Die geplante Novelle des französischen Eisenbahn-Regulierungsrechts Impulsreferat für das Panel «Die Bedeutung der Regulierung für den Marktzutritt» Joachim Fried Konzernbevollmächtigter für Europäische Angelegenheiten, Wettbewerb und Regulierung Berlin, 28. Januar 2009
Der Liberalisierungsindex Bahn 2007 stuft Frankreich in der Gruppe «verzögerte Marktöffnung» ein GB Großbritannien, 827 DE Deutschland, 826 SE Schweden, 825 NL Niederlande, 809 AT Österreich, 788 DK Dänemark, 788 CH Schweiz, 757 PL Polen, 739 CZ Tschechien, 738 RO Rumänien, 722 PT Portugal, 707 SK Slowakei, 700 NO Norwegen, 698 EE Estland, 691 LT Litauen, 684 IT Italien, 676 SI Slowenien, 665 BG Bulgarien, 652 LV Lettland, 650 BE Belgien, 649 HU Ungarn, 637 FI Finnland, 636 ES Spanien, 630 LU Luxemburg, 581 FR Frankreich, 574 GR Griechenland, 559 IE Irland, 333 Advanced 800 1.000 Punkte On Schedule 600 799 Punkte Delayed 300 599 Punkte 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 Quelle: IBM Global Business Services und Prof. Kirchner 2007 2
Aus einem noch immer weitgehend geschützten Heimatmarkt heraus agiert die SNCF auf anderen europäischen Märkten Eingeschränkte Marktöffnung in Frankreich Im Schienenpersonenverkehr ist ein gesetzliches Monopol der SNCF vorgesehen (Artikel 18 LOTI) Der Schienengüterverkehr ist seit dem 1. April 2006 vollständig geöffnet Die gegenüber dem europäischen Zieldatum (1. Januar 2007) vorzeitige Öffnung erfolgte im Gegenzug für die Genehmigung einer Beihilfe an SNCF Fret durch die Kommission Geöffnete Märkte in anderen Ländern Die SNCF-Tochter Keolis ist seit 1999 im Schienenpersonennahverkehr in Deutschland aktiv Die SNCF beteiligt sich mit 20 Prozent am italienischen Newcomer im Schienenpersonenfernverkehr Nuovo Trasporto Viaggiatori (NTV) Bereits seit geraumer Zeit sind die wichtigsten europäischen Schienengüterverkehrsmärkte geöffnet (insbesondere Deutschland, Großbritannien, Polen) 3
Trotz der Öffnung des Schienengüterverkehrsmarkts bestehen in der Praxis noch zahlreiche Zugangsprobleme Aktuelle Probleme: Unstimmigkeiten bei der Abrechnung durch RFF Häufige kurzfristige Annullierung von Trassen aufgrund von Baustellen 4
Die geplante Novelle des Eisenbahn-Regulierungsrechts bringt erhebliche Fortschritte für den Marktzugang in Frankreich Umsetzung der Richtlinie 2007/58/EG zur Öffnung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs Schaffung einer Eisenbahnregulierungsbehörde Unabhängige Behörde mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen Auskunfts- und Betretungsrechte Kompetenz zur Anordnung von Zwangsmitteln Kontrolle im Fall von Beschwerden 5
In einigen Punkten sollten die Rechte der Regulierungsbehörde noch erweitert werden In dem Gesetzentwurf nicht vorgesehene, aber für eine effiziente Regulierung erforderliche Regelungen Obligatorische Information der Regulierungsbehörde über Schienennetznutzungsbedingungen Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (bei Vorliegen von essential facilities) Entgelte für Serviceeinrichtungen (bei Vorliegen von essential facilities) Trassenablehnungen Möglichkeit der Regulierungsbehörde zur ex officio-kontrolle bei Vorliegen eines konkreten Verdachts 6
Auf Grundlage des Haenel-Berichts plant die französische Regierung weitere Änderungen der Rahmenbedingungen Bericht des Senators Haenel Teil I: Organisation des Eisenbahnmarktes Gründung einer Netzgesellschaft ENCF Ansiedlung der ENCF mit unabhängigem Statut bei der SNCF Trassenvergabe und Netzbewirtschaftung durch ENCF Teil II: Reform des SPNV Verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des SPNV Probeweise Öffnung des SPNV-Marktes in einigen Regionen (enge zeitliche und räumliche Begrenzung) Planungen der Regierung Schaffung einer eigenen Netz-Direktion innerhalb der SNCF Probeweise Öffnung des SPNV-Marktes in engen Grenzen 7
Die geplanten Änderungen des französischen Regulierungsrahmens gehen in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus Die französische Regulierungsnovelle sieht die Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde mit bereits erheblichen Kompetenzen vor. Die Rechte der Regulierungsbehörde sollten jedoch in einigen Punkten noch ergänzt werden. Das von der französischen Regierung geplante Unbundling bleibt hinter dem Unbundling in Deutschland zurück. Die Praxis wird zeigen, ob das vorgesehene Unbundling in Kombination mit einer nicht vollumfänglich ausgestatteten Regulierung ausreicht. Erforderlich bleibt jedenfalls weiterhin die vollständige Öffnung des Regionalverkehrs sowie die Öffnung des nationalen Fernverkehrs. 8
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 9