Informationen für die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz Stand: 01.



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hstadt Salzgitter Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Goslar Paracelsusstr. 1-9 38259 Salzgitter Bei Anträgen auf eine Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ist Ihr Ansprechpartner: Herr Martin Kaupe Tel: 05341 839-2056 Fax: 05341 839-2059 E-Mail: Martin.Kaupe@stadt.salzgitter.de Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00-12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00-17:00 Uhr Informationen für die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz Stand: 01. Januar 2015 Diese Informationen gelten ausschließlich für die Erteilung einer beschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Psychotherapie. Informationen zur Erteilung einer unbeschränkten Erlaubnis und einer sektoralen Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie finden Sie in gesonderten Merkblättern. Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt und den aktuellen Bestimmungen angepasst. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass hier nicht für alle möglichen Sonderfälle erschöpfend und abschließend Auskunft gegeben werden kann. Für ergänzende Fragen stehen wir Ihnen aber gern zur Verfügung unter der o.a. Telefonnummern. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von Anderen ausgeübt wird. Auf die Art der angewandten Heil- und Behandlungsmethode kommt es dabei nicht an. z.b. Blutegeltherapie, Sauerstofftherapie, Pendeln, Reiki, sind Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Das Gesetz macht dabei keinen Unterschied, ob es sich bei den Krankheiten und Leiden um rein körperliche oder aber um solche auch oder ausschließlich seelischer Natur handelt. Es ist auch nicht wichtig, ob "richtige" Diagnosen medizinischer Art gestellt oder entsprechende Ratschläge erteilt werden. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit oder Methode auf Heilung oder Linderung von Krankheiten, Schmerzen und Leiden abzielt bzw. beim Behandelten dieser Eindruck erweckt wird. Ausübung der Heilkunde liegt also auch vor, wenn von körperlichen Schmerz- oder Leidenszuständen mit vermeintlichen oder vorgetäuschten übersinnlichen Kräften geheilt werden soll.

- 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 03: Seite 04: Seite 05: Seite 06: Seite 08: Seite 09: Seite 10: Seite 11: Seite 12: Seite 13: Seite 14: Wer braucht eine Erlaubnis? Welche Unterlagen sind einzureichen? Gibt es einen Stichtag für die Abgabe meines Antrages? Was sollte ich über die schriftliche und mündliche/praktische Prüfung wissen? Ist auch eine Erlaubniserteilung nach Aktenlage möglich? Welche Gebühren sind zu zahlen? Welche Behörde ist für die Entgegennahme des Antrages zuständig? Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach dem Heilpraktikergesetz beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie Absichtserklärungen Formblatt für die ärztliche Bescheinigung Formblatt für die Bescheinigung eines Immobilienmaklerbüros oder eines privaten Vermieters Muster einer Schmuckurkunde zur Heilpraktikererlaubnis

- 3 - Wer braucht eine Erlaubnis? Wer die Heilkunde, ohne Ärztin oder Arzt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis nach dem Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 (Reichsgesetzblatt. I Seite 251, Bundesgesetzblatt III Seite 2122-2), geändert durch Gesetz vom 02.03.1974 (Bundesgesetzblatt I Seite 469). Psychotherapie ist Heilkunde i.s. dieser Vorschriften und damit erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie wird auf Antrag erteilt. Nach einer Erlaubniserteilung darf eigenverantwortlich und selbstständig über die ärztlichen Verordnungen hinaus therapiert werden. Hebammen, Krankenschwestern, Krankengymnasten und Masseure benötigen natürlich für die "Heilkunde" innerhalb ihrer eigenen Berufsbilder (z. B. Krankenschwester in der allgemeinen Pflege) keine gesonderte Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Ebenso stellt die Beratung in sozialen Konflikten (z. B. Eheberatung, Familienberatung, Erziehungsberatung oder schulpsychologischer Dienst u. ä.) keine Ausübung von Heilkunde im Sinne dieser Richtlinien dar. Die Ausübung der Heilkunde als Heilpraktikerin/Heilpraktiker ist auch eingeschränkt, d.h., es sind bestimmte heilkundliche Tätigkeiten bzw. Bereiche versagt. Näheres hierzu regeln entsprechende Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes sowie zahlreiche weitere Gesetze und Rechtsvorschriften. Hinweise: Rechtsgrundlage in Niedersachsen für die Durchführung des Verfahrens ist der Runderlass des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration vom 01.07.2007 (Nds. Ministerialblatt, Seite 253) in der konsolidierten Fassung vom 01.07.2013 Die zur Überprüfung der Antragstellenden erforderlichen Daten werden auf der Grundlage des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Die Überprüfung dient der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung. Dabei ist festzustellen, ob der Stand der Kenntnisse und Fähigkeiten der Antragstellerin oder des Antragstellers keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass eine heilkundliche Tätigkeit durch sie oder ihn zu Schäden an der menschlichen Gesundheit führen.

