Mandant/Mandantin: Name: Anschrift: Telefon: Handy: -Adresse: Staatsangehörigkeit: Beruf: monatliches Nettoeinkommen: Arbeitgeber:
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- Albert Schenck
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1 Mandant/Mandantin: Name: Anschrift: Telefon: Handy: -Adresse: Staatsangehörigkeit: Beruf: monatliches Nettoeinkommen: Arbeitgeber: Bankverbindung: Ehepartner/Ehepartnerin Name: Anschrift: Telefon: Handy: -Adresse: Staatsangehörigkeit: Beruf: monatliches Nettoeinkommen: Arbeitgeber: Bankverbindung: 1 von 6
2 Eheschließung Datum: Standesamt: Eheurkunde anbei? ja nein Wurde ein Ehevertrag geschlossen? ja nein Falls ja, Vertrag anbei? ja nein Trennung bereits erfolgt? ja nein Adresse Ehewohnung (letzter gemeinsamer Wohnsitz): Trennung Trennungsdatum: Wer ist ausgezogen? Mandant Ehepartner beide Wer ist steht im Mietvertrag? Mandant Ehepartner beide Wer soll in der Wohnung bleiben? Mandant Ehepartner Darüber sind wir nicht einig Ist der Hausrat bereits aufgeteilt? ja nein Gemeinsame Kinder: ja nein 2 von 6
3 Namen: Geburtsdatum: Geburtsurkunde(n) anbei? ja nein Wo und bei welchem Elternteil leben gemeinsamen minderjährigen Kinder? Bei der Mutter ja nein Beim Vater ja nein Teils bei der Mutter, teils beim Vater ja nein Bei Dritten (z.b. im Heim, bei Großeltern) ja nein Sorgerecht: Das Sorgerecht behalten beide (Normalfall) Mandant möchte Sorgerecht, Ehepartner stimmt zu Mandant möchte Sorgerecht, Ehepartner stimmt nicht zu Ehepartner möchte Sorgerecht, Mandant stimmt zu Ehepartner möchte Sorgerecht, Mandant stimmt nicht zu Umgang: Der Umgang ist einvernehmlich geregelt ja nein Kindesunterhalt: Der Unterhalt ist einvernehmlich geregelt ja nein Folgende Regelung wurde getroffen: 3 von 6
4 Sind andere Familiensachen anhängig? ja nein Art des Verfahrens: Gericht: Geschäfts-Nr.: 4 von 6
5 Liegt das Einverständnis des Ehepartners zur Scheidung vor? ja eigener Scheidungsantrag des Partners nein ungewiss Härtefallscheidung bei weniger als einem Jahr Trennung: Gibt es Gründe, die es der antragstellenden Partei unzumutbar macht, an der Ehe festzuhalten (z.b. Gewalttätigkeit des Ehepartners): nein ja, und zwar Ehegattenunterhalt wird Mandant beanspruchen wird Ehepartner beanspruchen wird keiner beanspruchen Ehegattenunterhalt ist wie folgt geregelt: Zugewinn (während der Ehe erworbenes Vermögen) ist angefallen und muss ausgeglichen werden ist nicht angefallen Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche von dem in der Altersversorgung besser gestellten Partner auf den anderen, der keine oder weniger Rentenansprüche erworben hat. Bei kurzen Ehen oder Erwerbstätigkeit von beiden Partnern sind die auszugleichenden Ansprüche oft gering, die Scheidung verzögert sich durch den Versorgungsausgleich erheblich und wird teuer) muss durchgeführt werden (gesetzlicher Regelfall) wurde durch Ehevertrag / notarielle Vereinbarung ausgeschlossen wir wollen drauf möglichst 5 von 6
6 verzichten (nur im Ausnahmefall möglich, z.b. bei kurzer Ehedauer) Bestehen gemeinsame Schulden, deren Abtrag zu regeln ist? ja nein Verfahrenskosten: Verfahrenskosten sollen vor der Scheidung bezahlt? Auf Wunsch können die gesamten Anwaltskosten vor Einleitung des Scheidungsverfahrens (= Stichtag für Vermögensbestimmung) bezahlt werden. Dadurch kann beim Zugewinnausgleich völlig legal der Anteil des Vermögens, der an den Ehepartner gezahlt werden muss, vermindert werden. ja nein Scheidungskosten können übrigens in der Regel auch von der Steuer abgesetzt werden. Verfahrenskosten sollen in Raten gezahlt werden? ja nein Mandant beantragt Verfahrenskostenhilfe? ja nein Dafür sind folgende Unterlagen in Kopie beigefügt: Ausgefülltes Antragsformular (Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse) Verdienstbescheinigung ALG-II-Bescheid Mietvertrag 6 von 6
Mandant/Mandantin: Name: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: M Ja Nein. wird nachgereicht. Mandant beantragt Verfahrenskostenhilfe?
/in: Name: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: beantragt Verfahrenskostenhilfe? /in: Name: Anschrift: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Eheschließung Datum der Eheschließung: Standesamt: Heiratsregisternummer:
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