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Transkript:

AMTLICHE MITTEILUNG DER MARKTGEMEINDE LUNZ AM SEE Zugestellt durch Post.at Ausgabenummer: 02/2010 Impressum: Herausgeber, Eigentümer und Medieninhaber: Marktgemeinde Lunz am See, Amonstr. 16. Eigendruck, Auflage 950 Stück. Amtliche Mitteilung ist das offizielle und amtliche Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Lunz am See., Erscheinungstag: 15.03.2010 Für den Inhalt verantwortlich: BÜRGERMEISTER MARTIN PLODERER

Bundespräsidentenwahl 2010 Liebe Lunzerinnen und Lunzer! Die Wahl Bundespräsidenten wird für Sonntag, 25. April 2010 ausgeschrieben. Die Gemeinderatswahlen 2010 sind geschlagen. Ich möchte mich auf diesem Weg für die rege Teilnahme (80,93 % Wahlbeteiligung) und Ihr Interesse am politischen Geschehen in unserer Gemeinde recht herzlich bedanken. Ganz besonders freue ich mich über die 545 persönlichen Stimmen. Sie sind eine Bestätigung für die Arbeit der letzen 10 Jahre und gleichzeig Anreiz und Motivation für die nächsten 5 Jahre. Besonders starken Zuspruch hat die neue Möglichkeit der Briefwahl gefunden. Bis zum letztmöglichen Zeitpunkt am Freitag um 12 Uhr wurden 406 Wahlkarten ausgestellt, 353 gingen bis zum Wahlschluss bei der Wahlbehörde ein. Herzlichen Dank auch allen Vorsitzenden der Wahlkommissionen, den Beisitzern und den Ersatzleuten, die einen Sonntag für die Demokratie geopfert haben. Die genauen Wahlergebnisse entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Aufstellungen. Ihr Bürgermeister: Als Stichtag wurde der 2. März 2010 bestimmt. KUNDMACHUNG über die Auflegung des Wählerverzeichnisses: Das Wählerverzeichnis für die am 25.04.10 stattfindende Wahl des Bundespräsidenten liegt vom 23. März 2010 bis 1. April 2010 täglich (ausgenommen Sonntag) zur öffentlichen Einsicht auf. Zeiten für die öffentliche Einsicht: Montag bis Samstag von 8 12 Uhr und zusätzlich am Mittwoch, 31. März 2010 von 13 20 Uhr. Das aktive Wahlrecht zur Bundespräsidentenwahl haben alle Österreicherinnen und Österreicher, die am Tag der Wahl (25. April 2010) das 16. Lebensjahr vollendet haben und das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen. Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (2. März 2010) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Nur Wahlberechtigte werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Kundmachung - Örtliches Raumordnungsprogramm Der Gemeinderat beabsichtigt das Örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Lunz am See in den Katastralgemeinden Ahorn, Lunzamt, Lunzdorf, Seekopf und Weißenbach zu ändern. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Der Änderungsentwurf wird gemäß 21 Abs. 5 ivm 22 Abs. 3 NÖ ROG 1976 LGBI 8000 sechs Wochen, das ist in der Zeit von 22. März 2010 bis 03. Mai 2010 im Gemeindeamt Lunz am See während der Parteienverkehrszeiten zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Die Niederösterreich-Card ist wieder da! 277 Ausflugsziele sind dabei!! Erlebnis, Kultur, Natur und Spaß. Alles mit einer CARD. Nach dem Kartenkauf erleben Sie 250 Ausflugsziele ohne Eintritt zu zahlen. Erwachsene zum Preis von 47, und Jugendliche (6 16 Jahre) um 21, Gültig von 01.04.2010 31.03.2011 Wer bereits im Besitz einer früheren NÖ Card ist, kann seine CARD um eine weitere Saison zum Preis von 42, verlängern lassen. (Jugendliche von 6 bis 16 Jahre zahlen 19,.) Wer nach dem 1. April 2010 den 6. Geburtstag feiert, hat in Begleitung eines NÖ CARD Inhabers freien Eintritt. Pro Begleitperson max. 3 Kinder bei freiem Eintritt. Das Seebad und das Hammerherrenmuseum (je einmaliger Eintritt) sind in Lunz am See die Gratis Ausflugsziele mit der NÖ Card. Näheres unter www.niederoesterreich card.at

