Geschäftsordnung des Potsdamer Laufclub e.v.

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Transkript:

Geschäftsordnung des 1. Mitgliedschaft 1.1. Allgemeines Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied im Potsdamer-Laufclub (PLC) werden. Die Mitgliedschaft ist unter Nutzung des vorgegebenen Antragsformulars schriftlich zu beantragen. Bei nicht volljährigen Antragstellern ist die Bestätigung durch den Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Vor-stand entscheidet über die Aufnahme. Die Ablehnung ist schrif t- lich zu begründen. Gegen eine Ablehnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eing e- legt werden. Über den Widerspruch entscheidet die nächste ordentl iche Mitgliederversammlung. 1.2. Arten der Mitgliedschaft 1.2.1. Mitglieder Mitglieder nehmen am Trainings- und Sportprogramm des PLC teil. Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, sollen sie sich bei einer Trainingsgruppe anmelden. Es steht ihnen frei, die Trainingsgruppe jederzeit zu wechseln oder fallweise am Training anderer Gruppen teilzunehmen (unter Beachtung des Zusatzbeitrages einzelner Trainingsgruppen). Aktive Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaft gem. der Satzung. Sie zahlen den von der Mitgliederversammlung beschlossen Beitrag. 1.2.2. Fördernde Mitglieder Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein durch eine passive Mitgliedschaft. Sie zahlen einem Bei-trag nach eigenem Ermessen, mindestens jedoch den durch die Mitgliederve r- sammlung beschlossenen Beitrag für fördernde Mitglieder. Fördernde Mitglieder nehmen nicht am Trainings- und Sportprogramm des PLC teil. Sie haben Stimmrecht auf der Mitgli e- derversammlung und können an Vereinsveranstaltungen teilnehmen. 1.2.3. Ehrenmitglieder Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag des Vorstandes Personen, die sich um den PLC verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben das Recht, an Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Sie besitzen in der Mitgliederversammlung Stimm-recht, bei Vorstandssitzungen Rede, - aber kein Stimmrecht. 1.3. Beginn der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Aufnahmeantrags durch den Vorstand. Ei n- trittsdatum ist das Datum des Antrages. 1.4. Ende der Mitgliedschaft durch Austritt

Jedes Mitglied kann die Mitgliedschaft durch Austritt beenden. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Die Frist beträgt 8 Wochen zum nächsten Quartalse n- de. 1.5. Ausschluss von Mitgliedern Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Satzung des PLC, die Geschäftsordnung, bei vereinsschädigendem Verhalten oder Beitragsrückstand kann ein Mitglied durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied binnen eines Monates Wide rspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. 1.6. Probemitgliedschaft Um sich über das Angebot des PLC zu informieren, können Interessierte einmalig 4 Wochen eine kostenlose Probemitgliedschaft in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit kann das Mitglied kostenfrei am Training aller Trainingsgruppen teilnehmen und ist dabei vereinsü b- lich versichert. 2. Einberufung der Mitgliederversammlung Der Vorstand beruft mindestens einmal jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein. Die Einladung muss schriftlich unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Das Versenden per Email ist zulässig. Mindestens einmal jährlich muss diese Tagesordnung die Feststellung des Jahresergebnisses des Vorjahres sowie die Entlastung des Vorstandes enthalten. Die Frist zur Einberufung beträgt mindestens vier Wochen. Jedes Mitglied kann bis spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungs-leiter hat zu Beginn der Versammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss er einberufen, wenn wichtige Vereinsinteressen dies erfordern oder die Mitglieder es beantragen. Das Quorum für diesen Antrag beträgt 20% der stimmberechtigten Mitgli e- der zum Beginn des Kalenderjahres der einzuberufenden Versammlung. 3. Vorstand 3.1. Vorstandsarbeit Die Vorstandssitzungen sind vereinsöffentlich. Der Vorstand kann beschließen, einzelne T a- gesordnungspunkte nichtöffentlich zu beraten. 3.2. Zusammensetzung des Vorstandes Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden dem stellvertretenden Vorsitzenden dem Sportwart

