VORBEMERKUNG Ganz gleich, ob es um die Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, den infrastrukturellen Ausbau unserer Städte und Gemeinden oder um die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung jedes Einzelnen in seinem beruflichen Leben geht: Die Strukturpolitik des Landes Sachsen-Anhalt ist eng verbunden mit den Zielen der Europäischen Union Wachstum und Beschäftigung zu fördern und damit den inneren Zusammenhalt der Europäischen Union und ihrer Regionen zu stärken. Die Fördermittel der Europäischen Union, die EU-Strukturfonds, haben einen wesentlichen Anteil an der Strukturpolitik des Landes Sachsen-Anhalt. Ein Ziel der Europäischen Union ist es, stärker über den Anteil der Europäischen Union bei der Finanzierung von Programmen des Landes zu informieren. Die Bekanntheit und der Informationsgrad der Europäischen Strukturfonds bei den Bürgern sollen erhöht werden. * Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 des Rates vom 08. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Fonds für regionale Entwicklung in der jeweils aktuellen Fassung. Zu diesem Zweck hat die Europäische Union Gestaltungsregelungen für die Projekte erlassen, die mit Europäischen Strukturfondsmitteln kofinanziert werden. Die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006* sind für diejenigen verpflichtend, die im Rahmen ihrer Projekte EU-Strukturfondsmittel erhalten haben. Das Corporate Design beschreibt die in der o. g. Verordnung benannten Vorgaben. Es ist in zwei Bereiche gegliedert und beschreibt die jeweiligen Gestaltungspflichten. Teil 1 richtet sich an alle Zuwendungsempfänger, deren Projekte mit EU-Strukturfondsmittel kofinanziert werden. Teil 2 ist für diejenigen bestimmt, die EU-Strukturfondsmittel aus der Technischen Hilfe erhalten bzw. mit deren Umsetzung betraut sind. Welcher Teil für Sie als Anwender zutrifft, entnehmen Sie bitte Ihrem Förderbescheid, auch die erteilte Fördernummer gibt Auskunft darüber. Die Ausführungen in dieser Broschüre gelten als eine verbindliche Anleitung der EU-Verwaltungsbehörde für die Operationellen Programme EFRE und ESF Sachsen- Anhalt. Service: Die in diesem Handbuch aufgeführten Grafikelemente können als Datei und verschiedene Vorlagen für die Arbeit am eigenen Computer als Dokumentenvorlagen angefordert werden. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an: eu-strukturfonds@ib-lsa.de Dieses Corporate Design-Handbuch können Sie auch im Internet auf der Homepage der Europäischen Strukturfonds einsehen: www.europa.sachsen-anhalt.de Für Fragen steht Ihnen auch der EU-Strukturfonds-E-Mail-Service zur Verfügung: eu-strukturfonds@ib-lsa.de 1
I. INFORMATIONS- UND PUBLIZITÄTSPFLICHTEN FÜR ZUWENDUNGSEMPFÄNGER, DEREN PROJEKTE MIT EU-STRUKTURFONDSMITTELN KOFINANZIERT WERDEN 1. Das Emblem der Europäischen Union............................................................. 04 2. Hinweisschild (Bauschild) und (bleibende) Erläuterungstafel (im Land Sachsen-Anhalt nur für den EFRE relevant)....... 06 3. Nur Erläuterungstafel (im Land Sachsen-Anhalt nur für den EFRE relevant).................................. 07 4. Hinweise zur Informationspflicht der am Vorhaben Beteiligten (im Land Sachsen-Anhalt nur für den ESF relevant)...... 08 II. INFORMATIONS- UND PUBLIZITÄTSPFLICHTEN BEI UMSETZUNG VON PROJEKTEN DER TECHNISCHEN HILFE 1. Das EU-Emblem in Kombination mit dem Landessignet Sachsen-Anhalt..................................... 10 2. Der Sternenbogen........................................................................... 11 3. Die Marke der Europäischen Strukturfonds in Sachsen-Anhalt............................................ 12 4. Formatumsetzung........................................................................... 14 5. Werbemittelgestaltung....................................................................... 19 6. Typografie, Bildauffassung, Druckverfahren......................................................... 20 7. Internet.................................................................................. 21