- 4 - Welche Unterlagen sind einzureichen? Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie wird auf Antrag erteilt. Folgende Unterlagen werden benötigt: ein schriftlicher Antrag lt. Formblatt, ein kurz gefasster Lebenslauf, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde. (Diese Urkunden sind beim Standesamt des Geburtsortes bzw. der Eheschließung erhältlich) ein Identitätsnachweis mit Lichtbild (z.b. unbeglaubigte Kopie des Personalausweises), ein amtliches, aktuelles deutsches Führungszeugnis. Es darf bei der Antragstellung nicht älter als einen Monat sein. Anerkannt wird nur ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach 30 Abs. 5 BZRG. Das Zeugnis wird vom Bundeszentralregister direkt an die Stadt Salzgitter, Gesundheitsamt für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Goslar, Heilpraktikerwesen, z.hd. Herrn Martin Kaupe, Paracelsusstr. 1-9. 38259 Salzgitter, gesandt, eine formlose schriftliche Erklärung darüber, dass gegen die Antragstellerin oder den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren nicht anhängig ist (siehe Antrag), eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragstellerin oder dem Antragsteller wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt. Für die ärztliche Bescheinigung bitte das diesem Merkblatt beigefügte Formblatt verwenden und Arztstempel auf der Bescheinigung nicht vergessen. Die ärztliche Bescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als einen Monat sein. eine Erklärung, ob oder ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt wurde (siehe Antrag), und ein Nachweis darüber, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat z.b. Abschlusszeugnis (siehe Antrag), Absichtserklärungen nach Formblatt auf Seite 11 und eine formlose schriftliche Erklärung, dass eine heilkundliche Betätigung nur auf dem Gebiet der Psychotherapie erfolgen soll. Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.

- 5 - Die Unterlagen sind im Original oder als Original beglaubigte Fotokopien/ Abschriften zum Verbleib im Gesundheitsamt vorzulegen. Aus verfahrenstechnischen Gründen kann eine Rücksendung von Originalunterlagen nicht erfolgen. Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen bei: Stadt Salzgitter Gesundheitsamt für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Goslar Heilpraktikerwesen z. Hd. Herrn Kaupe Postfach 100 680 38206 Salzgitter Gibt es einen Stichtag für die Abgabe meines Antrages? Anträge können generell jederzeit gestellt werden. Der vollständige Antrag für die Überprüfung im März d.j. ist einzureichen bis zum 20. Januar, für die Überprüfung im Oktober bis zum 20. August des Jahres. Was sollte ich über die schriftliche und mündliche/praktische Überprüfung wissen? Das Gesundheitsamt holt bei Heilpraktiker/innen beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie eine Stellungnahme des zentralen Gutachterausschusses beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in der Außenstelle Lüneburg ein, der die Bewerberinnen und Bewerber schriftlich und mündlich überprüft. Die Prüfungstermine sind am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres. Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.soziales.niedersachsen.de/soziales & Gesundheit/Navigation/Gesundheit/Nichtärztliche Heilberufe /Heilpraktiker

