Ausgabe 18 06.07.2015. Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:



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Transkript:

Ausgabe 18 06.07.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Spezielle Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Business Administration (MBA) der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Seite 7: Impressum 1

Aufgrund des 86 Absatz 2 Nr. 3 HochschulG in der Fassung vom 19.11.2010 (GVBl. S. 464) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 24.07.2014 (GVBl. S. 125) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs I Management, Controlling, HealthCare der Hochschule Ludwigshafen am Rhein am 10.06.2015 die Spezielle Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden weiterbildenden Masterstudiengang Business Administration erlassen. Diese hat der Präsident der Hochschule am 01.07.2015 gem. 7 Absatz 3 Satz 2 HochSchulG genehmigt, nachdem der Senat gem. 76 Absatz 2 Nr. 6 HochSchG dazu Stellung genommen hat. Spezielle Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Business Administration (MBA) der Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 06.07.2015 1 Geltungsbereich (1) Für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Business Administration gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen am Rhein (APO) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Diese Ordnung enthält ergänzende spezielle Regelungen für den Abschluss des Studiengangs. 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Zum Studium in dem weiterbildenden Master-Studiengang Business Administration kann zugelassen werden, wer a) über einen Bachelor-Abschluss in einem akkreditierten Studiengang einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder einen mindestens gleichwertigen Hochschulabschluss in einem als geeignet eingestuften Fachgebiet mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten sowie eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in einer Funktion mit Managementerfahrung nach Hochschulabschluss verfügt, oder b) über einen Bachelor-Abschluss in einem akkreditierten Studiengang einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder einen mindestens gleichwertigen Hochschul-abschluss in einem als geeignet eingestuften Fachgebiet mit mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten sowie mindestens zweijährige Berufstätigkeit in einer Funktion mit Managementerfahrung nach Hochschulabschluss verfügt und den Nachweis der zur Zulassung erforderlichen weiteren 30 ECTS-Leistungspunkte durch die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit im Umfang von 15-20 Seiten, für deren Erstellung sechs Wochen Zeit einzuräumen sind, mit anschließender mündlicher Prüfung erbracht hat, oder c) die Hochschulzugangsberechtigung nach 65 Abs.1 oder Abs. 2 HochSchG erworben, danach eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit in einer Funktion mit Aufgaben im Management absolviert und die Eignungsprüfung gem. 2 Absatz 2 dieser Ordnung bestanden hat. (2) Durch die Eignungsprüfung nach 35 Abs. 1 HochSchG müssen Bewerberinnen und Bewerber nach 1 Abs. 1c) dieser Ordnung ihre Eignung nachweisen, welche die Gleichwertigkeit der im engen inhaltlichen Zusammenhang zum Studiengang stehenden beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt. Diese wird von der Leitung des Studienganges durchgeführt. Die Eignungsprüfung besteht aus einer wissenschaftlichen Arbeit im Umfang von 15-20 Seiten für deren Erstellung sechs Wochen Zeit einzuräumen sind, und einer mündlichen Prüfung, in denen Kenntnisse auf Bachelor-Niveau aus dem Fachgebiet Management sowie ein Verständnis von betriebswirtschaftlichen und führungstheoretischen Fragestellungen nachgewiesen werden müssen. Für die Eignungsprüfung gelten die Regelungen dieser Prüfungsordnung sinngemäß. Die Prüfungen werden mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Im Falle der Nichtteilnahme am Auswahlgespräch oder bei unbegründetem Rücktritt nach erfolgter Anmeldung gilt die Prüfung als nicht bestanden. Über die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation entscheidet die Leitung des Studienganges. (3) Weitere Zugangsvoraussetzungen sind: 2

