MAßNAHMEN ZUR BELEBUNG DER KONJUNKTUR IM FREISTAAT SACHSEN

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1 MAßNAHMEN ZUR BELEBUNG DER KONJUNKTUR IM FREISTAAT SACHSEN EINSCHLIEßLICH KOMPLEMENTÄR WIRKENDER MAßNAHMEN IN UMSETZUNG DER KONJUNKTURPROGRAMME I UND II KURZÜBERSICHT STAND MÄRZ 2009

2 MAßNAHMEN ZUR BELEBUNG DER KONJUNKTUR IM FREISTAAT SACHSEN EINSCHLIEßLICH KOMPLEMENTÄR WIRKENDER MAßNAHMEN IN UMSETZUNG DER KONJUNKTURPROGRAMME I UND II KURZÜBERSICHT STAND MÄRZ 2009 INHALT MITTELSTANDS STABILISIERUNGS PROGRAMM (MSP) EINZELBETRIEBLICHE GA-INVESTITIONSFÖRDERUNG: RIGA 2009 ERHÖHUNG DER RISIKOÜBERNAHME BEI BÜRGSCHAFTEN ERHÖHUNG DER BETEILIGUNGSFINANZIERUNG BEIM TECHNOLOGIEGRÜNDERFONDS SACHSEN (TGFS) PROGRAMM BBS - LIQUI LIQUIDITÄTSHILFEDARLEHEN FÜR UNTERNEHMEN DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT UMSETZUNG DES ZUKUNFTSINVESTITIONSGESETZES VEREINFACHUNG DES VERGABERECHTS

3 MITTELSTANDS STABILISIERUNGS PROGRAMM (MSP) Freistaat Sachsen Darlehen mit Entlastungszusage (Haftungsfreistellung); komplementär zum KfW-Sonderprogramm 2009 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Konjunkturprogramm I) Rechtsgrundlage Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Stabilisierung des Mittelstands im Freistaat Sachsen durch Gewährung von Darlehen mit Entlastungszusagen Volltext Sicherung der Kreditversorgung des sächsischen Mittelstandes vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise. Über die Absicherung der Liquidität der Hausbanken soll der sächsischen Wirtschaft weiterhin der Zugang zu Betriebsmittelkrediten und Anschlussfinanzierungen ermöglicht und damit Arbeitsplätze gesichert werden. Refinanzierungsprobleme der Hausbanken können insbesondere bei Darlehen auftreten, die eine mittlere oder längere Laufzeit haben. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie Angehörige der freien Berufe in Sachsen. Förderfähig Darlehenshöhe Laufzeit Zinssatz Verfahren Programmlaufzeit Finanzierung von zusätzlichem Betriebsmittelbedarf Umfinanzierung kurzfristig fälliger Passiva (außer Steuern, öffentliche Abgaben und Bankverbindlichkeiten) in längerfristige Verbindlichkeiten betriebsgerechte Umfinanzierung von Kontokorrentkrediten, soweit sich nach der Umschuldung das Hausbankenobligo im Gesamtengagement nicht vermindert Anschlussfinanzierung, d.h. Übernahme des Kreditengagements im Rahmen eines Hausbankenwechsels mindestens EUR bis maximal 5 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis zu 10 Mio. EUR) bis zu 10 Jahre; maximal 2 tilgungsfreie Jahre Festzinssatz über die gesamte Laufzeit Die Ausreichung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen der Sächsischen Aufbaubank Förderbank - (SAB) über die Hausbank an das Unternehmen. Die Hausbank erhält zudem eine Entlastungszusage in Höhe von 80 Prozent. bis Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) Servicecenter Tel / Fax 0351 /

