Gemeindehaus Nassenheide Umbau in Aussicht

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1 Löwenberger Land, den 20. Februar 2013 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nummer Jahrgang 8. Woche Gemeindehaus Nassenheide Umbau in Aussicht

2 2 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 20. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Amtliche Bekanntmachungen Änderungsbeschluss Bodenordnungsverfahren Neulöwenberg/Düngerhalle Verf.-Nr.: 4107N Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Neuruppin... Seite 3 Ende der amtlichen Bekanntmachungen 2. Mitteilung der Gemeindeverwaltung Aufruf zur Mithilfe zur Ergreifung des Brandstifters... Seite 5 3. Mitteilung des Hauptamtes Veranstaltungstermine März Seite 5 4. Mitteilung der Friedhofsverwaltung Durchführung Rüttelprobe... Seite 6 5. Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land Ausschreibung Zeltplatz Neuendorf... Seite 6 Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat März Seite 7 Bereitschaftsplan Monat März Seite 7 6. Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendclubs der Gemeinde Löwenberger Land Präsentation Praxis TRIO der Libertasschule Löwenberg... Seite 7 Karneval in der Kita Regenbogen in Grieben... Seite 8 7. Notizen aus dem Gemeindebereich Löwenberger Land Gründung des Fördervereins Kulturleben Linde... Seite 9 Einladung Frauentagsfeier mit den Wilden Orchideen... Seite 9 8. Informationen der ansässigen Sportvereine der Gemeinde Löwenberger Land 3. Vereinsmeisterschaften der Abteilung Geräteturnen des Löwenberger Sportvereins... Seite 9 Löwenberger Staffelläufer werden Vizelandesmeister in der Halle... Seite 10 Julius Thiemer wieder Landesmeister... Seite Mitteilung der Oberförsterei Neuendorf Eröffnung des Winterquartiers des Eichkaters... Seite Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 11

3 20. Februar 2013 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 3 1. Amtliche Bekanntmachungen Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Bodenordnungsverfahren Neulöwenberg/Düngerhalle Verf.-Nr.: 4107N 2. Änderungsbeschluss 1. Das durch den Beschluss vom 1. Juni 2004 und den 1. Änderungsbeschluss vom 13. Juni 2006 festgelegte Verfahrensgebiet wird gemäß 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149, 1174) i. V. m. 8 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wie folgt geändert: 2. Zum Verfahren werden die nachstehend aufgeführten Flurstücke zugezogen und auch insoweit das Bodenordnungsverfahren angeordnet: Landkreis: Oberhavel Gemeinde: Löwenberger Land Gemarkung: Neulöwenberg Flur: 5 Flurstücke: 26/2, 26/7, 28/2, 28/3, 31/7 Die zugezogenen Flurstücke umfassen 0,7978 ha. Die somit geänderte Größe des Verfahrensgebietes beträgt 7,0625 ha. Die Grenze des Verfahrensgebietes ist auf der Gebietskarte zum 2. Änderungsbeschluss dargestellt. Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes anhand der Flurstücksgrenzen ist keine Vorentscheidung bezüglich der den Baulichkeiten ggf. zuzuordnenden Fläche. 3. Beteiligte des Verfahrens sind insbesondere die Eigentümer der Grundstücke und der aufstehenden Bebauung sowie die Inhaber von Rechten an den Grundstücken oder der Bebauung. 4. Der Änderungsbeschluss wird in der Gemeinde Löwenberger Land öffentlich bekannt gemacht. 5. Die Kosten des Verfahrens trägt das Land. Begründung Das Bodenordnungsverfahren dient der Zusammenführung von Bodenund Gebäudeeigentum nach den Bestimmungen des LwAnpG. Nach der Erstellung des Bodenordnungsplanes wurde festgestellt, dass zur Gewährleistung der Erschließung der bisher verfahrensgegenständlichen Flurstücke und somit möglichst vollkommenen Erreichung des Verfahrenszwecks ( 7 Abs. 1 FlurbG) weitere Flächen zum Bodenordnungsverfahren zugezogen werden müssen. Die Flurstücke 26/2, 26/7, 28/2, 28/3 und 31/7 in der Flur 5 der Gemarkung Neulöwenberg wurden daher nach Anhörung der Eigentümer mit deren Zustimmung in das Verfahren einbezogen. Einschränkungen Gemäß 63 Abs. 2 LwAnpG i.v.m. 34 bzw. 85 Ziff. 5 FlurbG ist von der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich: a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Bodenordnungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für die Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- oder Ufergehölze beseitigt werden sollen d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen. Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand unter sinngemäßer Anwendung von 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Bodenordnung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen dem Abschnitt c) vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen und weitergehende Ausgleichsleistungen festlegen. Werden entgegen dem Absatz d) Holzeinschläge vorgenommen, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz fällte, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Die Beteiligten werden aufgefordert, grundstücks- oder gebäudebezogene Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Fehrbelliner Straße 4 e, Neuruppin anzumelden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses. Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Flurbereinigungsbehörde festzusetzenden Frist nachzuweisen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung.