- 6 - Ist auch eine Erlaubniserteilung nach Aktenlage möglich? Bei Antragstellenden, die den von einer inländischen oder als gleichgestellt anerkannten inländischen Hochschule verliehenen akademischen Grad einer Diplom- Psychologin oder eines Diplom-Psychologen führen dürfen UND glaubhaft schriftlich versichern, ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilkundlich tätig sein zu wollen UND eine Zusatz-, Fort- oder Weiterbildung in Psychotherapie nachweisen, führt das Gesundheitsamt die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Antragstellenden nach 2 Abs. 1 Buchst. i. der 1. DVO-HPG grundsätzlich nach Aktenlage durch. Für den Nachweis der Qualifikation gilt: - Voraussetzung für den Qualifikationsnachweis ist ein Abschluss, der das Fach Klinische Psychologie einschließt. - Wurde das oben genannte Fach zwar im Studium belegt, ist dieses jedoch im Hauptdiplom nicht aufgeführt, so kann der zu fordernde Nachweis grundsätzlich auch durch Vorlegen des Studienbuches geführt werden. - Können die vorstehenden Nachweise nicht erbracht werden, werden auch Fortbildungsbelege anerkannt, die die Antragstellerin oder der Antragsteller nach dem Hauptdiplom erworben hat (z. B. "klinische Psychologie BDP"). Ergeben sich aus der Überprüfung der Antragsunterlagen konkrete Anhaltspunkte oder Zweifel an der Qualifikation der Antragstellerin oder des Antragstellers, insbesondere dadurch, dass der Hochschulabschluss länger zurückliegt, ohne dass es zwischenzeitlich zu einer nennenswerten beruflichen Befassung gekommen wäre, oder die o.a. Nachweise nicht geführt werden können, ist eine auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte schriftliche und mündliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten vorzunehmen. Bei der erforderlichen Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten wird der Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in der Außenstelle Lüneburg eingeschaltet, welcher die Prüfungen durchführt. Von einer Überprüfung kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn Antragstellende aus den letzten 5 Jahren eine mindestens dreijährige psychotherapeutische Tätigkeit (Umfang in Vollzeit), vorzugsweise unter ärztlicher approbierter psychotherapeutischer Begleitung, nachweist. Durch das Psychotherapeutengesetz vom 16.06.98 (Bundesgesetzblatt I Seite 311) in der jetzt geltenden Fassung, haben sich grundsätzliche Änderungen ergeben.

- 7 - Antragstellenden, bei denen die eingeschränkte Überprüfung zu einem positiven Ergebnis führt, wird die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nur noch unter der Bezeichnung Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie bzw. Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie erteilt um eine Kollision mit 1 Absatz 1 des PsychThG zu verhindern. In die Erlaubnisurkunde ist aufzunehmen, dass vor Aufnahme der heilkundlichen Betätigung außerhalb des Gebiets der Psychotherapie eine entsprechende Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich ist. Eine heilkundliche Betätigung außerhalb des Gebietes der Psychotherapie ohne vorausgegangene Erlaubnis führt zu einer Rücknahme der bereits erteilten Erlaubnis. Wer die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut oder die heilkundliche Kinder- und Jugendpsychiatrie unter der Berufsbezeichnung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ausüben will, bedarf der Approbation. Anträge werden vom Landesprüfungsamt für Heilberufe beim Versorgungsamt Hannover, Deisterstr. 17A, 30449 Hannover, 0511 106-0, entgegengenommen.

