Ratsversammlung. Informationsvorlage Nr. VI-DS Status: öffentlich. Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-02986 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 21.09.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Berichterstattung 2016 zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und Untersuchung der Angebotsmieten zur Überprüfung des Richtwertes für die Angemessenheit Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant

Einleitung Mit Ratsbeschluss RB-IV-780/07 wurde folgende Festlegung getroffen: Jeweils bis zum 30. September eines Jahres legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine Analyse über die Entwicklung der Preise vor, die relevant für die Höhe der Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung der von Hartz IV Betroffenen sind. Mit der Informationsvorlage VI-DS-01648 wurde die Ratsversammlung zum 28.10.2015 zu den Ergebnissen des Jahres 2015 informiert. Auf Grundlage des im Jahr 2013 vereinbarten Konzepts zum Aufbau eines KdU- Controllings wurden dem Sozialamt durch das Jobcenter Leipzig im März 2016 die notwendigen Kennzahlen für die jetzt vorliegende Berichterstattung übermittelt. Diese Auswertung enthält detaillierte Angaben zu den Unterkunftskosten aller Leistungsberechtigten auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Die Auswertung des Jobcenters wurde um Angaben aus den regelmäßig veröffentlichten Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zu den Beziehern von Grundsicherung nach dem SGB II ergänzt. Näher untersucht wurden die Mietkosten der Bedarfsgemeinschaften von Leistungsberechtigten nach dem SGB II, deren Größe zugleich der tatsächlichen Haushaltsgröße entsprach. So ist sichergestellt, dass die Ergebnisse für die jeweilige Haushaltsgröße aussagekräftig sind. Denn nur diese 1:1-Haushalte tragen die vollständigen Unterkunftskosten bzw. bewohnen eine Wohnung allein. In den verbleibenden und hier nicht weiter untersuchten Bedarfsgemeinschaften leben weitere Haushaltsangehörige ohne eigenen Hausstand, die ggf. keine Grundsicherungsleistungen beziehen wie Untermieter, Angehörige, Bewohner von Wohngemeinschaften u. ä. Die Auswertung umfasst somit ca. 92% aller Bedarfsgemeinschaften, die zur Miete wohnen. Da Leistungsberechtigte nur zu einem ganz geringen Anteil (<1%) in selbstgenutzem Wohneigentum wohnen, wurden deren Unterkunftskosten nicht näher betrachtet. Nachträgliche Änderungen im Fallbestand durch rückwirkende Leistungsbewilligungen oder -aufhebungen werden in der Stichtagsauswertung nicht abgebildet und finden daher ebenfalls keine Berücksichtigung. Nachfolgend werden die wesentlichen Erkenntnisse dieser Auswertung in komprimierter Form dargestellt. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung der leistungsberechtigten Haushalte in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Ende 2014 festgelegten kommunalen Richtwerten (DS-00687/14 vom 18.12.2014) stehen. Im Vergleich zur letztjährigen Berichterstattung sind die Grundmieten und die Vorauszahlungen für die Betriebsund Heizkosten der leistungsberechtigten Haushalte gestiegen. Zusätzlich wurde geprüft, ob zu den aktuell gültigen Werten Wohnraum einfachen Standards in ausreichendem Umfang zur Anmietung zur Verfügung steht. Dazu hat das Sozialamt über einen Zeitraum von drei Monaten den Mietwohnungsmarkt im Stadtgebiet genauer untersucht. Seite 1 von 18

1. Untersuchung der Unterkunftskosten aller leistungsberechtigten Haushalte Tabelle 1 - Fallmenge leistungsberechtigter 1:1-Haushalte mit Miete (Untersuchungsgröße) alle BG 1 PHH 2 PHH 3 PHH 4 PHH > 4 PHH Summe 2012 25.510 61,8% 8.397 20,3% 4.165 10,1% 2.118 5,1% 1.109 2,7% 41.299 2013 24.303 62,0% 7.812 20,0% 3.909 10,0% 2.033 5,2% 1.110 2,8% 39.167 2014 24.027 60,9% 7.865 19,9% 4.163 10,6% 2.076 5,3% 1.289 3,3% 39.420 2015 23.732 62,1% 7.347 19,2% 3.848 10,1% 2.043 5,3% 1.262 3,3% 38.232 2016 22.544 62,0% 6.768 18,6% 3.744 10,3% 2.007 5,5% 1.283 3,6% 36.346 1:1 HH 1 PHH 2 PHH 3 PHH 4 PHH > 4 PHH Summe 2012 22.702 60,1% 7.899 20,9% 4.030 10,7% 2.059 5,5% 1.073 2,8% 37.763 2013 21.708 60,5% 7.361 20,5% 3.773 10,5% 1.982 5,5% 1.070 3,0% 35.894 2014 20.964 61,1% 6.782 19,8% 3.613 10,5% 1.870 5,5% 1.074 3,1% 34.303 2015 20.265 60,5% 6.562 19,6% 3.587 10,7% 1.927 5,7% 1.164 3,5% 33.505 2016 20.212 60,5% 6.399 19,1% 3.634 10,9% 1.930 5,8% 1.233 3,7% 33.408 Σ alle BG 100% 100% 100% 100% 100% 100% 1:1 in 2012 89,0% 94,1% 96,8% 97,2% 96,8% Ø 91,4% 1:1 in 2013 89,3% 94,2% 96,5% 97,5% 96,4% Ø 91,6% 1:1 in 2014 87,3% 86,2% 86,8% 90,1% 83,3% Ø 87,0% 1:1 in 2015 85,4% 89,3% 93,2% 94,3% 92,2% Ø 87,6% 1:1 in 2016 89,7% 94,5% 97,1% 96,2% 96,1% Ø 91,9% Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Miete ist von 2012 zu 2016 um ca. 5.000 gesunken. Das entspricht einem Rückgang um 12,0%. Der Anteil der 1-Person- Haushalte an allen leistungsberechtigten 1:1-Haushalten in Mietwohnungen ist in den vergangenen fünf Jahren konstant hoch geblieben. Die Anzahl der 2-Personen- Haushalte hat sich weiter verringert. Die Anzahl der leistungsberechtigten Haushalte mit mehr als vier Personen hat in den letzten fünf Jahren kontinuierlich zugenommen, auch wenn deren Anteil an allen leistungsberechtigten Haushalten weniger als 4% beträgt. Tabelle 2 - Entwicklung aller 1- und 2-Personen-Bedarfsgemeinschaften mit Miete Jahr alle BG 1-Person-BG 2-Personen-BG Summe 2012 41.299 25.510 61,8% 8.397 20,3% 82,1% 2013 39.167 24.303 62,0% 7.812 20,0% 82,0% 2014 39.420 24.027 60,9% 7.865 19,9% 80,8% 2015 38.232 23.732 62,1% 7.347 19,2% 81,3% 2016 36.346 22.544 62,0% 6.768 18,6% 80,6% 1- und 2-Personen-Haushalte haben mit 81% den größten Anteil aller leistungsberechtigten Fälle. Dieser Wert entspricht ungefähr dem Anteil an allen Leipziger Haushalten (82,2%) 1 und hat sich in den letzten fünf Jahren kaum verändert. 1 Statistisches Jahrbuch 2016 (Vorabversion), Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Daten für 2015, Stand 27.05.2016 Seite 2 von 18