4 4 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land 20. Februar Amtliche Bekanntmachungen Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Fehrbelliner Straße 4 e, Neuruppin schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. ausgestellt: Neuruppin, 04. Februar 2013 Ersatzbekanntmachung Die Gebietskarte wird über eine Ersatzbekanntmachung öffentlich bekannt gemacht und liegt gemäß 16 Abs. 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land vom in der Zeit vom bis zum in der Gemeinde Löwenberger Land, Haus 1, Zimmer 6, Liegenschaften, Alte Schulstraße 5, Ortsteil Löwenberg, Löwenberger Land zu den Dienstzeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr Im Auftrag Nawrocki DS zu jedermanns Einsicht aus. Löwenberg, den Bernd-Christian Schneck Bürgermeister Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, Löwenberger Land, Tel.-Nr.:

5 20. Februar 2013 Löwenberger Land 5 2. Mitteilung der Gemeindeverwaltung Wir bitten die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde Löwenberger Land um Mithilfe! Seit einigen Jahren kommt es in mehreren Ortsteilen unserer Gemeinde vermehrt zu Bränden unterschiedlichster Art. In den Jahren brannten insgesamt 11 Strohmieten und teilweise deren dazugehörige Unterstände. Des Weiteren fielen viele Hektar Waldflächen und Getreidefelder den Flammen zum Opfer. Den Landwirten der Gemeinde entstand so ein immenser wirtschaftlicher Schaden. Glücklicher Weise kamen bei diesen Bränden, wie auch bei Bungalowund Wohnhausbränden (leerstehend), bisher keine Personen zu Schaden. Eines aber haben alle Vorkommnisse gemeinsam, die Vermutung, dass Brandstiftung die Ursache der Feuer war. Für die ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und deren Familien stellen diese Einsätze eine riesige Belastung dar. Für die Gemeinde als Träger des Brandschutzes entstehen erhebliche Kosten. Dem wollen wir zukünftig verstärkt entgegenwirken. Deshalb bitten wir um Ihre Mithilfe. Wer sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des oder der Täter geben kann, möge sich bitte an die Dienststellen der Polizei Polizeirevier Oranienburg Berliner Straße 45a Oranienburg Telefon: Polizeirevier Gransee Oranienburger Str. 31a Gransee Telefon: Revierposten Löwenberger Land Alte Schulstraße Löwenberger Land Telefon: wenden. Für Hinweise, die zur Ergreifung und einer rechtskräftigen Verurteilung führen, wird von den Landwirten der Region und der Gemeinde Löwenberger Land eine Belohnung in Höhe von 5.000,00 Euro bereitgestellt. Die Auslobung ist befristet bis Dezember Mitteilung des Hauptamtes Veranstaltungstermine Monat März 8. März Linde, Förderverein Kulturleben, Hr. Kant, Tel Frauentagsfeier 9. März Teschendorf, Wilde Orchideen, Fr. Fielitz, Tel Frauentagsveranstaltung 13. März Nassenheide, Volkssolidarität, Fr. Bayer, Tel Frauentagsfeier 16. März Teschendorf, Wilde Orchideen, Fr. Fielitz, Tel Frauentagsveranstaltung Löwenberg, Löwenberger SV, Hr. Klicks, Tel Löwenberger Lankelauf, EMB Cup-Lauf Grüneberg, Kita, Fr. Brückmann, Tel Tag der offenen Tür 26. März Kita Nassenheide, Fr. Prieb, Tel Osterfest 27. März Löwenberg, Kita, Fr. Arndt, Tel Osterfeuer 28. März Grieben, FFW, Hr. Lorenzen, Tel Osterfeuer Grieben, Kita, Fr. Liese, Tel Osterfahrt mit dem Bus Falkenthal, Kita, Fr. Mewis, Tel Osterfest Falkenthal, Falkenthaler Füchse, Hr. Kiesewetter, Tel Osterfeuer mit Musik am Fuchsbau Häsen, Kulturverein, Hr. Zieroth, Tel Osterfeuer 29. März Falkenthal, Kinderclub, Fr. Petzke, Tel Osterfest 30. März Nassenheide, FFW-Verein, Hr. Wunsch, Tel Osterfeuer Großmutz, Hr. Augner, Tel Osterfeuer Neulöwenberg, Fr. Sitte, Tel Osterfeuer

