Ruhigstellung Jede Art von Ruhigstellung (bei akuter Verletzung, offenen Wunden) ist aufgrund der Grunderkrankung ein Ausschlussgrund.



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Transkript:

Spenderzulassung mit Einnahme von Blutdruckmedikamenten grundsätzlich möglich, wenn Blutdruck im Referenzbereich liegt und der Allgemeinzustand des Spenders entspricht! Die letztendliche Spenderzulassung liegt im Ermessen des Abnahmearztes! Kur: Bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, wenn keine Schmerzmedikation notwendig ist und keine akuten Beschwerden bestehen, ist eine Spende (abhängig von den Kurmitteln) möglich. (Entscheidung des Ärztlichen Leiters 2010) Ruhigstellung Jede Art von Ruhigstellung (bei akuter Verletzung, offenen Wunden) ist aufgrund der Grunderkrankung ein Ausschlussgrund. Fastenkur, Nulldiät Für den jeweiligen Tag nicht spendetauglich Hauterkrankungen wie Neurodermitis Nach Entscheidung des Abnahmearztes Bei schwerer Form und hohem IgE Spiegel Dauersperre Erysipel 4 Monate gesperrt nach Ende der Behandlung Scabies 4 Monate gesperrt(nach vollständiger Ausheilung) Abszess (gespalten) 4 Monate gesperrt nach Abheilung Hepatitis B-Impfung 72 Stunden nach Impfung Impfung mit Tot-Vaccinen oder Toxoidimpfstoffen Nach mindestens 48 Stunden spendetauglich (Influenza, FSME, Diphtherie, Tetanus, Cholera, Hepatitis A, Poliomyelitis, Meningokokken, Tollwut präexpositionell,hpv-impfung) Impfung mit Lebend-Vaccinen 4 Wochen nach Impfung spendetauglich (Masern, Mumps, Röteln, Gelbfieber, Varizellen, Poliomyelitis oral, Typhus, BCG) Seite 1 von 6

Passive Immunisierung (Immunglobulingabe) Für die Dauer von 4 Monaten nach Immunisierung Postexpositionelle Tollwutimpfung Für die Dauer von 12 Monaten nach Immunisierung Gemeinsamer Haushalt mit einer an Hepatitis B oder Hepatitis C erkrankten Person Nach 4 Monaten getrenntem Haushalt spendetauglich, vor 1. Spendezulassung aber Kontrollröhrchen abnehmen (Virusserologie) Alkoholisierung Betrunkene oder bewusstseinsauffällige Personen: für die Dauer dieses Zustands Fieberblase Spendetauglich wenn seit 14 Tagen abgeheilt Zeckenbiss Spendetauglich nach 4 Wochen, wenn kein Hinweis auf Borreliose (Inkubationszeit bis zu 4Wochen) Infekte Leichter Infekt ohne erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes (ohne Fieber) und Dauer weniger als eine Woche: Sperrdauer 2 Wochen Hochfieberhafter Infekt mit erheblicher Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, Einnahme von stark wirksamen Analgetika und/oder Antibiotika: Sperrdauer für mindestens 4 Wochen Angina 4 Wochen nach vollständiger Genesung spendetauglich Kontakt zu sonstigen Infektionskrankheiten (z.b.: Kinderkrankheiten, Lungenentzündung, Grippe, etc.) Sperrdauer entweder für die Dauer der Inkubationszeit, oder bei unbekannter Erkrankung 4 Wochen nach Exposition Allergiker im Akutstadium Abweisung, Sperrdauer individuell, sonst spendetauglich wenn beschwerdefrei Seite 2 von 6

Wespenstich, entzündeter Insektenstich Für den Termin nicht spendetauglich Desensibilisierung Nach 72 Stunden spendetauglich Kontrastmitteluntersuchung Nach einer Woche spendetauglich Zahnbehandlung auch Dentalhygiene, polieren etc. Spendetauglich nach 48 Stunden Zahnextraktion Spendetauglich nach einer Woche wenn beschwerdefrei (keine Entzündung etc.) Kleiner chirurgischer Eingriff, Schnittverletzung Spendetauglich nach einer Woche, wenn Nähte entfernt sind und keine Entzündung vorliegt Akupunktur, Piercing in medizinischer Einrichtung Sperre für 1 Woche Akupunktur außerhalb einer medizinischen Einrichtung Gehirnerschütterung 4 Wochen gesperrt Unkomplizierte Frakturen (ohne OP) Spendetauglich 1 Woche nach Gipsabnahme wenn komplikationslos abgeheilt Schwangerschaft, Geburt, Fehlgeburt Sperre für mindestens 6 Monate Laktoseintoleranz Spendetauglich wenn beschwerdefrei unter Diät Seite 3 von 6