- das Einreichen des Zulassungsantrags und des Lebenslaufs - Nachweis der bisherigen beruflichen Tätigkeit - Abgabe der Erklärung zur zeitlichen Verfügbarkeit - amtlich beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses der Hochschule - Kopie der Hochschulzugangsberechtigung - Motivationsschreiben (1 DIN A4-Seite) - Nachweis über Sprachkenntnisse des Englischen auf der Stufe B2 des Europarat- Referenzrahmens oder gleichwertige Kenntnisse - Nachweis über Sprachkenntnisse des Deutschen auf DSH Niveaustufe 2 sowohl im schriftlichen (140 Punkte) als auch im mündlichen Teil (60 Punkte) oder TestDaF Stufe TDN 4, ALTE Stufe 4 oder Stufe B2.2 des Europarat-Referenzrahmens oder gleichwertige Kenntnisse. (4) Für die Aufnahme in den Weiterbildungsstudiengang ist des Weiteren in einem Eignungsfeststellungsverfahren ein Eignungsgrad zu bestimmen, wonach 5 von 7 Punkten erreicht sein müssen. Bis zu vier dieser Punkte ergeben sich anhand der Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bzw. bei Bewerbern ohne ersten berufs-qualifizierenden Hochschulabschluss aus der äquivalenten Punktzahl aus dem Durchschnittswert der Bewertung der wissenschaftlichen Arbeit und der Bewertung der mündlichen Prüfung. - vier Punkte für sehr gut, - drei Punkte für gut, - drei Punkte für befriedigend mit zusätzlichem Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher und methodenbezogener Arbeitsweise hier kommen z. B. in Betracht: Abschlussarbeit, Hausarbeit(en), wissenschaftliche Seminararbeit (bei Juristen), eine Dissertation, Publikationen nach Abschluss des Studiums, - zwei Punkte für befriedigend, - null Punkte für ausreichend, und bis zu drei Punkte aus folgenden persönlichen bzw. berufsbezogenen Merkmalen (maximal ein Punkt pro Merkmal): - Begabungen, Interessen und berufliche Motivation, welche die besondere Eignung für den angestrebten Studiengang erkennen lassen, - berufliche Erfahrungen oder Leistungen, welche der Erreichung der Ziele des angestrebten Studiengangs in besonderem Maße förderlich sind, - besondere Führungskompetenzen und -erfahrung. (5) Als geeignet eingestufte Fachgebiete für den in 1 genannten Studiengang zählen die Wirtschaftswissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften, Rechts-wissenschaften, Politik- und Geisteswissenschaften. Ein betriebswirtschaftliches Grundwissen wird bei der Bewerbung vorausgesetzt und gegebenenfalls im Einzelgespräch überprüft. Von den Bewerber/innen werden folgende Kenntnisse erwartet: - Verständnis für das Unternehmen als Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre - Logik der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung/wertschöpfungsketten - Treiber des wirtschaftlichen Erfolgs - Systematik des internen/externen Rechnungswesens - Aufbau und Inhalt von GuV und Bilanzen - Elemente der Finanzströme und Finanzierung - Interpretation und Nutzen von Kennzahlen der Betriebswirtschaftslehre 3 Akademischer Grad 3

Die Hochschule verleiht nach erfolgreichem Abschluss den akademischen Grad Master of Business Administration (abgekürzt: MBA). 4 Aufbau und Dauer des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester oder 2 Jahre. Die für den erfolgreichen Abschluss erforderlichen Pflichtmodule ergeben sich aus der Anlage 1 (Studienverlaufsplan). (2) Die Gesamtzahl der für einen erfolgreichen Abschluss zu erbringenden Leistungspunkte beträgt 90 und schließt die Masterarbeit inklusive der Disputation im Umfang von 30 Leistungspunkten ein. (3) Ein Leistungspunkt beinhaltet einen studentischen Arbeitsaufwand von 25 Zeitstunden. 5 Prüfungsausschuss Im Sinne von 8 Absatz 3 APO ist der Dekan oder die Dekanin anstelle eines Mitglieds der Hochschullehrergruppe Mitglied im Prüfungsausschuss und führt gleichzeitig den Vorsitz. 6 Schriftliche Abschlussarbeit (1) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 6 Monate. (2) Abweichend von den Regelungen des 18 Abs. 3 Satz 2 APO kann die Bearbeitungszeit der Masterarbeit bei Vorliegen eines wichtigen, nicht durch den Prüfling zu vertretenden Grundes um maximal 6 Wochen verlängert werden. Die Regelung in 18 Abs. 3 Satz 4, die sich auf die Bearbeitungsdauer im Falle einer praktischen oder empirischen Abschlussarbeit bezieht, wird dadurch nicht berührt. (3) Im Anschluss an die schriftliche Masterarbeit ist eine Disputation vorgesehen, in deren Rahmen das Thema der Abschlussarbeit durch Präsentation und Diskussion reflektiert wird. Die Disputation wird als Kollegialprüfung vor den Gutachterinnen und Gutachtern sowie gegebenenfalls bis zu zwei weiteren durch den Prüfungsausschuss zu bestellenden Prüfenden durchgeführt; sie ist in der Regel hochschulöffentlich. Sie dauert in der Regel 30 Minuten und ist Bestandteil der Masterarbeit. Es gelten die Regeln der mündlichen Prüfung nach 15 Abs. 9 APO. (4) Die abschließende Note der Masterarbeit errechnet sich zu 28/30 aus der Note für die schriftliche Masterarbeit und zu 2/30 aus der Note für die Leistung in der Disputation. (5) Die Disputation hat in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach der Abgabe der Masterarbeit stattzufinden. Sie ist bestanden, wenn sie insgesamt mit mindestens ausreichend bewertet worden ist. (6) Die Masterarbeit ist bestanden, wenn sowohl die schriftliche Masterarbeit als auch die Disputation mit mindestens ausreichend bewertet worden ist. 7 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Hochschulanzeiger der Hochschule Ludwigshafen am Rhein in Kraft. Ludwigshafen am Rhein, 06.07.2015 gez. Prof. Dr. Peter Mudra Präsident der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Anlage 1: Studienverlaufsplan 4