6 6 Löwenberger Land 20. Februar Mitteilung der Friedhofsverwaltung Information Standfestigkeitsprüfung der Grabmale Nutzungsberechtigte der Grabstätten sind für Sicherheit verantwortlich In der Zeit vom April (15. KW) führt die Gemeinde Löwenberger Land pflichtgemäß die jährliche Standfestigkeitsprüfung der Grabsteine auf den gemeindeeigenen Friedhöfen durch. Zeitplan: Löwenberg Donnerstag Uhr Neulöwenberg Donnerstag Uhr Liebenberg Donnerstag Uhr Falkenthal Donnerstag Uhr Häsen / Klev. Häuser Donnerstag Uhr Hoppenrade Donnerstag Uhr Neuendorf Donnerstag Uhr Nassenheide Donnerstag Uhr Grüneberg Freitag Uhr Grieben Freitag Uhr Glambeck Freitag Uhr Hinweis: Die Anfangszeit des ersten Friedhofs eines jeden Tages ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig verändern. Alle Nutzungsberechtigten einer Grabstätte auf diesen Friedhöfen haben die Möglichkeit an der Prüfung ihres Grabsteines teilzunehmen. Es werden alle Bürger, die ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle auf einem dieser Friedhöfe besitzen, darauf hingewiesen, die Grabsteine in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Ist die Standsicherheit der Grabsteine gefährdet, hat der Nutzungsberechtigte die Pflicht, erforderliche Maßnahmen zur Standsicherheit der Grabsteine zu treffen. Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Pflicht nicht nach, kann die Gemeinde Löwenberger Land erforderliche Maßnahmen, auf Kosten des Nutzungsberechtigten, einleiten. Wird bei der Durchführung der Rüttelprobe eine Gefahr im Verzuge festgestellt, können Sicherheitsmaßnahmen von der Gemeinde Löwenberger Land bzw. der beauftragten Firma getroffen werden (z.b. Umlegen von Grabmalen). Um die Aufwendungen möglichst gering zu halten, werden alle Nutzungsberechtigten gebeten, die Standfestigkeit der Grabsteine ihrer Gräber zu prüfen und eventuelle Mängel zu beseitigen. Die Frist für die Wiederherstellung der Standsicherheit beträgt 8 Wochen (spätestens bis zum 9. Juni) nach Feststellung der Standunsicherheit des Grabmals. Der vom durchführenden Prüfer erstellte Prüfbericht kann bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Löwenberger Land eingesehen werden. Ihre Friedhofsverwaltung 5. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Ausschreibung Zeltplatz Neuendorf Die Gemeindevertretung Löwenberger Land hat am 17. Dezember 2012 beschlossen, die Verpachtung des Zeltplatzes Neuendorf auszuschreiben. Der Zeltplatz Neuendorf befindet sich im Ortsteil Neuendorf der Gemeinde Löwenberger Land. Der Ortsteil Neuendorf wiederum ist ca. 2 km von der B 96 (Berlin-Ostsee) entfernt. Der Zeltplatz liegt direkt am Großen Plötzensee und verfügt über eine öffentliche Badestelle. Eingebettet in ein 5,7 ha großes Waldgebiet nimmt der Zeltplatz davon eine Fläche von ca. 2,0 ha ein, so dass man sagen kann, der Camper genießt hier Natur pur. Die Betriebsführung des Zeltplatzes obliegt seit dem 1. Januar 2003 dem Eigenbetrieb der Gemeinde Löwenberger Land. Der Platz verfügt über 70 Dauerstellplätze, wovon 4 z. Z. nicht belegt sind und zusätzlich über 15 Kurzzeitstellplätze. Folgende Besucherzahlen waren zu verzeichnen: Personen mit Übernachtungen Personen mit Übernachtungen Personen mit Übernachtungen Eine ganzjährige Nutzung des Zeltplatzes ist z. Z. nicht möglich. Nach entsprechenden Veränderungen an den Sanitäranlagen ist dies jederzeit möglich. Eine Sanierung der Sanitäranlagen ist auf jeden Fall zwingend erforderlich. Entsprechende planerische Vorleistungen wurden bereits erbracht und werden dem zukünftigen Pächter zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Löwenberger Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für diesen Zeltplatz einen Pächter zu nachstehenden Bedingungen: 1. Der Pächter verfügt über ein tragfähiges und zukunftsorientiertes Entwicklungs- und Finanzierungskonzept in Form eines Businessplanes. Nachweise über eine ausreichende Bonität sind von wesentlicher Bedeutung. 2. Der Bewerber verpflichtet sich, den Zeltplatz für 20 Jahre mit der Option der Verlängerung zu pachten. 3. Es besteht die Option, aber nicht die Verpflichtung zur Übernahme der derzeitigen Saisonkraft. 4. Brandschutzrechtliche sowie weitere rechtlich vorgeschriebene Sicherheitsanforderungen sind nach Übernahme durch den Pächter zu erfüllen. 5. Der Pächter verpflichtet sich, auf eigene Rechnung ein Sanitärgebäude zu errichten. 