Mobilschutz BASIS. Leistungsübersicht. Bruderhilfe e.v. Automobil- und Verkehrssicherheitsclub

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Transkript:

Leistungsübersicht Mobilschutz BASIS Bruderhilfe e.v. Automobil- und Verkehrssicherheitsclub Karthäuserstraße 3 a 34117 Kassel Telefon 05 61/7 09 94-0 Telefax 05 61/7 09 94-18 info@bavc-automobilclub.de www.bavc-automobilclub.de

Für Menschen unterwegs Der BAVC-Bruderhilfe e.v. Automobil- und Verkehrssicherheitsclub ist ein unabhängiger Automobilclub mit überzeugenden Leistungen, einem flexiblen Tarifangebot und günstigen Beiträgen. 1926 als Pfarrer-Kraftfahrer-Vereinigung gegründet, hat der BAVC eine lange kirchliche Tradition. Er versteht sich nicht als Lobbyist der Autofahrer, sondern als Fürsprecher einer nachhaltigen, barrierefreien Mobilität, gestaltet im rücksichtsvollen Miteinander. Als Teil dieser werteorientierten Solidargemeinschaft profitieren unsere Mitglieder von einem attraktiven Leistungsangebot rund ums Auto und auf Reisen. Und sie tragen dazu bei, individuelle Mobilität und gesellschaftliche Verantwortung in Einklang zu bringen. Für unsere Mitglieder sind die silbernen Engel der assistance partner im Einsatz rund um die Uhr und mit einer Flotte von 1.700 Einsatzfahrzeugen allein in Deutschland. Sie kommen wie gerufen und sind in der Regel innerhalb von 30 Minuten zur Stelle. Wir geben unser Bestes nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Damit auch Sie sicher reisen und wohlbehalten heimkehren. Herzlich willkommen! Alle Leistungen auf einen Blick Pannenhilfe 3 Reise-Notfallservice 5 Beihilfen Beihilfe bei Wildschaden / Tierkollision 6 Beihilfe bei Motorschaden 6 Beihilfe bei Glasbruchschaden 6 Beihilfe bei Unfallhilfeschaden 6 Beihilfe bei Fahrzeugschäden / Unfallfluchtschaden 6 Zuschuss zur Rechtsberatung oder für einen Kfz-Sachverständigen 7 Verkehrssicherheitsangebote 7 Zuschuss für Erste-Hilfe-Kurs des DVR 7 Services 8 Erweiterte Leistungen für Menschen mit Behinderungen 9 Sonderkonditionen 10 Ansprechpartner 12 Mobilschutz EURO oder WELT 14 2

Pannenhilfe Europaweite Pannenhilfe Unsere europaweite Pannenhilfe gilt für folgende Länder: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukrai ne, Ungarn, Vatikanstadt, Weißrussland sowie den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon, Syrien). Für Pannen und Unfallhilfe und Abschleppen eines Fahrzeuges übernehmen wir alle Kosten mehrmals im Jahr. Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, übernehmen wir alle Kosten für das Bergen. Diese Leistungen sind nicht kennzeichenbezogen und gelten auch für selbst angemietete Mietwagen. Für selbstorganisierte Pannenhilfe zahlen wir einen Kostenzuschuss von bis zu 300. Als BAVC-Mitglied haben Sie persönlich Anspruch auf Mobilschutz-Leistungen. Dieser Anspruch kann nicht an Dritte abgetreten werden. Ein Anspruch auf Kosten erstat tung besteht nicht. Die BAVC-Leistung ist nicht kostenfrei, wenn ein Erstattungsanspruch gegen Dritte besteht, gleiche Leistungen auf Grund derselben Ursache mehrmals erbracht oder Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Beim Mobilschutz im Familientarif gelten die Leistungen für Ehegatten und für Kinder bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, auch wenn sie im eigenen Haushalt leben. Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sind mitversichert, solange sie noch in der 1. Ausbildung sind und im gemeinsamen Haushalt leben. Anstelle des Ehegatten ist der nichteheliche Lebenspartner mitgeschützt, wenn Sie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Wann habe ich Anspruch auf Pannenhilfe? wenn bei einer Panne ein Brems, Betriebsoder Bruchschaden vorliegt nach einem Unfall, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat wenn das Fahrzeug während der Fahrt wegen eines plötzlich auftretenden Defekts liegen bleibt (Motor, Vergaser oder Lichtmaschinendefekt) bei parkenden Fahrzeugen ( z. B. erschöpfte Batterie, abgenutzte Zündkerzen, im Wagen eingeschlossener Fahrzeugschlüssel) wenn das Fahrzeug von der öffentlichen Straße abgekommen ist und nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden kann (Bergen) 200 Pannenhilfekostenzuschuss bei Pannen außerhalb Europas. Wer hat Anspruch auf Pannenhilfe? Der BAVC übernimmt die Kosten für An und Abfahrt der Servicefahrzeuge Abschleppen bis zu der dem Schadenort nächstgelegenen, geeigneten Werkstatt oder zu einem gewünschten, in gleicher Entfernung gelegenen Ort. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort (inklusive Kleinmaterial wie Zündkerzen, Keilriemen etc.) Notwendige Sicherungs und Einstellgebühren sowie für eventuellen separaten Transport von Gepäck und Ladung (Ausnahme: Tiere oder gewerblich beförderte Waren), wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist 3