I. Informations- und Publizitätspflichten für Zuwendungsempfänger, deren Projekte mit EU-Strukturfondsmitteln kofinanziert werden
I Teil 1 richtet sich an alle Zuwendungsempfänger, deren Projekte mit EU-Strukturfondsmitteln kofinanziert werden. 1. DAS EMBLEM DER EUROPÄISCHEN UNION Die korrekte Verwendung des EU-Emblems Bei allen visuellen Formen der Publizitäts- und Informationsmaßnahmen ist das EU-Emblem zusammen mit einer Beschreibung des beteiligten EU-Strukturfonds sowie dem Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert zu verwenden. In diesem Abschnitt wird der korrekte Gebrauch dieser Elemente erläutert. Außerdem wird auf häufige Fehler hingewiesen, um ihre Wiederholung zu vermeiden. Grafische Normen des EU-Emblems Das Emblem besteht aus 12 Sternen; diese Zahl ist unveränderlich. Zwischen der Anzahl der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Anzahl der Sterne besteht kein Zusammenhang. Standardfarben Die Standardfarben sind Pantone Reflex Blue und Pantone Yellow. Wenn möglich, sollten die Farben Blau und Gelb verwendet werden, da sie die Wirkung des Emblems beträchtlich steigern. Farbigkeit Pantone Reflex Blue (EU-Blau) CMYK 100 80 0 0 Pantone Yellow (EU-Gelb) CMYK 0 0 100 0 Einfarbige Reproduktion Steht nur die Farbe Schwarz zur Verfügung, so ist der Umriss des Rechtecks durch eine schwarze Linie wiederzugeben; die Sterne sind schwarz auf weißem Untergrund einzusetzen. Wenn Blau die einzige Farbe ist (hierbei ist in jedem Fall Pantone Reflex Blue zu verwenden), sollte sie zu 100 % als Hintergrundfarbe verwendet werden, die Sterne erscheinen im Negativverfahren Weiß. Reproduktion auf farbigem Hintergrund Das Emblem sollte nach Möglichkeit auf weißem Hintergrund abgebildet werden. Falls der Hintergrund Pantone Reflex Blue ist, sind nur die 12 Sterne abzubilden. Die Umrisse des Emblems sind nicht nachzuzeichnen! Von einem mehrfarbigem Hintergrund ist abzuraten, insbesondere wenn er nicht mit Blau harmoniert. Ist ein mehrfarbiger Hintergrund nicht zu vermeiden, wird das Rechteck durch einen weißen Rand umgeben, dessen Breite 1/25 der Rechteckhöhe entsprechen sollte. 4
PFLICHTEN FÜR ZUWENDUNGSEMPFÄNGER Das EU-Emblem und die EU-Strukturfondsbeschriftung Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Europäischen Kommission über die Informations- und Publizitätspflichten muss das EU-Emblem zusammen mit nachfolgenden Vorgaben eingesetzt werden: Damit die EU-Strukturfonds erkannt werden, sind zusätzlich die Worte Europäische Kommission anzubringen. Ein Hinweis auf den beteiligten EU-Strukturfonds ist zu verwenden. Ist mehr als ein Fonds beteiligt, so ist der allgemeine Begriff Europäische Strukturfonds zu verwenden. Der Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert ist mit dem Wortlaut Investition in Ihre Zukunft einzusetzen. Für all diese Vorgaben gilt: Die Texte stehen rechts vom EU-Emblem. Das EU-Emblem darf nur in Kombination mit der EU-Strukturfondsbeschriftung verwendet werden. Für kleine Werbemittel kann aus Platzgründen auf den Hinweis auf die EU-Strukturfonds und/oder auf den Wortlaut für den gemeinschaftlichen Mehrwert verzichtet werden. Weitere Hinweise zur Gestaltung von kleinen Werbemitteln entnehmen Sie bitte der Seite 19. Im Informations- oder Publizitätsmaterial sollten keine Abkürzungen für die EU- Strukturfonds verwendet werden, da diese Abkürzungen der breiten Öffentlichkeit nicht immer bekannt sind. 5
