ERKLÄRUNGEN ZU DER ZUTEILUNG VON ANRECHTEN AUS DER RESERVE IM JAHR 2014
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- Käthe Weiner
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1 ÖFFENTLICHER DIENST DER WALLONIE Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (DGARNE) Abteilung Beihilfen - Direktion der Rechte und der Quoten ERKLÄRUNGEN ZU DER ZUTEILUNG VON ANRECHTEN AUS DER RESERVE IM JAHR 2014 Anrechte aus der Reserve können unter bestimmten zugeteilt werden. Es ist NUR möglich eine Zuteilung von Anrechten aus der Reserve mittels einem ad hoc Standardformular zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Beweiselemente zur Zufriedenstellung der Verwaltung erbracht werden müssen und dass nur die nachfolgend vorgesehenen Fälle in Betracht genzogen werden. Nur in den folgenden Fällen kann ein Antrag auf die Zuteilung von Anrechten aus der Reserve eingereicht werden: - 1 -
2 1. ERBSCHAFT, VORGEZOGENEN ERBSCHAFT ODER KAUF VON LÄNDEREIEN FÜR DIE LANDWIRTE DIE NICHT IN DEN GENUSS DER ENTKOPPLUNG BETREFFEND DIE REGELUNGEN FÜR ZUCKER (ZUCKERRÜBEN, CHICOREE) UND/ODER TABAK KOMMEN. Die Erbschaft oder die vorgezogene Erbschaft zwischen dem und dem der Gesamtheit oder eines Teils der Ländereien eines Betriebs der während der Bezugszeitspanne an Dritte vermietet wurde. Die betroffenen Ländereien können nicht bereits in den Genuss von einer Zuteilung von Anrechten aus der Reserve gekommen sein. Der Kauf von Ländereien spätestens bis zum die nicht vom Antragsteller angegeben wurden vor der Erklärung Die betroffenen Ländereien können nicht bereits in den Genuss von einer Zuteilung von Anrechten aus der Reserve gekommen sein. In den beiden Fällen, darf der antragstellende Landwirt die betroffene Fläche nicht während der Bezugszeitspanne angegeben haben sondern er muss diese obligatorisch in seiner Flächenerklärung für 2014 angeben. Im Falle einer vorgezogenen Erbschaft, darf der Abtretende keine landwirtschaftliche Tätigkeit mehr ausüben oder weiter ausüben. Folglich kann er nicht als aktiver Landwirt bei der Abteilung Beihilfen eingetragen sein. Die geerbte oder gekaufte Fläche muss mindestens 2 Hektar betragen. Verfahren Der antragstellende Landwirt erklärt in einem Zusatzformular für den Antrag auf Anrechte aus der Reserve die Anzahl der Hektare, die er geerbt oder gekauft hat. Unterlagen, die sich im Anhang hierzu befinden müssen : ein fotografischer Lageplan auf dem alle Parzellen aus der Erbschaft oder dem Kauf in rot eingezeichnet und nummeriert sind ; im Fall einer Erbschaft oder einer vorgezogenen Erbschaft, eine notarielle Urkunde oder eine Kopie des Erbschafts- oder Schenkungsakts ; Im Fall eines Kaufs, eine Kopie der Eigentumsurkunde, eine Kopie des Kaufsakts oder des Kaufversprechens, spätestens am Wenn die Kopie des Kaufsversprechens als Beleg eingereicht wird, muss eine Kopie des nach dem unterzeichneten Kaufakts beigefügt werden
3 2. ERBSCHAFT, VORGEZOGENE ERBSCHAFT ODER KAUF VON LÄNDEREIEN FÜR DIE LANDWIRTE DIE IN DEN GENUSS DER ENTKOPPLUNG BETREFFEND DIE REGELUNG FÜR ZUCKER (ZUCKERRÜBEN, CHICOREE) UND/ODER TABAK KOMMEN. Die Erbschaft oder die vorgezogene Erbschaft spätestens bis zum zu der Gesamtheit oder einem Teil der Ländereien eines Betriebs während der Bezugszeitspanne (2005 für die Zuckerrüben, für Chicoree oder für Tabak) an Dritte vermietet wurde. Die betroffenen Ländereien können nicht bereits in den Genuss von einer Zuteilung von Anrechten aus der Reserve gekommen sein. Den Kauf von Ländereien spätestens am für die Beihilfen mit Entkopplung für Tabak und spätestens am für die Beihilfen mit Entkopplung für Zucker (Zuckerrüben, Chicoree). Die betroffenen Ländereien dürfen während der Bezugszeitspanne nicht angegeben worden sein (2005 für die Zuckerrüben, für Chicoree oder für Tabak). Die betroffenen Ländereien können nicht bereits in den Genuss von einer Zuteilung von Anrechten aus der Reserve gekommen sein. Die geerbte oder gekaufte Fläche muss mindestens 5 Ar für Tabak und 2 Hektar für Zuckerrüben und Chicoree betragen. Der antragstellende Landwirt muss die betroffene Fläche obligatorisch in seiner