Veränderung Anteil kostenunangemessener HH Veränderung Anteil kostenangemessener HH Veränderung Verteilung Tabelle 3 - Fallmengen im relativen Vergleich aller 1:1-Haushalte Fallcharakteristik u. Vergleichsjahr 1 PHH n 20.212 2 PHH n 6.399 3 PHH n 3.634 4 PHH n 1.930 > 4 PHH n 1.233 Summen n 33.408 2012 60,1% 20,9% 10,7% 5,5% 2,8% 100% / 37.763 2013 60,5% 20,5% 10,5% 5,5% 3,0% 100% / 35.894 2014 61,1% 19,8% 10,5% 5,5% 3,1% 100% / 34.303 2015 60,5% 19,6% 10,7% 5,7% 3,5% 100% / 33.505 2016 60,5% 19,1% 10,9% 5,8% 3,7% 100% / 33.408 2016 zu 2012 0,6% - 9,4% 1,8% 5,2% 24,3% - 13,0% 2016 zu 2013 - - 7,3% 2,7% 5,2% 18,9% - 7,4% 2016 zu 2014-1,0% - 3,7% 2,7% 5,2% 16,2% - 2,7% 2016 zu 2015 - - 2,6% 1,8% 1,7% 5,4% - 0,3% 2012 53,8% 54,1% 69,4% 74,1% 56,7% / 20.805 2013 65,2% 69,5% 81,1% 84,3% 68,9% / 23.994 2014 65,1% 67,6% 77,7% 81,6% 67,9% / 22.573 2015 70,1% 71,1% 82,0% 90,0% 72,8% / 23.547 2016 66,2% 64,9% 79,4% 86,8% 68,7% / 22.103 2016 zu 2012 23,0% 20,0% 14,4% 17,1% 21,2% 2016 zu 2013 1,5% - 6,6% - 2,1% 3,0% - 0,3% 2016 zu 2014 1,7% - 4,0% 2,2% 6,4% 1,2% 2016 zu 2015-5,6% - 8,7% - 3,2% - 3,6% - 5,6% 2012 46,2% 45,9% 30,6% 25,9% 43,3% / 15.885 2013 34,8% 30,5% 18,9% 15,7% 31,1% / 10.830 2014 34,9% 32,4% 22,3% 18,4% 32,1% / 10.656 2015 29,9% 28,9% 18,0% 10,0% 27,2% / 8.794 2016 33,8% 35,1% 20,6% 13,2% 31,3% / 10.072 2016 zu 2012-26,8% - 23,5% - 32,7% - 49,0% - 27,7% 2016 zu 2013-2,9% 15,1% 9,0% - 15,9% 0,6% 2016 zu 2014-3,2% 8,3% - 7,6% - 28,3% -2,5% 2016 zu 2015 13,0% 21,4% 14,4% 32,0% 15,1% In Tabelle 3 wird die Entwicklung und relative Verteilung von Fällen mit rechnerisch angemessenen und unangemessenen Unterkunftskosten dargestellt. Das bedeutet, dass in den hier aufgeführten Fällen mit unangemessenen KdU (2016: 10.072) durch das Jobcenter geprüft wurde, ob die KdU trotz Überschreitung der Ende 2014 festge- Seite 3 von 18

