Urheberrecht im Internet Unterscheidung Urheber- und Persönlichkeitsrechte Hey Leute ich zieh nur noch was für Kurzis Fotoalbum. Cooler Pleitegeier den stell ich gleich mit ins Netz. Häää? Persönlichkeitsrecht? Was n das? und Urheber? Ist das olympisch??? Johann Wolfgang von Goethe ist der Urheber von Faust. Er hat ihn geschrieben. Wolfgang Amadeus Mozart ist der Urheber der Oper Figaros Hochzeit. Er hat sie komponiert. Ein Urheber ist der Erschaffer einer literarischen, künstlerischen oder kreativen Leistung, eines so genannten Werkes oder von geistigem Eigentum. Du kannst Urheber eines (1) Filmes oder Textes, (2) eines Kunstwerkes, (3) einer Grafik oder Zeichnung, (4) eines Musikstücks (5) oder beispielsweise eines Fotos sein. Keiner darf deine kreative oder künstlerische Leistung verwenden, vervielfältigen oder gar verkaufen, wie es ihm gerade passt. Deine Rechte als Urheber sind geschützt. Dieses Foto beispielsweise hast du selbst gemacht. Du bist der Urheber und kein anderer darf es ohne deine Zustimmung verwenden. Neben den Urheberrechten gibt es aber auch so genannte Persönlichkeitsrechte, die jedem zustehen. Auch und gerade im Internet. Kommentartext Urheberrecht im Internet 1
Die allgemeinen Persönlichkeitsrechte schützen die Privat- oder Intimsphäre eines Menschen. Das so genannte Recht am eigenen Bild ist ein solches allgemeines Persönlichkeitsrecht. Demnach darf jeder Mensch selbst bestimmen, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Der Urheber hat also Rechte am gemachten Bild und der Abgebildete an der Abbildung seiner Person. Dies gilt selbstverständlich auch für soziale Netzwerke wie schülervz und das Internet im Allgemeinen. Um die Rechte anderer nicht zu verletzen und keinen Ärger zu bekommen, solltest du also immer die Abgebildeten und die Urheber vor Verwendung um Erlaubnis fragen... oder gleich alles selbst machen. Als Grundsatz gilt: Erlaubt ist, was man selber macht und nicht die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt. Kommentartext Urheberrecht im Internet 2
Schutz eines Werkes oder einer kreativen Leistung Leon macht Kartoffeldruck. Ich soll damit meine Sachen nicht stempeln er will, dass es -i-n-d-i-v-i-d-u-e-l-l- bleibt. Ja glaubt der denn, er könnte mit Kartoffelfuttern ein Künstler werden? Vielleicht bist du kein van Gogh und auch kein Shakespeare aber trotzdem ist jede eigene kreative Leistung durch das Urheberrecht geschützt: Musik, eine Zeichnung, ein Text, ein Film. Die Qualität spielt dabei keine Rolle. Es geht einzig darum, ob du Urheber einer Sache bist, also, ob du sie selbst gemacht hast oder nicht. Das Lied eurer Band ist beispielsweise ein Werk, was nicht jeder weiterverwenden oder -verbreiten darf. Aber auch ein Urheber muss die Persönlichkeits- und Urheberrechte anderer wahren. Das hier ist mehr oder weniger kreativ, aber im Zweifelsfall trotzdem geklaut Kommentartext Urheberrecht im Internet 3
Die Tücken mit dem Selbermachen Wer reitet so spät durch Nacht und Wind? Klar der Alte mit seinem Rasselmonster. Kommt nie an, wenn der mit 1 PS voll durch die Landschaft schleicht. Soll doch sein geistiges Eigentum für sich behalten der olle Schiller ehy! Die Kartoffelesser von van Gogh können wir hier als Filmproduzenten übrigens gemeinfrei verwenden. CC-bedeutet Creative Commons oder freie Lizenzen. Solche Inhalte sind an diesem CC-Logo zu erkennen. Sie sind vom Urheber zur allgemeinen offenen Verwendung freigegeben, wenn dieser genannt wird. Mit einem Mausklick auf das Logo findest du einfache Erläuterungen, was du mit dem jeweiligen Inhalt machen darfst und welche Regeln du zu beachten hast. Du kannst dich auch vor Urheberrechtsverletzungen schützen, indem du den Urheber um Erlaubnis zur Veröffentlichung bittest und als Urheber oder Quelle nennst. Noch sicherer ist es, einen Hyperlink auf die Urheberinhalte zu setzen. Unser van Gogh unterliegt in Deutschland, Österreich und der Schweiz der Regel, dass Angehörige keine Rechte mehr am Werk haben, wenn ein Urheber länger als 70 Jahre tot ist. Wären wir in einem anderen Land oder würden wir das Foto dieses Kunstwerks eines Fotografen verwenden, hätten wir vielleicht schon wieder Urheberrechte verletzt. Ganz schön kompliziert, was! Kommentartext Urheberrecht im Internet 4