6. Die Bewerbungsfrist endet am 28. März Nähere Informationen bzw. Einsichtnahme in betriebswirtschaftliche Daten sowie eine Besichtigung vor Ort können die Interessenten auf Antrag im Eigenbetrieb der Gemeinde Löwenberger Land terminlich vereinbaren., Bei der Ausschreibung handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne der VOB oder VOL. Sofern mehrere Bewerber die vorstehend genannten Kriterien erfüllen, behält sich die Gemeinde Löwenberger Land die Entscheidung für den Zuschlag vor. Gleichzeitig behält sich die Gemeinde Löwenberger Land vor, keinem der Bewerber einen Zuschlag zu erteilen. Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich an: Kommunaler Ver- und Entsorgungsbetrieb der Gemeinde Löwenberger Land Der Werkleiter OT Grüneberg Dorfanger Löwenberger Land Tel.: /80101 Fax.:033094/80384

7 20. Februar 2013 Löwenberger Land 7 5. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Bereitschaftsplan zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung März Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung März Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag 7.30 Uhr Datum zu entsorgender Ortsteil 09. KW, Herr M. Krüger, Tel. 0173/ oder 0172/ KW, Herr G. Leumann, Tel. 0173/ oder 0172/ KW, Herr U. Werpup, Tel. 0173/ oder 0174/ KW, Herr H. Schönbeck, Tel. 0173/ oder 0172/ KW, Herr V. Witt, Tel. 0173/ oder 0172/ Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist der diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen. Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in Grüneberg, Tel /80101, zu informieren. Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen: Montag und Donnerstag Dienstag Mittwoch Freitag 7.30 Uhr Uhr 7.30 Uhr Uhr 7.30 Uhr Uhr 7.30 Uhr Uhr 9. KW Grieben 10. KW Grieben Linde Glambeck Großmutz Hoppenrade, Löwenberg 11. KW Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen Häsen, Gutengermendorf Gutengermendorf, Neulöwenberg Neuendorf, Teschendorf Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg 12. KW Nassenheide Nassenheide Nassenheide Grieben Grieben 13. KW Grieben Linde Glambeck, Löwenberg Großmutz, Hoppenrade Karfreitag Änderungen behält sich der KVE vor. Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben. 6. Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendklubs Neunt-Klässler präsentieren ihre Ergebnisse von Praxis-TRIO auf einem Informationsabend in der Libertasschule Löwenberg Am 10. Januar war es soweit, dass die Ergebnisse der Projektwoche aus dem IOS-Projekt Praxis-TRIO präsentiert werden konnten. Dazu wurden die beteiligten Betriebe, der Lehrbauhof Oranienburg und Eltern und Schüler der 9.Klasse eingeladen. Zuerst stellte Frau Karin Schwickerath vom BÜRO-BLAU das Projekt vor. Im Rahmen einer einwöchigen Arbeit wurden die Schüler an das Führen eines Interviews herangeführt. Dazu wurden 15 Fragen ausgearbeitet. Jedes Team bestand aus 3 Schülerinnen und Schülern, welche jeweils ein Unternehmen des Handwerks, der Dienstleistung und der Sozialarbeit aufsuchten. Diese Unternehmen waren in Löwenberg, Gransee und Zehdenick zu finden. Die Schüler wurden mit einem Bus in den jeweiligen Ort gefahren und mussten dort selbstständig das Unternehmen aufsuchen und mit Hilfe einer Tonaufzeichnung interviewen. Dies wurde anschließend in der Schule bearbeitet und mit passender Musik untermalt. Na, neugierig geworden??? Dann schaut doch mal in den Link auf unserer Webseite nach Die Schüler Caroline Jugl, Ann-Katrin Lonn, Fabian Schimmel, Lisa Nickel, Justin Remer und Ylva Kotlarski stellte zwei der 5 Gruppen vor. Danach hörten wir in ihre Arbeit hinein. Herr Radach vom Lehrbauhof Oranienburg gab wichtige Hinweise zur Ausbildung an ihrer Ausbildungsstätte und zu einem Praktikum in Klasse 9 und 10. Unsere Schule arbeitet schon viele Jahre mit dem Lehrbauhof Oranienburg zusammen. Bereits in der 8.Klasse absolvieren dort Schülerinnen und Schüler ein einwöchiges Praktikum in der Bearbeitung von Holz und der Arbeit mit Fliesen. Sie testen ihre handwerklichen Fähigkeiten aus und sind stolz auf das gefertigte Werkstück. Viele Fragen wurden im Anschluss noch beantwortet und so manch ein Kontakt geknüpft mit dem Lehrbauhof oder einer der Kindereinrichtungen aus Löwenberg.

