VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE

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1 Wirkstoff: 250 g/l Propiconazol Emulsionskonzentrat (EC) WIRKUNGSWEISE Das Fungizid Bolt XL dringt aufgrund seiner systemischen Eigenschaften schnell über Blätter und Stängel in die grünen Teile der Pfl anze ein und wird über den Saftstrom verteilt. Das Mittel hat sowohl protektive als auch kurative Wirkung. Es stoppt vorhandene Infektionen und verhindert deren weitere Ausbreitung. Bereits eingetretener Schaden kann jedoch durch Bolt XL nicht rückgängig gemacht werden. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1 WIRKUNGSSPEKTRUM Weizen Gerste Roggen Zierpflanzen ausgenommen: Rasen Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Gelbrost (Puccinia striiformis) Braunrost (Puccinia recondita) Zwergrost (Puccinia hordei) Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Netzfl eckenkrankheit (Pyrenophora teres) Braunrost (Puccinia recondita) Pilzliche Blattfleckenerreger KULTURVERTRÄGLICHKEIT Bolt XL ist nach bisherigen Erkenntnissen in allen Getreidearten und -sorten gut verträglich. VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Weizen, Gerste, Roggen, Freiland Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen 1

2 Kultur/Einsatzzeitpunkt Weizen, Freiland Roggen, Freiland Gerste, Freiland Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum), DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis), Gelbrost (Puccinia striiformis), Braunrost (Puccinia recondita) Braunrost (Puccinia recondita) Zwergrost (Puccinia hordei), Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis), Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS 18A PFLSCHG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGS- GEBIETE WICHTIGER HINWEIS Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpfl anzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. 2

3 Kultur/Einsatzzeitpunkt Zierpflanzen, ausgenommen: Rasen, Freiland und Gewächshaus Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Pilzliche Blattfleckenerreger Pflanzengröße bis 50 cm 0,12 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung max.: 5, in der Kultur bzw. je Jahr max.: 5, Abstand: 5 bis 10 Tage N SF189: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/ Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pfl anzenschutz) zu tragen. SF149: Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGS-BE- STIMMUNGEN NW468: Anwendungsfl üssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülfl üssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von min. 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, min. in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pfl anzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG WICHTIGE HINWEISE Nicht in der Mittagshitze ausbringen. Nur abgetrocknete Bestände behandeln. Es sollte möglichst innerhalb von 2 Stunden nach der Ausbringung kein Niederschlag erwartet werden. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten 3

4 NACHBAU Auch bei vorzeitigem Umbruch können nach dem Einsatz von Bolt XL alle Kulturen im Rahmen der üblichen Fruchtfolge nachgebaut werden. ANWENDUNGSTECHNIK Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Gerät auslitern und den Düsenausstoß kontrollieren. Wir empfehlen, eine genaue Behälterskala am Spritztank zu installieren. Ansetzvorgang Bewährte Wassermenge: l/ha. Genaue Spritzflüssigkeitsmenge berechnen. Spritzfl üssigkeitsreste vermeiden. Besonders bei größeren Spritzbehältern empfi ehlt sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung des Tanks. Übliche Schutzkleidung verwenden. Hälfte der Wassermenge in den Spritzgerätebehälter einfüllen, das Rührwerk einschalten, Produkt vor dem Gebrauch kräftig schütteln. Bolt XL zugeben, Produktbehälter sorgfältig ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe zugeben und die fehlende Wassermenge auffüllen. Die Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Bei Mischungen bitte die Gebrauchsanleitung der Mischpartner beachten. Mischbarkeit Bolt XL ist mit gängigen Getreidefungiziden, Herbiziden, Wachstumsreglern (z. B. MOXA, ORLICHT PLUS und BOGOTA Ge) sowie Insektiziden und Blattdüngern mischbar. Feste Mischpartner zuerst im Tank auflösen und dann Bolt XL zufügen. Das Produkt ist auch mit Ammonnitrat-Harnstofflösung (AHL) bis 20 kg N/ha mischbar. Dabei sollte das Verhältnis von AHL zu Wasser min. 1:3 bis 1:5 betragen. Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Das Rührwerk immer laufen lassen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten, welche die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinfl ussen können, vorherzusehen sind, wird ein Versuch in kleinen Mengen empfohlen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, wird keine Haftung übernommen, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Auf gute, gleichmäßige Verteilung der Spritzbrühe achten. Überdosierung und Abdrift vermeiden. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Angesetzte Spritzbrühe unverzüglich ausbringen. Spritzfl üssigkeitsverbrauch in Bezug zur behandelten Fläche stetig kontrollieren. Es empfi ehlt sich die Verwendung eines Durchfl uss- und Dosiermessgerätes. Das Rührwerk während Fahrt und Ausbringung laufen lassen. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS02, GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 4

5 H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberfl ächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310: Bei VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pfl anzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS210: Standardschutzanzug (Pfl anzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Für die Anwendung in Zierpflanzen (Freiland und Gewächshaus) gilt zusätzlich: SF189: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pfl anzenschutz) zu tragen. Für die Anwendung in Zierpflanzen (Gewächshaus) gilt zusätzlich neben SF189: SF149: Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfl iege) eingestuft. 5

6 ABFALLBESEITIGUNG Verpackungen von Pfl anzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern werden kostenfrei an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA zurückgenommen. Die gemeinsame Initiative von Herstellern und Handel, die fl ächendeckend in Deutschland durchgeführt wird, sorgt für eine kontrollierte und sichere Verwertung der zurückgenommenen Verpackungen. Mittlerweile wird mit rund 85 % ein Großteil der gesammelten Verpackungen werkstoffl ich recycelt und zur Herstellung von Kabelschutzrohren eingesetzt. Zurückgenommen werden Pfl anzenschutz-kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke. Die Verpackungen müssen restlos entleert gespült trocken und mit dem PAMIRA-Logo versehen Die Deckel und sonstigen Verpackungen sind getrennt abzugeben. Behälter über 50 Liter müssen durchtrennt Die Sauberkeit der Verpackungen wird bei der Annahme kontrolliert. Weitere Informationen sowie aktuelle Sammeltermine fi nden Sie unter: ANMERKUNG Wir haften für eine gleichbleibende Beschaffenheit des Mittels zum Zeitpunkt seiner Auslieferung aus unserem Lager. Die Beschaffenheit des Pflanzenschutzmittels, seine Wirkungsweise können aber Bedingungen unterliegen, auf die weder wir noch unsere Vertriebspartner Einfl uss haben. Für daraus entstehende Schäden schließen wir die Haftung aus. Zu diesen Bedingungen können gehören: Vielfalt und Konstitution der Kulturen, Fruchtfolge, Boden- und Witterungsverhältnisse, Transport- und Lagerungsbedingungen, Menge, Anzahl, Methoden und Verhältnisse der Anwendung, Beigabe anderer Pfl anzenschutzmittel oder Zusatzstoffe. Wir schließen die Haftung für solche Umstände und daraus resultierende Folgen aus. Wir weisen den Anwender des Pfl anzenschutzmittels darauf hin, dass er gesetzlich verpfl ichtet ist, vor dem Erwerb und der Anwendung des Mittels sich sachkundig zu machen, beim beruflichen Anwender den Sachkundenachweis zu führen und die Anwendungsfähigkeit des Pflanzenschutzmittels unter Berücksichtigung der dafür festgesetzten Anwendungsgebiete und bestimmungen zu prüfen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bolt XL ist ein eingetragenes Warenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd. 6

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