Bayerisches Technologieförderungs-Programm. Anwendungsprogramm (BayTP-A) www.stmwivt.bayern.de



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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayerisches Technologieförderungs-Programm Anwendungsprogramm (BayTP-A) www.stmwivt.bayern.de

Das Programm Vor dem Hintergrund eines wachsenden nationalen und internationalen Wettbewerbs sind Innovationen mehr denn je zur Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und Unternehmenserfolg geworden. Damit insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen das zunehmende Tempo des technischen Fortschritts bewältigen können, wurde mit dem Bayerischen Technologieförderungs-Programm (BayTP) ein Förderinstrument geschaffen, das spezifisch auf die Bedürfnisse des Mittelstandes abgestimmt ist. Mit Hilfe des BayTP werden die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte und Produktionsverfahren durch das antragstellende Unternehmen selbst von der konzeptionellen Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden ersten Prototypen (Entwicklungsvorhaben) die Einführung neuer Technologien, die vom Unternehmen in wesentlichen Teilen nicht selbst entwickelt worden sind (Anwendungsvorhaben) weitgehend branchenunabhängig gefördert. Von der Förderung ausgenommen sind jedoch Vorhaben mit Schwerpunkt im Bereich der Software. Die Initiative für die Innovationen bleibt beim Unternehmen. Durch die Förderung soll das Risiko vermindert, dem Unternehmen aber nicht gänzlich abgenommen werden. Dieses Faltblatt befasst sich nur mit Anwendungsvorhaben. Der Themenbereich Förderung von Entwicklungsvorhaben ist in einem eigenen Faltblatt beschrieben.

Die Förderung Was wird gefördert? Gefördert werden Vorhaben mit dem Ziel der Einführung und Anwendung neuer Technologien in Produkten oder in Produktionsverfahren. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die weniger als 250 Beschäftigte haben sowie der KMU-Definition der Europäischen Gemeinschaft entsprechen und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Bayern haben. Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen. Der Finanzierungsanteil der Darlehen beträgt bis zu 80 % der Vorhabenskosten. Der Subventionswert beträgt bei Investitionskosten maximal 15 %, bei Implementierungskosten maximal 20%. Die Darlehen haben eine Laufzeit bis zu 10 Jahren bei maximal 2 tilgungsfreien Jahren.

Welche Voraussetzungen gibt es? Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Das Vorhaben muss sich durch ein technisches und wirtschaftliches Erfolgsrisiko auszeichnen. Das Vorhaben muss im Freistaat Bayern durchgeführt und umgesetzt werden. Das Vorhaben darf nicht im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden. Das Vorhaben muss im Hinblick auf die Marktgegebenheiten zumindest mittelfristig erfolgversprechend sein. Das Vorhaben muss von wesentlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sein.

Antragstellung Zuständig für die Durchführung des Verfahrens und die Bewilligung der Darlehen sind die Wirtschaftsabteilungen der Bezirksregierungen. Von den Regierungen eingeplante Vorhaben werden der LfA Förderbank Bayern zur Durchführung des Darlehensverfahrens übermittelt. Die LfA reicht die Darlehen über die Hausbank aus. Anträge sind über die Hausbank bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Ansprechpartner bei den Wirtschaftsabteilungen: Regierung von Oberbayern, München Herr Hackl, Tel.: 0 89/21 76-2686 Regierung von Niederbayern, Landshut Herr Maier, Tel.: 08 71/8 08-1300 Regierung der Oberpfalz, Regensburg Frau Grabinger, Tel.: 09 41/56 80-307 Regierung von Oberfranken, Bayreuth Herr Fischer, Tel.: 09 21/6 041-494 Regierung von Mittelfranken, Ansbach Herr Scheuermann, Tel.: 09 81/531-423 Regierung von Unterfranken, Würzburg Herr Schanz, Tel.: 09 31/3 801-220 Regierung von Schwaben, Augsburg Herr Berger, Tel.: 08 21/3 272-294 Auskünfte sind auch unter der kostenfreien zentralen Telefonnummer 0800 0268724 erhältlich.

Weitere Möglichkeiten der Technologieförderung FuE-Förderprogramm Informations- und Kommunikationstechnik Bayern Förderprogramm Mikrosystemtechnik in Bayern Forschungsprogramm Elektromobilität Forschungsprogramm Neue Werkstoffe in Bayern Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) Informationen unter: www.stmwivt.bayern.de/technologie/ technologieförderung/ Initiative Wirtschaftsschutz Eine gemeinsame Aktion des Bayerischen Staatsministerium des Innern und des Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie www.wirtschaftsschutz.bayern.de Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Postanschrift: 80525 München Hausadresse: Prinzregentenstr. 28 80538 München Telefon: 089 2162-2303 089 2162-0 Fax: 089 2162-3326 089 2162-2760 E-Mail: info@stmwivt.bayern.de poststelle@stmwivt.bayern.de Internet: http://www.stmwivt.bayern.de Bildnachweis: EK-Pack Folien GmbH, Ermengerst-Wiggensbach Stand: Februar 2012