8 8 Löwenberger Land 20. Februar Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendklubs Karneval in der Kita Regenbogen in Grieben Kinder feierten eine ganze Verkleidungswoche lang Wir haben eine tolle Verkleidungswoche hinter uns. Am Montag kamen die Kinder als Schwimmer, Ringer, Balletttänzer, Leichtathleten, Fußballer und waren die lustigsten Sportler, die einige sportliche Hürden meistern mussten. Dafür gab es natürlich ein Sport-Diplom und viel Obst und Gemüse! Am Dienstag war Fried Wandel mit seinen Frettchen und tollen Instrumenten da. Wir sangen, tanzten und lachten. Mit einer Polonaise durch die Kita und Dudelsackmusik war der Vormittag schnell vorbei. Es gab aber noch leckere selbstgekochte Nudeln und Hexenbeine. Am Mittwoch mussten sich alle erst einmal ein wenig ausruhen und kamen im Pyjama in die Kita und gingen mit einem Betthüpferl auf die Matte. Dann gab es ein tolles Frühstücksbüffet von Vanessas Omi. Vielen Dank! An diesem Tag gab es noch viele schöne Gute Nacht Geschichten und Entspannungsübungen. Am Donnerstag traten die Kinder vor den Spiegel und fragten: Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist die schönste Märchenfigur im Kindergartenland? Und es waren viele! Auf einem Laufsteg konnten sich die schönsten Kostüme präsentieren und es gab riesigen Beifall! Am Freitag konnten die Kinder selber entscheiden, wie sie und ob sie überhaupt noch kommen wollten, aber sie kamen, als: Ritter, Feuerwehrleute, Prinzessinnen, Frosch Sie konnten sich noch von der Stilistin schminken lassen und der Paparatzi war auch zur Stelle und konnte alles für die Nachwelt festhalten. Vielen Dank auch an die Eltern, die durch viele Leckereien die Tage verschönten! Marina Liese & Team

9 20. Februar 2013 Löwenberger Land 9 7. Notizen aus dem Gemeindebereich Frauentag mit den Wilden Orchideen Auch in diesem Jahr laden wir wieder zu zwei Frauentagsveranstaltungen mit den Wilden Orchideen in Teschendorf ein Diese finden am 9. März und am 16. März statt. Einlass ist jeweils ab Uhr, Beginn um Uhr. Gestartet wird mit dem Kinderprogramm. Die großen Orchideen treten um 20 Uhr auf. Der Eintritt kostet 9 Euro. Kartenvorbestellungen werden ab sofort nur noch unter der Telefonnummer / entgegen genommen. Gefeiert wird dann im beheizten Festzelt in der Nähe vom Sportplatz. Die Wilden Orchideen Gründung Förderverein Kulturleben Linde Der gemeinnützige Förderverein Kulturleben Linde wurde am 31. Januar von 21 Gründungsmitgliedern gegründet. Zum Vorstand wurden einstimmig bestellt: 1. Vorsitzender: Herr U. Kant, 2. Vorsitzender: Herr J. Fischer, Schatzmeisterin: Frau E. Ihde. Der Protokollführer ist Herr S. Becker. Die Eintragung beim Amtsgericht Neuruppin wurde angemeldet und der Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt ORB gestellt. Erste Aktivitäten sind im Veranstaltungskalender des Löwenberger Landes 2013 enthalten. Alle Interessenten, die Mitglieder werden bzw. mitwirken wollen oder inhaltliche Vorschläge haben, wenden sich bitten an den Vorstand des Vereins in Griebener Chaussee 9, Löwenberger Land oder an: Siegfried Becker, Linde Dorfstr. 