legten Richtwerte im konkreten Einzelfall weiter anerkannt werden kann. Die - häufig befristete - Anerkennung solcher Kosten kann folgende Ursachen haben: Die Bedarfsgemeinschaft hat erstmals einen Antrag auf SGB II Leistungen gestellt. In diesem Fall sind auch über dem Richtwert liegende Unterkunftskosten für einen befristeten Zeitraum von i.d.r. 6 Monaten in voller Höhe anzuerkennen. Eine Kostensenkung ist erst nach diesem Übergangszeitraum - der zur Suche und zum Umzug in eine kostenangemessene Wohnung dient - möglich. Es liegen besondere Lebensumstände vor, die die weitere Anerkennung von Unterkunftskosten, die über die Richtwerte hinausgehen, rechtfertigen. Das ist regelmäßig gegeben, wenn Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben, denen aufgrund einer schweren Erkrankung oder wegen Pflegebedürftigkeit kein Umzug zugemutet werden kann. Daneben benötigen einzelne Haushalte dauerhaft höhere Unterkunftskosten, wenn sie auf behindertengerechten Wohnraum angewiesen sind, der am Wohnungsmarkt nicht zu den von der Stadt Leipzig festgesetzten Richtwerten angeboten wird. Eine Absenkung unangemessener Aufwendungen muss darüber hinaus nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen (z.b. Umzugs- und Renovierungskosten) unwirtschaftlich wäre. Solche Gründe lagen bei insgesamt 5.021 Haushalten vor, so dass tatsächlich nur 5.051 Fälle (2016: 5.922) in der Unangemessenheit verblieben; das entspricht ca. 16% aller 1:1 Haushalte mit Miete (Vorjahr noch ca. 18%). Der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit unangemessenen KdU, die nicht in voller Höhe anerkannt werden, ist im Vergleich zur vorangegangenen Berichterstattung weiter gesunken (vgl. Tabelle 6). Die Angemessenheitsquote über alle Haushaltsgrößen von 56,7% in 2012 ist im Jahr 2015 durch die Einführung der neuen Richtwerte KdU zum 18.12.2014 deutlich auf 72,8% gestiegen und war im vergangen Jahr nur leicht rückläufig. Ursache für die jüngste Entwicklung sind die gestiegenen Aufwendungen für Miete und Nebenkosten der leistungsberechtigten Haushalte (im Durchschnitt +2,8% von 2015 zu 2016). Seite 4 von 18

Ø Wohnfläche in m² mtl. Auszahlbetrag nach Einkommensanrechnung in Ø tatsächliche mtl. Miete in (Brutto-warm) Tabelle 4 - Kosten- und Wohnflächenstruktur aller 1:1-Haushalte 1:1 HH 1 PHH 2 PHH 3 PHH 4 PHH > 4 PHH Richtwert KdU zzgl. Heizkosten gewichteter Mittelwert aller HH. 2012 294,35 406,18 476,59 535,14 622,98 359,66 2013 298,10 407,93 479,94 538,25 624,82 362,74 2014 303,64 415,58 486,86 546,98 640,25 368,87 2015 309,92 419,86 493,57 551,14 651,63 376,87 2016 320,42 431,19 501,81 560,17 660,17 387,76 328,00 432,41 544,33 628,99 704,48 u. mehr 2012 259,46 311,88 351,72 408,84 499,49 295,24 2013 262,82 319,95 360,29 420,02 516,29 301,02 2014 265,73 330,40 384,69 440,81 543,74 307,66 2015 279,01 328,56 374,88 437,25 532,18 316,87 2016 277,26 326,25 372,29 435,17 540,01 315,80 2012 46,2 62,6 72,8 82,8 96,3 57,6 angemessene Wohnfläche in m² 2013 46,2 62,4 72,7 82,4 96,1 57,6 2014 46,4 62,4 72,6 82,1 96,5 57,7 2015 45,0 61,4 71,7 80,2 95,2 54,9 2016 44,8 62,0 71,5 79,9 94,5 54,9 45 60 75 85 95 u. mehr Die Mieten sind in den letzten fünf Jahren über alle Haushaltsgrößen kontinuierlich gestiegen. Die durchschnittliche tatsächliche Miete für alle Haushalte liegt aber regelmäßig innerhalb der jeweiligen Angemessenheitswerte. Der monatliche Auszahlbetrag an Unterkunfts- und Heizkosten nach der Anrechnung von Einkommen ist für 1- bis 4-Personen-Haushalte im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Diese Haushalte erzielen höhere Einkommen als noch vor einem Jahr. Auch die Anhebung der Regelsätze zum Jahreswechsel führte damit anders als in der Vergangenheit nicht zu einer Erhöhung der von der Stadt Leipzig aufzuwendenden KdU. Seite 5 von 18