Hörsturz Nach Absetzen der Medikamente nach 6 Monaten spendetauglich Cave! Durchblutungsstörungen Tinnitus Spendetauglich ( z.b. Knalltrauma) ausgeschlossen ist nach fachärztlicher Abklärung,wenn einen Grunderkrankung Cave! Durchblutungsstörungen Operationen, die endoskopisch durchgeführt werden wie zb: Arthroskopie,CHE,FES,Cystoskopie: Spendetauglich 4 Monate nach OP. Abhängig vom klinischen Verlauf kann die Sperrdauer auch über einen längeren Zeitraum verhängt werden Sperrdauer nach häufigen Operationen (auch ohne großen Blutverlust! ): immer 4 MONATE: Z.B. Appendektomie, Schilddrüsenop., Hernienop., CHE, Brustkorrektur, Fettabsaugung, Krampfadernop. Nasenop. (Nasenscheidewand, Nebenhöhlensanierung), Tonsillektomie, Polypenop. Naevusentfernung ambulant: Spendetauglich nach Nahtentfernung und vollständiger Abheilung, histologischer Befund (gutartig) muss vorliegen Kleiner operativer Eingriff Kein Blutverlust, kurzer Spitalsaufenthalt, keine Sepsis, komplikationsloser Verlauf bzw. zahnärztlicher Eingriff: 1 Woche aussetzen (Zahnextraktion) Auslandsaufenthalt Siehe Übersicht Tropen bzw. Malariagebiete, für 6 Monate gesperrt Aufenthalt in Malariagebiet mit oder ohne Malaria-Prophylaxe: zeitlich begrenzter Ausschluss für 6 Monate. Aufenthalt in anderen Endemiegebieten (Cholera, Typhus, Gelbfieber, Hepatitis, ) zeitlich begrenzter Ausschluss für 6 Monate. Aufenthalt in West-Nil-Virus Endemiegebieten/ andere endemische Erreger Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Blutspenderverordnung sowie der mitgeltenden Dokumente ( Änderung der Spenderzulassung UBT in ihrer jeweils aktuell gültigen Version) Borreliose Sperre für 2 Jahre, nach erfolgreichem Abschluss einer Behandlung Seite 4 von 6

Brucellose Sperre für 2 Jahre, nach erfolgreichem Abschluss einer Behandlung Tuberkulose Sperre für 2 Jahre nach bestätigter Heilung Personen die an Osteomyelitis erkrankt waren Sperre für 2 Jahre nach bestätigter Heilung Personen die an rheumatischem Fieber erkrankt waren Sperre für die Dauer von 2 Jahren nach dem Abklingen der Symptome, außer bei Anhaltspunkten für eine chronische Erkrankung Personen die an Q-Fieber erkrankt waren Sperre für die Dauer von 2 Jahren nach bestätigter Heilung Personen die an Syphilis erkrankt waren Sperre für die Dauer von 1 Jahr nach bestätigter Heilung Gonorrhoe: Sperre für 1 Jahr Personen mit ungeklärtem Gewichtsverlust, unklarer Lymphknotenschwellung, Durchfällen unklarer Genese Sperre für 12 Monate Toxoplasmose Sperre für 6 Monate nach klinischer Heilung Pfeiffersches Drüsenfieber (infektiöse Mononukleose) Nach Ausheilung Sperre für 6 Monate Akute Nierenerkrankungen wie akute Glomerulonephritis, Pyelonephritis (Nierenbeckenentzündung) Sperre von 5 Jahren nach vollständiger Heilung Seite 5 von 6

Aktualisiert am28.3.2011 Spenderselbstausschluss Sperre für 12 Monate ab Spendedatum Magenspiegelung, Darmspiegelung Tätowierung, Permanent Make Up, Piercing Piercing Wenn in medizinischer Einrichtung Sperre für 1 Woche Nach Erhalt von Blut und Blutprodukten: Sperre für mindestens 4 Monate, auch länger nach Entscheidung des Abnahmearztes! Infektionsgefährdender Kontakt mit Blut oder mit Blut verunreinigten Instrumenten Infektionsgefährdender Kontakt mit einer an HIV, Hepatitis B oder Hepatitis C erkrankten Person Nadelstichverletzung Sperre für 6 Monate Personen, die sich einem Risiko für eine Infektion mit sexuell übertragbaren Krankheiten, insbesondere mit HIV und HBV sowie HCV einmalig ausgesetzt haben Plasmaspender Nach 48 Stunden zum Blutspenden tauglich Thrombozytenspender Nach 48 Stunden zum Blutspenden tauglich Dr.Kert Lucia 28.3.2011 Seite 6 von 6