Pannenhilfe Beschaffung eines Ersatzschlüssels bis zu 120 pro Panne öffentliche Verkehrsmittel und Taxen bis insgesamt 50 pro Panne selbstorganisierte Pannenhilfe bis 300 Geschützte Fahrzeuge zulassungspflichtige Krafträder Trikes und Quads Personenkraftwagen Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht sowie ein mitgeführter Wohn wagen, Transportoder Bootsanhänger. Elektrorollstuhl/Scooter gemäß der auf Seite 9 beschriebenen erweiterten Leistungen für Menschen mit Behinderungen Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen, in Ihrem Eigentum befindlich oder von Ihnen als BAVC- Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens geführt (auch bei Mietwagen) worden sein. Es muss eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen, wenn das Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße liegen geblieben ist. Leistungsstörungen bei Pannen und Unfallhilfe Bei Leistungsstörungen bei Pannen und Unfallhilfe haften wir, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, soweit nicht ein ausführender Beauftragter einzustehen hat und es nicht die wesentlichen Hauptpflichten des Vertrages oder Körperschaden betrifft. Wird Ihr Fahrzeug befördert, haftet der ausführende Beauftragte wie ein Frachtführer nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) in der zum Zeitpunkt des Schadensereignisses gültigen Fassung. Nicht geschützte Fahrzeuge Vom Schutz ausgenommen sind nicht zugelassene Fahrzeuge, Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge, Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung sowie Fahrzeuge bei Probe und Überführungsfahrten. Der Kostenzuschuss kann nicht gezahlt werden für Materialaufwendungen und Reparaturen in der Werkstatt für Omnibusse, LKW, Anhänger (mehrachsig) und Spezialfahrzeuge 4