4 EINZELBETRIEBLICHE GA-INVESTITIONSFÖRDERUNG: RIGA 2009 Freistaat Sachsen Rechtsgrundlage Volltext Erweiterung der RIGA 2007 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) (RIGA) vom Sächs. Amtsblatt Nr. 11/2009 vom , S. 525 Mit den Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Schaffung und zur Sicherung von qualifizierten Dauerarbeitsplätzen in Sachsen gegeben werden. Die Investitionsvorhaben sollen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen in Sachsen. Zuwendung Investitionshilfen in Form von sachkapital- oder lohnkostenbezogenen Zuschüssen Förderfähig Investitionsvorhaben, die der Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder der Erweiterung, der Diversifizierung der Produktion bzw. der grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte dienen. Förderfähig ist auch der Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte. Mit den Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene gesichert werden. Dauerarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die von vornherein auf Dauer angelegt sind. Für eine Überwachungszeit von mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens müssen die Arbeitsplätze tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden. Neu zur RIGA 2007 Es wird auch die Sicherung von Arbeitsplätzen gefördert (250 TEUR/gesichertem Arbeitsplatz). Obergrenze 100 gesicherte Arbeitsplätze; Geltungsdauer bis Ende Es gilt für alle Investitionsmaßnahmen (Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung usw.) der gleiche Fördersatz von 30 % (+ KMU-Bonus); die Bemessung der förderfähigen Kosten in Abhängigkeit von der Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze bleibt weiterhin bestehen. Wegfall der 5 %-Schwelle, bereits ein neuer Arbeitsplatz kann gefördert werden. Allerdings muss nach wie vor bei allen Investitionsvorhaben das Abschreibungskriterium erfüllt werden. Bei der Lohnkostenförderung wurde der förderfähige Jahresbruttolohn von 50 auf 70 TEUR angehoben. Verfahren Programmlaufzeit Antrag an Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) unbefristet, außer Ziffer RIGA 2009 (Sicherung von Arbeitsplätzen - bis ) Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) Servicecenter Tel / Fax 0351 /

5 ERHÖHUNG DER RISIKOÜBERNAHME BEI BÜRGSCHAFTEN Freistaat Sachsen/ Bund Rechtsgrundlage von KOM am genehmigt unter N 27/2009 Die "Befristete Regelung Bürgschaften" des Bundeswirtschaftministeriums dient dazu, die seit Ende 2008 verbesserten EU-rechtlichen Möglichkeiten für öffentliche Hilfen in der Wirtschaftskrise national umzusetzen und damit nutzbar zu machen. Die neue Regelung sieht unter anderem die Möglichkeit zur Erhöhung der maximalen Bürgschaftshöhe von 80 % auf 90 % unter bestimmten Voraussetzungen sowie die Vergabe von Bürgschaften auch an Unternehmen vor, die durch die Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten sind. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden, auch Genossenschaften Förderfähig Besicherung von Großkrediten, vor allem zur Finanzierung von Investitionsvorhaben i. d. R. mit einem Bürgschaftsbedarf ab ca. 10 Mio. EUR Höhe der Bürgschaft Laufzeit Verfahren Programmlaufzeit Konjunkturpaket II, Erweiterung des Bundes-Bürgschaftsprogramms unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften max. 90 % (an Stelle von bisher 80 %) max. 10 Jahre Formloses Antragsverfahren auf der Grundlage der bei PricewaterhouseCoopers erhältlichen Hinweise. Erhöhung befristet bis PricewaterhouseCoopers AG Postdamer Platz Berlin Telefon: 030/

6 ERHÖHUNG DER BETEILIGUNGSFINANZIERUNG BEIM TECHNOLOGIEGRÜNDERFONDS SACHSEN (TGFS) Freistaat Sachsen Grundlage Erweiterung des bestehenden Förderinstrumentes Technologiegründerfonds Die Europäische Kommission hat den Zugang für kleine und mittlere Unternehmen zu Risikokapital durch befristete Lockerung der staatlichen Beihilfen verbessert. Volltext Der Technologiegründerfonds unterstützt die Gründung innovativer Unternehmen im Hochtechnologiebereich während der Vorgründungsphase (Seed-Phase) und in der Gründungsphase (Startup-Phase). Das Angebot zielt allgemein auf die Förderung einer schnellen wirtschaftlichen Nutzung neuartiger Technologien und Produkte und unterstützt auch Ausgründungen aus dem Hochschul- und Forschungsbereich. Junge Technologieunternehmen (KMU) mit technisch anspruchsvollen Gründungsideen oder neuartigen Dienstleistungen Förderfähig Finanziert werden u. a. marktnahe Produktentwicklung, Markteinführung sowie ein Anschub für den Produktionsaufbau. Beteiligung Pro unternehmen und Zwölfmonatszeitraum beträgt die Investitionstranche jetzt max. 2,5 Mio. EUR. Die Beteiligung ist auf 49 % der Geschäftsanteile des begünstigten Unternehmens begrenzt. Fondsgesellschaft Fondsvolumen Programmlaufzeit Technologiegründerfonds Sachsen Holding GmbH & Co. KG (Beteiligungsgeber) Für den Fonds stellt der Freistaat 45 Mio. EUR unter anderem an EFRE-Mitteln bereit. Die Sparkassen Chemnitz, Leipzig und Dresden sowie die LBBW steuern Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR bei. bis Antragstellen bei den Beteiligungsgesellschaften der Sparkassen Dresden, Leipzig und Chemnitz (

