2.4 Verteilung und Umlauf
|
|
- Harry Eberhardt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stand 0"1/ /1 Dienstanweisunq fur die Verwaltung von Zeitschriften Inhaltsübersicht: 1. Allgemeines 2. Verwaltung der Zeitschriften 2.1 Zu~tändigkeit und Umfang 2.2 Bestellung 2.3 Registrierung 2.4 Verteilung und Umlauf 2.5 Sammlung -.AufbeiVahrung 2.6 Ausleihe 3. Inkrafttreten
2 - i All q em eines Um sicherzustellen, daß für die Bearbeitung bedeutsame Veröffentlichungen in Zeitschriften die zust~ndigen Stellen rechtzeitig erreichen, wird durch diese Dienstanweisung die Verwaltung der Zeitschriften geregelt. Leitschriften im Sinne dieser Dienstanweisung sind amtliche Verkündungsblätter und Fachzeitschriften, die regelmäßig für den Dienstgebrauch bezogen werden. Diese Dienstanweisung gilt nicht für Zeitschriften, die für die Berufsbildenden Schulen und die Kreispolizeibehörde bestimmt sind. 2. \}erwaltung der Zeitschr-iften 2.1 Zuständigkeit und Umfang Die Verwaltung der Zeitschriften obliegt der Archivund Verwaltungsbibliothek. Sie umfaßt: Bestellung, Registrierung, Verteilung und Umlauf, Sammlung und Aufbewahrung, Ausleihe. 2.2 Bestellung Bestellungen von Zeitschriften, die gegen Bezahlung geliefert werden sollen, sind schriftlich mit eingehender Begründung auf dem Dienstwege an das Amt 10 zu richten. ~ ~.3 Heq1strierung üoer jede Zeitschrift führt die Archiv- und Verwaltungsoibliothek einen Nachweis nach der Anlage Nr Verteilung und Umlauf Alle Zeitschriften sind unverzüglich nach der Registrierung zu verteilen bzw. in Umlauf zu geben. 2.j Sammlung - Aufbewahrung Welche Leitschriften wo aufzubewahren sind, ist in der Anlage Nr. 2 festgelegt. Zeitschriften, die in oen Amtern aufbewahrt werden, bleiben Leihgaben der Archiv- und Verwaltungsbibliothek.
3 - 3 - Aufträge zum Einbinden von Zeitschriften sind an die Archiv- und Verwaltungsbibliothek zu richten. 2.6 Ausleihe Zeitschriften können für dienstliche Zwecke im Hause entliehen werden. Für die Ausleihe an Dritte ist die Zustimmung des Amtsleiters erforderlich. 3. Inkrafttreten Diese Dienstanweisung tritt am 01. Juli 1984 in Kraft. Warendorf, den 27. Juni 1984 gez. (Schulte) Oberkreisdirektor r---.
4 Anlage 1 (Muster) Titel: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Verteiler: 558, 4, 389, 347, , 52, 57, Eingänge: 1984: 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16,17.,10,19, ,22,23, b) D,.
5 Anlage Nr. 2 zur Diens~anweisung die Verwaltung von Zeitschriften fdr Titel der Zeitschrift Aufbewahrung im Amt' Abwassertechnik Allgemeine Vermessungsnachrichten Amtliches Schulblatt Amtsblatt der Regierung Münster Archiv for Lebensmittel-Hygiene Ausländerrecht-Informationsbrief Bauphysik Baurecht (Zeitschrift) Beton- und Stehbetonbau Brücken- und Ingenierbau Bundesbaublatt Bundesgesetzblatt Bundesgesundheitsblatt Das öffentliche Gesundheitswesen Das Standesamt Der Feuerwehrmann Der Gemeindehaushalt Der Landkreis Deutsches Autorecht Verwaltungsblatt mit Verwaltungs-Archiv Die Bauverwaltung Die öffentliche Verwaltung Die Personalvertretung Demokiatische Gemeinde Eildienst-Landkreistag Fleischwirtschaft Forum Jugendhilfe FUrsorgerechtliche Entscheidungen Gemeinsames Amtsblatt des Kultusministers, Personalrat 51 14
