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Nadejda G. Bümlein Rechtsanwältin Nicole Rinau Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Kurfürstendamm 157/158 D-10709 Berlin Tel.: +49 (30) 887 11 8-0 Fax: +49 (30) 887 11 8-20 BÜMLEIN Internet: www.buemlein.com www.thaiadvo.com kontakt@buemlein.com (nicht für fristwahrende Schreiben) Tel.(Fremdsprachen): Thai: 887 11 8-113 Russisch: 887 11 8-114 Serbisch: 887 11 8-112 ANGABEN ZUR EHESCHEIDUNG Die Stellung eines Scheidungsantrages vor einem deutschen Familiengericht ist grundsätzlich nur durch einen anwaltlich vertretenen Antragsteller möglich. Die Gegenseite braucht dann keinen Anwalt, sofern sie keine eigenen Anträge stellen möchte und es nicht um die möglichst schnelle Rechtskraft der Ehescheidung geht. Sofern Sie sich gemeinsam mit Ihrem Ehepartner von uns beraten lassen wollen bzw. sich nur ein Ehepartner z.b. aus Kostengründen anwaltlich vertreten werden soll, bitten wir Sie, uns dies vorab mitzuteilen, da wir Sie dann gesondert über eventuelle Risiken der Vertretung durch einen gemeinsamen Anwalt aufzuklären haben. Neben der reinen Ehescheidung gibt es im Zuge einer Trennung oft weitere sog. Folgesachen zu klären. Dies kann z.b. die gemeinsamen Kinder (Umgangs- und Sorgerecht / Unterhalt), den Ehegattenunterhalt, den gemeinsamen Hausrat oder die Ehewohnung, Konten, das Haus oder den Zugewinn betreffen. Über diese weiteren Angelegenheiten kann man sich auch im Rahmen einer Trennungs- und Folgescheidungsvereinbarung außergerichtlich oder gerichtlich einigen, was in den meisten Fällen (ähnlich wie ein Ehevertrag kosten-, nerven- und zeitsparend ist. Unser Ziel ist es im Interesse unseres Mandanten daher immer, möglichst die gerichtlichen Auseinandersetzungen zu vermeiden und eine gütliche und abschließende Einigung der Eheleute in sämtlichen Punkten zu erzielen. Bitte füllen Sie nachfolgenden Fragebogen gewissenhaft aus, damit wir Sie umfassend beraten und ggf. vertreten können. - 1 -

Personalien des Antragstellers (wie im Personalausweis / Reisepass/ ID-Card, welchen Sie uns bitte als Kopie übermitteln) Name: Vorname(n): Aktuelle Wohnanschrift: Ggf. Wohnanschrift(en) während der letzten drei Jahre: Alter in Jahren: geb. am: in: Staatsangehörigkeit(en): Pass- oder Personalausweis-Nr.: ausgestellt am / von Behörde: Festnetz / Mobil / Fax: E-Mail-Adresse: Erlernter / ausgeübter Beruf: Aktuelles monatliches Durchschnittsnettoeinkommen in Euro: Aktuelles Vermögen in Euro: - 2 -

Personalien des Antragsgegners (wie im Personalausweis / Reisepass / ID-Card, welchen Sie uns möglichst als Kopie übermitteln) Name: Vorname(n): Aktuelle Wohnanschrift: Ggf. Wohnanschrift(en) während der letzten drei Jahre: Alter in Jahren: geb. am: in: Staatsangehörigkeit(en): Pass- oder Personalausweis-Nr.: ausgestellt am / von Behörde Festnetz / Mobil / Fax: E-Mail-Adresse: Erlernter / ausgeübter Beruf: Aktuelles monatliches Durchschnittsnettoeinkommen in Euro: Aktuelles Vermögen in Euro: - 3 -