7 PROGRAMM BBS - LIQUI Freistaat Sachsen Erweiterung des Bürgschaftsprogramms Bürgschaft ohne Bank (BoB) Volltext Mit Bürgschaften aus dem Programm BBS Liqui hilft die BBS seit Anfang Dezember 2008 von der Finanzmarktkrise betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen. Sie sichert mit ihren Bürgschaften die notwendige Liquidität zu ermäßigten Konditionen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie Angehörige der freien Berufe und Existenzgründer in Sachsen. Förderfähig Höhe der Bürgschaft ohne Hausbank Höhe der Bürgschaft mit Hausbank Laufzeit Bearbeitungsentgelt Verfahren Wirkung Programmlaufzeit Finanzierung von zusätzlichem Betriebsmittelbedarf Finanzierung von Avalen max EUR bzw. max. 80 % des Kreditbetrages, der durch eigene Sicherheiten nicht gedeckt ist max. 1 Mio. EUR bzw. max. 80 % des Kreditbetrages der Hausbanken max. 8 Jahre einmalig 0,75 % des verbürgten Kredites bei Übernahme einer Bürgschaft und Vorliegen der Finanzierungszusage einer Hausbank; jährlich 1,0 % des verbürgten/valutierenden Kreditbetrages zuzüglich USt. Antragsweg über die Hausbank; Antragsweg bei Kreditbeträgen bis EUR auch direkt an die Bürgschaftsbank Das Programm wendet sich an erfolgreiche Unternehmen, die ein tragfähiges Unternehmenskonzept haben, aber durch die Finanzmarktkrise unmittelbar oder mittelbar betroffen sind. bis Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (BBS) Anton-Graff-Str Dresden Tel.: 0351/

8 LIQUIDITÄTSHILFEDARLEHEN FÜR UNTERNEHMEN DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT Freistaat Sachsen Rechtsgrundlage Volltext Zinszuschüsse Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Betriebsmitteldarlehensprogramms des Freistaates Sachsen (Liquiditätshilfe) vom Unterstützung von KMU bei der Überwindung von Rentabilitäts- und Liquiditätsproblemen durch Zinsverbilligung Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Betriebsstätte in Sachsen Zuwendung Zinszuschüsse zur Zinsverbilligung der aufgenommenen Betriebsmitteldarlehen der SAB Förderfähig Finanzierung von zusätzlichem beziehungsweise erhöhtem Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung Verbesserung der Finanzierungsstruktur von Unternehmen, etwa durch Umschuldung von Kontokorrentkrediten und anderen kurzfristig fälligen Passiva (außer Steuern und öffentliche Abgaben) in längerfristige Verbindlichkeiten Finanzierung von Forderungsausfällen und verzögerten Forderungen Darlehenshöhe Laufzeit, Zinssatz Verfahren Programmlaufzeit mindestens EUR und höchstens 2,5 Mio. EUR Laufzeit maximal 8 Jahre entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalles maximal drei tilgungsfreie Jahre Festzinssatz über die gesamte Laufzeit; die Hausbank hat die Möglichkeit, den Zinssatz in Abhängigkeit von Bonität und/oder Besicherung bis zu 0,5 Prozentpunkte über den Programmzinssatz anzuheben. Antragsweg über die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) unbefristet Sächsische Aufbaubank (SAB) Frank Tappert Tel / Fax 0351 / Sächsische Aufbaubank (SAB) Mirko Zieschank Tel / Fax 0351 /