I 2. HINWEISSCHILD (BAUSCHILD) UND (BLEIBENDE) ERLÄUTERUNGSTAFEL (im Land Sachsen-Anhalt nur für den EFRE relevant) Durch Sie ist am Standort Ihres Vorhabens unverzüglich nach Erhalt der/des Zuweisung/Bewilligungsbescheides/Darlehensvertrages (Maßnahmebeginn) bis zum Ende des Vorhabens (Projektabschluss) laut Bescheid ein Hinweisschild aufzustellen. Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, der öffentliche Gesamtbeitrag zum Vorhaben beträgt mehr als 500.000 Euro, das Vorhaben betrifft die Finanzierung von Infrastruktur oder von Baumaßnahmen, sind die Bestimmungen auf dieser Seite verpflichtend umzusetzen. Auf das Hinweisschild sind folgende Informationen aufzunehmen: die Art und die Bezeichnung des Vorhabens. das Emblem der Europäischen Union entsprechend den in Anhang I der Verordnung (EG) 1828/2006 angegebenen grafischen Normen und der Verweis auf die Europäische Union. (vgl. Seiten 4 und 5 dieser Broschüre) der Verweis auf den Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung. der Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert Investition in Ihre Zukunft. Dabei muss der EU-Anteil, d. h. die drei letzten Punkte, mindestens 25 % des Schildes einnehmen (vgl. Abbildung). Für die beiden letzten Punkte gilt: gemäß den Vorgaben auf Seite 5 dieser Broschüre. Die Europäische Union macht keinerlei konkrete Vorgaben bezüglich der Gesamtgröße, des Materials und der Farbe des Hinweisschildes. Die Schriftgröße neben dem Emblem der Europäischen Union, gemäß den Gestaltungsvorgaben Seite 5 dieser Broschüre, darf nicht kleiner sein als die Schriftgröße des übrigen Textes, allerdings kann der Schriftsatz unterschiedlich sein. Die Größe des Hinweisschildes muss der Spätestens mit Ihrer ersten Mittelanforderung müssen Sie durch Vorlage der gesondert gekennzeichneten Rechnung über die Ausgaben des Hinweisschildes nachweisen, dass Sie diese Auflage erfüllt haben. Bedeutung des Projektes entsprechen. Muster für ein Hinweisschild Zum Nachweis ist mit dem Verwendungsnachweis eine gesondert gekennzeichnete Rechnung über die Ausgaben der Erläuterungstafeln vorzulegen. Sofern Sie für diese Ausgaben eine Förderung erhalten möchten, ist dieser Nachweis mit der letzten Mittelanforderung zu erbringen. Spätestens sechs Monate nach Ende des Vorhabens (Projektabschluss, Ende der Investitionstätigkeit, baulicher Abschluss) ist das Hinweisschild durch eine permanente, gut sichtbare Erläuterungstafel von signifikanter Größe mit den gleichen Informationen wie auf dem Hinweisschild zu ersetzen. 6
PFLICHTEN FÜR ZUWENDUNGSEMPFÄNGER 3. NUR ERLÄUTERUNGSTAFEL (im Land Sachsen-Anhalt nur für den EFRE relevant) Sind folgende Voraussetzungen erfüllt: der öffentliche Gesamtbeitrag zum Vorhaben beträgt mehr als 500.000 Euro und das Vorhaben besteht im Erwerb eines materiellen Gegenstandes sind die Bestimmungen auf dieser Seite verpflichtend umzusetzen. Durch Sie ist spätestens sechs Monate nach Ende des Vorhabens (Projektabschluss, Ende der Investitionstätigkeit, baulicher Abschluss) eine permanente, gut sichtbare Erläuterungstafel von signifikanter Größe aufzustellen. Die Europäische Union macht keinerlei konkrete Vorgaben bezüglich der Gesamtgröße, des Materials und der Farbe der Erläuterungstafel. Muster für eine Erläuterungstafel Auf die Erläuterungstafel sind folgende Informationen, die mindestens 25 % des Schildes einnehmen, aufzunehmen: die Art und die Bezeichnung des Vorhabens. das