12 A,, Tel /70440, es becker t-online.de; oder Ulrich Kant, Waldweg 5, Löwenberger Land, 0176/ , kantsberlin@freenet.de. 8. Informationen der ansässigen Sportvereine 3. Vereinsmeisterschaften der Abteilung Geräteturnen des Löwenberger Sportvereins Am 23. Januar 2013 fanden die diesjährigen Vereinsmeisterschaften des Löwenberger Sportvereins im Bereich Geräteturnen statt. Zur Zeit trainieren 27 Kinder und Jugendliche, im Alter von 6 18 Jahren, aus Löwenberg, Linde, Grüneberg, Teschendorf, Grieben, Falkenthal, Neulöwenberg, Hoppenrade, Großmutz, Neuendorf, Großwoltersdorf sowie Zehdenick und Gransee, einmal in der Woche, am Mittwoch, von bis Uhr. Auf den Wettbewerb haben sich die Turnerinnen und Turner unter der Anleitung der Übungshelfer intensiv vorbereitet. Die Turnerinnen und Turner mussten an vier Geräten ihr Können unter Beweis stellen. Dabei konnten sie maximal 10 Punkte erreichen. Punktabzug gab es bei Stürzen, Unsicherheiten oder wenn Hilfeleistungen notwendig wurden. Beim Sprung konnten die Kinder zwei verschiedene Sprünge zeigen. Am Balken, am Boden, am Reck oder am Stufenbarren wurden je nach Altersklasse unterschiedlich viele Elemente geturnt. Jeder Teilnehmer der Vereinsmeisterschaften erhielt eine Urkunde. Den Zweit- und Drittplazierten jeder Altersklasse wurde eine Medaille überreicht und die Erstplazierten erhielten für besonders gute Leistungen einen Pokal. Ein besonderer Dank geht an dieser Stelle an die Sponsorin Frau Ludwig vom Frisurenshop Engelkraut aus Löwenberg. Unser Dank richtet sich auch an alle Übungsleiter, Kampfrichter und Helfer, die zum Gelingen des Wettkampfes beigetragen haben und an alle Eltern und Großeltern, die die jungen Sportlerinnen jede Woche zum Training nach Löwenberg bringen. Ergebnisse der Vereinsmeisterschaften 2013 Jahrgang Name Punkte Jette Santarius 31,7 2. Grete Nägel 30, Sarah Suleiman 36,2 2. Lilly Strauß 33,9 3. Mia Santarius 33,4 4. Alea Heise 33,3 5. Jeanna Jüttner 32,2 6. Phoebe Engel 28, Ann-Marlen Stange 36,8 2. Sophie Woitschehofsky 34,9 3. Julie Lepke 33,4 4. Sophie-Christin Rawald 31,9 2001/ Julia Woitschehofsky 36,9 2. Julika Gutsche 34,4 3. Sophie Wollank 33,9 4. Alina Trochim 33,2 5. Soraya Bär 32,7 1999/ Marie Heiduk 35,2 2. Josefine Schwedt 34,9 3. Antonia Trochim 29,9 1994/ Emma-Luise Thiele 37,2 2. Lisa Heiduk 35,2 3. Alexandra Trochim 34,7

10 10 Löwenberger Land 20. Februar Informationen der ansässigen Sportvereine Löwenberger Staffelläufer werden Vizelandesmeister in der Halle Die kühnen Erwartungen von Trainer Axel Klicks wurden bei der Landeshallenmeisterschaft der U 16 klar übertroffen. Im Rahmen der Meisterschaften der Männer und Frauen wurde die 4 x 200 m-staffelentscheidung der männlichen und weiblichen Altersklasse U 16 in der Rudolf-Harbig- Halle in Berlin ausgetragen. Das Team der Löwenberger bestand aus den Sportschülern Kevin Dahms und Bruno Sprung sowie Julius Thiemer und Lennard Ganschow. Die Mannschaft des LC Cottbus hatte im ersten von vier Läufen eine gute Zeit vorgelegt. Die Löwenberger hatten in ihrem Lauf nur Berliner Staffeln zur Konkurrenz, die in der Landesverbandswertung für sie keine Rolle spielten. Sie gewannen ihren Lauf souverän, konnten aber die Zeit der Cottbusser nicht knacken und mussten nun auf den Lauf des SC Potsdam warten. Diese konnten aber die