der heißeste Ski-Test Europas vom März in Obertauern, Salzburger Land

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1 der heißeste Ski-Test Europas vom März in Obertauern, Salzburger Land Jetzt anmelden! Begrenzte Teilnehmer-Zahl

2 Über 25 Top Wintersport-Marken, exellente Unterkünfte, erfahrene Ski-Guides und Riesenstimmung beim urigen Hüttenzauber! Testen und feiern bis die Berge glühen Das legendäre INTERSPORT Ski-Testival begeistert seit über 10 Jahren tausende von Wintersportlern. Und das in einem der bekanntesten und schneesichersten Skigebiete Österreichs im Pistenparadies Obertauern im Salzburger Land. Mehr als 6000 zufriedene Teilnehmer in den vergangenen Jahren beim großen INTERSPORT Ski-Test sprechen für sich! Beim INTERSPORT Alpenglühen haben Sie die Möglichkeit, Ausrüstungen rund um den Wintersport ganz persönlich zu testen und auf der Piste auszuprobieren. Sechs Tage lang stehen dabei die Neuheiten von über 25 Wintersport-Marken bereit. Jeweils über 900 Paar Ski, Skischuhe, Stöcke, Helme, Protektoren und Textilien der neuen Winter-Saison 2014/15 warten nur darauf, von Ihnen gefahren, getragen und auf Herz und Nieren geprüft zu werden. Ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm, gut gelaunte Teilnehmer und einfach eine tolle Stimmung machen diesen Event zu einem unvergesslichen Erlebnis. Das INTERSPORT Alpenglühen sollten Sie sich nicht entgehen lassen ob Einsteiger oder sportlicher Fahrer!

3 Photo: Schöffel Uli Wiesmeier Überzeugen Sie sich selbst: Unter Tolle Bilder und Impressionen! Die Teilnehmer: Jedes Jahr eine geniale Mischung aus»wiederholungstätern und Premierengästen«. Vom Einsteiger bis zum sportlichen Fahrer kommen alle auf ihre Kosten. Ob 3 oder 6 Tage, ob Partygänger oder zum Relaxen am Hotelkamin. Hotels und Gastronomie: Sie wohnen in komfortablen 3- bis 4-Sterne Hotels, die größtenteils über einen großzügigen Wellnessbereich verfügen. Ob Buffet oder mehrgängiges Menü, neben dem Abendessen ist auch ein fürstliches Frühstück in Ihrer Halbpension enthalten. Ski-Neuheiten testen Sie sind die Ersten: Nur das Beste vom Besten von mehr als 25 bekannten Wintersport-Marken. Jeder Teilnehmer testet jeden Tag die neuesten Ski und zudem eine große Auswahl an Skischuhen, Bekleidung und Accessoires ein Traum für jeden begeisterten Wintersportler. Individuelle Betreuung durch die besten Guides: Sie werden je nach Fahrkönnen vom Einsteiger bis zum sportlichen Fahrer in kleine Gruppen eingeteilt. Immer begleitet von erfahrenen Ski-Guides, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, egal ob auf oder abseits der Piste. Après-Ski vom Feinsten: Dafür ist Obertauern der ideale Ort. Mehr als 100 Pistenkilometer, 100 Prozent schneesicher und Partyspaß pur, z.b. in der legendären Lürzer Alm oder bei der exklusiven Alpenglühen-Party auf der Edelweiß-Hütte! Das ganze Alpenglühen-Paket zu einem unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnis: // Test-Ausrüstungen von über 25 Top-Marken // 3 oder 6 Übernachtungen mit Halbpension // 3- oder 6-Tages-Skipass // Professionelles Ski-Guiding in kleinen Gruppen // Tolles Rahmenprogramm Darf s auch ein bisschen mehr sein? Dann empfehlen wir für das besondere Erlebnis die Kategorien Gold oder Platin! siehe Anmeldeformular