Bürgermeister verliert das Gedächtnis- Theater 2010 Bald ist es wieder soweit. Die Theatergruppe führt zu Ostern im Pfarrheim das Theaterstück Die Gedächtnislücke von Bernd Gombold auf. Die Probearbeiten laufen auf Hochtouren und lassen schon jetzt auf eine gelungene Inszenierung schließen. Das heurige Wahljahr gab den Anlass, ein Stück über das Gemeindeleben rund um den Bürgermeister Franz Kübele auszuwählen. Der gestresste Ortsvorsteher ist vom Pech verfolgt. Nicht nur, dass er ständig von seinen Bürgern mit scheinbar unlösbaren Problemen konfrontiert wird, verliert er auch noch durch einen Schlag auf den Kopf das Gedächtnis der letzten 5 Jahre. Das Chaos scheint fast perfekt. Da trägt jedoch auch noch die Sekretärin Hannelore mit einer Heiratsanzeige dazu bei, dass die Lage in der Amtsstube endgültig eskaliert. Das amüsante Stück und die motivierten Spieler werden für einen kurzweiligen und lustigen Abend sorgen, der bestimmt jedem im Gedächtnis bleiben wird. Das sollte man sich nicht entgehen lassen. Die Theatergruppe freut sich auf zahlreiche Besucher. Ostersonntag, 04. April 20.00 Uhr Ostermontag, 05. April 19.00 Uhr Samstag, 10. April 20.00 Uhr Sonntag, 11. April 16.00 Uhr Samstag, 17. April 20.00 Uhr Kartenreservierung Raiba Eisenwurzen (07486/ 8254) Heuer wurde allen Hauptschülern ein Gutschein für eine Theatervorstellung in der Höhe von 2 Euro überreicht. Sehr geehrte Musikvereinsmitglieder und Gönner des Musikvereines! Der Musikverein Lunz am See lädt Sie zu seiner Mitglieder - Jahreshauptversammlung am Sonntag, 20. März 2010 um 10:00 Uhr in das Gasthaus Zur Paula Helmel-Neumann recht herzlich ein. Um 9 Uhr gestaltet die Musikkapelle den Gottesdienst in der Kirche. Um zahlreichen Besuch ersuchen der Obmann: Heinrich Huber eh. der Kapellmeister: Johann Teufel eh.

Feuerpolizeiliche Beschau - für Ihre Sicherheit Die gesetzlich vorgeschriebene feuerpolizeiliche Beschau wird im Jahr 2010 voraussichtlich ab Mai in den nachfolgendend angeführten Objekten durchgeführt: Alle Objekte in den Straßen: Bodingbachstraße Breiteneben Sulzbach Holzapfel Kothbergtal Nach den Bestimmungen des NÖ Feuerwehrgesetzes (NÖ FG, LGBl. 4400 idgf) ist die Brandsicherheit von Baulichkeiten zu überprüfen. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Pflichtamtshandlung der Gemeinde, sondern auch um eine Serviceleistung; dient doch die feuerpolizeiliche Beschau vor allem der Sicherheit der Bewohner. Die Überprüfung erfolgt je nach Art der Objekte entweder durch unseren zuständigen Rauchfangkehrermeister allein oder durch eine Kommission (Feuerwehrvertreter, Rauchfangkehrermeister, Gemeindevertreter). Über das Ergebnis der Feuerbeschau wird an Ort und Stelle eine Niederschrift aufgenommen. Für festgestellte Mängel, welche nicht wegen akuter Lebensgefahr sofort behoben werden müssen, wird eine Frist zur Behebung gesetzt. Ein entsprechender Bescheid wird zugestellt. Für jede durchgeführte feuerpolizeiliche Beschau ist ein Kostenbeitrag zu leisten und wird von der Gemeinde (kein Inkasso durch den Rauchfangkehrer) eingehoben. Die Höhe des Kostenbeitrages ist in unterschiedlicher Höhe durch Verordnung der Landesregierung festgelegt. Beschau durch den Rauchfangkehrer: Für ein Haus bis zu 2 Wohneinheiten 5,09 Für ein Wohnhaus mit mehr als 2 Wohneinheiten... pro Wohneinheit 2,91 Beschau durch die Kommission: Für jede angefangene halbe Stunde und je Sachverständigen 5,09 Den Hausbesitzern und Wohnungseigentümern wird empfohlen an Hand der nur beispielhaft aufgezählten Punkte eine Vorkontrolle durchzuführen und eventuelle Missstände abzustellen, um die Arbeit der Feuerbeschau zu erleichtern. Nachfolgend angeführt finden Sie einige Punkte der feuerpolizeilichen Beschau: Beschau der Wohnung Feuerstätten: - Sicherheitsabstände zu brennbaren Teilen wie Möbel, Verkleidungen, usw. - Nichtbrennbarer Bodenbelag unter und vor der Feuerstätte (Vorlageblech) - Sicherheitsabstände der Rauchrohre zu brennbaren Teilen - Fehlanschlüsse von Feuerstätten an Rauchfänge - Sicherheitsabstände von Brennstofflagerungen - Zustand der Feuerstätte und der Rauchrohre - Lage und Zustand der Putztürchen Beschau im Kellerbereich: - Zugänglichkeit von Hauptsperreinrichtungen, z.b. Öl, Wasser - Lose Elektroleitungen verboten - Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Flüssiggasflaschen unter Erdniveau