Tabelle 5 - Wohnflächenstreuung aller 1:1-Haushalte in 2016 1:1 HH abstrakt angemessene Wohnfläche 1 PHH n 20.212 2 PHH n 6.399 3 PHH n 3.634 Seite 6 von 18 4 PHH n 1.930 > 4 PHH n 1.233 Summe n 33.408 45 m² 60 m² 75 m² 85 m² > 85 m² 1,83 Mio. m² 54,2% 45 m² (56,3)* 50,5% 45 50 m² 20,6% (52,3)* 75,3% 50 60 m² 15,2% (74,2)* 60 65 m² 22,8% 65 75 m² 75 85 m² 10,0% 26,7% > 85 m² 11,3% 30,7% Ø Wohnfläche 44,8 m² 62,0 m² 71,5 m² 79,9 m² (45,0 m²)* (61,4 m²)* (71,7 m²)* (80,2 m²)* abstrakt angem. Wohnfläche 54,2% 50,5% 75,3% 69,3% > abstrakt angem. 45,8% 49,5% 24,7% 30,7% Wohnfläche (43,7)* (47,7)* (25,8)* (32,2)* davon mit nied- 20,6% 22,8% 13,4% riger Relevanz 45 50 m² 60 65 m² 75 85 m² davon mit hoher Relevanz *Vorjahresdaten in () 25,2% > 50 m² 26,7% > 65 m² 11,3% > 85 m² 69,3% (67,8)* entf. Ø 54,9 m² entf. (54,9 m²)* Ø 56,7% (58,2)* Ø 43,3% (41,8)* entf. entf. Ø 20,2% entf. Ø 23,9% In Tabelle 5 ist dargestellt, wie groß die Wohnungen der leistungsberechtigten Haushalte sind und wie sich deren Wohnfläche zu den abstrakt angemessenen Wohnflächen verhält. Die Wohnfläche hat den größten Einfluss auf die Wohnungsmiete. Wird die abstrakt angemessene Wohnfläche im Einzelfall deutlich überschritten, führt das i. d. R. zu unangemessen hohen Unterkunftskosten. Die Auswertung belegt, dass nur die durchschnittliche Wohnfläche von 2-Personen- Haushalten über der abstrakt angemessenen Wohnfläche - hier 60 m² - liegt. Ursache dafür könnte das überproportional große Wohnungsangebot sein, dass diesem Personenkreis zur Verfügung steht (vgl. Tabelle 11). Etwa 43% der Bedarfsgemeinschaften leben in Wohnungen mit einer Wohnfläche, die größer als die abstrakt angemessene Fläche ist. Das entspricht dem Ergebnis des Vorjahres, stellt aber gegenüber dem Wert von 2014 (etwa 50%) einen erheblichen Rückgang dar. Nach Abzug der nur geringfügigen Wohnflächenüberschreitungen (vorletzte Zeile der Tabelle) liegt in fast jedem vierten 1- und 2-Personen-Haushalt eine Überschreitung der abstrakt angemessenen Wohnfläche von mehr als 10% vor. Diese Wohnflächen wirken sich zwangsläufig stark auf die tatsächliche Miete aus. Die auf diesen zu großen Wohnflächen basierenden hohen Mieten lassen sich i. d. R. nicht durch eine niedrigere Ausstattung der Wohnung und damit einem geringeren Quadratmeterpreis kompensieren. Die Wohnflächen von Haushalten mit mehr als 2 Personen liegen überwiegend innerhalb der Wohnflächenhöchstgrenzen. Die Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten werden in Kapitel 2 näher betrachtet.

Durch den im Jahr 2014 vorgenommenen Methodenwechsel zur Ermittlung angemessener Richtwerte (vgl. DS-00687/14 v. 18.12.2014) erfolgt die Bestimmung der Referenzmiete anhand des Datensatzes, der dem Leipziger Mietspiegel zu Grunde liegt und aus den Ergebnissen der jeweils aktuellen Betriebskostenbroschüre. Ziel des Methodenwechsels war eine transparente Ermittlung angemessener Unterkunfts- und Heizkosten, die vom Sozialgericht Leipzig inzwischen in mehreren Entscheidungen anerkannt wurde 2. In Umsetzung der vom Bundessozialgericht formulierte Produkttheorie [abstrakt angemessene Wohnfläche x Standard (Mietpreis je m²) = Richtwert] wurden die bisherigen Eckwerte je m² durch Richtwerte für die Bruttokaltmiete (Grundmiete plus kalte Betriebskosten) ersetzt. Aufgrund dieser geänderten Herleitung kann die Angemessenheit einer Wohnung nur durch die Gegenüberstellung der Bruttokaltmiete mit dem jeweils zutreffenden Richtwert beurteilt werden. Werte vor 2015 wurden anhand der bisherigen Berichterstattungen auf die neue Methodik umgestellt, um die Vergleichbarkeit weiter zu gewährleisten. Tabelle 6 - Bruttokaltmieten aller 1:1-Haushalte in 2016 1:1 HH 1 PHH n 20.212 2 PHH n 6.399 3 PHH n 3.634 4 PHH n 1.930 > 4 PHH n 1.233 Summe n 33.408 Ø Bruttokaltmiete 266,32 355,93 413,54 459,74 537,01 320,65 aktueller Richtwert Anteil BG mit angemessenen KdU Anteil der Fälle, deren zu hohe KdU weiter anerkannt wird verbleibende unangemessene Fälle 269,57 354,50 446,95 518,63 581,13 66,2% 64,9% 79,4% 86,8% 68,7% 16,2% 19,0% 11,2% 6,3% entf. 15,6% 17,6% 16,1% 9,4% 6,9% 15,7% Die Auswertung der tatsächlichen Bruttokaltmieten bestätigt, dass Haushalte mit mehreren Personen häufiger kostenangemessen wohnen als kleine Haushalte. Ursache dafür ist, dass diese Haushalte häufiger die abstrakt angemessenen Wohnflächen einhalten. Die durchschnittlichen Bruttokaltmieten der Haushalte mit mehr als zwei Personen liegen daher auch deutlich unter den aktuellen Richtwerten. Bei fast jeder siebten Bedarfsgemeinschaft werden Bruttokaltmieten anerkannt, die über den aktuellen Richtwerten liegen. Darunter sind einerseits Fälle, deren zu hohe Unterkunftskosten wegen des Vorliegens besonderer Lebensumstände im Einzelfall dauerhaft bewilligt werden. Andererseits fallen darunter auch Bedarfsgemeinschaften, die derzeit in einer kostenunangemessenen Wohnung leben und deren zu hohe Kosten für einen Übergangszeitraum weiter in voller Höhe berücksichtigt werden. Diese Bedarfsgemeinschaften wurden vom Jobcenter aufgefordert, binnen einer Frist 2 www.justiz.sachsen.de/sgl/content/953.php Seite 7 von 18