Emblem der Europäischen Union entsprechend den in Anhang I der Verordnung (EG) 1828/2006 angegebenen grafischen Normen und der Verweis auf die Europäische Union. (vgl. Seiten 4 und 5 dieser Broschüre) der Verweis auf den Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung. der Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert Investition in Ihre Zukunft. Für die beiden letzten Punkte gilt: gemäß den Vorgaben auf Seite 5 dieser Broschüre. Bleibende Erläuterungstafeln rücken das verwirklichte Projekt verstärkt und dauerhaft in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Zum Nachweis ist mit dem Verwendungsnachweis eine gesondert gekennzeichnete Rechnung über die Ausgaben der Erläuterungstafeln vorzulegen. Sofern Sie für diese Ausgaben eine Förderung erhalten möchten, ist dieser Nachweis mit der letzten Mittelanforderung zu erbringen. Freiwilliges Anbringen von Hinweisschildern oder Erläuterungstafeln Wenn Sie als Zuwendungsempfänger beschließen, für Projekte, deren Gesamtausgaben weniger als 500.000 Euro betragen, Hinweisschilder oder Erläuterungstafeln zu errichten, dann gelten die vorgenannten Ausführungen analog und verpflichtend. 7
I 4. HINWEISE ZUR INFORMATIONSPFLICHT DER AM VORHABEN BETEILIGTEN (im Land Sachsen-Anhalt nur für den ESF relevant) Mit Annahme der Finanzierung aus dem Operationellen Programm erklären Sie sich zugleich damit einverstanden, dass Sie als Begünstigter, Ihr Vorhaben und die Ihnen bereitgestellte öffentliche Beteiligung entsprechend der Verordnung (EG) 1828/2006, Artikel 7, Absatz d vom Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht werden. Als Zuwendungsempfänger haben Sie sicherzustellen, dass die an dem Vorhaben Beteiligten über dessen Finanzierung aus dem ESF kofinanzierten Operationellen Programm informiert werden. Hierzu müssen Sie einen deutlichen Hinweis darauf geben, dass das durchgeführte Vorhaben im Rahmen des aus dem ESF kofinanzierten Operationellen Programms ausgewählt wurde. Alle Unterlagen sowie insbesondere alle Teilnahmebestätigungen und Bescheinigungen im Zusammenhang mit einem solchen Vorhaben enthalten die Angabe, dass das Vorhaben aus dem Operationellen Programm des Europäischen Sozialfonds kofinanziert wurde. Das auf allen Unterlagen zu verwendende EU-Emblem und die EU-Strukturfondsbeschriftung und der Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert Investition in Ihre Zukunft sind gemäß den Vorschriften auf Seiten 4 und 5 dieser Broschüre einzusetzen. Deren Einsatz gilt auch für Internetseiten mit Bezug zum geförderten Projekt. Der spezifischen Anforderung des Mediums Internet gerecht werdend, ist deren Anordnung untereinander, wobei das Landessignet über dem EU-Emblem mit der EU-Strukturfondsbeschriftung und dem Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert Investition in Ihre Zukunft steht. Die Positionierung im Internetauftritt ist dabei rechts in einer Informations- oder Newsspalte oder alternativ im unteren linken Navigationsbereich vorzunehmen. Die Mindestbreite von 200 px darf nicht unterschritten werden. Generell ist eine Verlinkung auf die Internetseiten der Europäischen Strukturfonds in Sachsen-Anhalt www.europa.sachsen-anhalt.de vorzunehmen. Zudem kann für beispielsweise Teilnahmebestätigungen, Bescheinigungen (DIN-A-Hochformat) die Gestaltung gemäß Abbildung Seite 13 dieser Broschüre verwendet werden. Alle grafischen Elemente können als Dateien angefordert werden. Für Fragen steht Ihnen der EU-Strukturfonds-E-Mail-Service zur Verfügung: eu-strukturfonds@ib-lsa.de 8
II. Informations- und Publizitätspflichten bei Umsetzung von Projekten der Technischen Hilfe