Laufzeit der Löwenberger Sprinter nicht gefährden, so dass der 2. Platz sicher war. Die Staffel der LG Mittelmark hatte sich mit einem Fehlstart selbst aus dem Meisterschaftsrennen katapultiert. Dieser 2. Platz sollte eine gute Ausgangsbasis für die Einzelmeisterschaften der U 16 in der Halle sein, die in Potsdam stattfinden. Julius Thiemer wieder Landesmeister Freud und Leid lagen im Potsdamer Luftschiffhafen dicht bei einander. Im Resümee können sich die Teilnehmer des Löwenberger SV an den Landeshallenmeisterschaften der U16 zufrieden geben. Mit einem Landesmeistertitel und 2 Silbermedaillen kehrte die kleine Löwenberger Delegation aus der Landeshauptstadt zurück. Im Weitsprung sicherte sich Julius Thiemer in der Altersklasse 14 mit 5,18 m den Titel im Weitsprung. Vereinskamerad Lennard Ganschow komplettierte den Erfolg mit Platz 8 im Finale. Im Hürdenlauf der M 14 erreichte beide Starter das Finale und konnte mit Platz 4 (Ganschow) und Platz 6 (Thiemer) überzeugen. Am Vortag konnte Julius Thiemer bereits den Vizelandesmeistertitel im Kugelstoßen der M 14 erkämpfen, hatte aber mit der Titelverteidigung definitiv ein höheres Ziel. Niklas Zimmermann wurde in diesem spannenden Wettkampf Vierter. Thiemer und Ganschow erreichten im Hochsprungwettbewerb der M 14 mit Platz 5 und 6 respektable Platzierungen. Bruno Sprung sorgte mit einem couragierten Auftritt im 60 m-sprint der M 15 für hohe Erwartungen im Finale. Diese erfüllte der Sportschüler auch mit Bravour. Er erlief sich die Silbermedaille im qualitativ hoch besetzten Finallauf. Im Kugelstoßen erreichte er ebenfalls das Finale. 9. Mitteilung der Oberförsterei Neuendorf Einen Kobel für den Eichkater Eröffnung des Winterquartiers des Eichkaters in Neuroofen ab 15. Februar Der Grundidee folgend Kommen die Kinder nicht zum Förster, kommt der Förster zu den Kindern, ist traditionell seit nunmehr 15 Jahren das Kinderforstamt Eichkater, ein liebevoll eingerichteter Bauwagen, unterwegs, großen und kleinen Kindern vom Wald und seinen Bewohnern zu berichten. Frau Schulze, Forstwirtin und seit Herbst 2012 ausgebildete Waldpädagogin, bringt den Kids die Bedeutung des Waldes und seiner vielfältigen Funktionen nahe. Dazu gehören Wissen und Kenntnisse zum Wald als Ökosystem, dessen Aufbau, vergleichbar mit Stockwerken eines Hauses sowie seinen Bewohnern. Vielfältige Zusammenhänge, wie Nahrungsketten, den Kreislauf des Werdens und Vergehens und nicht zuletzt die Nutzung des nachwachsenden Rohstoffs Holz können die Kinder spielerisch erleben und erfahren. Seit dem 15. Februar hat nun der Eichkater ein Winterquartier, man könnte es auch Kobel nennen. Das Gebäude der ehemaligen Ober- försterei Menz in Neuroofen bietet nun in den Wintermonaten ein Dach über dem Kopf für waldpädagogische Umweltbildung außerhalb der Wandersaison des Eichkaters, mit hervorragender Lage mitten in einem großen Waldgebiet. So können die Kids auch im Winter auf Spurensuche in den Wald ausschwärmen und anschließend ihre Waldschätze zu Kunstwerken fügen oder ihre Beobachtungen von Frau Schulze fachkundig erklären lassen. Bis zu 30 Kinder finden Platz in einem Schulungs- und einem zweiten naturnah gestalteten Speiseraum. Die idyllische Lage lässt vermuten, dass man dorthin nur auf Schusters Rappen gelangt, aber weit gefehlt. Es gibt eine Buslinie. Hintze Leiter der Oberförsterei Neuendorf