Reise-Notfallservice Kinderbetreuung Müssen zuhause gebliebene minderjährige Kinder infolge einer Erkrankung oder Unfalles des Mitglieds auf einer Reise betreut werden, übernehmen wir die Organisation dieser Betreuung. Die Kosten für die Betreuung werden nicht übernommen, für die Leistung selbst haften wir nicht. Haushüterservice Kann die vom Mitglied beauftragte Person, die das Haus oder die Wohnung am ständigen Wohnsitz des Mitglieds während dessen Abwesenheit betreuen soll, ihren Dienst unerwartet nicht antreten oder fortsetzen, vermitteln wir auf Anfrage einen uns bekannten Haushüter. Die Kosten des Haushüters werden nicht übernommen, für seine Leistungen übernehmen wir keine Haftung. dies nicht von Verwandten oder von dem Mitglied nahestehenden Personen übernommen werden kann. Brillenversand Verliert das Mitglied auf einer Reise im Ausland seine Brille oder Kontaktlinsen sorgen wir für die Beschaffung und die Zusendung einer Ersatzbrille oder Ersatzkontaktlinsen und übernehmen die hierdurch entstehenden Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzbrille oder der Ersatzkontaktlinsen. Handwerkerservice Wird während einer Reise des Mitglieds dessen Haus oder Wohnung an seinem Wohnsitz im Inland durch unvorhergesehene Ereignisse (z. B. Brand, Wasser, Einbruch, Vandalismus) erheblich beschädigt, vermitteln wir auf Anfrage uns bekannte Handwerkerfirmen oder Dienstleistungsunternehmen für Soforthilfemaßnahmen. Die Kosten dieser Firmen zahlen wir nicht; für ihre Leistung übernehmen wir keine Haftung. Haustierrückholung Kann das Mitglied auf einer Reise infolge von Krankheit, Unfall oder Tod den mitgeführten Hund oder die Katze nicht versorgen, organisieren wir den Heimtransport und tragen hierfür die Kosten, insoweit keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung stehen. Ferner organisieren wir, falls das Tier nach dem Transport nicht weiterversorgt werden kann, die Unterbringung und die Verpflegung des Tieres, sofern 24-Stunden-Notrufservice Im Falle einer Panne / eines Notfalls nutzen Sie bitte immer die folgende BAVC-Notrufnummer und weisen Sie sich als BAVC- Mitglied aus: 069 / 66 555 64 Oder aus dem Ausland: +49 / 69 66 555 64 Diese Nummer finden Sie auch auf der Vorderseite Ihrer Mitgliedskarte. An der Autobahn-Notrufsäule weisen Sie sich bitte auch als BAVC-Mitglied aus und nennen Sie die oben genannte Nummer. 5

Beihilfen Beihilfe bei Pannen außerhalb Europas Sie erhalten 200 Pannenhilfekostenzuschuss. Pannenhilferechnung der Werkstatt in englischer Sprache Beihilfe bei Wildschaden / Tierkollision Nach einem Fahrzeugschaden durch die Kollision mit einem Tier zahlen wir Ihnen pro Jahr einmalig bis zu 300 für die Reparatur, soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung ausgeglichen wird. Dies gilt auch für Schäden durch nachgewiesenen Marderbiss. Die Beihilfe gilt hier für Material- und Lohnkosten. Erklärung, dass das beschädigte Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt vom BAVC-Mitglied selbst gefahren wurde Bestätigung der zuständigen Polizei oder Forstbehörde quittierte Reparaturrechnung der Werkstatt bzw. eine Kopie der Abrechnung der Kfz- Kaskoversicherung Reparaturen, die aus dem normalen Verschleiß oder den Wartungsvorschriften des Herstellers erforderlich werden, können nicht bezuschusst werden. Beihilfe bei Glasbruchschaden Sie erhalten bis zu 60 Beihilfe. Ausgenommen sind Glühlampen und Totalschaden. Reparatur oder Ersatzteilrechnung Regulierungsschreiben der Versicherung Beihilfe bei Unfallhilfeschaden Sie erhalten bis zu 500 für Sachschäden in Folge von Bergung oder Transport Verkehrsunfallverletzter. Bestätigung der Polizei über den Unfall oder die Aussage von 2 Zeugen Beschreibung der erbrachten Hilfeleistung Reparatur oder Reinigungsrechnung Beihilfe bei Motorschaden Bei einem Motorschaden erhalten Sie als BAVC- Mitglied pro Jahr einmalig bis zu 154 für einen Austauschmotor oder einen Teilemotor. Dabei muss die Rechnung mindestens 500 betragen. Die Beihilfe kann nicht gezahlt werden bei Schäden an der Lichtmaschine und am Getriebe. Erklärung, dass das beschädigte Fahrzeug dem BAVC-Mitglied gehört und zum Schadenszeitpunkt von ihm selbst gefahren wurde quittierte Werkstattrechnung Beihilfe bei Fahrzeugschäden/ Unfallfluchtschaden Bis zu 300 für Schäden durch gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr durch Unbekannt. Bestätigung der Polizei/Strafanzeige gegen Unbekannt kurze Schilderung des Schadenshergangs Kopie der Zulassungsbescheinigung Kopie der letzten Prämienrechnung des Versicherers quittierte Reparaturkostenrechnung 6