6 - 2 - Titel der Zeitschrift Aufbewahrung im Amt Gemeinsames Ministerialblatt Geographische Rundschau Gesetz- und Verordnungsblatt Gewerbearchiv Grundschule Information zur Raumentwicklung 10 Informationsdienst des Volksheimstätten-Werks 64 KGSt-Mitteilungen Kommunale Steuer-Zeitschrift Kommunalklassen-Zeitschrift Kommunalpolitische Blätter Landkreistag Landwirtschaftliches Wochenblatt Ministerialblatt NW Mitteilungen des Instituts für Bautechnik Mitteilungen des NW, 31, 20 20, 31, Biblio.thek Städte- und Gemeindebundes Mitteilungen der Krankenhaus-Gesellschaft Nachrichten-Dienst des deutschen Vereins für bffentliche und private Fürsorge Natur und Landschaft Natur und Recht Neue Deutsche Schule Neue Juristische Wochenschrift Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht "Prävention" Praxis der Kinderpsychologie Praxis der Psychotherapie und Psychosomatik Praxis Schulfernsehen Preise und Preisindizes -, Psychologie in Erziehung und Unterricht 50, Bildstelle -
7 - 3 - Titel der Zeitschrift Rundschau fur Fleischuntersuchung und Lebensmittelüberwachung Suchtgefahren Städte- und Gemeindebund Städte- und Gemeinderat Straße und Autobahn Straßenbau von A - Tierärztliche Umschau Verkehrsblatt Verkehrsdienst Vermessungs- und Raumordnung Weekly Epidemiological Record Zeitschrift für Beamtenrecht Z Zeitschrift für das gesamte Familienrecht Zeitschrift für das FUrsorge111esen Zeitschrift fu r klinische Psychologie und Forschung Zeitschrift für Miet- und Raumrecht Zeitschrift für Vermessungswesen Zivilschut-Magazin Zivilverteidigung Aufbewahrung im Amt 31' 36 31' 36 Personalrat 51 50_ 64,
Titel Jahrgang Standort AD LEGEDUM Münzstraße 17 Amtsblatt für die Stadt Braunschweig 1952 - ff Münzstraße 17 Amtsblatt für die Stadt Braunschweig
Titel Jahrgang Standort AD LEGEDUM Münzstraße 17 Amtsblatt für die Stadt Braunschweig 1952 - ff Münzstraße 17 Amtsblatt für die Stadt Braunschweig 2005 - ff Bankplatz 6 Anwaltsblatt 1950 - ff Bankplatz
MehrZeitschriften Sachgruppe Recht
TU Bergakademie Freiberg Freiberg, 01.02.2005 Universitätsbibliothek "Georgius Agricola" Zeitschriften Sachgruppe Recht Anwalt (Beil. zu: Neue juristische Wochenschrift) -> aufgeg. In NJW-Spezial (NJW
MehrAM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013
AM 96/2013 Amtliche Mitteilungen 96/2013 Satzung der HAPUK ( Hochschulambulanz i.s.d. 117 Abs. II SGB V am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie des Instituts für Psychologie an der Universität
MehrMuster- Reglement über Records Management und Archivierung
Muster- Reglement über Records Management und Archivierung Gestützt auf Art. (...) Gemeindegesetz vom (...) erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement. Art. 1 Zweck Dieses Reglement regelt das Records
MehrVereinbarung. Vereinbarung
Vereinbarung über die Bestellung eines Beauftragten der evangelischen Landeskirchen beim Freistaat Sachsen Vom 13./25./18. Mai 2009 (ABl. 2009 S. A 108) Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens,
MehrDienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München
Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange der Beschäftigten sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen
MehrDatum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50
25.09.2015 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 17 23. Jahrgang Datum Inhalt Seite 21.01.2015 Erste Satzung zur Änderung der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Technologie-
MehrZeitschriftenliste Stand: 21.01.2015
Zeitschriftenliste Stand: 21.01.2015 AFZ Der Wald Allgemeine Vermessungsnachrichten Amos Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit: ANBA Elektronische Ressource Amtsblatt Arnsberg Elektronische
MehrStadt Frauenfeld. Datenschutzreglement
Stadt Frauenfeld Datenschutzreglement Gültig ab 1. Januar 1992 MUNIZIPALGEMEINDE FRAUENFELD DATENSCHUTZREGLEMENT vom 23. Dezember 1991 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines Seite Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.
MehrGemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen
BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem
MehrBERLINprogramm. Gute Arbeit Wachsende Wirtschaft Gute Bildung Sozialer Zusammenhalt. Leichte Sprache
BERLINprogramm 2011 2016 Gute Arbeit Wachsende Wirtschaft Gute Bildung Sozialer Zusammenhalt Leichte Sprache Klaus Wowereit und die SPD die Zukunft fest im Blick. spdim1013_broschuere_a6_12s_psouc_4ed.indd
MehrRichtlinie. 1. Zuwendungszweck. 2. Fördervoraussetzung. 3. Zuwendungsempfänger. 4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung. 5.
Richtlinie zur Unterstützung von mehrtägigen Klassenfahrten für Grundschülerinnen und -schüler sowie für Kinder in einer Kindertageseinrichtung im Landkreis Barnim 1. Zuwendungszweck 2. Fördervoraussetzung
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.04 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs für das Studium des Studienelements Erziehungswissenschaft FBR StudO vom 03.11.1982 genehmigt HMWK
MehrG e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976
6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Hannover, den 10. März 2000 Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Entwurf eines Gesetzes über im Dienstrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1250 Berichterstatter:
MehrBenutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden
Benutzungsreglement der Gemeindebibliothek Fällanden Version vom 1. Januar 2016 I. A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Benutzerkreis Allgemeines 1 Einschreibung 2 Mutation 3 B. Öffnungszeiten Artikel Öffnungszeiten
MehrAmtsblatt der Freien Universität Berlin 40/2007, 31. Juli 2007. Satzung zur Regelung der Vergabe von Studienplätzen. im Wintersemester 2007/08 für den
Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 40/2007, 31. Juli 2007 INHALTSÜBERSICHT Satzung zur Regelung der Vergabe von Studienplätzen im Wintersemester 2007/08 für das weiterbildende
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Mülheim an der Ruhr, 07.12.2009 Laufende Nummer: 03/2009 Siegelordnung der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten der Hochschule Ruhr West Brunshofstr. 12, 45470 Mülheim
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
232.111.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 78 ausgegeben am 4. April 1997 Verordnung vom 1. April 1997 über die Einhebung von Gebühren nach dem Markenschutzgesetz Aufgrund von Art.
MehrBestellung von Literatur für die Betriebs-/ Personalratsarbeit
Bestellung von Literatur für die Betriebs-/ Personalratsarbeit Betriebsrat /Personalrat der Firma An die Geschäftsleitung Bestellung sachlicher Mittel gemäß 40 Abs. 2 BetrVG bzw. 44 Abs. 2 BPersVG Sehr
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund
FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001
MehrReglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz
Reglement über das Oeffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz vom 17. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis 2 I. Oeffentlichkeitsprinzip Seite 1 Ziele 3 2 Verantwortlichkeiten 3 3 Dringliche Informationen 3 4
MehrKurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines
Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens A) Allgemeines 1. Wo finden sich Rechtsvorschriften über den Gebrauch des burgenländischen Landeswappens?
Mehr5.3.2.20 Übung - Verwaltung der Gerätetreiber mit dem Geräte-Manager in Windows 7
5.0 5.3.2.20 Übung - Verwaltung der Gerätetreiber mit dem Geräte-Manager in Windows 7 Einführung Drucken Sie diese Übung aus und folgen Sie den Anweisungen. In dieser Übung verwenden Sie Windows Geräte-Manager,
MehrEhrungsordnung. für den. Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v.
Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. 1 1. Natürliche und juristische
MehrMandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB
Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen
MehrKurzanleitung Registrierung / Kauf Basispaket Anbieter
fortitude Kurzanleitung Registrierung / Kauf Basispaket Anbieter (Version V1.01) Copyright, alle Rechte vorbehalten Registrierung / Kauf Basispaket (Abonnement) Dieses Dokument enthält die wesentlichen
MehrBenutzungsrichtlinien und Entgeltordnung für die flexible Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule Diedelsheim
Große Kreisstadt Bretten Benutzungsrichtlinien und Entgeltordnung für die flexible Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule Diedelsheim A. Benutzungsrichtlinien Die Stadt Bretten bietet an der
MehrArbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten
Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber
MehrI. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.
Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,
MehrAmtliche Mitteilungen
Technische Fachhochschule Wildau Amtliche Mitteilungen Nr. 14/2004 10.08.2004 Dienstvereinbarung über die Gestaltung der Arbeitszeit für wissenschaftliche Mitarbeiter an der TFH Wildau Zwischen und der
MehrAMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan
AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2015 Ausgabe - Nr. 30 Ausgabetag 07.08.2015 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Gemeinde Everswinkel der Stadt Telgte der Volkshochschule Warendorf
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrDienstvereinbarung über Fort- und Weiterbildung an der Carl von Ossietzky Universität
Dienstvereinbarung über Fort- und Weiterbildung an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Zwischen der Dienststelle und dem Personalrat der Carl von Ossietzky Universität wird gemäß 65 Abs. 1 Nr.
Mehr1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach
1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren
MehrFort- und Weiterbildung beim MDR
DIENSTVEREINBARUNG über die Fort- und Weiterbildung beim MDR vom 15.09.1995 i. d. F. vom 05.10.1999 Zwischen dem MDR und dem Gesamtpersonalrat des MDR wird folgende Dienstvereinbarung über die Fort- und
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum
Mehr5.1.4.4 Übung - Datenmigration in Windows 7
5.0 5.1.4.4 Übung - Datenmigration in Windows 7 Einführung Drucken Sie die Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung verwenden Sie Windows 7. Empfohlene Ausstattung Die folgende Ausstattung ist
MehrEigene MC-Fragen Berufsbild HPP (Aufgaben, Gesetze,.) 2. Welche Voraussetzungen gelten zur Ausübung der Heilkunde als HPP?
Eigene MC-Fragen Berufsbild HPP (Aufgaben, Gesetze,.) 1. Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit als HPP sind insbesondere. HPG DVO BGB JGG StGB 2. Welche Voraussetzungen gelten zur Ausübung der Heilkunde
MehrBedienungsanleitung für den Online-Shop
Hier sind die Produktgruppen zu finden. Zur Produktgruppe gibt es eine Besonderheit: - Seite 1 von 18 - Zuerst wählen Sie einen Drucker-Hersteller aus. Dann wählen Sie das entsprechende Drucker- Modell
Mehrfür das Hotel- und Gaststättengewerbe
Gebührensatzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat am 18.12.2000, sowie Änderungen vom 05.11.2001, 13.05.2002, 16.12.2002,
MehrTitel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer
Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von
MehrSatzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim
Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Aufgrund 5, 51, 121 Abs. 8 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142),
MehrEINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE
EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE Stand April 999 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Lausen, gestützt auf 47 Absatz Ziffer des Gemeindegesetzes vom 8. Mai 970, beschliesst:
MehrAmtliches Mitteilungsblatt 29/2014
Amtliches Mitteilungsblatt 29/2014 Richtlinie zu Aufbewahrungsen von Prüfungsunterlagen und prüfungsbezogenen Dokumenten Vechta, 10.12.2014 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin: Die Präsidentin der
MehrRechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und die Erstattung von Auslagen für die Benutzung von kirchlichem Archivgut (Archivgebührenordnung)
Archivgebührenordnung 616 Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und die Erstattung von Auslagen für die Benutzung von kirchlichem Archivgut (Archivgebührenordnung) Vom 12. Oktober 2001 (KABl.
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrE = Einzelvertretungsbefugnis B = nur zwei gemeinsam, nicht beide aus B. Unterschriftsprobe
Vertretungsberechtigung/nblatt/ Kontonummer(n) Die nachstehend genannten Personen sind berechtigt, den Kontoinhaber gegenüber der Deutschen Handelsbank wie folgt zu vertreten. Alle gegenüber der Deutschen
MehrEntwurf. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung. zwischen den Städten und Gemeinden des Kreises Warendorf
Entwurf Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden des Kreises Warendorf Abrechnung der Krankenhilfeleistungen an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Die
MehrKreissparkasse Heinsberg. E-Mail versenden - aber sicher! Sichere E-Mail. Anwendungsleitfaden für Kunden
S Kreissparkasse Heinsberg E-Mail versenden - aber sicher! Sichere E-Mail Anwendungsleitfaden für Kunden Hilfe und weitergehende Informationen zu "Sichere E-Mail" erhalten Sie von Ihrem Sparkassenberater
Mehrb. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft
6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß
Mehr152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)
152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
232.111.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 78 ausgegeben am 4. April 1997 Verordnung vom 1. April 1997 über die Einhebung von Gebühren nach dem Markenschutzgesetz Aufgrund von Art.