von i. d. R. sechs Monaten ihre unangemessenen Unterkunftskosten durch Wohnungswechsel, Vermieten oder auf andere Weise zu senken. Bevor eine Bedarfsgemeinschaft, die in einer kostenunangemessenen Wohnung lebt, zur Kostensenkung aufgefordert wird, prüft das Jobcenter überschlägig Kosten, die im Rahmen eines Umzugs entstehen würden, z.b. für Möbeltransport und Renovierung. Mit dieser Vorgehensweise wird ausgeschlossen, dass Haushalte mit nur geringfügigen Kostenüberschreitungen zur Kostensenkung aufgefordert werden, wenn ein Wohnungswechsel unwirtschaftlich wäre. Die Bruttokaltmieten der Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten werden in Kapitel 2 näher betrachtet. Seite 8 von 18

Ø Heizkosten in Ø Bruttokaltmiete in Ø Betriebskosten in Ø Grundmiete in Tabelle 7 - Tatsächliche Kosten aller 1:1-Haushalte 1:1 HH n 33.408 1 PHH 2 PHH 3 PHH 4 PHH > 4 PHH Ø 2012 196,81 265,42 308,67 347,76 392,90 236,90 2013 199,12 266,45 312,61 347,73 399,78 239,04 2014 200,91 269,57 310,73 349,75 411,09 240,75 2015 206,86 275,46 323,18 358,71 417,63 248,80 2016 213,56 283,01 328,24 364,31 422,77 255,76 Vergleichswert DS-00687/14 207,01 271,09 342,69 400,47 449,06 2012 49,90 69,49 82,26 93,56 110,75 61,56 2013 49,90 69,26 82,15 93,11 111,48 61,48 2014 53,36 71,14 84,22 95,27 112,91 64,27 2015 51,23 71,37 84,06 94,55 112,71 63,32 2016 52,76 72,92 85,30 95,43 114,24 64,89 Vergleichswert DS-00687/14 62,56 83,41 104,26 118,16 132,07 2012 246,71 334,91 390,93 441,32 503,65 298,46 2013 249,02 335,71 394,76 440,84 511,26 300,53 2014 254,27 340,71 394,95 445,02 524,00 305,02 2015 258,09 346,83 407,24 453,26 530,34 312,12 2016 266,32 355,93 413,54 459,74 537,01 320,65 Richtwert 269,57 354,50 446,95 518,63 581,13 2012 49,43 69,49 83,72 95,22 115,56 61,66 2013 49,90 70,51 84,33 95,58 115,32 62,22 2014 53,36 71,76 85,67 96,88 118,70 64,82 2015 51,83 73,03 86,33 97,88 121,29 64,74 2016 54,11 75,26 88,28 100,43 123,16 67,10 Nichtprüfungsgrenze 58,43 77,91 97,38 110,36 123,35 Alle Angaben in Tabelle 7 entsprechen dem jeweils errechneten Durchschnittswert und werden hier den Richtwerten für die Bruttokaltmiete bzw. den Nichtprüfungsgrenzen für die Heizkosten gegenübergestellt. Die Grundmieten sind über alle Haushaltsgrößen im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen. Einerseits sind das die Auswirkungen der verstärkten Nachfrage am Wohnungsmarkt bedingt durch das Bevölkerungswachstum der letzten Jahre, andererseits werden (auch) Mieten leistungsberechtigter Haushalte erhöht. Seite 9 von 18

Die durchschnittlichen Grundmieten aller 1- und 2-Personen-Haushalte liegen über den aktuellen Richtwerten für die Angemessenheit. Wie zuvor bei der Auswertung der Wohnflächen beschrieben, hat ein erheblicher Teil der 1- und 2-Personen- Haushalte zu große Wohnungen. Dies wirkt sich auf die Grundmieten dieser Haushalte aus. Für die Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten ist die Bruttokaltmiete ausschlaggebend. Das eröffnet leistungsberechtigten Haushalten die Möglichkeit, geringfügige Überschreitungen bei der Grundmiete durch Einsparungen bei den kalten Betriebskosten auszugleichen und umgekehrt. Die Auswertung der durchschnittlichen Bruttokaltmieten zeigt, dass die aktuellen Richtwerte ausreichend bemessen sind, wenn die angemessenen Wohnflächen eingehalten werden. Das trifft auch auf die Nichtprüfungsgrenze der Heizkosten zu, gleichwohl bei den Heizkosten über alle Haushaltsgrößen eine leichte Kostensteigerung zu verzeichnen ist. In den dargestellten Kosten sind keine Nebenkostennachforderungen enthalten, da diese statistisch nicht abgebildet werden. Werden leistungsberechtigte Haushalte zu solchen Nachzahlungen aufgefordert, können diese Forderungen als einmalige Beihilfe zusätzlich zu den bereits als Bedarf anerkannten Vorauszahlungen auf Antrag durch das Jobcenter übernommen werden. Seite 10 von 18