Heizungsanlage: - Heizraumpflicht bei Heizungen lt. NÖ BO 1997, bei festen Brennstoffen und Ölheizungen - Zugang zum Heizraum (Brandschutztür T 30) - Brandschutz- und Fluchtschalter, Handfeuerlöscher, - Tür zwischen Heizraum und Öllagerraum - Explosionsklappe, Reinigungsöffnung, Putztürchen - Sicherheitsabstand Brennstoff-Heizkessel - Fußboden nicht brennbar - Kennzeichnung: Heizraum, Brennstofflagerraum, Fluchtschalter Öllagerung: - Brandbeständigkeit des Lagerraumes, Entlüftung - Lagerung von brennbarem Material verboten - Lagermenge, Brandschutztür, Beschriftungen Garagenanlage: - Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Brennstoffen und Gasen verboten - Verbindungstür zum Nebenraum (Brandschutztür) - Kaminputztürchen verboten - Erste Löschhilfe, Hinweistafeln - Keine brennbaren Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen Beschau Rauchfang: - Beschau des Rauchfangkopfes im Außenbereich - Sichtkontrolle des Rauchfanges in gesamter Höhe Auf dem Dachboden: - keine Lagerungen leichtentzündbarer Stoffe - Brandschutztür zum Dachbodenraum Zeitumstellung - Sommerzeit - Brandhemmende Trennung vom Dachbodenraum zu Aufenthaltsräumen - Güter, die die Brandbekämpfung erschweren (Papier, Holzwolle, Textilien, Brennstoffe). - Übermäßig und ungeordnete Lagerung (Gerümpel) - Brandabschnittsbildung - Öffnungen in der Decke und in Brandwänden müssen verschließbar sein (T 30 Türen) - Rauch- und Abgasfänge (Kehrtürchen, Sicherheitsabstand zu Holzbauteilen, Verputz usw.) Beschau im Freien: - Zufahrtsmöglichkeiten und Aufstellflächen für Rettungsdienste und Feuerwehr - Löschwassersituation und erste Löschhilfe - Brandabschnittsbildung, Brandwände - Blitzschutzanlage - Hinweiszeichen für Brandschutz - Flüssiggaslagerungen und Kennzeichnung - Freilager (Holz, Papier, Reifen, Brennstoffe usw.) Allgemein: - Prüfprotokolle, Wartungsbücher (Heizanlage, Blitzschutzanlage, Gasanlage usw.) vorhanden Zusätzlich bei Landwirtschaften: - Treibstofflager- Lagerung von Erntegütern gem. NÖ FGG - Abstellung von Kraftfahrzeugen - Sicherheitsabstände (z.b. Futterdämpfer) Zusätzlich bei Betrieben: - Brandschutzbeauftragter, Brandschutzpläne - Brandschutzeinrichtung Veranstaltungen Die Zeitumstellung auf die Sommerzeit findet dieses Jahr am Sonntag, 28. März 2010 um 02:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit statt. Damit ist die Uhr wieder um eine Stunde vorzustellen. Das Ende der Sommerzeit ist mit 31. Oktober 2010 festgesetzt. "die umweltberatung" Mostviertel bietet interessante Veranstaltungen zu verschiedenen Themen an: Photovoltaikanlagen, Obstbaumschnitt, Hochbeet selbst gebaut, Haussanierung, richtig kompostieren,. Das komplette Veranstaltungsprogramm und viele interessante und nützliche Informationen finden Sie im Internet unter www.umweltberatung.at

Tourismusverein Amonstraße 16 3293 Lunz am See, Tel.: 07486 8081 15; E-Mail: info@lunz.at, Internet: www.lunz.at, ZVR - 14825640 FRÜHLINGSERWACHEN IN LUNZ AM SEE Die Lunzer Gastgeber und Wirte verabschieden sich von einer erfolgreichen Wintersaison und freuen sich gemeinsam mit Ihnen auf einen herrlichen Frühling! Die Seeterrasse hat ab 27. März 2010 und das Eis*Cafe am See ab Ostern wieder geöffnet. Die Taverne Seehof der Familie Spreitzer öffnet Ende April wieder ihre Pforten. Die Boote der Familie Leichtfried schmücken ebenfalls ab Ostern (je nach Wetterlage) den Lunzer See. Unser Rehberg Hannes ist zurzeit mit Umbauarbeiten zum Wohle seiner Gäste beschäftigt und freut sich, Sie ab Donnerstag, 29. April wieder begrüßen zu dürfen! NEUHEITEN erhältlich in unserem Büro: Das Buch DIE EGGER BUAM Acht Lebensgeschichten aus Lackenhof am Ötscher! 24,20 und gegen Vorbestellung die CD LANGSAMER LUDWIG 1910-1972 15,- (hiervon gehen 2,50 an die Volkshilfe Lunz am See) Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Barbara Eigner & Birgit Hager Der richtige Termin für die Autoschau im Autohaus Lunz lautet: Terminrichtigstellung -Autoschau 10. und 11.04.2010 Autoschau der Modelle VW, Audi, Skoda, Seat und Suzuki Frühschoppen am Sonntag Frau Elli Buder lädt herzlich zur Wiedereröffnung des Amonstüberls bei Pizzaschnitten und einem Glas Wein ein. Wann: Eröffnung - Amonstüberl Samstag, 03.April.2010 ab 11 Uhr