5

Anlage 1: Studienverlaufsplan Business Administration (MBA) Semester Workload Credits Module 1 2 3 4 Vorbereitung Präsenzzeit Nachbereitung Gesamt 1. Semester MBUF110 Aufgaben und Funktionen der Unternehmensführung und -steuerung HA 6 42 48 60 150 MBUF111 Unternehmensführung in der globalen Umwelt 2 14 16 20 50 MBUF112 Institutionales, funktionales und prozessuales Management 2 14 16 20 50 MBUF113 Management und Realwirtschaft/Verhaltenswissenschaft 2 14 16 20 50 MBUF120 Unternehmerischer Ordnungsrahmen PP[30] 6 42 48 60 150 MBUF121 Externer und interner Rahmen des Unternehmenhandels 2 14 16 20 50 MBUF122 Unternehmerische Werthaltungen 2 14 16 20 50 MBUF123 Gestaltung der Unternehmenskultur 2 14 16 20 50 MBUF130 Ausprägungen und Gestaltung des Managements K[180] 6 42 48 60 150 MBUF131 Strategisches und operatives Management 2 14 16 20 50 MBUF132 Internationales Management 2 14 16 20 50 MBUF133 Objektbezogenes Management 2 14 16 20 50 2. Semester MBUF210 Wachstums- und wertschaffendes Management K[150] 5 42 32 51 125 MBUF211 Portfolio Management und Wachstumsoptionen 3 26 16 33 75 MBUF212 Werttreiber des Managements 1 8 8 9 25 MBUF213 Management des Wandels 1 8 8 9 25 MBUF220 Ressourcenorientiertes Unternehmensmanagement K[150] 5 42 32 51 125 MBUF221 Ressourceneffiziente Produktion 3 26 16 33 75 MBUF222 Soziale Nachhaltigkeit und CSR 1 8 8 9 25 MBUF223 Integriertes Sicherheitsmanagement 1 8 8 9 25 MBUF230 Funktionale Unternehmensgestaltung K[180] 6 42 48 60 150 MBUF231 Marktorientierte Unternehmensführung 2 14 16 20 50 MBUF232 Gestaltung der Produktion/Wertschöpfungsketten 2 14 16 20 50 MBUF233 Strategische Beschaffung und Logistik 2 14 16 20 50 MBUF240 Organisation und Führung PP[30] 5 42 32 51 125 MBUF241 Struktur-/Prozess-/Projektorganisation 3 26 16 33 75 MBUF242 Führungsansätze und -stile 1 8 8 9 25 MBUF243 Leadership und Communication Skills 1 8 8 9 25 3. Semester MBUF310 Personalmanagement PP[30] 6 42 48 60 150 MBUF311 Grundlagen und Schwerpunkte des Personalmanagements 2 14 16 20 50 MBUF312 Personal- und Persönlichkeitsentwicklung 2 14 16 20 50 MBUF313 Verhalten und Motivation von Individuen und Gruppen 2 14 16 20 50 MBUF320 Informations- und Steuerungssysteme K[180] 6 42 48 60 150 MBUF321 Informationswirtschaft und -systeme 2 14 16 20 50 MBUF322 Internes und externes Rechnungswesen 2 14 16 20 50 MBUF323 Finanzierung und Investition 2 14 16 20 50 MBUF330 Performance Management K[120] 8 58 64 78 200 MBUF331 Controlling und Kennzahlen 2 14 16 20 50 MBUF332 Risk Management 3 22 24 29 75 MBUF333 Entscheidungsprozesse (Planspiel) 3 22 24 29 75 4. Semester MBUF410 Master Modul MA + M[30] 30 + 1 775 MBUF411 Wissenschaftliches Arbeiten und wissenschaftliche Methodik 1 5 8 12 25 MBUF412 Master Thesis 28 700 MBUF413 Kolloquium/Disputation 2 50 Gesamt 1 HA 1 PP 1 K 3 K 1 PP 1 PP 2 K 90 2.250 Legende (Prüfungsleistungen) K[min] Klausur [mit Angabe der Dauer in Minuten] PP[min] Projektpräsentation [mit Angabe der Dauer in Minuten] M[min] Mündliche Prüfung [mit Angabe der Dauer in Minuten] HA Hausarbeit MA Masterarbeit 6

Impressum: Hochschule Ludwigshafen am Rhein Ernst-Boehe-Straße 4 D-67059 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621/52 03 0 Telefax: 0621/52 03 196 E-Mail: Internet: infozentrale@hs-lu.de www.hs-lu.de Die Hochschule Ludwigshafen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch den Präsidenten Prof. Dr. Peter Mudra gesetzlich vertreten. Umsatzsteueridentifikationsnummer: 27/660/0303/8 Zuständige Aufsichtsbehörde: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, Mittlere Bleiche 61, D-55116 Mainz Inhaltlich Verantwortlicher gemäß 7 Telemediengesetz: Präsident der Hochschule Ludwigshafen, Prof. Dr. Peter Mudra. 7