9 UMSETZUNG DES ZUKUNFTSINVESTITIONSGESETZES Dem Freistaat Sachsen stehen aus dem Bundesgesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz ZuInvG) insgesamt 596,8 Mio. EUR zur Verfügung, welche zu 65 % für Bildungsinfrastruktur- (Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen und Forschung) und zu 35 % für Infrastrukturinvestitionen (insbesondere Verkehr, Krankenhäuser, Städtebau, Informationstechnologie) verwendet werden sollen. Mit 477,4 Mio. EUR erhalten die Kommunen 80 % der Gelder aus dem Bundesprogramm. Damit liegt der Freistaat über der vom Bund geforderten Quote von 70 %. Weil der Freistaat diese Bundesmittel um rund 32 Mio. EUR aus Landesmitteln aufstockt, stehen den Kommunen insg. 509,2 Mio. EUR für Investitionen zur Verfügung. Der Freistaat hat mit rund 20 % die höchste Investitionsquote aller Bundesländer. Das heißt, er investiert in den nächsten zwei Jahren rund 6,5 Mrd. EUR in die Zukunft des Landes. Der Schwerpunkt liegt bei Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten und der energetischen Sanierung. Damit hat das Konjunkturprogramm neben der kurzfristigen Wirkung auf die regionale Wirtschaft und den Arbeitsmarkt zusätzlich einen nachhaltigen, langfristigen Effekt. Aufteilung des Landesanteils aus den Bundesmitteln Gleichzeitig hat das Kabinett über die Verteilung der dem Freistaat zustehenden Mittel in Höhe von 119,4 Mio. EUR entschieden. Dabei wurde die vom Bund vorgegebene Verteilung zwischen Bildungsinfrastruktur- und sonstiger Infrastruktur von 65 % zu 35 % berücksichtigt. Um den Wissenschaftsstandort Sachsen zu stärken wird dabei der überwiegende Teil der Mittel in die Universitäten und Hochschulen des Landes fließen. Sachsen investiert mit dem Geld aus dem Konjunkturprogramm in die beiden wichtigsten Zukunftsbereiche: Kluge Köpfe und Infrastruktur. Im interregionalen und internationalen Wettbewerb werden wir nur durch Forschung und kluge Köpfe, also Fachkräfte bestehen. Deshalb ist der Schwerpunkt Hochschulen und Universitäten genau richtig. Bildungsinfrastruktur 65 % davon SMWK davon Hochschulbau EP 14 Forschung / Universitätsklinika Ausstattung von Hochschulen Bildung Bundesmittel : 119,4 Mio. EUR 77,6 Mio. EUR 70,1 Mio. EUR ca. 33,0 Mio. EUR ca. 22,1 Mio. EUR ca. 15,0 Mio. EUR 7,5 Mio. EUR Infrastruktur 35 % 41,8 Mio. EUR davon SMI 15,8 Mio. EUR SMK Baumaßnahmen EP 14 1,4 Mio. EUR SMJus Baumaßnahmen EP 14 2,2 Mio. EUR SMS 4,1 Mio. EUR SMUL 1,5 Mio. EUR SMWK insb. Universitätsklinika 10,5 Mio. EUR Sonstige Baumaßnahmen 6,3 Mio. EUR Die näheren Einzelheiten werden zwischen SMF und den zuständigen Ressorts abgestimmt. Stand:

10 Aufteilung des Kommunalanteils Die den Kommunen bereitzustellenden Mittel in Höhe von 509,2 Mio. EUR werden in Form von Bewilligungskontingenten auf die Kreisfreien Städte und Landkreise aufgeteilt. Als Verteilungsschlüssel für die Bemessung der Kontingente wird die Einwohnerzahl verwendet. Damit ergeben sich die folgenden Bewilligungskontingente für die Landkreise und Kreisfreien Städte, welche jeweils anhand der Quote 65:35 auf Bildungs- bzw. Infrastrukturinvestitionen verteilt sind (in EUR). Einheitliche Fördersätze / Finanzschwache Kommunen Um einen geordneten Mittelabfluss der im sächsischen Haushalt für Landesprogramme vorgesehenen Investitionsmittel und der zusätzlich durch das Konjunkturpaket des Bundes bereitgestellten Mittel sicher zu stellen, hat das Kabinett beschlossen, befristet für das Konjunkturprogramm, die Fördersätze zu vereinheitlichen. Damit gelten für alle im Rahmen der Richtlinie KommInfra 2009 geförderten Maßnahmen im Bildungsbereich sowohl für Landes- als auch für das Bundesprogramm einheitliche Fördersätze von 80 %. Im Infrastrukturbereich gilt für die aus Bundesmitteln finanzierten Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II ebenfalls eine Förderquote von 80 %. Für alle anderen Investitionen im Infrastrukturbereich, die im Rahmen der KommInfra 2009 aus Landesmitteln gefördert werden, wird der Fördersatz auf 75 % heraufgesetzt. Sofern eine bereits bestehende Förderrichtlinie einen höheren Fördersatz vorsieht, gilt dieser weiter. Die Kommunen können nun mit einheitlichen Fördersätzen aus dem Bundesprogramm und den Landesprogrammen rechnen. Indem die Förderquote in den Landesprogrammen teilweise erheblich heraufgesetzt ist z.b. im Schulhausbau von 50 % auf 80 % werden die Kommunalhaushalte deutlich entlastet. Die Städte und Gemeinden können dadurch in wesentlich mehr Maßnahmen investieren. Dies gilt besonders für finanzschwache Kommunen. Wichtig ist aber auch: Gegenüber den Investitionen im sächsischen Doppelhaushalt von pro Jahr über 3 Milliarden EUR bedeuten die Bundesmittel aber nur einen Zuwachs von rund 10 %. Überdies ist die Kofinanzierungsfähigkeit der Kommunen derzeit schon durch die Infrastrukturpauschale (75 Mio. EUR) im Jahr 2009 und der investiven Schlüsselzuweisungen im Rahmen des FAG (276,5 Mio. EUR) im Jahr 2009 gewährleistet.