Beihilfen Zuschuss zur Rechtsberatung Für eine erste anwaltliche Beratung, egal in welchem Lebensbereich, erhalten Sie als BAVC- Mitglied einen Kostenzuschuss von bis zu 100 jährlich. quittierte Rechnung (Original) über die Gebühr für eine Erstberatung oder Zuschuss für einen Kfz Sachverständigen Alternativ zum Zuschuss zur Rechtsberatung können Sie den Zuschuss von 100 einmal jährlich auch für einen Kfz-Sachverständigen nutzen: wenn eine Beratung zu Garantieleistungen bei Neu- und Gebrauchtwagen nach dem Kauf eines Kraftfahrzeugs erfolgte. wenn ein Kfz-Sachverständiger feststellt, dass dem Kfz nach Vertragsabschluss die vertraglich zugesicherten Eigenschaften fehlen. wenn Sie das Fahrzeug vor Abschluss eines privaten Kfz-Kaufs durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Sachverständigengutachten für Fahrzeuge nach einem Unfall können leider nicht bezuschusst werden. Verkehrssicherheitsangebote Wenn Sie an einem Sicherheitstraining oder einem Pannenkurs für Pkw / Motorrad teilnehmen, erhalten Sie einen Zuschuss von 30. Gefördert werden Kurse zum Pkw-Sicherheitstraining, zum spritsparenden Fahren, Fortbildungen für Fahranfänger mit Fahrerlaubnis auf Probe. Dieser Zuschuss gilt für vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) anerkannte Kurse. Senioren, die bei einem Fahrlehrer ihrer Wahl ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen, erhalten ebenfalls diesen Zuschuss. Teilnahmebescheinigung Zuschuss für Erste-Hilfe-Kurs Sie erhalten 15 Zuschuss. Teilnahmebescheinigung Rechnung (Orginal) des Kfz-Sachverständigen Für ein Schadenereignis kann nur eine Beihilfe in Anspruch genommen werden. Als Rechnungsbetrag gilt der Betrag, der nach Abzug eventueller Ersatzansprüche gegenüber Dritten (Schädiger, Versicherungen usw.) als tatsächlicher Selbstbehalt übrig bleibt. Schadenbedingte Wertminderungen sind nicht zuschussfähig. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit/ Drogenmissbrauch oder Vorsatz besteht keine Leistung. Leistungsansprüche müssen innerhalb von 6 Monaten nach Schadendatum eingereicht werden. 7

Services Kostenlose Kfz-Bewertung Als BAVC-Mitglied erhalten Sie Informationen über die aktuellen Neu- und Gebrauchtwagenpreise, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen möchten. Benutzen Sie dabei am besten den Standard-Kaufvertrag des BAVC. Ein Muster schicken wir Ihnen gerne zu. Der BAVC bewertet Pkw, Geländewagen, Transporter, Wohnmobile und Zweiräder kostenlos und auch mehrmals im Jahr. Bitte beachten Sie: Die Fahrzeuge dürfen höchstens zwölf Jahre alt sein. Auf Wunsch prüfen wir auch Werkstattrechnungen. Camping Carnet International Für das Camping Carnet International (CCI), eine international anerkannte Identitätskarte für Camper, zahlen BAVC-Mitglieder für die Einjahreskarte 6. Die Gültigkeitsdauer des CCI beträgt ein Kalenderjahr. Bei Verlust oder aus anderen Gründen wird eine neue CCI nur bei erneuter Zahlung der Gebühr ausgestellt. Das CCI wird in Schweden, Norwegen, Dänemark und Finnland nicht mehr bzw. nur eingeschränkt anerkannt. Diese Länder geben eine eigene gemeinsame Camping Card Scandinavia heraus. Kostenlose Tourenplanung Wenn Sie verreisen, arbeiten wir für Sie Tourenplanungen für ganz Europa aus. Karten, allgemeine Länderinformationen und Prospekte des Urlaubslandes sind für Sie als BAVC-Mitglied gratis. Sie können mehrmals pro Jahr eine Tourenplanung kostenlos abrufen und zahlen dabei nur das Porto für die Zusendung. Kfz-Bewertung / Tourenplanung / Camping Carnet beantragen Unter www.bavc-automobilclub.de finden Sie im Mitgliederbereich in der Rubrik Ihre Sonderkonditionen den entsprechenden Online-Antrag. Auf Wunsch senden wir Ihnen das entsprechende Formular auch gerne per Post zu. Bitte beachten: Damit wir Ihnen alle Unterlagen auch während der Hauptsaison rechtzeitig zusenden können, reichen Sie den Antrag bitte vier Wochen vor dem Abreisedatum ein. 8