- 8 - Welche Gebühren sind zu zahlen? Gebührengrundlage: Zif. 42.1 der Allgemeine Gebührenordnung AllGO vom 05. Juni 1997 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 171) in der jetzt geltenden Fassung. Anteilige Gebühren sind auch bei einer Ablehnung, Rücknahme des Antrages oder unentschuldigtem Fernbleiben von der Überprüfung für den entstandenen Arbeitsaufwand zu zahlen. Zu den Gebühren fallen immer noch Auslagen für Porto an. Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie Erteilung der Erlaubnis 662,00 Enthalten sind in der Gebühr auch die Auslagen für den externen Gutachterausschuss in Höhe von ca. 300. Schmuckausfertigung 25,00 Rücknahme des Antrages 165,50 Ablehnung des Antrages nach schriftlicher oder mündlicher Prüfung 165,50 zzgl. der Auslagen für den externen Gutachterausschuss von ca. 300. Die genaue Höhe der Auslagen ist von der Anzahl der Prüflinge abhängig. Bei einmaliger Verschiebung des Prüfungstermins aus persönlichen Gründen ist ein Abschlag von 165,50 auf die zu erwartende Verwaltungsgebühr zu leisten. Erst mit Eingang dieses Betrages kann die Terminverschiebung bearbeitet und verbindlich zugesagt werden. Der Abschlag wird selbstverständlich nach Beendigung des Verfahrens mit der endgültigen Gebühr verrechnet. Eine weitere Verschiebung ist leider aus organisatorischen Gründen und zur Vermeidung von unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand im Interesse aller Prüflinge nicht möglich. Der Antrag muss dann kostenpflichtig abgelehnt werden, wenn danach wieder eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich ist. Der Antrag ist daher zu einem späteren Zeitpunkt erneut stellen, wenn Antragstellende tatsächlich in der Lage sind, an der Prüfung teilzunehmen. Dafür bitten wir um Verständnis. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit die Erlaubnis in dekorativer Schmuckausfertigung auf festem marmorbeigefarbenen Designkarton zu erhalten. Die Schmuckausfertigung ist zum Einrahmen besonders geeignet und wird ein repräsentativer Blickfang in der künftigen Praxis sein. Hierfür fallen zusätzliche Auslagen von 25 an. Diese Kosten werden natürlich nur bei einer tatsächlichen Erlaubniserteilung und bestandener Prüfung berechnet. Der Antrag sollte erst dann gestellt werden, wenn eine Teilnahme an der Prüfung tatsächlich möglich ist. Dadurch werden unnötige Mehrkosten vermieden, die durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand sonst entstehen werden!

Welche Behörde ist für die Entgegennahme des Antrages zuständig? - 9 - Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk die Heilkunde ausgeübt werden soll. Alle Bewerberinnen und Bewerber, auch diejenigen mit Wohnsitz in Salzgitter, Goslar und Osterode, müssen eine schriftliche Absichtserklärung abgeben, dass sie die Heilkunde ohne Bestallung im Bereich des Gesundheitsamtes für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Goslar ausüben wollen. Zusätzlich müssen schriftlich (Vordruck 'Absichtserklärungen') kurz die Gründe angeben werden, die dafür maßgebend sind, dass die Tätigkeit hier ausgeübt werden soll. Anerkannt wird zum Beispiel: "Die kinder- und familienfreundliche Lernstadt Salzgitter für den Erfolg einer Praxis nutzen wollen" oder "Schon vorhandener Wohnsitz (Erstoder Zweitwohnung) in Salzgitter" oder "Wegen der Unterstützung durch die Wirtschaftsförderung Salzgitter GmbH (www.wis-salzgitter.de)". Die Absicht der Antragstellenden muss dafür hinreichend konkret und glaubhaft sein und muss durch objektive Umstände und Tatsachen nachgewiesen werden. Der Nachweis muss in schriftlicher Form (keine E-Mails oder E-Mail Ausdrucke, keine einfachen PC-Ausdrucke) erbracht werden. Anerkannt wird z.b.: 1. Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz im Bereich der Stadt Salzgitter, Landkreis Goslar oder Landkreis Osterode. Im Falle eines zweiten Wohnsitzes ist die jeweilige Meldebescheinigung des Bürgercenters oder der Meldestelle vorzulegen, oder 2. Bescheinigung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers im Bereich der Stadt Salzgitter, im Landkreis Goslar oder im Landkreis Osterode, dass beabsichtigt ist, nach einer Erlaubniserteilung in dieser Praxis mitzuarbeiten, oder 3. Bescheinigung eines Maklers oder eines privaten Vermieters oder der Wirtschaftsförderung Salzgitter GmbH oder einer Wohnungsvermietungsgesellschaft, dass nach geeigneten Praxisräumen im Bereich der Stadt Salzgitter, im Landkreis Goslar oder im Landkreis Osterode angefragt wurde bzw. eine Vermietungsabsicht besteht. Benutzen Sie für die Bescheinigung eines Maklers oder eines privaten Vermieters bitte möglichst das Formblatt auf Seite 13 und beachten Sie den dortigen Hinweis. Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis soll jetzt beim Gesundheitsamt für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Goslar gestellt werden? Das Antragsformular befindet sich auf der nächsten Seite. Auf Grund der Vielzahl der Anträge, kann es bis zu zwei Monate dauern, bis eine Eingangsbestätigung erteilt wird. Nachfragen sollten unterbleiben, da sie die Bearbeitung verzögern.