II Teil 2 ist für diejenigen bestimmt, die EU-Strukturfondsmittel aus der Technischen Hilfe erhalten bzw. mit deren Umsetzung betraut sind. Welcher Teil für Sie als Anwender zutrifft, entnehmen Sie bitte Ihrem Förderbescheid, auch die erteilte Fördernummer gibt Auskunft darüber. 1. DAS EU-EMBLEM IN KOMBINATION MIT DEM LANDESSIGNET SACHSEN-ANHALT Das Signet des Landes Sachsen-Anhalt steht links vom EU-Emblem, in gleicher Höhe und Größe hier beispielhaft mit Nennung des Europäischen Strukturfonds für regionale Entwicklung verdeutlicht. Das Corporate Design des Landessignets kann im Detail bei der Staatskanzlei, Referat 33, Frau Magnus, Telefon: (0391) 567-6721, angefordert werden. Vorgaben zur Verwendung des Emblems der Europäischen Union finden Sie in dieser Broschüre auf den Seiten 4 und 5. Information zum Landessignet Der Ursprung des Signets des Landes Sachsen-Anhalt liegt im Hoheitszeichen des Landes dem Wappen. Dieses ist für eine vielseitige Anwendung im Detail vereinfacht worden. Daher lässt es sich überall in verschiedenen Größen einsetzen und trägt so zur Identifikation und Wiedererkennung bei. Das Wappen symbolisiert in seiner Gestaltung die historischen und territorialen Entwicklungslinien. Der Schriftzug entstammt einer Typografie von Lucas de Groot, der Thesis sans regular. Die Linie in Gold bildet den unteren Abschluss und symbolisiert Verlässlichkeit und Konsequenz. Diese Bestandteile sind untrennbar miteinander verbunden. Farbigkeit HKS 04 (Gelb) CMYK 0 20 100 10 HKS 15 (Rot) CMYK 0 100 100 0 HKS 57 (Grün) CMYK 80 0 100 10 HKS 88 (Schwarz) CMYK 0 0 0 100 HKS 88 (15 %) (Grau) CMYK 0 0 0 15 Pantone Reflex Blue (EU-Blau) CMYK 100 80 0 0 Pantone Reflex Blue (60 %) (Hellblau) CMYK 60 48 0 0 Pantone Yellow (EU-Gelb) CMYK 0 0 100 0 10
T E C H N I S C H E H I L F E 2. DER STERNENBOGEN Um das Erscheinungsbild der Europäischen Strukturfonds in Sachsen-Anhalt einheitlich und gut zuordenbar darzustellen, tritt ein Sternenbogen als wiederkehrendes Gestaltungselement auf. Der Sternenbogen schlägt eine Brücke zwischen Sachsen-Anhalt und Europa: Er ist bewusst in den Farben des Landessignets Sachsen-Anhalt und im EU-Blau gehalten. Die einzelnen Farbangaben entnehmen Sie bitte der vorhergehenden Seite. Der Sternenschatten ist in 40 % Schwarz anzulegen. Umgang mit dem Sternenbogen Wird der Sternenbogen auf einem Printmedium vierfarbig eingesetzt und für sich allein gestellt, so ist er in den Farben HKS 04, HKS 15, HKS 57 und Pantone Reflex Blue für die beiden unteren Sterne umzusetzen in der Reihenfolge wie in der untenstehenden Abbildung gezeigt. Falls eine farbige Gestaltung nicht möglich ist, so wird der Sternenbogen in 100 % Schwarz realisiert. Auf die Verwendung des blauen Hintergrundes der Grundgestaltung sowie den Sternenschatten ist bei der Schwarz-Weiß-Variante auf jeden Fall zu verzichten. Werden der Sternenbogen und der blaue Hintergrund bei der Farbvariante kombiniert, so ist zu beachten, dass die beiden unteren Sterne in 60 % Pantone Reflex Blue auf dem blauen Hintergrund Pantone Reflex Blue stehen. Weitere Ausführungen zur Grundgestaltung mit Sternenbogen und blauem Hintergrund ab Seite 13 unter 4. Formatumsetzung. 11
II 3. DIE MARKE DER EUROPÄISCHEN STRUKTURFONDS IN SACHSEN-ANHALT Die Kombination des Sternenbogens mit der Nennung der EU-Strukturfonds, wie nachstehend abgebildet, macht deren Kommunikation auf den verschiedensten Medien, insbesondere Medien, die auf Basis von Dokumentenvorlagen am PC- Arbeitsplatz selbst erzeugt werden, möglich und leicht handhabbar. Zugleich hat diese die Kraft einer Marke, was der Steigerung des Bekanntheitsgrades der EU- Strukturfonds in Sachsen-Anhalt zugute kommt. Die nachstehenden Abbildungen zeigen das Prinzip der Zuordnung von Sternenbogen zum Text. Letzterer kann in seinem Umfang verschieden sein. Heißt: Variabler Text ist unter der Linie anzuordnen. Diese Linie kann mit Zeilenlänge nach rechts mitwachsen. In den nachfolgenden Beispielen wird das verdeutlicht. Folgende Medien zeigen typische Anwendungsfälle für den Einsatz der Marke. 12
