Wir pflegen jungeschluckspechte und Schnapsdrosseln...ohnealkohol!

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Transkript:

Jugendschutz heisst Wir pflegen jungeschluckspechte und Schnapsdrosseln...ohneAlkohol! d.h. null Alk unter 16! ab 16 Jahren nur Wein, Bier und vergorener Most KantonaleBestimmung: Art. 18 Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbeverordnung) 1 DieAbgabealkoholhaltigerGetränkean 2 Der Bewilligungsinhaber bzw. die Bewilligungsinhaberin sowie die in ihrem Dienst Jugendliche unter 16 Jahren und die Abgabe gebrannter Wasser oder von Mixgetränken stehenden Personen sind verpflichtet, mit gebrannten Wassern an Jugendliche sich über das Alter von Jugendlichen zu unter 18 Jahren ist verboten. vergewissern. www.vjps.ch Tel. 052 633 60 10 erst ab 18 Jahren Alcopops, Spirituosen und Aperitifs Konzept und Gestaltung: www.sh-ift.ch

Gesetzliche Bestimmungen Gemäss den eidgenössischen Bestimmungen darf an Kinder unter 16 Jahren kein Alkohol abgegeben werden und keine gebrannten Wasser an unter 18-jährige. Ferner muss am Verkaufspunkt ein gut sichtbares Schild angebracht sein auf dem steht, dass die Abgabe an Kinder und Jugendliche verboten ist. Werbung an Veranstaltungen, die vorwiegend für Kinder und Jugendliche bestimmt sind, ist verboten. (Gesetzliche Grundlagen: Lebensmittel - ver ordnung Art. 11, Alkoholgesetz Art. 41, 42b) Die kantonalen Bestimmungen des Kan - tons Schaffhausen richten sich nach den eidgenössischen Bestimmungen. Im Gastgewerbegesetz (Art. 14 & 15) werden sie noch durch folgende Bestimmungen er - gänzt: Es ist nicht erlaubt bereits be - trun kenen sowie alkohol- oder drogen - abhängigen Personen Alkohol abzugeben. Auch das Verleiten zum Alkoholgenuss ist verboten. Ebenso müssen alle Betriebe eine Auswahl alkoholfreier Getränke anbieten, die nicht teurer sind als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge.

Warum Jugendschutz weil die negativen Auswirkungen des Alkohols auf Jugendliche vielfältig sind: - Je früher Jugendliche grosse Mengen Alkohol konsumieren, desto grösser ist die Suchtgefahr. - Da bei Jugendlichen die Organe wie Hirn oder Leber noch nicht vollständig entwickelt sind, kann Alkohol die Gesamtent wicklung stören. - Das exzessive Trinken, das sogenannte Rauschtrinken, ist besonders schädlich, da es medizinisch gesehen eine Vergiftung darstellt. - Ein zu früher oder übermässiger Alkoholkonsum kann Jugendliche in ihrer sozialen Entwicklung und in ihrer Suche nach Identität behindern. - Die Tendenz zu aggressivem, oder je nach Person, zu depressivem Verhalten nimmt zu. - Bereits bei geringen Mengen Alkohol wird das Unfallrisiko deutlich erhöht. weil Jugendliche empfindlicher auf Alkohol reagieren als Erwachsene: - Durch das geringere Körpergewicht steigt der Alkoholgehalt im Blut stärker an. - Auch das für den Alkoholabbau ver - antwortliche Enzym wird vom jugendlichen Körper noch nicht in genügender Menge produziert. Aus all den genannten Gründen ist der Jugendschutz wichtig. Danke, dass Sie Ihren Beitrag dazu leisten.

Was können Sie sagen oder machen Allgemein: Bleiben Sie konsequent und klar, das Gesetz verpflichtet Sie dazu. Bei Nichteinhaltung der Jugendschutzbestimmungen kann die verantwortliche Person - Verkäuferin/Verkäufer, das Service- und Barpersonal oder die Verantwortliche/der Verantwortliche für die Geschäftsstelle, respektive des Restaurationsbetriebes eingeklagt werden. Mit dem Einhalten der Jugendschutzbestimmungen gewinnen Sie zusätzlich einen guten Ruf im weiteren Kundenkreis und ein angenehmes Betriebsklima. wenn Sie Zweifel über das Alter haben Fragen Sie einfach: - Wie Sie auf dem Hinweisschild sehen, bin ich verpflichtet Sie nach dem Alter zu fragen. Haben Sie einen offiziellen Ausweis mit Altersangabe dabei? Sonst darf ich Ihnen keinen Alkohol verkaufen. - Können Sie nachweisen, dass Sie 18 Jahre alt sind? Sonst darf ich Ihnen kein Alcopop oder andere Spirituosen verkaufen. Das Gesetz verbietet es mir. wenn die Kundin oder der Kunde offen - sichtlich zu jung ist - Du bist zu jung, um Alkohol zu kaufen. - Ich darf dir keinen Alkohol verkaufen/ ausschenken, solange du nicht 16/18 Jahre alt bist. wenn der Alkohol für die Eltern ist und die Kundin oder der Kunde zu jung ist Lassen Sie solche Ausreden nicht gelten. - Sagen Sie: Ich darf dir trotzdem keinen Alkohol verkaufen. Das Gesetz verbietet es mir. als Chefin oder Chef - Bringen Sie ein Hinweisschild zu den Jugendschutzbestimmungen an einem gut sichtbaren Ort an, z.b. an der Kasse oder an der Bar. Sie können kostenlos Aufhängeschilder unter www.vjps.ch bestellen. - Erläutern Sie Ihrem Team die gesetzlichen Vorschriften und trainieren Sie sich selbst und Ihr Personal in der Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen. Gerne organisieren wir für Sie auch Schulungen (siehe www.vjps.ch). Weisen Sie ihr Personal darauf hin immer offizielle Ausweise zu verlangen (keine Schülerausweise, Legis etc.) - Machen Sie klar, dass man Sie in unangenehmen Situationen herbeirufen soll. - Fordern Sie, dass die gesetzlichen Bestimmungen von allen eingehalten werden.

Wir liefern Ihnen gerne kostenlos Aushängeschilder, Kleber oder Kontroll arm bänder. Ebenso können Sie bei uns kostenlos die mobile Bar ausleihen, um alkoholfreie Drinks anzubieten. Gerne organisieren wir für Sie auch Personalschulungen zum Jugendschutz. Diese Schulungen sind kostenpflichtig. KONTAKT Fachstelle für Gesundheitsförderung, Prävention und Suchtberatung Vorstadt 44 8200 Schaffhausen Tel. 052 633 60 10 www.vjps.ch