MehrUm sich zu registrieren, öffnen Sie die Internetseite www.doodle.de und wählen Sie dort rechts oben
Doodle Anleitung Konto erstellen Die Registrierung eines Benutzerkontos ist für Umfragen nicht erforderlich. Sollten Sie jedoch öfters Umfragen erstellen, ist dies aus Gründen der Übersicht und Einfachheit
MehrRechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und die Erstattung von Auslagen für die Benutzung von kirchlichem Archivgut (Archivgebührenordnung)
Archivgebührenordnung 616 Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und die Erstattung von Auslagen für die Benutzung von kirchlichem Archivgut (Archivgebührenordnung) Vom 12. Oktober 2001 (KABl.
MehrArchivsatzung der Gemeinde Wadgassen
Archivsatzung der Gemeinde Wadgassen Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Stellung des Gemeindearchivs... 2 Beteiligung des Archivs... 3 Aussonderung von Unterlagen... 4 Vernichtung... 5 Benutzung des Archivs...
MehrArtikel 3 Die mittlere Bildung ist für jeden Bürger obligatorisch, unter gleichen, mit diesem Gesetz festgelegten,
Auszugsweise Übersetzung aus der mazedonischen Sprache Gesetz für die mittlere Bildung KONSOLIDIERTER TEXT (GBl. der Republik Mazedonien Služben vesnik na Republika Makedonija Nr. 44/1995, 24/1996, 34/1996,
MehrVerwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Aufbewahrung und Aussonderung schulischer Unterlagen (VwV AusSchul) AZ: 36-0500.40/43 Vom 7. Oktober 2004 1 Im Einvernehmen mit
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrUniversitätsbibliothek Passau. Einführungsveranstaltung im WS 2014/2015 30.09.2014 Elisabeth Niederhuber
Universitätsbibliothek Passau Einführungsveranstaltung im WS 2014/2015 Elisabeth Niederhuber Von der Homepage der Universität zur Bibliothek Homepage der UB: www.ub.uni-passau.de Rubrik A Z Rubrik A Z
MehrHilfe zur ekim. Inhalt:
Hilfe zur ekim 1 Hilfe zur ekim Inhalt: 1 Benutzerkonten und rechte... 2 1.1 Hauptkonto (Unternehmer bzw. Lehrer)... 2 1.2 Benutzer (Mitarbeiter bzw. Schüler)... 3 2 Präsentationsmodus... 4 3 Warenkorb...
MehrINDEX. Öffentliche Ordner erstellen Seite 2. Offline verfügbar einrichten Seite 3. Berechtigungen setzen Seite 7. Öffentliche Ordner Offline
Öffentliche Ordner Offline INDEX Öffentliche Ordner erstellen Seite 2 Offline verfügbar einrichten Seite 3 Berechtigungen setzen Seite 7 Erstelldatum 12.08.05 Version 1.1 Öffentliche Ordner Im Microsoft
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrGesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 13.12.2011 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen
MehrBewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH)
syso.ma - systemische sozialarbeit.masterstudiengang Hochschule Merseburg (FH) Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp Geusaer Straße 06217 Merseburg Bewerbung für den
MehrDas Finden von Informationen erfordert Vorüberlegungen: Ohne Suchstrategie lässt sich heute viel zu viel finden.
Recherchieren Das Finden von Informationen erfordert Vorüberlegungen: Ohne Suchstrategie lässt sich heute viel zu viel finden. Um genau auf das zu treffen, was man braucht, sollte man im Allgemeinen anfangen
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrAKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113 S c h r e i b e n des Kirchensenates betr. Bestätigung einer Verordnung mit Gesetzeskraft über die Zustimmung zu der Verordnung des Rates der Evangelischen Kirche
Mehr200-6-25. Vom 27. August 2007
200-6-25 Landesverordnung über die Zuständigkeiten für die Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung (Berufsbildungszuständigkeitslandesverordnung - BBiZustLVO M-V) Fundstelle:
MehrNr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013
Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zugangsordnung für den Masterstudiengang International Economics and Management der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn Vom 28. Oktober
MehrOnline-Fanclub-Verwaltung
Online-Fanclub-Verwaltung Kurzanleitung Diese Kurzanleitung soll in wenigen Schritten beschreiben, wie Sie Ihre Fanclubdaten online verwalten können. Wenn Sie Ihren Fanclub nicht selbst verwalten können,
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
MehrKreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis
MehrRechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO)
Datenschutzverordnung EKM DSVO 941 Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 9. April 2002 (ABl. EKKPS S. 103; ABl.