T E C H N I S C H E H I L F E Anwendungsfälle A4-Eindruckbogen 13
II 4. FORMATUMSETZUNG Alle gängigen DIN A-Formate hoch und quer sowie DIN-lang sind für die Publikation von Informationen möglich. Der Sternenbogen und seine Anwendung auf blauem Hintergrund (vgl. Seite 11) sind proportional auf das jeweilige Format zu skalieren. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die konkreten Maße ausgewählter Beispiele möglicher Formate. DIN A4: das gebräuchlichste Format für typische Anwendungsfälle Typische Anwendungsfälle sind das Erstellen von beispielsweise geförderten Gutachten, Berichten (unter anderem Jahresberichte) und Broschüren. Auch hierbei ist das Einhalten der in dieser Broschüre gemachten Vorgaben notwendig. Die nachstehenden zwei Beispiele zeigen die Gestaltung von Deckblatt und Folge-/Innenseite(n). Für den Fall, dass Sie diese an Ihrem Rechnerarbeitsplatz erstellen möchten, können Sie die entsprechenden Dokumentenvorlagen (DOT) per E-Mail an eu-strukturfonds@ib-lsa.de anfordern. A4-Format am Beispiel einer Titelseite A0 A5 Die Formate der DIN A-Reihe können ausgehend vom A4-Format skaliert werden. 14
T E C H N I S C H E H I L F E Beispiel A4-Folgeseite für z. B. Jahresbericht Die Marke wird auf 80 % verkleinert. A0 A5 Wie bei allen Medien werden auch die elektronischen Medien über wiederkehrende Gestaltungselemente den EU-Strukturfonds in Sachsen-Anhalt visuell zugeordnet. Nachfolgendes Beispiel veranschaulicht das Prinzip anhand des E-Mail-Newsletters. Eine Zweispaltigkeit, wie hier gezeigt, ist durch die ausführenden Redakteure möglich anzuwenden, aber nicht zwingend vorgegeben. Beispiel Querformat für z. B. Newsletter 15
II Sonderformate Die Abbildungen zeigen beispielhaft das Sonderformat DIN lang. Andere Sonderformate sind möglich. Generell wird die Grundgestaltung mit Sternenbogen und blauem Hintergrund übertragen und in seiner Proportion auf das Sonderformat abgestimmt. Bei anderen Sondergrößen als den abgebildeten ist auf die Lesbarkeit zu achten. Beispiel DIN-lang Flyer Beispiel DIN-lang Flyer Innenseite 16
T E C H N I S C H E H I L F E Sonderformate an Tagungs- und Kongressausstattung Für die Durchführung von über die Technische Hilfe kofinanzierten Tagungen, Kongressen und Workshops zu den EU-Strukturfonds in Sachsen-Anhalt ist der Einsatz des Corporate Designs verpflichtend. Die Vorbereitung der Veranstaltung wird dabei durch als Datei anforderbare Grafikelemente erleichtert. Die nachfolgend dargestellten Medien stellen die am häufigsten benötigten dar. Pultblende am Beispiel Mittelstandstag Namensschilder Tischaufsteller am Beispiel Mittelstandstag 17
II Sonderformate an Tagungs- und Kongressausstattung Zusammengefasste Informationen zur Typografie finden Sie auf Seite 20. Die nachfolgenden Beispiele, welche auch als Dateivorlage unter eu-strukturfonds@ib-lsa.de abgefordert werden können, zeigen eine mögliche Titelfolie sowie Inhaltsfolie. Da Präsentationen im Regelfall durch die Referenten am PC-Arbeitsplatz erstellt werden, kann anstelle der Schrift Meta für Fließtext die Arial eingesetzt werden. Beispiel für PowerPoint-Vorlage bzw. Beamer-Präsentation Ein weiteres Beispiel elektronischer Medien finden Sie auf Seite 15. Farbigkeit im RGB Modus HKS 04 (Gelb) RGB 255 204 0 HKS 15 (Rot) RGB 204 0 0 HKS 57 (Grün) RGB 0 153 0 HKS 88 (Schwarz) RGB 0 0 0 Pantone Reflex Blue (EU-Blau) RGB 0 0 153 Pantone Yellow (EU-Gelb) RGB 255 204 0 ffcc00 cc0000 009900 000000 000099 ffcc00 18