Erweiterte Leistungen für Menschen mit Behinderung Berechtigt sind Mitglieder, die auf Grund einer Behinderung ein speziell umgerüstetes Fahrzeug, einen Elektrorollstuhl oder einen Scooter nutzen. Ausgenommen sind gewerbliche Transporte. Die zusätzlichen Leistungen im Pannenfall, die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sowie der Anspruch auf spezielle Vergünstigungen gelten auch, wenn das Mitglied auf ein umgerüstetes Fahrzeug angewiesen ist, weil der/die Lebensgefährte /in oder seine Kinder behindert sind. Die zusätzlichen Leistungen können nur garantiert werden, wenn das Mitglied bei Antragstellung auf seine besondere Situation hingewiesen hat oder wenn Mitglieder im BAVC eine entsprechende Ergänzung ihrer Mitgliedschaft veranlasst haben und diese über einen Zusatz in der Mitgliedsnummer dokumentiert ist. Alle zusätzlichen Leistungen gelten für Schadenfälle in Deutschland. Zusätzliche Pannenhilfsleistungen Zusätzliche Beratungsleistungen Zusätzliche Vergünstigungen Im Pannenfall Kostenübernahme bis max. 500 für Transport des Fahrzeugs zur Werkstatt, die die Umrüstung durchgeführt hat oder in die nächstgelegene Spezialwerkstatt. Voraussetzung: Das umgerüstete Fahrzeug kann nicht am Pannenort wieder fahrbereit gemacht werden und muss aufgrund seiner besonderen Umrüstungen in einer auf diese Anforderungen spezialisierten Werkstatt repariert werden. Bei einer Panne mit einem Elektrorollstuhl oder einem Scooter sorgt der BAVC für die Pannenhilfe am Pannenort. Kann der Elektrorollstuhl/der Scooter am Pannenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für den Transport des Elektrorollstuhls/des Scooters an den Wohnort oder den derzeitigen Aufenthaltsort des Mitglieds. Alternativ und auf Wunsch des Mitglieds wird der Elektrorollstuhl/der Scooter in ein vom Mitglied genanntes Sanitätshaus gebracht. Dafür werden Kosten bis zu 500 erstattet. Auf 100 erhöhter Zuschuss für Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall. Bei der Organisation einer behindertengerechten Beförderung sind wir behilflich. Volle Kostenübernahme für umfassende telefonische Beratung durch BAVC-nahen Spezialisten zu folgenden Themen: Erlangen eines kraftfahrtechnischen Gutachtens inkl. Zuschuss zu den ggf. damit verbundenen Kosten Sinnvolle Umrüstung des Fahrzeuges und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme entsprechender Zuschüsse Fahrschulen mit Spezialfahrzeugen Kostenlose Bereitstellung schriftlicher Informationen Reduzierter BSK-Mitgliederpreis auf Gruppenreisen des BSK-Reiseservice 10 % Rabatt bei der Autovermietung Nahetal GbR auf umgerüstete Mietwagen, konzipiert für Aktiv-Fahrer, mit Handbediengerät für Gas und Bremse, Drehknopf oder Multifunktionsdrehknopf am Lenkrad. 9