dem Schatzmeister dem Schriftführer und sofern gewählt zwei weiteren Mitgliedern Die Zuständigkeiten werden in einem vom Vorstand zu erstellenden Geschäftsverteilung s- plan geregelt. Zur laufenden Geschäftsführung kann sich der Vorstand eines angestellten Geschäftsführers bedienen. Die Vergütung darf das ortsübliche Maß nicht überschreiten. Zur Vorbereitung der jährlichen Mitgliederversammlung, die den Jahresabschluss feststellt und über die Entlastung des Vorstandes beschließt, wählt die Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer. Ihre Aufgabe ist die Finanzkontrolle der Geschäfte des Vereins und der Ka s- senführung für das abgelaufene Jahr. 3.3. Beschlüsse des Vorstandes Der Vorstand fasst seine Beschlüsse grundsätzlich im Rahmen von Vorstandssitzungen. Die Sitzungen beruft der Vorsitzende ein. Jedes Vorstandsmitglied kann schriftlich eine Einber u- fung verlangen. In diesem Fall muss der Vorsitzende innerhalb von 14 Tagen eine Sitzung einberufen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei einer Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. In Ausnahmefällen sind dringende Vorstandsbeschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren unter Nutzung der Datenverarbeitung zulässig. Beschlussfähigkeit besteht in jedem Fall bei der Teilnahme der einfachen Mehrheit der gewählten Vorstandsmitglieder. Bei Abstimmungen entscheidet die Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, im Verhinderungsfall seines Stellve r- treters den Ausschlag. Über jede Sitzung wird ein Protokoll gefertigt das insbesondere die Abstimmungsergebnisse festzuhalten hat. Protokolle sind vom Schriftführer zu unterzeichnen. 4. Vereinsbeitrag Alle Mitglieder mit Ausnahme der Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 18. Lebensjahr und der Förderund Ehrenmitglieder haben eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Alle Mitglieder ausgenommen die Ehrenmitglieder - haben einen monatlichen finanziellen Geldbeitrag in der durch die Mitgliederversammlung festgelegten Höhe zu leisten. 4.1. Beitragssätze Der Verein erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 Euro, die nach Aufnahme des Mitgliedes in den Verein zur Zahlung fällig wird. Es gelten folgende monatlichen Beitragssätze: Erwachsene: 17,- Kinder und Jugendliche bis einschl. 18. Lebensjahr 12,- Mitgliedschaft mit Beitragsermäßigung: 12,- Familienbeitrag: 35,- Fördernde Mitgliedschaft: mindestens 5,-

Ehrenmitglieder: beitragsfrei Für Trainingsgruppen mit besonderem Angebot können Zusatzbeiträge erhoben werden. 4.2. Beitragsermäßigung Beitragsermäßigung ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. - Für Auszubildende, Schüler und Studenten bis zu einem Alter von 25 Jahren gegen Nach-weis der fortbestehenden Ausbildung /des fortbestehenden Studiums Der A n- trag muss mit einem entsprechenden Nachweis bis zum 15.01. des Jahres in der Geschäftsstelle vorliegen. Er gilt jeweils für ein Kalenderjahr. - In soziale Härtefälle kann jederzeit ein Antrag gestellt werden. Der Vorstand beschließt im Einzelfall über Höhe des Beitrags und Dauer der Ermäßigung. 4.3. Familienbeitrag Mitglieder einer Familie können auf Antrag und gegen Nachweis der Voraussetzungen den Familienbei-trag in Anspruch nehmen. Als Familie gelten höchstens zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene mit deren minde r- jährigen Kindern und/oder Kindern für die eine Beitragsermäßigung gilt. 4.4. Helfer bzw. Arbeitsleistungen Alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und bis zum vollende ten 60. Lebensjahr mit Ausnahme der Förder-, Ehrenmitglieder und den als Trainer im Verein tätigen Mitgliedern haben jährlich mindestens zwei Stunden zum Erhalt und/oder zur Pflege der vereinseigenen Einrichtungen und Anlagen oder zur Durchführung von Vereinsveranstaltungen als persönlichen Leistung beizutragen. Kann die Anzahl der Stunden nicht erbracht werden, erhält der Verein pro nicht geleisteter Stunde einen Beitrag von 10,00 Euro, maximal 20 EUR pro Jahr, von Seiten des Mitgliedes. Es erfolgt eine gesonderte Abrechnung gegenüber dem betroffenen Mitglied nach Ablauf der letzten durch den Verein ausgetragenen Laufveranstaltung des Kalenderjahres. Der erhobene Betrag ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. 4.5. Beitragseinzug Beiträge werden vierteljährlich (15.2.; 15.5.; 15.8.; 15.11.) per Lastschrift eingezogen. Dazu ist mit dem Aufnahmeantrag eine Einzugsermächtigung vorzulegen. 4.6. Mahnverfahren Kommt es bei der Durchführung des Lastschrifteinzugs zur Rücklastschrift oder geht der in Rechnung gestellte Betrag nicht innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum ein, mahnt der Verein den aus-stehenden Beitrag sowie etwaige Rücklastschriftkosten schriftlich mit vierwöchiger Zahlungsfrist an. Bleibt diese Mahnung fruchtlos, mahnt der Verein den ausstehenden Gesamtbetrag zzgl. einer hierfür anfallenden Gebühr für erhöhten Verwaltungsaufwand von 10, - Euro mit vierwöchiger Zahlungsfrist und Androhung des Vereinsausschlusses gem. 4 der Satzung an. Bleibt auch diese Mahnung fruchtlos, erfolgt der Ausschluss aus dem Verein.

5. Sportförderung 5.1. Kinder- und Jugendtrainingslager Der Verein fördert Kinder-und Jugendtrainingslager in den Schulferien zusätzlich in gleicher Höhe wie die Satzung zur Sportförderung der Landeshauptstadt Potsdam. Weiteres regelt die Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen der Stadt Potsdam zur Förderung des Sportes. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt beim Stadtsportbund. Der Vereinsanteil wird mit dem erfolgreichen Fördermittelbescheid der Landeshauptstadt Potsdam abgerechnet. Die Übernahme weiterer Kosten für Kinder-und Jugendtrainingslager sind vorab zu beantragen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Vorstand. Schlussbestimmungen Diese Ordnung wurde am 26.02.2018 durch die Mitgliederversammlung beschlossen.