Steuertipps für pflegende Angehörige. Dr. Bernhard Koller Arbeiterkammer Steiermark

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Steuertipps für pflegende Angehörige Dr. Bernhard Koller Arbeiterkammer Steiermark

Steuerliche Absetzmöglichkeiten Für pflegende Angehörige besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Ausgaben für Pflege und Betreuung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. 2

Außergewöhnliche Belastung Voraussetzungen: Die Belastungen müssen außergewöhnlich sein, sie müssen zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Man unterscheidet außergewöhnliche Belastungen mit und ohne steuerlichem Selbstbehalt! 3

Außergewöhnliche Belastung Selbstbehalt: bis 7.300,-- Jahreseinkommen 6% 7.300,-- bis 14.600,-- Jahreseinkommen 8% 14.600,-- bis 36.400,-- Jahreseinkommen 10% über 36.400,-- Jahreseinkommen12% Diese Prozentsätze vermindern sich um einen Prozentpunkt bei Personen mit Alleinverdiener- /Alleinerzieherabsetzbetrag, um einen weiteren Prozentpunkt für jedes Kind (mit Familienbeihilfe). 4

Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt: Krankheitskosten Kurkosten Begräbniskosten Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, häusliche Pflege oder Betreuung von Angehörigen 5

Krankheitskosten Bei Vorliegen einer Krankheit können unter anderem folgende Aufwendungen geltend gemacht werden: Arzt- und Krankenhaushonorare Kosten für Medikamente und Heilbehandlung Rezeptgebühr und Selbstbehalte Behandlungsbeiträge Ausgaben für Heilbehelfe Fahrtkosten zum Arzt, Spital oder für Besuche von Angehörigen 6

Begräbniskosten Diese Kosten sind zwar grundsätzlich aus dem Nachlass zu decken, reicht dieser allerdings nicht aus, können sie steuerlich abgesetzt werden. Es dürfen maximal 5.000 an Begräbniskosten und 5.000 an Kosten eines Grabsteins geltend gemacht werden. 7

Kosten für Pflege oder Betreuung von Angehörigen Wenn Unterhaltsverpflichtete Kosten für die Pflege tragen, können diese als sonstige außergewöhnliche Belastungen (mit Selbstbehalt) abgesetzt werden. Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim sind nur dann absetzbar, wenn die Unterbringung im Pflegeheim aufgrund von Krankheit, Pflege oder besonderer Betreuungsbedürftigkeit notwendig ist. Dies ist bei Pflegegeldstufe 1 gegeben. Pflege(Alters-)heimkosten aufgrund des Alters, können nicht steuerlich abgesetzt werden. 8

Kosten für Pflege oder Betreuung von Angehörigen Ebenso können Kosten für Pflegepersonal und Aufwendungen für Vermittlungsorganisationen geltend gemacht werden. Dies umfasst sowohl Betreuungskosten von Trägerorganisation (Caritas, Volkshilfe, ) als auch die Kosten für Geldaufwendungen und Sachbezüge aus einem Dienstverhältnis bei Anstellung einer Betreuungsperson sowie die Aufwendungen für eine selbständig tätige Betreuungsperson. 9

Sonderregelungen für Alleinverdiener Bei Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag können die Pflegeheimkosten für die/den (Ehe-)Partner/in ohne Selbstbehalt steuerlich abgesetzt werden. Sollte der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zustehen, die Ehe oder eingetragen Partnerschaft seit mehr als 6 Monaten bestehen und das Einkommen der/des Partners/in nicht mehr als 6.000 pro Kalenderjahr betragen ist ebenfalls kein Selbstbehalt zu berücksichtigen. 10

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt Mehrkosten, die wegen einer Behinderung (auch Kosten für Alters- oder Pflegeheim, häusliche Pflege oder Betreuung) oder für eine notwendige Diätverpflegung entstehen. 11

Mehrkosten bei Behinderung Bei Vorliegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung von 25% oder mehr, sind Mehraufwendungen ohne steuerlichen Selbstbehalt absetzbar. Für Alleinverdiener besteht die Möglichkeit, die Kosten einer mindestens 25%igen Behinderung ihres/ihrer (Ehe)partners/in geltend zu machen bzw. wenn das Einkommen der/des Partners/in nicht mehr als 6.000 /Jahr beträgt. 12

Mehrkosten bei Behinderung Ob und in welchem Ausmaß eine Behinderung vorliegt, muss mittels amtlicher Bescheinigung (Sozialministeriumservice) nachgewiesen werden. Besteht jedoch ein Anspruch auf Pflegegeld wird von einer mindestens 25% Behinderung ausgegangen. 13

Mehrkosten bei Behinderung Es können pauschale Freibeträge oder auch tatsächliche Kosten geltend gemacht werden. Sollte Pflegegeld bezogen werden, besteht nur die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten geltend zu machen. Kommen Sie für die Kosten Ihres Pflegeheims selbst auf, können Sie diese ebenfalls ohne Selbstbehalt absetzen. 14

Mehrkosten bei Behinderung Auch Kosten für Hilfsmittel (z.b. Rollstuhl, Hörgeräte, Sehbehelfe, ) und Heilbehandlung (Arztkosten, Krankenhauskosten, Kosten für Medikamente, ) können neben den pauschalen Freibeträgen abgesetzt werden. 15

Diätverpflegung Auch für den Fall, dass Kosten für eine Diätverpflegung notwendig sind, können die tatsächlichen Kosten oder pauschalen Freibeträge (bei bestimmten Krankheiten) geltend gemacht werden. Um die Kosten steuerlich absetzen zu können, muss mindestens eine 25%ige Behinderung vorliegen. 16

Arbeitnehmerveranlagung Telefonisch erreichbar unter: 05-7799-2508, 2598 oder 2500 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 17