden; Flächendeckender Aufbau einer Suchtberatung; Entwicklung neuer Angebote

18 Planungsgremien Um herauszubekommen auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium im Kreis Heinsberg gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus dem Kreis Heinsberg wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Lebenshilfe; Gangelter Einrichtungen; Hilfeplankonferenz; Regionalkonferenz (4x); PSAG (4x); Arbeiskreis Behindertenhilfe; Sozialausschüsse. Beispiele für verbindliche Planungsziele: Flächendeckendes Angebot ambulantisierter, passgenauer Hilfen; Neue Wohnstätten; Bedarfsplanung, Angebotsstruktur, Vernetzung; Fortschreibung Psychiatrieplan Projekt "Integrierte Versorgung Depression"; Verbesserung der ortsnahen Gesundheits- und sozialen Versorgung der Bewohner des Kreises Heinsberg. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: PSAG (7x); Regionalkonferenz (4x); Hilfeplankonferenz. Beispiele für verbindliche Planungsziele: Verbesserung der ortsnahen Gesundheits- und sozialen Versorgung der Bewohner des Kreises Heinsberg; Erstellen und Überarbeiten des Psychiatrieplanes. Implementierungsmodell der APK zur individuellen Hilfeplanung; Arbeit der HPK. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LVR in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und entscheidungen mit den Akteuren im Kreis Heinsberg (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LVR ein Mittelwert von 3,13. Für den Kreis Heinsberg konnte ein Mittelwert von 3 (n=6) errechnet werden. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Wei

19 terentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortliche und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben. Von den insgesamt elf Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen neun, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung im Kreis Heinsberg durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf den Kreis Heinsberg die folgenden Begründungen: Das Hilfeplanverfahren dient u.a. dazu, dem geistig behinderten Menschen eine dem individuellen Bedarf entsprechende Hilfe zu gewähren. Die Gefahr des Anpassens des Hilfebedürftigen an das Angebot einer Institution ist nicht mehr so groß; Statt Planzahlen für institutionelle Eingliederungshilfe ist dem tatsächlichen Bedarf in Form der individuellen Hilfeplanung getreten. Hilfeplanverfahren hat den Rechtsanspruch des Einzelnen zur zeitnahen Umsetzung verholfen; Es besteht die Möglichkeit, aus fachlicher Sicht passgenaue Hilfen anzubieten; Durch das Hilfeplanverfahren ist die individuelle Bedarfslage maßgebend für die Ausgestaltung der Angebote; zuvor war dies umgekehrt. Im Kreis Heinsberg meint einer der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 32,3%). Die Position wird wie folgt begründet: Große Anbieter versuchen eine Monopolstellung zu bekommen. Dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verschlechtert haben, meint einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,3% der Befragten diese Position. Planungen der Anbieter von Hilfen und Koordination der Leistungen Um die Frage nach der Orientierung hinsichtlich der Entwicklung des Unterstützungsangebotes genauer zu untersuchen, waren die Träger gebeten, ihre Planungen im Bereich der wohnbezogenen Hilfen für die nächsten fünf Jahre in den jeweiligen Gebietskörperschaften anzugeben. Auf einer Liste konnten die Befragten dabei jeweils wählen zwischen vorrangig (1), eher vorrangig (2), eher nachrangig (3) und nachrangig (4). Daraus ergibt sich die folgende Übersicht Planungen bestehen davon: vorrangig oder eher vorrangig nachrangig oder eher nachrangig Ausbau er Plätze Abbau er Plätze Ausbau des Amb. Betr. Wohnens Ausbau Beratungsangebote Ausbau Freizeitangebote Einrichtung von Wohnverbünden Etablierung des Pers. Budgets Ausbau Assistenzdienste Ausbau Begleitung Familienpflege

20 Um Menschen mit Behinderungen nicht nur die Leistungen eines Rehabilitationsträgers und eines Hilfeanbieters zugänglich zu machen ist eine Kooperation und Koordination von Leistungen auch über das Feld der Eingliederungshilfe hinaus notwendig. Die Gesamtauswertung zeigt, dass Regeln für diese Zusammenarbeit nur selten vorhanden sind. Von den befragten Trägern im Kreis Heinsberg wird von zwei der Befragten angegeben, dass festgelegte Regeln für die Koordination der Leistungen mit anderen Hilfeanbietern (z.b. Pflegediensten, Krankenhäusern) im Einzelfall existieren. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Einzelfall übernimmt die Koordination die koordinierende Bezugsperson des Klienten mit dem Klienten gemeinsam; Bei stat. Aufenthalt dürfen wöchentlich nur zwei Stunden BEWO geleistet werden