2. Untersuchung kostenunangemessener 1:1-Haushalte Alle in den folgenden Übersichten ausgewerteten Haushalte haben unangemessene Unterkunftskosten (brutto-kalt), die vom Jobcenter nur in angemessener Höhe anerkannt werden. Die Daten von Haushalten, deren zu hohe Unterkunftskosten im Einzelfall wegen des Vorliegens besonderer Lebensumstände oder die für einen Übergangszeitraum zur Kostensenkung anerkannt werden, sind darin nicht enthalten. Tabelle 8 - Wohnflächenstreuung kostenunangemessener 1:1-Haushalte in 2016 1:1 HH abstrakt angemessene Wohnfläche 1 PHH n 3.549 45 m² 20,7% 45 50 m² 28,2% 50 60 m² 32,7% 60 65 m² 65 75 m² 2 PHH n 1.028 3 PHH n 341 4 PHH n 133 > 4 PHH entf. Summe n 5.051 45 m² 60 m² 75 m² 85 m² > 85 m² 0,296 Mio. m² 27,1% 25,9% 37,2% 27,1% 75 85 m² 18,4% 47,0% 31,4% > 85 m² 31,4% 72,9% 52,7 m² 66,8 m² 81,7 m² 96,2 m² Ø Wohnfläche (53,1 m²)* (68,1 m²)* (82,6 m²)* (96,9 m²)* abstrakt angem. 20,7% 27,1% 37,2% 27,1% Wohnfläche > abstrakt angem. 79,3% 72,9% 62,8% 72,9% Wohnfläche (81,0)* (74,3)* (68,1)* (74,2)* davon mit nied- 28,2% 25,9% 31,4% entf. riger Relevanz 45 50 m² 60 65 m² 75 85 m² davon mit hoher Relevanz *Vorjahresdaten in () 51,1% > 50 m² 47,0% > 65 m² 31,4% > 85 m² entf. entf. Ø 58,7 m² (59,0 m²)* Ø 23,3% (21,3)* Ø 76,7% (78,7)* Ø 28,0% (28,2)* Ø 48,8% (50,5)* Haushalte mit unangemessen hohen Unterkunftskosten halten nur in 23,3% der Fälle die abstrakt angemessenen Wohnflächen ein. 76,7% der Haushalte haben eine größere Wohnfläche. Die unangemessen wohnenden 1-Person-Haushalte mit einer durchschnittlichen Wohnfläche von 52,7 m² überschreiten die für diese Haushaltsgröße abstrakt angemessene Wohnfläche von 45 m² um 15%. Bei Wohnungen dieser Größe handelt es sich überwiegend um Wohnungen mit mindestens 2 Wohnräumen, die stärker nachgefragt und daher teurer als vergleichbare Wohnungen mit einem Raum sind. Seite 11 von 18

Überschreitung Tabelle 9 - Bruttokaltmieten kostenunangemessener 1:1-Haushalte in 2016 1:1 HH 1 PHH n 3.549 2 PHH n 1.028 3 PHH n 341 4 PHH n 133 > 4 PHH entf. Summe n 5.051 Ø Bruttokaltmiete 320,57 406,74 510,43 586,38 357,92 aktueller Richtwert 269,57 354,50 446,95 518,63 Ø 51,00 52,24 63,48 67,75 52,54 pro Kopf 51,00 26,12 21,16 16,94 43,02 5% 18,8% 25,3% 27,9% 30,1% entf. 21,0% 5% - 10% 17,4% 20,1% 25,2% 24,1% 18,6% 10% - 20% 28,3% 30,6% 24,9% 27,1% 28,5% 20% - 30% 16,0% 12,5% 11,4% 9,8% 14,8% 30% - 50% 14,0% 8,6% 7,9% 6,0% 12,3% > 50% 5,4% 2,9% 2,6% 3,0% 4,7% In Tabelle 9 werden die Bruttokaltmieten der leistungsberechtigten Haushalte mit unangemessenen Kosten näher betrachtet. In der vorgenommenen Auswertung ist ersichtlich, dass ca. ein Fünftel dieser Haushalte eine nur sehr geringe Überschreitung ( 5%) der angemessenen Kosten hat. Je nach Haushaltsgröße liegt bei ca. 40 bis 50% der Bedarfsgemeinschaften eine geringe Überschreitung der angemessenen Kosten von bis zu 10% vor. Für einen Teil der Haushalte mit diesen vergleichsweise niedrigen Überschreitungen angemessener Unterkunftskosten kann angenommen werden, dass die zu großen Wohnflächen oder ein höherer Ausstattungsgrad der Wohnung beispielsweise aus der Regelleistung oder einem Freibetrag für Erwerbstätigkeit querfinanziert wird und keine Umzugsabsicht besteht. Seite 12 von 18

Abbildung 1 - Vergleich aller mit den kostenunangemessenen 1-Person-Haushalten 52,7 m² 259,07 44,8 m² 213,56 Ø Wohnfläche alle 1-Person-Haushalte Ø Grundmiete unangemessene 1-Person-Haushalte Abbildung 1 verdeutlicht am Beispiel der 1-Person-Haushalte, dass die Unterkunftskosten erheblich durch die Überschreitung der angemessenen Wohnflächen beeinflusst werden. Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten kompensieren zu hohe Grundmieten nicht durch einen "Flächenverzicht. Die durchschnittliche Wohnfläche der kostenunangemessen wohnenden 1-Person-Haushalte ist aber im Vergleich zum Vorjahr leicht von 53,1 m² auf 52,7 m² gesunken. Dennoch wohnen 2016 insgesamt rund 900 Bedarfsgemeinschaften weniger als im Vorjahr in unangemessenem Wohnraum. Hauptgrund dafür ist die Anhebung der angemessenen Unterkunftskosten für alle Haushaltsgrößen, die im Jahr 2015 rückwirkend zu Ende 2014 durch das Jobcenter umgesetzt wurde. Die Erhöhung der Richtwerte hat damit das erwartete Ergebnis bestätigt. Ehemals geringfügig über den bisherigen Angemessenheitswerten liegende Haushalte wohnen wieder kostenangemessen. Seite 13 von 18