4 Anmeldung 1. Halbjahr zum 2011 April INTERSPORT Alpenglühen 2014 Einfach ausfüllen und im teilnehmenden INTERSPORT-Geschäft abgeben, oder senden an: Per Post: Club Reisen Stumböck Rosenheimer Straße Raubling Per Fax: Per Ich bin Active Card Besitzer. Meine Karte wurde von folgendem Sportfachhändler ausgestellt: Bitte ausfüllen falls Active Card vorhanden Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Ihre kompletten Reiseunterlagen gehen Ihnen spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu. INFO-Telefon: Club Reisen Stumböck (Montag bis Freitag 9 17 Uhr) Bitte ankreuzen und in DRUCKBUCHSTABEN ausfüllen! Nur gültig, wenn alle Pflichtfelder komplett ausgefüllt sind. 6 Tage: Tage: Gewünschter Termin Gewünschte Hotelkategorie DZ Kategorie Silber DZ Kategorie Gold DZ Kategorie Platin EZ Kategorie Gold EZ Kategorie Platin Es stehen nur wenige Einzelzimmer zur Verfügung. (3 Tage: 419, p.p., 6 Tage: 769, p.p.) (3 Tage: 469, p.p., 6 Tage: 869, p.p.) (3 Tage: 499, p.p., 6 Tage: 919, p.p.) (3 Tage: 514, p.p., 6 Tage: 959, p.p.) (3 Tage: 544, p.p., 6 Tage: 1.009, p.p.) 1. Teilnehmer Frau Herr 2. Teilnehmer Frau Herr Vorname/Name Straße/Nr. PLZ/Ort Vorname/Name Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon Telefon Geburtsdatum Active Card Nummer (falls vorhanden) Bestimmen Sie bitte Ihr Fahrkönnen, denn nur in einer homogenen Gruppe macht das Fahren richtig Spaß. Anfänger Leicht Fortgeschrittener Fortgeschrittener Guter Fahrer Sportlicher Fahrer Geburtsdatum Active Card Nummer (falls vorhanden) Bestimmen Sie bitte Ihr Fahrkönnen, denn nur in einer homogenen Gruppe macht das Fahren richtig Spaß. Anfänger Leicht Fortgeschrittener Fortgeschrittener Guter Fahrer Sportlicher Fahrer AGB (siehe Rückseite) und Film- und Foto-Rechte (Die Teilnehmer sind u.u. auf Bildern und Filmen über den Event gut erkennbar abgebildet. Diese Aufnahmen werden durch das veranstaltende INTERSPORT-Mitgliedshaus, die INTERSPORT Deutschland eg und durch von INTERSPORT Deutschland eg mit der Umsetzung beauftragte Agenturen verbreitet und veröffentlicht auch im Internet. Diese Veröffentlichung ist räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt und schließt ausdrücklich Werbe- und Merchandising-Zwecke mit ein) werden von mir, auch im Namen der mitangemeldeten Teilnehmer, vorbehaltlos und verbindlich anerkannt. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die mitangemeldeten Teilnehmer einzutreten. Die Zahlungen des kompletten Reisebetrages erfolgen bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn auf das Konto unseres Buchungspartners. Die Bankverbindung wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegeben. Diese erhalten Sie nach Eingang Ihrer Anmeldung. Versicherungen: Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Wir empfehlen folgende Versicherungen: Haftplicht-, Unfall-, Kranken- und Reiserücktritts-Versicherung. Datum, Unterschrift

5 Ihr Pistenparadies im Salzburger Land Freie Fahrt auf rund 100 Pistenkilometern also nichts wie rein ins Vergnügen. 1 INTERSPORT wünscht: Ski heil und viel Spaß beim Alpenglühen 2014! 2 3 4

6 Allgemeine Geschäftsbedingungen Reiseveranstalter: INTERSPORT Deutschland eg Wannenäckerstraße Heilbronn 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, auf elektronischem Wege oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter oder dessen Beauftragter dem Reisenden die Reisebestätigung zur Verfügung stellen. Mit der Reisebestätigung erhält der Reisende auch den Sicherungsschein im Sinne des 651 k BGB. 2. Bezahlung des Reisepreises Die Zahlung des kompletten Reisebetrages wird spätestens vier Wochen vor Abreise ohne weitere Aufforderung fällig, sofern der Reisende vom Veranstalter einen Sicherungsschein nach 651 k III BGB erhalten hat. Die Zahlung erfolgt auf das Konto unseres Buchungsbüros. Die Bankdaten entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung/Rechnung. 3. Leistungsänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Z.B. Änderungen bei der Unterbringung, sofern diese der gebuchten Kategorie entspricht, oder im Rahmenprogramm. 4. Rücktritt durch den Reisenden Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter hat die Wahl zwischen der konkreten Berechnung der Entschädigung und einer pauschalen Entschädigung. Bei der konkreten Berechnung bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter kann stattdessen eine pauschale Entschädigung nach der nachfolgenden Tabelle verlangen. Dem Reisenden bleibt der Nachweis offen, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist. Bis 22 Tage vor Reiseantritt 15 % Vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 25 % Vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 30 % Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 50 % 1 Tag vor Reiseantritt 80 % 5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. 6. Haftungsbeschränkung Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Leistungsträger ist derjenige, der einzelne Reiseleistungen ausführen soll. 7. Gewährleistung Der Reisende hat dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige mangelfreie Ersatzleistung erbringt. Vor der Kündigung des Reisevertrages muss der Reisende dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. 8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Für Schadenersatzansprüche sind Schäden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Fälle eines groben Verschuldens des Reiseveranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen von den Verjährungsregeln ausgenommen. 9. Datenschutz-Garantie Mit der Datenverwendung zu nachfolgenden Werbezwecken (auch bei zentralen Werbe-Aktionen des INTERSPORT-Verbundes und Club Reisen Stumböck) mittels Post erkläre ich mich durch meine Unterschrift auf der Alpenglühen Anmeldung ausdrücklich einverstanden. Die INTERSPORT und Stumböck messen dem Schutz Ihrer Privatsphäre hohe Bedeutung zu und beachten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Bei uns, der INTERSPORT-Zentrale und den beauftragten Dienstleistern erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung der vertraglichen Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sie können jederzeit gegen die Verwendung oder Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke mit der Wirkung für die Zukunft widersprechen. Schriftlich bei der INTERSPORT-Zentrale (Wannenäckerstraße 50, Heilbronn) oder per Mail an: nlindauer@intersport.de. 10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 11. Gerichtsstand Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend, wenn der Reisende Kaufmann ist.

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