T E C H N I S C H E H I L F E 5. WERBEMITTELGESTALTUNG Es kann der konkrete Anwendungsfall eintreten, dass die für eine Gestaltung zur Verfügung stehende Fläche so klein ist, so dass sehr wenig Platz für Informationen und Gestaltungselemente bleibt. Das trifft insbesondere für kleine Werbemittel, auch unter dem Begriff Streuartikel bekannt, zu. Zu gern eingesetzten, kleinen Werbemitteln gehören u. a. der bedruckbare Einkaufswagen-Chip, Brotdose, Jojos, Bandmaß in Dose, Gel-Wärmekissen, Eiskratzer, Schlüsselanhänger, Mini-Nähetui. Gerade Werbemittel werden oftmals in einem Druckverfahren bedruckt, das nur eine reduzierte Gestaltung zulässt. Als Beispiele seien hier stellvertretend der Tampondruck und Strichdruck genannt. Ebenso kann aber auch ein Sonderfall eintreten, dass für eine Kommunikation der EU-Strukturfonds in Sachsen-Anhalt ganz bewusst mit einer runden Freiform bei einem Medium gearbeitet werden soll. Ein Beispiel aus dem Bereich der Werbemittel ist hierbei die Fresbee-Scheibe. Ein höherwertiger, eigens angefertigter Ansteck-Pin wäre ein anderes Beispiel. Für all diese Fälle, doch insbesondere für die erwähnten Kleinwerbemittel, wird der Sternenbogen in Kombination mit der Nennung der Homepage und der Aussage Wir in Europa, wie nachfolgend abgebildet, verwendet. Wie nebenstehend gezeigt, können kleine Werbemittel je nach Bedarf vierfarbig, einfarbig in Pantone Reflex Blue oder auch ganz reduziert einfarbig schwarz bedruckt werden. Bei der gemeinsamen Kommunikation der EU-Strukturfonds in Sachsen-Anhalt und des Landes Sachsen-Anhalt auf Werbemitteln sollen diese wie abgebildet bedruckt werden. 19
II 6. TYPOGRAFIE, BILDAUFFASSUNG, DRUCKVERFAHREN Die Beachtung nachfolgender Hinweise erhöht die kommunikative Wirkung der verschiedenen zu realisierenden Medien. Des Weiteren werden mit ihrem Einsatz Gestaltungselemente genutzt, die bereits in der Förderperiode 2000-2006 zum Einsatz kamen. Die Kontinuität von Information und Publizität wird somit gestärkt. Typografie Bei der Gestaltung von Deckblättern/Titelseiten kommen ausschließlich die Schnitte der Schrift Meta Meta Bold für Überschriften, Meta Normal für den Fließtext zur Anwendung. Deren Verwendung wird auch bei den Innenseiten empfohlen, ist aber nicht zwingend notwendig. Diese klare, serifenlose und zeitgemäße Schrift steht für Modernität, Zukunft und Fortschritt. Wenn die Schrift Meta beispielsweise für Textbausteine von Eindruckmedien, für Fließtexte bei am eigenen PC-Arbeitsplatz zu erstellenden Medien, wie Berichte, Studien etc. nicht zur Verfügung stehen sollte, so wird als Ersatzschrift die Arial empfohlen. Diese ist eine dem Corporate Design angepasste Schrift und existiert auf Rechnern als Standardschriftart. Die Typografiegrößen basieren auf den jeweilig verwendeten Publikationen. Fotografien und Illustrationen Es können vierfarbige Fotos sowie auch einfarbige Fotos als Schwarzweißbild oder eingefärbt mit Pantone Reflex Blue verwendet werden. Sollen in Medien Illustrationen zum Einsatz kommen, so wird eine Scherenschnitttechnik empfohlen. Um ihre Wirkung zu erhöhen, sollte sie mit einem hellgrauen Schatten hinterlegt werden. Offset- und andere Druckverfahren Bei hochwertigen Publikationen wird der Offsetdruck empfohlen. Hierfür können alle Formate, wie in 4. Formatumsetzung (Seite 14) angegeben, verwendet werden. Bei der Druckvorbereitung ist darauf zu achten, dass bei den Gestaltungen, die mit dem Rand bündig sind, eine Druckerweiterung über den Rand hinaus angelegt wird. Ein Vierfarbdruck wird empfohlen. Alle Arten der Weiterverarbeitung von Faltungen und Bindungen sind zulässig. 20