Sonderkonditionen Rund ums Auto 7 % Rabatt auf Reifen und Reifenservice 10-Punkte-Mastercheck kostenfrei Sonderkonditionen bei Autoservice/Inspektion 5 % Rabatt auf alle Preise (selbst verhandelte, Sonderund Hofpreise) Tel. (030) 3 44 80 01 www.euromaster.de Tel. (0 18 05) 23 02 30 www.vergoelst.de Preisvorteile beim Pkw-Kauf Vergünstigte Mietwagentarife Vermittlung über BAVC Tel. (05 61) 70 99 40 www.bavc-automobilclub.de 10 % Rabatt für BAVC- Mitglieder www.autovermietungnahetal.de Auf Reisen 3 % Rabatt für BAVC-Mitglieder auf sämtliche Reiseangebote aus dem Katalog Tel. (06 51) 9 75 55-0 www.arche-noah-reisen.de 10 % Rabatt auf Listenpreis Tel. (0 22 45) 9 15 76 70 www.embrace-hotels.de Mindestens 10 % Rabatt auf ausgewählte Parks in Deutschland und den Niederlanden sowie attraktive Saison- und Hotelangebote. 3 % Rabatt auf alle Reise-Buchungen aus dem Tour-mit- Schanz-Sortiment Tel. (040) 55 55 78 78 www.roompotferien.de www.roompotferien.de/bavc Tel. (0 70 54) 9 26 50 www.tour-mit-schanz.de 10

Sonderkonditionen 10 % Rabatt auf den Zimmerpreis (ohne Frühstück) Tel. (030) 2 02 15 60 www.vch.de Versichern und finanzieren Mitglieder-Vorteile auf Anfrage Tel. (04 31) 66 32-0 www.edg-kiel.de Auslandsreise-Krankenversicherung Vermittlung über BAVC Tel. (05 61) 70 99 40 www.bavc-automobilclub.de Weitere Vergünstigungen 10 % Rabatt auf Zeitschriften- Abonnement Portofreie Lieferung und 10% Rabatt auf das gesamte Programm (ausgenommen preisgebundene Bücher) Extragünstige Mobilfunktarife Tel. (030) 76 88 35 00 www.entscheidung.org Tel. (0 64 43) 68 32 www.gerth.de Vermittlung über BAVC Tel. (05 61) 70 99 40 www.bavc-automobilclub.de 11

Ihre Mitgliedschaft Ihre BAVC-Geschäftsstelle: BAVC-Bruderhilfe e.v. Karthäuserstraße 3a 34117 Kassel Vorstand Katrin Sießl siessl@bavc-automobilclub.de (05 61) 7 09 94-11 Mitgliederbetreuung, Tourenplanung Susanne Pfeiffer pfeiffer@bavc-automobilclub.de (05 61) 7 09 94-12 Mitgliederbeihilfen und Kfz Finanzierung, Tourenplanung Eveline Schotte schotte@bavc-automobilclub.de (05 61) 7 09 94-14 Kfz-Bewertungen, Finanzen und Verwaltung, Mitgliederbuchhaltung Axel Kracht kracht@bavc-automobilclub.de (05 61) 7 09 94-16 BAVC-Geschäftsstelle info@bavc-automobilclub.de Fax (05 61) 7 09 94-18 Der Leistungsanspruch beginnt am Tag nach Eingang des Antrags um 0.00 Uhr, wenn der erste Jahres beitrag rechtzeitig gezahlt wird, frühestens jedoch am im Antrag genannten gewünschten Beginn termin. Leistungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn kein Beitragsrückstand besteht. Ereignisse vor Beginn der Mitgliedschaft können nicht abgedeckt werden. Eine Kündigung des BAVC-Mobilschutzes ist erstmals zum Ende eines vollen Jahres des Versicherungsschutzes möglich. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres vorliegen; maßgebend ist hier der Eingang beim BAVC e.v. sowie die Allgemeinen Bedingungen für den BAVC-Mobilschutz, die mit dem Versicherungsausweis übersandt werden. Versicherer: HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG, Hamburg/HanseMerkur Reiseversicherung AG, Hamburg. Sie möchten den BAVC gerne weiterempfehlen und neue Mitglieder werben? Unter www.bavc-automobilclub.de finden Sie im Mitglieder bereich in der Rubrik Ihre Mitgliedschaft das entsprechende Online-Formular, das wir Ihnen auf Wunsch auch gerne per Post zusenden. Sie möchten Ihren Mobilschutz BASIS erweitern? Das entsprechenden Antragsformular schicken wir Ihnen gerne zu. Sie können Ihren Erweiterungsantrag aber auch online im Mitgliedereich erstellen und versenden. 12

