Als junge Botschafter für ein Jahr in die USA



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Transkript:

Deutscher Bundestag Als junge Botschafter für ein Jahr in die USA Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestages und des Kongresses der Vereinigten Staaten

Für ein Jahr als Junior-Botschafter in die USA Jahr für Jahr reisen etwa 360 Schülerinnen, Schüler und junge Berufstätige aus Deutschland in die Vereinigten Staaten. Gleich viele junge Amerikaner kommen jeden Sommer nach Deutschland. Als Stipendiaten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) leben sie für ein Jahr in Gastfamilien, besuchen Schulen, absolvieren Praktika in Betrieben und sind junge Botschafter für die politischen und kulturellen Werte ihres Landes. Seit 1983 haben rund 20.000 Stipendiaten an dem Austauschprogramm teilgenommen, das vom Deutschen Bundestag und dem US- Kongress getragen wird. Das Besondere: Bundestagsabgeordnete nominieren die Stipendiaten und betreuen sie während des Stipendiums als Paten daher der Name des Programms. Die Abgeordneten sind Ansprechpartner, stellen ihre Patenkinder im Wahlkreis vor, laden sie zu politischen Veranstaltungen ein, halten während der Austauschzeit Kontakt zu ihnen und helfen dabei, die amerikanischen Stipendiaten in Deutschland zu integrieren. 1

Das Programm Das Parlamentarische Patenschafts-Programm hat durch aktuelle Entwicklungen zusätzliche Bedeutung gewonnen. In einer Zeit neuer und bislang unbekannter Herausforderungen für die transatlantische Gemeinschaft übernehmen die Stipendiaten eine wichtige Rolle als junge Botschafter Deutschlands in den USA. In amerikanischen Gastfamilien und im unmittelbaren Kontakt mit den Mitschülern beziehungsweise Kollegen lernen sie, was unsere Länder gesellschaftlich, kulturell und politisch verbindet und unterscheidet. Das fördert das gegenseitige Verständnis und trägt wirkungsvoll dazu bei, die menschlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Amerika dauerhaft zu stärken. Prof. Dr. Norbert Lammert Präsident des Deutschen Bundestages und Schirmherr des Parlamentarischen Patenschafts-Programms Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) vertieft den kulturellen Austausch und die Freundschaft zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten. Es wurde 1983 aus Anlass des 300. Jahrestags der ersten deutschen Einwanderung in die USA von dem Kongress der USA und dem Bundestag ins Leben gerufen. Der Präsident des Bundestages, Norbert Lammert, hat für dieses Programm die Schirmherrschaft übernommen. Jedes Jahr bekommen rund 360 Schüler zwischen 15 und 17 Jahren sowie junge Berufstätige zwischen 16 und 24 Jahren aus Deutschland die Möglichkeit, ein Jahr in den USA zu verbringen. Die Schülerinnen und Schüler leben in Gastfamilien und besuchen eine Oberschule (High School), junge Berufstätige absolvieren ein Praktikum in einem Betrieb und besuchen eine Berufsschule (Community College). Die Teilnehmer können dabei auch selbst Praktikumsplätze in den USA vorschlagen. Die Stipendiaten wirken in dieser Zeit als Junior- Bot schafter und vermitteln an ihren Schulen, an ihren 2 3

Wer kann sich bewerben? Praktikumsplätzen, in ihren Gastfamilien und in ihrer Freizeit die kulturellen, gesellschaftlichen und politi schen Werte ihres Landes. Im Alltag lernen sie, was Deutschland und Amerika verbindet und unterscheidet. Sie erweitern ihren Horizont durch persönliche Erfahrungen und leisten einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern. Gleiches gilt für die amerikanischen Jugendlichen, die jeden Sommer in etwa gleicher Zahl nach Deutschland kommen. Auch sie werden in Gastfamilien un tergebracht und von bewährten Austauschorganisationen betreut. In Amerika heißt das Programm Congress-Bundestag Youth Exchange (CBYX). Das Stipendium umfasst die Reise- und Programmkosten, Vor- und Nachbereitungsseminare sowie Versicherungskosten. Die Stipendiaten werden in Gastfamilien untergebracht und verpflegt. Nur das Taschengeld müssen sie selbst aufbringen. Der Austausch beginnt jedes Jahr im Sommer und dauert ein Jahr. Der Deutsche Bundestag lädt Schüler und junge Berufstätige ein, sich für ein Stipendium des PPPs zu bewerben. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten für das Jahr als Junior-Botschafter ihres Landes gute Schulleistungen, gute Englischkenntnisse, ein ausgeprägtes Interesse an politischen Fragen und gesellschaftliches Engagement mitbringen. Die Nachfrage am Jugendaustauschprogramm ist groß: Insgesamt bewerben sich jedes Jahr rund 4.500 Schüler und junge Berufstätige auf 360 Stipendien. Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler mit erstem Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens 15 und höchsten 17 Jahre alt sind, sowie junge Berufstätige mit erstem Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16, höchstens aber 24 Jahre alt sind. Teilnehmen können auch arbeitslose Jugendliche mit einer Berufsausbildung. 4 5