T E C H N I S C H E H I L F E 7. INTERNET Für Internetauftritte über ein durch die Technische Hilfe gefördertes Projekt sowie Internetauftritte, die selbst über die Technische Hilfe gefördert wurden, ist das Einhalten der grafischen Vorgaben des Landesportals Sachsen-Anhalt Pflicht. Beispiel Internetseite www.europa.sachsen-anhalt.de innerhalb des Landesportals Sachsen-Anhalt Die gesamten Informationen zum Landesportal www.sachsen-anhalt.de sind im CD-Handbuch des Landesportals enthalten, welches bei der Staatskanzlei, Referat 31, Frau Dr. Koesling, Telefon (0391) 567-6575, angefordert werden kann. In den Fällen, in denen bereits für o. g. Internetauftritte die Homepage besteht, muss als Pflichtbestandteil das Landessignet Sachsen-Anhalt mit dem EU-Emblem und der EU-Strukturfondsbeschriftung mit dem Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert Investition in Ihre Zukunft platziert werden. Die grafischen Hinweise dazu entnehmen Sie bitte den Seiten 4 und 5. Der spezifischen Anforderung des Mediums Internet gerecht werdend, ist deren Anordnung untereinander, wobei das Landessignet über dem EU-Emblem mit der EU-Strukturfondsbeschriftung und dem Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert Investition in Ihre Zukunft steht. Die Positionierung im Internetauftritt ist dabei rechts in einer Informationsoder Newsspalte oder alternativ im unteren linken Navigationsbereich vorzunehmen. Die Mindestbreite von 200 px darf nicht unterschritten werden. Alle Internetauftritte müssen außerdem eine Verlinkung auf die Internetseiten der Europäischen Strukturfonds in Sachsen-Anhalt www.europa.sachsen-anhalt.de enthalten. 21
II Gestaltungsraster gemäß Landesportal Der Gestaltung aller Seiten- und Navigationsbereiche liegt ein einheitliches Raster zu Grunde. Im Randbereich werden das Landessignet und das EU-Emblem (nach den Vorgaben auf Seite 5 in dieser Broschüre) positioniert. Für das EU-Emblem wird hier die Variante auf farbigem Grund umgesetzt, so dass der Sternenkreis und die EU-Strukturfondsbeschriftung mit dem Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert Investition in Ihre Zukunft in gelb auf blauem Grund als Banner zum Einsatz kommt. Des EU-Emblem muss immer an erster Stelle im rechten Seitenmenü platziert werden. Der Contentbereich wird mit einem Kopfbild eingeleitet. Der nachfolgende Text beginnt nur auf der Startseite eingerückt, wie die Abbildung zeigt. Als Schriftarten können Verdana, Arial oder Helvetica verwendet werden. Bei Fließtexten sollte die Schrift auf mindestens 12 pt eingestellt sein. Die einzelnen Menüpunkte im Hauptmenü sollen mindestens 10 pt betragen. Farbigkeit im RGB-Modus Die hier aufgeführten Farben sind Farben des Landessignets und des EU-Emblems im RGB Modus. Als Channelfarbe ist das Blau aus dem Landesportal zu übernehmen. Dieses grafische Farbelement stellt einen direkten Zusammenhang mit dem Erscheinungsbild des Landesportals www.sachsen-anhalt.de her. HKS 04 HKS 15 HKS 57 HKS 88 Pantone Reflex Blue Pantone Yellow Blau (Gelb) (Rot) (Grün) (Schwarz) (EU-Blau) (EU-Gelb) (Channel-Blau) ffcc00 cc0000 009900 000000 000099 ffcc00 003466 22
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IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium der Finanzen Referat EU-Verwaltungsbehörde Editharing 40 39108 Magdeburg Entwicklung Corporate Design: signum Halle (Saale) Stand: Juli 2007 24