11 20. Februar 2013 Löwenberger Land Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter Evangelische Kirchengemeinden Grüneberg / Teschendorf / Löwenberg Löwenberg (Do): 14 Uhr Passionsandacht (Do): 19 Uhr Junge Gemeinde (Fr): 18 Uhr Weltgebetstag der Frauen in Gutengermendorf (So): 10 Uhr Gottesdienst (Mi): 19 Uhr GKR-Sitzung (Do): 14 Uhr Passionsandacht (Do): 19 Uhr Junge Gemeinde (Mo): 19 Uhr Frauenkreis Ü (Do): 14 Uhr Passionsandacht (Do): 19 Uhr Junge Gemeinde (Do): 19 Uhr Männerkreis (Sa): 09 Uhr Synode (So): 14 Uhr Gottesdienst (Do): 14 Uhr Passionsandacht (Do): 19 Uhr Junge Gemeinde (Sa): 14 Uhr Kirchliche Trauung Raphael Witt und Nadja Prasmo (Mi): Hausabendmahle nach Anmeldung (Do): 19 Uhr Junge Gemeinde (Fr): 15 Uhr Karfreitagsgottesdienst mit Abendmahl (Mo): 14 Uhr Ostergottesdienst mit Abendmahl Linde (Fr): 18 Uhr Weltgebetstag der Frauen in Gutengermendorf (Sa): 09 Uhr Synode (Mi): Hausabendmahle nach Anmeldung (So): 14 Uhr Ostergottesdienst mit Abendmahl Grüneberg (So): 10 Uhr Gottesdienst (So): 14 Uhr Gottesdienst (Di): 15 Uhr Krabbelgruppe (Di): 19 Uhr GKR-Sitzung (So): 10 Uhr Gottesdienst (Do): 14 Uhr Frauenkreis (Sa): 09 Uhr Synode (Di): 15 Uhr Krabbelgruppe (Di): Hausabendmahle nach Anmeldung (Fr): 10 Uhr Karfreitagsgottesdienst mit Abendmahl (Sa): 20 Uhr Grabwache mit Lagerfeuer (So): 10 Uhr Ostergottesdienst mit Abd. und Taufe Friedrich Wacker Teschendorf (So): 14 Uhr Gottesdienst (Mo): 19 Uhr Konfirmanden-Elternabend (Mo): 19 Uhr GKR-Sitzung (So): 14 Uhr Gottesdienst (Di): 14 Uhr Frauenkreis (Sa): 09 Uhr Synode (So): 10 Uhr Gottesdienst (So): 10 Uhr Gottesdienst (Mo): Hausabendmahle nach Anmeldung (Fr): 18 Uhr Karfreitagsgottesdienst mit Abendmahl (Mo): 10 Uhr Ostergottesdienst mit Abendmahl Fakten, Fakten, Fakten im Jahre 2012: Löwenberg = Lö; Linde = Li; Grüneberg = Gr; Teschendorf = Te Gottesdienste Lö 31; Li 12; Gr 42; Te 35; Taufen: Lö 1; Gr 17; Te 3, Hochzeiten: Lö 3; Gr 4; Te 3; Beerdigungen: Lö 8; Gr 4, Te 6; In allen Gottesdiensten mit Kasualien ca Besucher. Kirchgeld: Lö 3.416,00 ; Gr 3.554,00 ; Te 2.681,00 Spenden u. Kollekten: Lö 4.279,93 ; Gr 4.369,59 ; Te 3.734,00 Amtliche Kollekten: Lö 1.983,64 ; Gr 1.981,00 ; Te 1.738,00 Kosten für die Renovierung des Gemeindehauses in Löwenberg: Ausgaben: ,24 Einnahmen: 44 T Land Brandenburg; 10 T Landeskirche; 7,5 Kirchenkreis; Haushalt 2013: Lö ,00 ; Gr ,00 ; Te ,00 Die Sachbücher für die Finanzen können jederzeit eingesehen werden! Allen Helfern und Geldgebern sei von ganzem Herzen gedankt! Für die Gemeindekirchenräte: Pfarrer Gerhard Gabriel (Tel.: 80766) Impressum Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land Herausgeber, Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH Berlin, Panoramastraße 1, Telefon: 030 / , redaktion@heimatblatt.de Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, Löwenberg Das Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die nächste Ausgabe erscheint am 27. März 2013; Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 14. März 2013.

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