Eheschließung: (bitte übersenden Sie uns die Original-Heiratsurkunde ggf. nebst beglaubigter Übersetzung) Heiratsdatum: Bei Standesamt (Ort): Heiratsregisternummer: Haben Sie einen Ehevertrag abgeschlossen? (falls ja, bitte übersenden) Sind aus der Ehe derzeit noch minderjährige Kinder hervorgegangen? Falls ja, nennen Sie uns bitte die vollständigen Namen und Geburtsdaten der Kinder und bei wem diese derzeit leben. (Übermitteln Sie uns bitte ebenfalls die Geburtsurkunden im Original ggf. nebst beglaubigter Übersetzung.) 1) 2) 3) 4) 5) Trennung: Seit wann leben Sie getrennt? Wer ist ggf. ausgezogen? (Bitte beachten Sie, dass auch Trennungen von Tisch und Bett innerhalb der Ehewohnung relevant sind und durchaus zur Erfüllung des Trennungsjahres beitragen können.) Sofern die Trennung vor weniger als einem Jahr stattfand: Gab es während Ihrer Ehe Gewalttätigkeiten oder Vorkommnisse zu Ihren Lasten, welche eine sog. Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigen könnten? Könnte sich der Antragsgegner auf Derartiges berufen? Gab es Gerichtsverfahren? (falls ja, nennen Sie uns bitte das Gericht und das Aktenzeichen und übersenden uns ggf. entsprechende Gerichtsbeschlüsse oder anderen Dokumente) - 4 -

In einigen ausländischen Rechtsordnungen, gibt es noch immer eine sog. verschuldensabhängige Ehescheidung. Sofern bei Ihnen eine Ehescheidung nach ausländischem Recht wegen Ihrer Staatsangehörigkeit, der Staatsangehörigkeit Ihres Ehegatten, eines letzten gemeinsamen Wohnortes im Ausland, einer vertraglichen Rechtswahl oder aus anderen Gründen in Betracht kommt, legen Sie bitte die genauen Umstände der Trennung dar: Wo haben zuletzt gemeinsam gewohnt? Lebt der Ehepartner immer noch in dieser Wohnung? Soll dies so bleiben? Wird Ihr Ehepartner der Ehescheidung zustimmen oder nicht? Haben Sie sich mit Ihrem Ehepartner bereits allein, mit anwaltlicher oder notarieller Hilfe oder mit z.b. mit Hilfe des Jugendamtes, JobCenters oder Gerichtes über eine Folgesache geeinigt oder gibt es Urteile oder Beschlüsse? Falls ja, über welche und in welcher Form? (Sofern es eine schriftliche Einigung / Gerichtsbeschluss etc. gibt, übersenden Sie uns diese bitte ebenfalls.) Versorgungsausgleich Umgang mit den Kindern Sorgerecht für die Kinder Unterhalt für die Kinder Trennungsunterhalt - 5 -

Nachehelicher Unterhalt Zugewinnausgleich Hausrat Ehewohnung / Haus Namensführung nach der Ehescheidung Krankenversicherung nach der Ehescheidung Sonstiges Sind zwischen Ihnen bereits Verfahren beim Gericht anhängig? Welche? (Bitte auch Gericht und Aktenzeichen angeben) Sind aus Ihrer Sicht oder der Sicht Ihres Ehepartners irgendwelche Folgesachen klärungsbedürftig? Wenn ja, welche? Welche weiteren Fragen haben Sie an den Rechtsanwalt? Ende des Fragebogens - 6 -

Wir übersenden Ihnen gern zu den einzelnen Folgesachen weitere Fragebögen. Diese finden Sie auch unter unserer Homepage www.buemlein.com unter Formulare. Die obigen Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Sie sind Grundlage der anwaltlichen Beratung bzw. Vertretung. Ort, Datum, Unterschrift Über die Kosten für die bevorstehende anwaltliche Beratung haben wir Sie bereits informiert. Die ungefähren Kosten für die Ehescheidung (Anwalts- und Gerichtskosten) können erst nach Übersendung des Fragebogens und der Klärung Ihres Regelungsbedarfs im Beratungsgespräch benannt werden, da diese maßgeblich vom Einkommen und Vermögen der Eheleute sowie den einzelnen Regelungswünschen abhängen. Sofern Sie über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, können wir gern für Sie Verfahrenskostenhilfe beim Gericht beantragen. Bei Bewilligung werden die bei Gericht und für den eigenen Anwalt anfallenden Kosten durch die Staatskasse übernommen, solange Sie über zu wenig Einkommen und Vermögen verfügen. Sofern Sie uns bereits jetzt mit der Durchführung des Ehescheidungsverfahrens beauftragen wollen, unterzeichnen Sie bitte nachfolgend und übersenden uns eine unterschriebene Vollmacht, welche Sie ebenso unter Formulare auf unserer Homepage www.buemlein.com finden. Ort, Datum, Unterschrift - 7 -