Wie kann man sich bewerben? Die Bewerber für ein Berufstätigenstipendium sollten ihren Wehr- oder Zivildienst geleistet haben oder müssen sicherstellen, dass ihr Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt. Für Bewerber, die ihren Wehrdienst, ihren Zivildienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet haben, erhöht sich die obere Altersgrenze entsprechend. Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Green Card können sich in Deutschland nicht für ein PPP-Stipendium bewerben. Ausgeschlossen sind auch Jugendliche mit bestimmten Berufen, die in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden können. Dazu zählen zum Beispiel Heilberufe. Weitere Informationen bietet die Austauschorganisation Internationale Weiterbildung und Entwicklung ggmbh (InWEnt), die junge Berufstätige im Auftrag des Deutschen Bundestages vermittelt. Schüler und junge Berufstätige können die Bewerbungsunterlagen für das Parlamentarische Patenschafts-Programm mit einer Bewerbungskarte anfordern, die der Bundestag auf seiner Internetseite unter www.bundestag.de/ppp als Download anbietet oder auf Wunsch zuschickt. Berücksichtigt werden nur Bewerbungen mit dieser Karte, die fristgerecht bei der zuständigen Austauschorganisation eingegangen sind. Die unabhängigen Organisationen führen das Auswahlverfahren im Auftrag des Bundestages durch. Sie prüfen, ob die Bewerber die Teilnahmebedingungen erfüllen, und schicken ihnen die vollständigen Bewerbungsunterlagen mit weiteren Informationen zu. Schüler bewerben sich mit ihrer Bewerbungskarte bei der zuständigen Jugendaustauschorganisation. Welche das ist, richtet sich nach der Nummer des Bundestagswahlkreises, in dem sie wohnen. Auf der Internetseite und im Bewerbungsfaltblatt des Bundestages sind die Wahlkreisnummern den Austauschorganisationen zugeordnet. 6 7

Die Auswahl Junge Berufstätige oder Auszubildende bewerben sich mit ihrer Bewerbungskarte bei der Austauschorganisa tion Internationale Weiterbildung und Entwicklung ggmbh (InWEnt). Sie müssen ihren Bundestagswahlkreis ermitteln und auf der Bewerbungskarte eintragen. Die Wahlkreisnummer teilen der örtliche Bundestagsabgeordnete, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, das zuständige Statistische Amt oder das Wahlamt mit. Die jeweils gültige Wahlkreiseinteilung ist unter www.bundestag.de zu finden. Für das Auswahlverfahren werden nur Bewerber berücksichtigt, die sich mit der richtigen Bewerbungskarte an die zuständige Austauschorganisation wen - den. Die Karten müssen vollständig ausgefüllt sein und fristgerecht eingehen. Bewerbungskarten, die bei einer nicht zuständigen Austauschorganisation oder beim Bundestag eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerber für ein Stipendium des Parlamentarischen Patenschafts-Programms durchlaufen ein zweistufiges Auswahlverfahren. Nachdem die Bewerbungskarten bei den zuständigen Austauschorganisationen eingegangen sind, fordern diese von den Bewerbern vollständige Bewerbungsunterlagen an. Anhand der Unterlagen (dazu gehören Schul zeugnisse sowie Schulempfehlungen und ärztliche Atteste) entscheiden die Austauschorganisationen jedes Jahr im Herbst, ob die Be werber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden. In diesen Gesprächen, an die sich eine Diskussionsrunde und ein Test der allgemeinen politischen Bildung anschließen, wird geprüft, ob die Bewerber für ein Stipendium des PPPs in den USA geeignet sind. Nach den Gesprächen stellen die Austauschorganisationen eine Liste mit gleichermaßen geeigneten Kandidaten auf, die sie den Paten abgeordneten zur Auswahl vorschlagen. 8 9