Mehr10.3.1.5 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows Vista
5.0 10.3.1.5 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows Vista Einführung Drucken Sie diese Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung werden Sie die Daten sichern. Sie werden auch
MehrKopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen
Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen AGMB-Tagung Magdeburg 24. September 2008 Dr. Harald Müller Kopieren gemäß 53 UrhG Schranke = keine Genehmigung erforderlich
MehrWEGWEISER ZUR EINLAGERUNG VON NABELSCHNURBLUT UND -GEWEBE
WEGWEISER ZUR EINLAGERUNG VON NABELSCHNURBLUT UND -GEWEBE Nabelschnurblut ist wertvoll! Wenn sich Eltern dafür entscheiden, das Nabelschnurblut ihres Kindes aufzubewahren, können sie damit dem Kind selbst,
MehrUnternehmenspräsentation. für Zeitarbeitsunternehmen
Unternehmenspräsentation für Zeitarbeitsunternehmen SUBSIDIÄRHAFTUNG 28e SGB IV 150 SGB VII Wie können Sie Ihren Kunden und Interessenten jeden Monat Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Krankenkassen
MehrZeitschriftenartikel in Datenbanken suchen und bestellen
Universitätsbibliothek Bern Zeitschriftenartikel in Datenbanken suchen und bestellen 1. Allgemeine Informationen Die Universitätsbibliothek Bern (UB Bern) bietet ihren Benutzenden verschiedene Arten von
Mehr1. Legen Sie die mitgelieferte CD in ihr Laufwerk des PC, diese startet dann automatisch mit folgenden Fenster, klicken Sie nun English an.
Installation itunes & EZ Vinyl Converter Installieren Sie als erstes itunes auf Ihrem PC 1. Legen Sie die mitgelieferte CD in ihr Laufwerk des PC, diese startet dann automatisch mit folgenden Fenster,
MehrHIGHLIGHTS. Das BSZ stellt sich vor. Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg. BSZ > Home. Login A bis Z Sitemap English QICKLINKS
Museen und BSZ > Home QICKLINKS im SWB-Online-Katalog lokale Online-Fernleihe Digitalen Bibliothek MusIS Das BSZ stellt sich vor Das (BSZ) ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Ministeriums für
MehrVerordnung über die Gebühren für kirchliche Archive (Archivgebührenordnung ArchGebO)
Archivgebührenordnung ArchGebO 876 Verordnung über die Gebühren für kirchliche Archive (Archivgebührenordnung ArchGebO) Vom 20 Februar 2003 (KABl 2003 S 84) Aufgrund des Artikels 159 Abs 2 der Kirchenordnung
MehrAbkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Russischen Föderation. über. und
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über das Erlernen der deutschen Sprache in der Russischen Föderation und der russischen Sprache
MehrStellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen
MehrWiderrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht
MehrBeschlusstexte zur Vorlage P V 68/2012/1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Errichtung einer dritten Grundschule zu beantragen.
AZ 40 11 00 Vorschläge der Verwaltung für mögliche Beschlusstexte zur Vorlage P V 68/2012/1 06.12.2012 Variante 1 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Errichtung einer dritten Grundschule zu beantragen.
Mehr1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger des Handwerks: Name:... Vorname:...
Bewerbungsbogen für Sachverständige Bitte zurücksenden an: Handwerkskammer Lübeck Abtlg.2.1.3 Breite Str. 10-12 23552 Lübeck 1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrVerordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen,
Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen, Tagesstrukturen und in Tagesfamilien (FAMEX-Verordnung) vom 5. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis
Mehr10.3.1.4 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows 7
5.0 10.3.1.4 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows 7 Einführung Drucken Sie diese Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung werden Sie die Daten sichern. Sie werden auch eine
MehrWiderrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014
Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.
MehrKurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008
Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement Gemeinde Flühli Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 Art. 1 Grundsatz und Zweck... 3 II. Kurtaxe... 3 Art.
MehrReglement über den Schulzahnarztdienst
GRB Nr. 48 betreffend Reglement über den Schulzahnarztdienst vom 4. Juni 00 Der Grosse Gemeinderat von Zug, in Vollziehung von 4 des Schulgesetzes vom 7. September 990 ) und von 5 ff. der Vollziehungsverordnung
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
Mehr