Flächenerklärung für 2014 angegeben haben. Im Falle einer vorgezogenen Erbschaft, darf der Abtretende keine landwirtschaftliche Tätigkeit mehr ausüben oder weiter ausüben. Folglich kann er nicht als aktiver Landwirt bei der Abteilung Beihilfen eingetragen sein. Verfahren Der antragstellende Landwirt erklärt in einem Zusatzformular für den Antrag auf Anrechte aus der Reserve die Anzahl der Hektare, die er geerbt oder gekauft hat. Unterlagen, die sich im Anhang hierzu befinden müssen : ein fotografischer Lageplan auf dem alle Parzellen aus der Erbschaft oder dem Kauf oder der Pachtung in rot eingezeichnet und nummeriert sind; im Fall einer Erbschaft oder einer vorgezogenen Erbschaft, eine notarielle Urkunde oder eine Kopie des Erbschafts- oder Schenkungsakts ; Im Fall eines Kaufs, eine Kopie der Eigentumsurkunde, eine Kopie des Kaufsakts oder des Kaufversprechens, spätestens am für den Tabak und/oder am für Zuckerrüben und Chicoree. Wenn die Kopie des Kaufsversprechens als Beleg eingereicht wird, muss eine Kopie des nach unterzeichneten Kaufakts beigefügt werden
4 3. PROGRAMME FÜR DIE RESTRUKTURIERUNG. Der Landwirt, der nach einer Restrukturierung (Enteignung, Länderzusammenlegung ) nicht ausreichend Hektar im Jahr 2014 angegeben konnte betreffend die von ihm gehaltenen Anrechte. In diesem fall tritt der Landwirt der Reserve alle Rechte auf de Zahlung ab, die ihm zugeteilt worden waren mit der Ausnahme der Sonderrechte. Der Bezugsbetrag aus diesen abgetretenen Rechten wird in Einklang mit bestimmten neu zugeteilt und auf der Grundlage der für 2013 angegebenen Flächen. Lediglich die 3 nachfolgenden Kategorien werden ihm Rahmen der Restrukturierung beachtet : Die Landwirte, die wenigstens eine Parzelle in den Bezugsdaten integriert haben und die nicht mehr benutzbar ist weil sie von einer Behörde oder einer der nachfolgenden Organisationen aufgekauft wurde: - Provinz, Gemeinde oder Gemeindevereinigung (Verordnung über die territoriale Einrichtung) ; - Naturreservat. Die Landwirte, die nach einer offiziellen Länderzusammenlegung weniger Flächen erhalten als sie abgetreten haben. Die Landwirte, die wenigstens eine Parzelle in den Bezugsdaten integriert haben und die nicht mehr benutzbar ist weil sie enteignet wurden für einen gemeinschaftlichen Zweck oder weil die sektorielle Zuteilung geändert wurde (Gewerbe- oder Industriezone, Abbau, Wohngebiet...) dies zwischen dem und dem Lediglich die normalen Rechte, die von der Verwaltung an den Landwirt zugeteilt werden, werden in Betracht gezogen. Die Sonderrechte werden nicht berücksichtigt. Lediglich die Landwirte die die nachfolgende Bedingung erfüllen werden in Betracht gezogen: 0,50 der Gesamtfläche der Parzellen (*) der Flächenerklärung für 2014 < 1 Total der Bezugsfläche (*) Bestimmung A und I. Der Landwirt muss die Gesamtheit der Hektare die er zum Zeitpunkt der Flächenerklärung 2014 tatsächlich hält, angeben. Die enteigneten Flächen können auf keine Fall in der Flächenerklärung für 2014 oder danach durch irgendeinen Landwirt angegeben
5 Verfahren Der Landwirt erklärt die Anzahl Hektare die er verloren hat in seinem Zusatzformular zu dem Antrag für die Zuteilung von Rechten aus der Reserve. Folgende belegende Unterlagen sind diesem Formular beizufügen: Im Rahmen einer Länderzusammenlegung : - eine Kopie der Urkunde der Länderzusammenlegung oder des Austauschs der Ländereien des Comité d acquisition d immeubles ; - ein fotografischer Lageplan auf dem die betroffenen Parzellen eingezeichnet sind. Im Falle einer Enteignung : - für jede Parzelle eine Kopie der Enteignungsurkunde oder des Beschlusses für die Änderung der sektoriellen Bestimmung ; - ein fotografischer Lageplan auf dem die betroffenen Parzellen eingezeichnet sind; - eine Tabelle mit den betroffenen Parzellen während den Bezugsjahren. Im Falle eines Kaufs durch eine Behörde : - für jede Parzelle eine Kopie der Kaufsurkunde; - ein fotografischer Lageplan auf dem die betroffenen Parzellen eingezeichnet sind; - eine Tabelle mit den betroffenen Parzellen während den Bezugsjahren - 5 -
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