Stipendiaten berichten Nur wer die Vorauswahl durch die unabhängige Austauschorganisation besteht, hat eine Aussicht auf ein Stipendium. Im zweiten Schritt des Verfahrens wählt der für den Wahlkreis zuständige Bundestagsabgeordnete einen Kandidaten aus der Vorschlagsliste der Austauschorganisation aus. Er prüft außerdem noch einmal die Bewerbungsunterlagen und kann die nominierten Kandidaten auch zu einem Gespräch einladen. Die Entscheidung fällt in der Regel Mitte Februar. Anschließend benachrichtigen die Austauschorganisationen ihre amerikanischen Partner über die Stipendiaten und bereiten das Austauschjahr vor. Das PPP bietet in den 299 Bundestagswahlkreisen insgesamt 285 Stipendien für Schüler und 75 Stipendien für junge Berufstätige an. Dies bedeutet, dass nicht in jedem Wahlkreis ein Schülerstipendium vergeben werden kann. Ob in einem Wahlkreis ein Schüler- und ein Berufstätigenstipendium vergeben werden, hängt von der Bewerberlage ab. Rund 20.000 Stipendiaten haben bereits an dem erfolg - reichen Programm teilgenommen. Hier einige Stimmen: Dass die Amerikaner so interessiert an Deutschland sind, hätte ich nicht erwartet. Es machte mir richtig Spaß, mit ihnen über meine Heimat zu sprechen. Manuela Nothacker, Stipendiatin 2007/2008 An meiner Schule wurde ich hervorragend aufgenommen und schaffte auch die Abschlussprüfung. Eine Erfahrung, die ich nie vergessen werde. Markus Kühn, Stipendiat 2006/2007 Ein Jahr Schule an der Kahuku High School auf Oahu und das Leben in einer amerikanischen Familie waren eine tolle und sehr prägende Erfahrung für mich. Ich kann allen jungen Menschen raten, eine solche Chance zu ergreifen. Ein Jahr im Ausland gibt neue Einblicke, schafft viele neue Freunde und ganz neue Perspektiven: Es geht alles auch anders. Und in der Ferne erfährt man vieles über sich und seine Heimat, das man so noch nie gesehen hat. Alexander Bonde, MdB, Stipendiat 1992/1993 10 11

Zuständig für Schülerinnen und Schüler in bestimmten Bundestagswahlkreisen sind: AFS Interkulturelle Begegnungen e. V. Postfach 50 01 42 22701 Hamburg www.afs.de Deutsches YOUTH FOR UNDERSTANDING Komitee e. V. (YFU) Postfach 76 21 67 22069 Hamburg www.yfu.de Experiment e. V. Gluckstraße 1 53115 Bonn www.experiment-ev.de Austauschorganisationen im Auftrag des Bundestages Im Auftrag des Deutschen Bundestages führen ausgewählte Jugendaustauschorganisationen das Parlamentarische Patenschafts-Programm durch. Die unabhängigen Organisationen müssen sich für die mehrjährige Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag bewerben und im Parlamentarischen Patenschafts-Programm nach dessen Richtlinien arbeiten. Die Austauschorganisationen sind für bestimmte Bundestagswahlkreise zuständig und betreuen die dort wohnenden Bewerber und Stipendiaten. GIVE Gemeinnütziger Verein für Internationale Verständigung e. V. In der Neckarhelle 127 a 69118 Heidelberg www.give-highschool.org Partnership International e. V. Hansaring 85 50670 Köln www.partnership.de Zuständig für junge Berufstätige aus allen Bundestagswahlkreisen ist: Internationale Weiterbildung und Entwicklung ggmbh (InWEnt) Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn www.inwent.org/usappp Zuständig für die Betreuung von amerikanischen Absolventen von Vocational High Schools, nicht jedoch für deutsche Berufstätige, ist: Open Door International (ODI) Thürmchenswall 69 50668 Köln www.opendoorinternational.de 12 13

Gastfamilien für amerikanische Stipendiaten gesucht Jeden Sommer kommen mit dem Parlamentarischen Patenschafts-Programm auch amerikanische Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige nach Deutschland. Sie möchten das Leben in einer deutschen Familie kennenlernen. Die 16- bis 18-Jährigen besuchen während dieser Zeit eine deutsche Schule und finden so schnell Kontakt zu Gleichaltrigen. Die Bundestagsabgeordneten freuen sich über Familien (auch Alleinerziehende), die junge Gäste aus Amerika für etwa ein Jahr ehrenamtlich aufnehmen. Den Gastfamilien bietet sich die einmalige Gelegenheit, die Welt aus den Augen der amerikanischen Gäste zu erleben. Sie teilen mit ihnen den Alltag, verbringen ihre freie Zeit miteinander und tauschen sich über das Leben in Deutschland und den USA aus. Der engagierte Einsatz der Gasteltern ist ein unverzichtbarer Grundstein für den Erfolg des PPPs. Interessierte Gastfamilien können sich jederzeit an die Austauschorganisationen, die Abgeordneten oder die Bundestagsverwaltung wenden. Parlamentarische Betreuung In der Inneren Kommission des Ältestenrats des Bundestages gibt es eine Berichterstattergruppe für Internationale Austauschprogramme. Abgeordnete aus allen Fraktionen begleiten und koordinieren das Parlamentarische Patenschafts-Programm. Die Jugendlichen erfüllen ihre Rolle als Botschafter ihres Landes mit Ernsthaftigkeit und Herzblut. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag dazu, ein differenziertes und zeitgerechtes Bild von Amerika und von Deutschland bei ihren Altersgenossen zu vermitteln. Wolfgang Börnsen (Bönstrup), MdB Aktuelle Informationen über das Parlamentarische Patenschafts-Programm finden Sie unter www.bundestag.de/ppp. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Deutscher Bundestag Verwaltung Referat WI 4 Telefon: +49 (0)30 227 39336 14 15

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