3. Verfügbarkeit am Markt angebotener angemessener Wohnungen (Angebotsmieten auf Basis Nettokaltmiete) Analog zu der im Jahr 2014 für die Herleitung angemessener Kosten der Unterkunft vorgenommenen Erhebung der Angebotsmieten (vgl. DS-00687/14 v. 18.12.2014) wurde auch zu Beginn diesen Jahres untersucht, ob zu den aktuell gültigen Richtwerten Wohnraum in ausreichendem Umfang vorhanden ist. Dazu wurde erstmals auf die Datenbank der Empirica AG (empirica-systeme Marktdatenbank) zurückgegriffen. Diese Datenbank liefert aktuelle und umfassende Informationen zu Preisen, Mieten und Renditen des deutschen Immobilienmarktes. Sie basiert auf einer umfangreichen Sammlung sorgfältig aufbereiteter Immobilienmarktdaten aus mehr als 100 Quellen. 3 Die Erhebung der Daten für die Untersuchung der Angebotsmieten wurde im Zeitraum 01.01. bis 31.03.2016 zum Datenstand 15.05.2016 durchgeführt. Anders als in der vorangegangenen Berichterstattung konnten über die empirica-systeme Marktdatenbank alle Wohnungsangebote eines Monats (Vollerhebung) und nicht nur die Angebote eines bestimmten Stichtags unter Berücksichtigung der Höhe der Grundmiete, der Wohnfläche, der Anzahl der Wohnräume und der Lage der Wohnung im Stadtgebiet ausgewertet werden. Der mehrmonatige Erhebungszeitraum wurde gewählt, um die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt durch den stetigen Wechsel von neu vermieteten (Abgänge) und neu angebotenen Wohnungen (Zugänge) beobachten zu können. Nach der letzten Vollerhebung lagen entsprechende Aussagen zu 17.151 unterschiedlichen Mietinseraten vor, von denen ein Teil über einen Zeitraum von mehreren Monaten beworben wurde. Angebotene Wohnungen unterhalb des einfachen Standards (Substandard; vgl. DS-00687/14 v. 18.12.2014, Kapitel 2.4) wurden bei der Ermittlung angemessener Wohnungsangebote nicht berücksichtigt. Zudem mussten die Wohnungsangebote eine Mindestwohnfläche von 20 m² und eine Angabe zur Anzahl der Wohnräume aufweisen. In jedem Auswertungsmonat lagen rund 12.000 unterschiedliche Wohnungsangebote für das Stadtgebiet Leipzig vor. Tabelle 10 - Wohnungsangebote für die Stadt Leipzig (Zeitraum Januar - April 2016) Januar Februar März empirica-systeme Marktdatenbank 11.972 12.148 12.182 3 www.empirica-systeme.de/portfolio/empirica-systeme-marktdatenbank/ Seite 14 von 18

In Tabelle 11 werden die in diesen Erhebungen ermittelten angemessenen Wohnungen für leistungsberechtigte Haushalte nach dem SGB II und XII unter Berücksichtigung der Produkttheorie dargestellt. Daraus ergibt sich für die Stadt Leipzig folgende Mindestanzahl an angemessenen und zumutbaren Wohnungsangeboten. Tabelle 11 - Verfügbarkeit angemessener Wohnungsangebote (Nettokaltmiete) Voraussetzungen Haushaltsgröße in Personen 1 2 3 4 5 5 Wohnfläche ab 20 m² 45 m² 60 m² 75 m² 85 m² 85 m² Mindestanzahl Wohnräume angemessene Nettokaltmiete 1 2 3 4 5 4 207,01 271,09 342,69 400,47 449,06 449,06 Anzahl Wohnungsangebote empirica Systeme Marktdatenbank Januar 471 1.107 1.092 64 4 87 Februar 460 1.104 1.076 63 4 79 März 421 1.041 979 58 5 74 darunter unterschiedliche Wohnungsangebote Januar März 2016 652 1.449 1.331 71 6 97 Die o.a. Auswertung belegt, dass für alle Haushaltsgrößen eine permanente Versorgung mit zumutbarem angemessenem Wohnraum möglich ist. Auf die Besonderheiten der Versorgung von Haushalten mit fünf Personen mit angemessenem Wohnraum wurde erstmals im Jahr 2013 hingewiesen (DS V/3516 v. 09.12.2013, S. 26). Die erneute Untersuchung ergab auch für diese Haushaltsgröße ein ausreichendes Angebot an angemessenen Wohnungen, wenn in die Suche Objekte mit mindestens vier Wohnräumen einbezogen werden (vgl. Tabelle 11, letzte Spalte). Darüber hinaus besteht für Familien mit einem hohen Wohnflächenbedarf die Möglichkeit, im Sozialamt, Abteilung Soziale Wohnhilfen Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung zu erhalten. Das gilt auch für Haushalte mit einem Bedarf an altersund/oder behindertengerechtem Wohnraum. Im Sachgebiet Wohnraumversorgung wird zur Wohnungssuche umfassend beraten, zu speziellen Wohnungsangeboten informiert und durch Kooperation mit dem kommunalen Vermieter der LWB GmbH und anderen Wohnungsmarktakteuren sowie durch Nutzung von städtischen Belegungsrechtsoptionen in individuell angemessenen Wohnraum vermittelt. Leistungsberechtigten Haushalten, die zur Senkung ihrer Unterkunftskosten aufgefordert werden, wird dafür im Regelfall ein Zeitraum von bis zu 6 Monaten eingeräumt. In dieser Frist unterliegt der Wohnungsmarkt einem permanenten Wechsel an Wohnungsangeboten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass jeder Haushalt in dieser Zeit kostenangemessenen und geeigneten anderen Wohnraum findet. Seite 15 von 18

