Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung

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1 Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung 68.8 Vom 6. Februar 04 (Stand. Januar 05) Die Verwaltungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung gestützt auf 36 des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe (Gebäudeversicherungsgesetz) vom 4. September 97 ) beschliesst:. Allgemeines Die Prämie besteht aus der Grundprämie, dem Risikozuschlag und dem Beitrag für Intervention. Die Direktion setzt die Prämien für die versicherten Gebäude auf Grund dieses Tarifes fest und teilt sie den Gebäudeeigentümern und -eigentümerinnen schriftlich mit. Die eidgenössische Stempelsteuer wird auf der Grundprämie und dem Risikozuschlag erhoben. 3 Der Prämiensatz wird in Rappen pro '000 Franken des Versicherungswertes bemessen. Er wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet. 4 Beschwerden gegen die Festsetzung der Prämie sind innerhalb von 0 Tagen seit Bekanntgabe schriftlich zuhanden der Verwaltungskommission einzureichen.. Grundprämie und Risikozuschlag 5 Die Grundprämie und der Risikozuschlag werden so angesetzt, dass die Einnahmen ausreichen, um sämtliche Schäden zu vergüten, die Kosten für die Rückversicherung zu bezahlen, die erforderlichen Reserven zu äufnen und die Abgabe an den Kanton sowie die in diesen Bereichen anfallenden Personal- und Verwaltungskosten zu decken ( 36 GVG). ) BGS 68.. GS 04, 7

2 68.8 Der Risikozuschlag berücksichtigt dabei die des Gebäudes sowie den Schadenverlauf der einzelnen Gebäudekategorie. 3 Besteht ein Gebäude aus Teilen mit verschiedenen en, gilt für das ganze Gebäude die mit dem höchsten Risikozuschlag. 3. Intervention 6 Der Beitrag für Intervention wird so angesetzt, dass die Einnahmen ausreichen, um die Vorgaben gemäss 6 bis 36 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe zu erfüllen sowie die im Bereich Intervention anfallenden Personal- und Verwaltungskosten zu decken. 4. Mindestrechnungsbetrag 7 Der Mindestrechnungsbetrag ist in jedem Fall 0 Franken pro Rechnung. 5. Gutschrift 8 Ungeachtet ihrer Höhe werden sämtliche Gutschriften rückerstattet. Bei bestehenden Ausständen zugunsten der Solothurnischen Gebäudeversicherung erfolgt jedoch eine Verrechnung der Gutschrift. 6. Prämien 9 Es gelten folgende Ansätze: Öffentliche Gebäude 00 Verwaltung: Bank, Büro, Post, Praxis, Rathaus '000 pro Fr. '000 '

3 68.8 '000 pro Fr. '000 '000 0 Ausbildung: Fachhochschule, Kindergarten, Schule, Uni 0 Sakralbaute: Glockenturm, Kapelle, Kirche, Moschee, Synagoge, Tempel 30 Aufbahrungshalle, Fried- hofgebäude, Kloster, Krematorium 40 Gesundheit: Klinik, Krankenhaus, Psychiatrie, Sanatorium 50 Öffentliche Spezialbaute: Bushaltestelle, Feuerwehr, Kaserne, Polizei, Schutzraum, Strafvollzug, Toilettenanlage 60 Kultur und Freizeit: Bibliothek, Kino, Klubhaus, Konzerthalle, Museum, Pfadiheim, Theater, Waldhaus 70 Sport: Eislauf, Garderobe, Hallenbad, Reithalle, Tribüne, Turnhalle 3 Wohngebäude 3

4 68.8 '000 pro Fr. '000 ' Einfamilienhaus, Mehrfa- milienhaus, Ferienhaus 0 Wohnen mit Büro, Praxis, Verwaltung 0 Altersheim, Asylunterkunft, Studentenheim 30 Wohnen mit Scheune, Schopf 50 Wohnen mit Handel, Lager, Verkauf 60 Wohnen mit Gewerbe 80 Wohnen mit Gastgewerbe 90 Bienenhaus, Gartenhaus, Gewächshaus, Kleintierstall, Schopf Landwirtschaftliche Gebäude 30 Wohn- und Betriebsgebäude '000 pro Fr. '000 ' Bienenhaus, Futtersilo, Gartenhaus, Gewächshaus, Kleintierstall, Scheune, Schopf, Stall 380 Landwirtschaft mit Gastgewerbe 5 Gebäude des Verkehrswesens 4

5 68.8 '000 pro Fr. '000 ' Garage, Auto-, Fahrrad-, Motorradunterstand 40 Bahnhof, Schienenverkehr, Stellwerk 40 Wasserverkehr Flugverkehr Einstellhalle, Parkhaus 450 Brücke, Tunnel, Unterfüh- rung 460 Seilbahn, Stati-7.onsgebäude Gebäude mit Detailhandel 500 Einkaufszentrum, Laden, Markthalle 50 Kühlhaus, Lagergebäude, Lagersilo 50 Tankstelle, Tankstellenshop 7 Gebäude mit Gewerbe oder Industrie 600 Baugewerbe, Gewerbegebäude, Werkstatt 60 Holzverarbeitung 60 Nahrungsmittel, Getränke '000 pro Fr. '000 ' '000 pro Fr. '000 '

6 68.8 '000 pro Fr. '000 ' Apparate, Drehteile, Giesserei, Haushaltartikel, Maschinen, Medizinaltechnik, Papier, Textilien, Uhren 640 Autowaschanlage, Bau und Reparatur von Fahrzeugen, Carrosserie und Automalerei 650 Energie, Elektrizität, Gas, Heizzentrale, Telefonzentrale, Wasser 660 Kläranlage, Kehrichtverbrennung, Chemie Gebäude mit Gastgewerbe '000 pro Fr. '000 ' Hotel Gasthof, Restaurant, Tea- Room Bauversicherung 900 Versicherung zum steigenden Wert '000 pro Fr. '000 '

7 7. Schlussbestimmungen Dieser Tarif tritt am. Januar 05 in Kraft und ersetzt denjenigen vom 7. Dezember 005. Beschluss der Verwaltungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung vom 6. Februar 04. Publiziert im Amtsblatt vom 9. Mai 04. 7

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