Mobilschutz EURO oder WELT Noch umfassenderen Schutz als der BAVC-Mobilschutz BASIS bietet Ihnen der Mobilschutz EURO oder WELT: erweiterte Pannenhilfe europaweit und Personenschutz europa oder weltweit. Auszug aus dem Leistungskatalog. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung in den Versicherungsbedingungen. Versicherungsträger der fahrzeugbezogenen Leistungen ist die HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG und der personenbezogenen Leistungen die HanseMerkur Reiseversicherung AG. 24-Stunden-Notrufservice* Hilfe und Service rund um die Uhr unter Tel. +49 (0) 69 / 66 555 64 Pannenhilfe europaweit (inkl. Mittelmeer-Anliegerstaaten) Pannen und Unfallhilfe, Fahrzeugbergung* Pannenhilfekostenzuschuss weltweit* Reise-Notfallservice* Nach Fahrzeugausfall/ diebstahl: Übernachtungs oder Fahrtkosten*** alternativ Mietwagen (ohne Mindestentfernung) Pick-up-Service in Deutschland** Ersatzteilversand ins Ausland*** Fahrzeugverzollung oder verschrottung im Ausland*** Volle Kostenübernahme (bei selbstorganisierter Pannenhilfe bis zu 300 pro Fall) für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen. Zuschuss ist nicht kennzeichenbezogen, gilt auch für Mietwagen sowie zulassungspflichtige Krafträder, Quads und Trikes; volle Kostenerstattung für Fahrzeugbergung. 200 Pannenhilfekostenzuschuss bei Pannen außerhalb Europas (Beihilfe) Organisation von Kinderbetreuung; Vermittlung von Handwerkerservices und Haushüter (bei Ausfall des beauftragten Haushüters); Organisation und Kostenübernahme der Haustierrückholung, Organisation der Haustierversorgung; Ersatzbrillenbeschaffung/ versand. Übernachtungen: Kostenerstattung für bis zu 3 Übernachtungen à 85 je Übernachtung und Person. Kostenerstattung für Weiter- oder Rückfahrt (Bahnfahrt 1. Klasse, alternativ Linienflug Economy-Klasse). Kostenerstattung für Mietwagen für max. 7 Tage à 80, im Ausland bis max. 500. Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall im Ausland: Erstattung der Kosten für Rücktransport des Fahrzeugs an den Wohnsitz des Versicherten. Kostenübernahme für gemeinsamen Transport von Fahrzeug und Insassen, wenn das Fahrzeug nach Panne oder Unfall am nächsten Tag nicht fahrbereit gemacht werden kann. Beschaffung und Kostenübernahme für Versand von am Schadenort nicht verfügbarer Ersatzteile. Übernahme der Verfahrenskosten für ggf. erforderliche Verzollung oder der Kosten für Verschrottung des Fahrzeugs. * Clubeigene Leistung ** Alternativ zu Leistung Mietwagen, Übernachtungs- oder Fahrtkosten nach Fahrzeugausfall *** Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenort mehr als 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnort entfernt liegt. 13

Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall*** Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Fahrzeugdiebstahl im Ausland*** Hilfe bei Naturkatastrophen im Ausland Hilfe in besonderen Notfällen Fahrradschutz Kfz-Unfallversicherung Anteilige Kostenerstattung für Rückholung des Fahrzeugs bei Krankheit oder Tod des Fahrers sowie Kostenerstattung für Übernachtungen der Insassen für bis zu 3 Nächte à 85 pro Nacht und Person. Kostenübernahme für Unterstellung des Fahrzeugs vor Rücktransport, Verzollung oder Verschrottung für bis zu zwei Wochen. Hilfe bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und Kostenerstattung für 3 Übernachtungen. Wählen Sie die Weiter oder Rückfahrtmöglichkeit, übernehmen wir die Kosten der Weiter oder Rückfahrt und 1 Übernachtung sowie die Mehrkosten für Verpflegung. Fahrzeugabholung, falls das Fahrzeug am Schadenort zurückgelassen werden muss. Organisation erforderlicher Maßnahmen und Kosten übernahme dafür bis zu 500. Kostenerstattung für die Reparatur eines auf der Reise benutzten und notwendigen Fahrrades oder Pedelecs bis zu max. 75 ; bei Diebstahl und dadurch bedingten Reiseabbruch Erstattung der Mehrkosten für Rückreise zum Heimat-, Ausgangs- oder Zielort der Tagesetappe bis zu 250 je Versicherungsfall (Inland oder angrenzendes Ausland). Bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs leisten wir eine Invaliditätsgrundsumme von 50.000 für Fahrer und berechtigte Insassen bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 %. Die Kfz-Unfallversicherung (Insassenunfall) ist nach dem Pauschalsystem abgeschlossen. Hierbei wird eine Versicherungssumme pauschal für das gesamte Fahrzeug abgeschlossen. D. h. bei mehreren Geschädigten wird die Versicherungssumme unter der Anzahl der Insassen aufgeteilt. Jeder kann dabei höchstens den anteilig auf ihn entfallenden Betrag als Ersatzleistung erhalten. Personenschutz europa oder weltweit Krankenrücktransport Ambulante Behandlungen Krankenhausaufenthalte, Krankenbesuch Suchen, Retten und Bergen Überführung und Bestattung Wenn medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet, Übernahme der Mehrkosten für einen Krankenrücktransport, im Inland bis 2.500, aus dem Ausland unbegrenzte Kostenübernahme für Rücktransport, sowie für eine mitversicherte Begleitperson, falls erforderlich. Information über ärztliche Versorgung vor Ort und, sofern möglich, Benennung eines deutsch oder englisch sprechenden Arztes. Betreuungsleistungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes, u.a. Kontaktherstellung zwischen Hausarzt und behandelnden Ärzten vor Ort, Benachrichtigung der Angehörigen, Kostenübernahme für Besuch durch Angehörige (bei mindestens 5 Tagen Krankenhausaufenthalt). Kostenerstattung bis zu 5.000 für das Suchen, Retten und Bergen von Personen. Organisation und Kostenübernahme für Bestattung im Ausland oder Überführung (auch im Inland) zum Bestattungsort. 14

Rückholung von Kindern Arzneimittelversand Für Kinder unter 18 Jahren Übernahme der Kosten für Rückfahrt mit einer Begleitperson per Bahn 2. Klasse einschl. Zuschlägen sowie Taxikosten bis 25 (für Kinder, die aufgrund einer Behinderung auf ständige Betreuung angewiesen sind, keine Altersbegrenzung). Bei Verlust ärztlich verordneter Arzneimittel auf Reisen Beschaffung und Versand von Ersatzpräparaten in Abstimmung mit dem Hausarzt. Verlust von Reisedokumenten Hilfe bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten. Verlust von Reisezahlungsmitteln Hilfe bei Strafverfolgungsmaßnahmen Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen Rückreise bei Reiseabbruch Kontaktherstellung zur Hausbank, Hilfe bei ggf. erforderlicher Sperrung abhanden gekommener Kredit- und EC-Karten, Bereitstellung eines kurzfristigen Darlehens bis max. 1.500. Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts oder Dolmetschers, Kostenvorschuss für Gerichtskosten (bis zu 3.000 ) und zur Hinterlegung einer Strafkaution (zusätzlich bis zu 13.000 ). Hilfe bei der Umbuchung aufgrund versäumter, verspäteter oder ausgefallener gebuchter Verkehrsmittel, auf Wunsch Information Dritter über den geänderten Reiseverlauf. Organisation der außerplanmäßigen Rückreise und Übernahme dadurch entstehender Mehrkosten z. B. nach Tod, schwerem Unfall oder Erkrankung der versicherten Person, ihrer Reisebegleitung oder nicht mitreisender Angehöriger. 15

Stand: 2014.07