In sozialen Netzwerken, in deinem Blog, auf deiner Internetseite oder beispielsweise der deiner Schule kannst du so schnell Fehler mit schwerwiegenden Folgen machen. Urheberrechtsverletzungen lauern bei Downloads, dem Speichern, Posten, Verbreiten und Nutzen von geschützten Produktionen kommerzieller Anbieter zum Beispiel bei Musik oder Filmen. Kommentartext Urheberrecht im Internet 5
Urheberrechtsverletzungen Kurzis Blog alles selber gemacht! Krassen Text gezogen und hier, meine gegoogelten Fotos... und das Hammerfilmchen von YouTube hahaha! Grundsätzlich ist es erlaubt, private Kopien beispielsweise von rechtmäßig erworbenen CDs oder von Texten im Internet zu machen. Privat meint dann aber eben auch sehr konsequent privat. Eine DVD mit Freunden anzusehen ist erlaubt. Sie im Jugend- oder Stadtteilzentrum anzukündigen und dort öffentlich zu zeigen wiederum nicht. Deinem Bruder einen CD-Sampler zu Weihnachten kopieren: ok, aber den Weihnachtsmix in der Schule zu verkaufen oder im Internet zu verbreiten, ist verboten. Unabhängig davon, ob die Inhalte von Videos beispielsweise bei YouTube rechtmäßig oder illegal eingestellt wurden, ist das bloße Ansehen grundsätzlich erlaubt. Mehr jedoch nicht. Das Urheberrecht kennt strenge Regeln und Strafen und ist im Detail oft komplex und kompliziert. Im Internet finden sich unzählige Inhalte wie Spiele, Musikstücke, Filme, TV-Mitschnitte, Grafiken, Landkarten, Fotos oder Texte, die Personen eingestellt haben, ohne selbst Urheber davon zu sein. Fremde Inhalte zu nutzen ist riskant und oft nicht erlaubt.. Auch Filesharing oder Tauschbörsen bieten alles andere als Sicherheit. Im Gegenteil. Das Sharen, also Bereitstellen von Musik, Texten oder Filmen ist nach dem neuen Urheberrecht in jedem Fall rechtswidrig. Kommentartext Urheberrecht im Internet 6
Hat man für das Online-Stellen nicht die erforderlichen Rechte erworben, drohen gravierende Strafen. Nutzern von Tauschbörsen und Programmen wie edonkey, BitTorrent oder Limewire ist häufig nicht bewusst, dass sie ihre Downloads automatisch wieder anderen Nutzern zum Download zur Verfügung stellen. Das kann für dich oder deine Eltern ganz schön teuer werden! Kommentartext Urheberrecht im Internet 7
Tatort Internet Ab- Was? A-b-m-a-h-n-u-n-g, was für ein Wichtigtuer! Getauscht ist getauscht ehy! Auch für das Internet gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Beispiele zeigen, dass allein die Kosten für Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen in die Tausende von Euro gehen können. Gerade wenn du einen Download anbietest, können leicht noch Schadenersatzansprüche gegen dich hinzukommen. Wer beispielsweise ein Musikstück aus einer Tauschbörse ins Netz stellt oder einen Text von einer Website klaut, verletzt das Urheberrecht und kann dafür haftbar gemacht werden. Verantwortlich sind die Inhaber der IP-Adressen oder des heimischen Telefonanschlusses in der Regel also deine Eltern. Für Rechtsverletzungen werden so oft nicht die minderjährigen Verursacher, sondern deren Eltern bestraft. In schlimmen Fällen drohen hohe Anwaltskosten, Geld- oder gar Haftstrafen sowie Schadenersatzforderungen. Das muss und darf nicht sein! Das Internet ist kein privater oder gar rechtsfreier Raum. Auch wenn kein Streifenwagen durch deinen Bildschirm fährt, ist hier die Polizei präsent und jede Form von Öffentlichkeit vorhanden. Hier in deinem Zimmer bist du für dich allein und du denkst, nicht einmal deine Eltern schauen zu. Doch in Wahrheit ist das Netz ein Fenster auf einen gigantisch großen öffentlichen Platz. Kommentartext Urheberrecht im Internet 8
Und du würdest dich auch nicht auf einem Markt, der auf diesem Platz stattfindet, einfach selbst bedienen. Nütze die Chancen des Internets, aber schütze dich vor Urheberrechtsverletzungen und schütze deine Privatsphäre und die der anderen! Kommentartext Urheberrecht im Internet 9
Zusammenfassung Beachten solltest du als Urheber im Internet die Urheberrechte und die Persönlichkeitsrechte anderer. Das Urheberrecht schützt das kreative oder künstlerische Werk und das geistige Eigentum eines Urhebers. Verwenden darfst du Werke eines Urhebers mit dessen Zustimmung, als Hyperlink auf den Urheberinhalt und als Open Contents, also als frei gekennzeichnete Inhalte. Verboten ist das Filesharing, also Bereitstellen und der Download solcher rechtswidrig eingestellter Werke. Unwissenheit schützt vor Strafen nicht, welche als Anwalts- oder Abmahnungskosten, als Schadenersatz oder nach dem Strafgesetz auch gegen Eltern als Inhaber der IP- Adresse verhängt werden können. Kommentartext Urheberrecht im Internet 10