11 Antrags- und Bewilligungsverfahren Das Kabinett hat in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden erhebliche Verfahrensvereinfachungen beschlossen. Diese orientieren sich am Verfahren der Fluthilfenabwicklung der Hochwasserschäden aus dem Jahr Alle Maßnahmen werden einheitlich über die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen (VwV KommInfra2009) vom geregelt: Für die nach der Richtlinie KommInfra2009 geförderten Vorhaben ist für das Haushaltsjahr 2009 nicht zwingend ein kommunaler Nachtragshaushalt erforderlich. Gemäß 79 SächsGemO sind ausnahmsweise außerplanmäßige oder überplanmäßige Ausgaben zulässig. Der Gemeinderat ist zu beteiligen und die kommunale Finanzplanung sowie das Investitionsprogramm nach 80 SächsGemO sind durch einfachen Beschluss fortzuschreiben. Vereinfachungen in den jeweiligen Fachförderrichtlinien einschließlich vereinfachte Formulare: Bei Maßnahmen bis EUR erfolgt die Bewilligung auf Basis der Prioritätenliste mit einer stark vereinfachten gemeinderechtlichen Stellungnahme. Für Maßnahmen zwischen EUR und EUR erfolgt kurzfristig eine Plausibilitätsprüfung. Projekte, die über diesem Betrag liegen, werden nach vereinfachten Förderrichtlinien bewilligt. Der Schwellenwert für baufachliche Stellungnahme der Bauverwaltung wird ebenfalls angehoben. Bei Maßnahmen von 1 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR wird eine vereinfachte Plausibilitätsprüfung (maximaler Prüfungszeitraum: 1 Woche) eingeführt. Zur Beschleunigung von Investitionen werden Vergabeverfahren vereinfacht. Dies erfolgt im Wesentlichen durch die vereinfachte Möglichkeit zur Durchführung Beschränkter Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben aufgrund der Erhöhung von Schwellenwerten: Bei Bauleistungen sind Beschränkte Ausschreibungen bis 1 Mio. EUR ohne Umsatzsteuer möglich (statt bisher EUR), Freihändige Vergaben sind bis EUR ohne Umsatzsteuer für Dienst- und Lieferleistungen und für Bauleistungen bis EUR möglich (statt bisher EUR). Das bedeutet, dass die Vergabestellen unterhalb der genannten Schwellenwerte nicht mehr verpflichtet sind, öffentlich auszuschreiben, vgl. Sonderseite Vereinfachung des Vergaberechts. Alle Verfahrensvereinfachungen gelten befristet bis zum

12 VEREINFACHUNG DES VERGABERECHTS Freistaat Sachsen Rechtsgrundlage Volltext Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Staatskanzlei, des Staatsministeriums des Innern, des Staatsministeriums der Finanzen, des Staatsministeriums der Justiz, des Staatsministeriums für Kultus, des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Staatsministeriums für Soziales und des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht (VwV Beschleunigung Vergabeverfahren) vom 13. Februar 2009 ; in Kraft seit Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen als Konjunktur fördernde Maßnahmen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie Angehörige der freien Berufe Neu Durch eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift aller Staatsministerien werden für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben folgende Schwellenwerte festgesetzt: Für die Vergabe von Bauleistungen: 1 Mio. EUR für beschränkte Ausschreibungen und EUR für freihändige Vergaben (die Grenze liegt sonst bei EUR). Für Dienst- und Lieferleistungen gilt der Schwellenwert EUR für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen (Grenzwert liegt sonst bei EUR). Die nach dieser Verwaltungsvorschrift vergebenen Aufträge sind zu veröffentlichen. Laufzeit Neue Regelung im Zusammenhang mit Konjunkturpaket II des Bundes bis Vergabestellen der obersten Landesbehörden

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