Im nächsten Schritt wird ausgewertet, wie sich die angemessenen Wohnungsangebote auf die einzelnen Stadtbezirke verteilen. Exemplarisch erfolgt dies anhand der Daten für März 2016. Tabelle 12 - Räumliche Verteilung angemessener Wohnungsangebote (nettokalt) Stadtbezirk Haushaltsgröße in Personen 1 2 3 4 5 (4 Räume) Mitte 12 11 23-1 Nordost 49 137 136-1 Ost 42 249 189 13 7 Südost 28 79 49 2 1 Süd 7 29 14 1 1 Südwest 17 83 22 1 - West 175 128 391 37 51 Alt-West 33 157 52 2 2 Nordwest 26 92 41-4 Nord 25 72 39 1 4 ohne Angabe 7 4 23 1 2 Summe 421 1.041 979 58 74 Angemessene Wohnungsangebote sind in allen Leipziger Stadtbezirken vorhanden. In einigen Stadtbezirken liegen deutlich mehr Angebote als in anderen vor. Eine ähnliche Mietpreisdifferenzierung gibt es in fast allen Großstädten Deutschlands. 4 Das Wohnungsangebot konzentriert sich jedoch nicht nur auf einige wenige Stadtbezirke. 4 Heyn/ Dr. Braun/ Grade, Wohnungsangebote für arme Familien in Großstädten, S. 40 ff. Seite 16 von 18

4. Zusammenfassung der Ergebnisse Wie in den vorangegangenen Abschnitten dargestellt, sank die Anzahl der leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaften in den letzten Jahren kontinuierlich. Gleichzeitig stiegen jedoch die tatsächlichen (angemessenen und unangemessenen) Mieten je Bedarfsgemeinschaft an. Ursächlich dafür ist das gestiegene Mietniveau. Abbildung 2 - Verlauf der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Miete und deren tatsächlicher Mieten 41.299 39.167 39.420 38.232 36.346 376,87 368,87 356,60 359,66 362,74 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl Bedarfsgemeinschaften Miete je Bedarfsgemeinschaft (Brutto-warm) Die tatsächlichen kalten Betriebs- und Heizkosten sind im Jahresverlauf nur leicht gestiegen. Einen hohen Einfluss auf die kaum veränderten tatsächlichen Heizkosten hatten die milden Winter. Die zunehmende Einhaltung der abstrakt angemessenen Wohnflächen wirkt sich zudem kostendämpfend aus. Die durchgeführte Untersuchung der aktuellen Unterkunfts- und Heizkosten der leistungsberechtigten Haushalte i. V. m. der Auswertung der am Immobilienmarkt angebotenen Mietwohnungen bestätigt, dass zu den Ende 2014 festgesetzten Richtwerten für die Bruttokaltmiete und der Nichtprüfungsgrenze für die Heizkosten aktuell in ausreichender Menge Wohnungsangebote vorhanden sind. Da in den kommenden Jahren von weiter moderat steigenden Mieten ausgegangen werden muss, ist eine regelmäßige Überprüfung der Richtwerte auch in den Folgejahren unerlässlich. Seite 17 von 18

Abbildung 3 - Vergleich der Anzahl der Haushalte mit angemessenen und unangemessenen KdU (1- bis 4-Personen-Haushalte) 20.805 23.994 22.573 23.547 20.690 15.885 10.830 10.656 8.794 11.485 2012 2013 2014 2015 2016 Haushalte mit angemessenen KdU Haushalte mit unangemessenen KdU Die Anzahl der leistungsberechtigten Haushalte, die in kostenunangemessenen Wohnungen leben, hat sich insgesamt im Jahresverlauf leicht erhöht. Der Anteil der Haushalte mit unangemessenen Wohnkosten beträgt 31,3%. In der Hälfte dieser Fälle ist momentan die vollständige Anerkennung dieser zu hohen Kosten gerechtfertigt, da eine Kostensenkungsfrist läuft, in der noch Anspruch auf die unangemessenen Kosten besteht, besondere Lebensumstände im Einzelfall wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsmitgliedes vorliegen oder der Umzug nicht wirtschaftlich wäre, weil die Kostenüberschreitung sehr gering ist. Die Analyse der Entwicklung und tatsächlichen Mieten der leistungsberechtigten Haushalte zeigt, dass unangemessene Unterkunftskosten vor allem dann entstehen, wenn deutliche Überschreitungen der abstrakt angemessenen Wohnflächen vorliegen. Das bedeutet: Haushalte, die 2016 unangemessen wohnen, haben oft zu große Wohnungen; ein Wechsel in anderen (kosten- und flächenangemessenen) Wohnraum findet häufig nicht statt, obwohl zu den aktuellen Richtwerten angemessener und zumutbarer Wohnraum verteilt über das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung steht. In diesen Fällen werden vom Jobcenter nur die angemessenen KdU übernommen. Da ein erheblicher Teil der unangemessenen Mehrkosten durch Wohnflächenüberschreitungen verursacht ist, kommt der Suche nach preiswerten und/oder kleineren Wohnungen und deren Vermittlung an Betroffene eine große Bedeutung zu. Mit dem derzeitigen Beratungsangebot des Sozialamtes und des Jobcenters wird dies gewährleistet. Seite 18 von 18