21 7 Perspektiven Seit der Zuständigkeitsverlagerung hat sich der Anteil der ambulanten Hilfen an den wohnbezogenen Hilfen insgesamt deutlich gesteigert. Mittlerweile erhalten mehr Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankungen ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung hat sich der Anteil der Hilfen erhöht. Die folgenden, regional differenzierten Zahlen wurden den Befragten im Fragebogen zur Information vorgelegt. Kreis Heinsberg Verhältnis ambulanter zu en Hilfen in % Menschen mit geistiger Behinderung ,98 : 86,02 15,67 : 84,33 23,86 : 76,14 23,33 : 76,67 LVR 7,49 : 92,51 9,12 : 90,88 11,70 : 88,30 13,12 : 86,88 NRW 9,97 : 90,03 11,27: 88,73 13,60 : 86,40 14,87 : 85,13 Kreis Heinsberg Menschen mit seelischer Behinderung ,01 : 48,99 66,44 : 33,56 77,88 : 22,12 80,56 : 19,44 LVR 43,34 : 56,66 51,26 : 48,74 57,84 : 42,16 60,35 : 39,65 NRW 48,26 : 51,74 52,38 : 47,62 57,05 : 42,95 59,23 : 40,77 Kreis Heinsberg Menschen mit Suchterkrankungen ,22 : 77,78 35,42 : 64,58 50 : 50 57,41 : 42,59 LVR 44,73 : 55,27 50,55 : 49,45 53,71 : 46,29 56,95 : 43,05 NRW 46,60 : 53,40 49,90 : 50,10 54,27 : 45,73 57,00 : 43,00 Kreis Heinsberg Menschen mit körperlicher Behinderung ,82 : 87,18 16,67 : 83,33 15,22 : 84,78 15,38 : 84,62 LVR 19,73 : 80,27 21,59 : 78,41 21,60 : 78,40 24,76 : 75,24 NRW 19,87 : 80,13 22,11 : 77,89 23,32 : ,30 : 73,

22 Bezogen auf die jeweilige Zielgruppe wurde den Befragten eine Aussage zur Bewertung vorgelegt: Das Verhältnis ambulanter zu en wohnbezogenen Hilfen im Kreis Heinsberg belegt nach meiner Einschätzung, dass eine Umsteuerung von en zu ambulanten Hilfen erfolgt. Auf einer Skala - 1 (trifft zu) 2 (trifft eher zu) 3 (trifft eher nicht zu 4 (trifft nicht zu) wurden die folgenden Mittelwerte erreicht: Hilfen für Menschen mit Kreis Heinsberg LVR NRW geistiger Behinderung 1,5 (n=6) 1,94 (n=181) 1,91 (n=379) seelischer Behinderung 1,82 (n=223) 1,90 (n=405) Suchterkrankungen 1,88 (n=125) 1,97 (n=259) körperlicher Behinderung 2,10 (n=63) 2,05 (n=126) (Anmerkungen: Der Mittelwert wurde nur berechnet, wenn mindestens fünf Einschätzung vorliegen.) Die Befragten begründen die Einschätzung trifft zu und trifft eher zu wie folgt: Ambulante Angebote werden zu Lasten der en Angebote gut genutzt und auch ausgebaut; Das Bekanntwerden des Angebotes in der Bevölkerung hat m.e. nach erst dazu geführt, dass Hilfebedürftige (ohne die Eigenwahrnehmung einer Stigmatisierung infolge wiederkehrender er Aufenthalte) ggfs. dauerhaft Hilfe in ambulanter Form erhalten können (Angebot schafft Nachfrage); Im Kreis Heinsberg gibt es keine Überkapazitäten an en Plätzen der Eingliederungshilfe für psychisch behinderte Menschen. Durch individuelle Hilfeplanung ist ambulant mehr möglich als im alten BeWo-System; Die Möglichkeiten ambulanter Betreuung werden zu Lasten der en Versorgung sehr gut genutzt; Die Zahlen für den Kreis Heinsberg belegen eine deutliche Verlagerung vom en Wohnen zum Ambulant Betreuten Wohnen. Ein Großteil der Zuwächse dürfte aus sich aus dem nicht betreuten häuslichen Wohnen rekrutieren, da die e Wohnform relativ konstant ist (absolute Zahlen); Adäquate Angebote zum selbständigen Wohnen für Suchtkranke zu schaffen ist schwieriger als bei anderen Behinderungsarten, insofern ist der Anteil der Betreuten Höher. Eine Änderung zu Gunsten der ambulanten Maßnahmen findet jedoch auch hier statt; Trifft nur zu für den Zeitraum bis ("Bereinigungseffekt") zu; Gerade im Bereich der Menschen mit einer körperlichen Behinderung ist es schwierig, Alternativen zu schaffen, die sinnvoll eine ambulante Maßnahme ermöglichen. Daran anschließend konnten die Befragten eine Prognose für das Verhältnis zwischen ambulanten und en Hilfen im Kreis Heinsberg abgeben: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung wird im Vergleich zum letzten angegebenen Stichtag ( ) im Mittel aller Angaben eine Steigerung des Anteils ambulanter Hilfen von 5,17% (n=4) prognostiziert (im Landesdurchschnitt: 7,63%)

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