- 10 - Name, Vorname, Anschrift in Deutschland, von 9-15 Uhr Stadt Salzgitter Gesundheitsamt für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Goslar Heilpraktikerwesen z.h. Herrn Martin Kaupe Postfach 100 680 38206 Salzgitter Antrag (Zutreffendes bitte ankreuzen) auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie Ich beantrage die Erteilung der o.a. Erlaubnis und erkläre zu meinem Antrag: Ich beabsichtige die Heilkunde ohne Bestallung auszuüben in der Stadt Salzgitter: [ ] im Landkreis Goslar: [ ] im Landkreis Osterode: [ ] [ ] Gegen mich ist ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren nicht anhängig. [ ] Ich habe noch bei keiner anderen Behörde eine derartige Erlaubnis beantragt. [ ] Ich habe bei folgender Behörde bereits eine Erlaubnis beantragt: [ ] Das Verfahren ist dort abgeschlossen. (Eine gleichzeitige Antragstellung bei zwei Behörden ist nicht zulässig!) [ ] Ich erkläre, dass ich heilkundlich nur auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig sein werde. [ ] Ich wünsche die Erlaubnis in dekorativer farbiger Schmuckausfertigung auf marmorbeigefarbenen Designkarton. (Die zusätzlichen Kosten von 25 fallen nur bei einer tatsächlichen Erlaubniserteilung an und werden von mir getragen.) Folgende Unterlagen füge ich bei: (Originale oder original beglaubigte Kopien zum Verbleib im Gesundheitsamt nötig!) Rücksendung nicht möglich: Lebenslauf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Dipl. Psychologin/ Psychologe Geburtsurkunde. Bei Verheirateten auch Eheurkunde. ein Identitätsnachweis mit Lichtbild (z.b. unbeglaubigte Kopie des Personalausweises), aktuelles amtliches Führungszeugnis, bei Antragstellung nicht älter als einen Monat. Anerkannt wird nur ein deutsches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach 30 Abs. 5 BZRG. Das Zeugnis wird vom Bundeszentralregister direkt an das Gesundheitsamt für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Goslar, Heilpraktikerwesen, z.hd. Herrn Kaupe, Paracelsusstr. 1-9, 38259 Salzgitter, gesandt. aktuelle ärztliche Bescheinigung nach Vordruck, bei Antragstellung nicht älter als einen Monat. Schulabschlusszeugnis (mindestens Abschluss der Hauptschule vorgeschrieben) Vordruck Absichtserklärungen Nur falls sich Ihr Hauptwohnsitz nicht im Bereich der Stadt Salzgitter, des Landkreises Goslar oder des Landkreises Osterode befindet : Unterlagen gemäß Merkblattseite 11 (Nichtzutreffendes bitte streichen) --------------------------------- -------------------------------- Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift

- 11 - Name, Vorname, Anschrift in Deutschland, von 9-15 Uhr Stadt Salzgitter Gesundheitsamt für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Goslar - Heilpraktikerwesen - z.hd. Herrn Martin Kaupe Postfach 100 680 38206 Salzgitter Absichtserklärungen Ich gebe zu meinem vorliegenden Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie folgende Absichtserklärungen ab und bestätige diese Erklärungen durch meine Unterschrift: Ich beabsichtige die Heilkunde ohne Bestallung nach einer Erlaubniserteilung im Bereich der Stadt Salzgitter, im Landkreis Goslar oder im Landkreis Osterode auszuüben. Ich beabsichtige nach Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, meine eventuell bereits bestehende Praxis nach Salzgitter, in den Bereich des Landkreises Goslar oder in den Landkreis Osterode zu verlegen. Maßgebend für die beabsichtigte Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung sind folgende Gründe (Bitte in einigen Sätzen kurz erläutern, warum Sie gerade in einem der oben genannten Gebiete als Heilpraktiker/in tätig sein wollen): Ort, Datum, Unterschrift Hinweis: Falls Ihr Hauptwohnsitz nicht im Bereich der Stadt Salzgitter, des Landkreises Goslar oder des Landkreises Osterode ist, benötigen Sie noch folgendes: Zweitwohnsitz: Im Falle eines zweiten Wohnsitzes ist die Meldebescheinigung des Bürgercenters vorzulegen. Oder Schriftliche Bescheinigung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers in Salzgitter, im Landkreis Goslar oder im Landkreis Osterode dass beabsichtigt ist, nach einer Erlaubniserteilung in dieser Praxis mitzuarbeiten. Oder Schriftliche Bescheinigung eines Maklers oder eines privaten Vermieters oder der Wirtschaftsförderung Salzgitter GmbH oder einer Wohnungsvermietungsgesellschaft, dass nach geeigneten Praxisräumen in Salzgitter, im Landkreis Goslar oder im Landkreis Osterode angefragt wurde bzw. Vermietungsabsicht besteht (das Formblatt hierzu finden Sie auf Seite 13)

- 12 - Name und Anschrift des Arztes / der medizinischen Einrichtung......... Ärztliche Bescheinigung nur zur Vorlage beim Gesundheitsamt für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Goslar Es liegen aus ärztlicher Sicht keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Frau/ Herr... geboren am:... wohnhaft in... wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt. Ort, Datum:... Unterschrift und Stempel des Arztes Formblatt Ärztliche Bescheinigung Heilpraktiker

- 13 - Hinweis: Falls Ihr Immobilienmakler dieses Formblatt nicht verwenden will, muss seine Bescheinigung auf einem Kopfbogen seiner Firma erfolgen und inhaltlich diesem Text entsprechen! Einfache PC-Ausdrucke werden nicht akzeptiert. Name und Anschrift des Immobilienmaklers oder privaten Vermieters......... Bescheinigung eines Immobilienmaklers oder eines privaten Vermieters nur zur Vorlage beim Gesundheitsamt für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Goslar Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass Frau/ Herr... wohnhaft in... (Zutreffendes bitte ankreuzen) ( ) mich in meiner Eigenschaft als gewerblicher Immobilienmakler mit der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für eine Heilpraktikerpraxis in: beauftragt hat. Für meine Tätigkeit als Immobilienmakler liegt mir eine Erlaubnis nach 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung vor. ( ) ich, privater Vermieter bin und die Absprache besteht, an Herrn/Frau Räume für eine Heilpraktikerpraxis in (genaue Anschrift) zu vermieten. Ort, Datum:... Unterschrift (bei Immobilienmaklern auch Stempel)

- 14 -