HERZLICH WILLKOMMEN & VIELEN DANK für Ihr Interesse an der Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in

Ähnliche Dokumente
Bezirksstellen, BV Ausbildung, Teamleiter Interne Ausbildung

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... V IX

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 12. September 2003 Teil II

Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung (GuK-WV) StF: BGBl II 453/2006 idf BGBl II 359/2010. Inhaltsübersicht

BARMHERZIGE BRÜDER PFLEGEAKADEMIE Wien

Ordnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter

Änderung des NÖ Sozialbetreuungsberufegesetzes 2007 (NÖ SBBG 2007)

Der Nationalrat hat beschlossen: Artikel I Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter (Sanitätergesetz)

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Sanitätergesetz 2002 Überlegungen damals und was daraus wurde. Michael Halmich

NÖ TAGESMÜTTER/-VÄTER- VERORDNUNG

Rettungssanitäterausbildung bis #BEZUG!

INFORMATION. betreffend Anerkennung als Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter oder Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter

Bundesrecht konsolidiert

Beschluss der 176. Präsidentenkonferenz vom 15. März 2002 Ausbildungslaufbahn für Lehrbeauftragte und Lehrsanitäter (ab Herbst 2002)

Gesamte Rechtsvorschrift für Sanitätergesetz, Fassung vom

CURRICULUM UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR BERATUNG, BETREUUNG UND KOOPERATION IN PSYCHOSOZIALEN EINRICHTUNGEN

Inhaltsübersicht. Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter Allgemeine Bestimmungen. Pflichten des Sanitäters. Berufs- und Tätigkeitsbild des Sanitäters

Verordnung über die Organisation des Kranken-, Rettungs- und Leichentransports

KURSPROGRAMM 2019 ROTES KREUZ URFAHR-UMGEBUNG

Anleitung für Anträge

Das neue Berufsrecht für OrdinationsassistentInnen Was ändert sich beim Berufsbild und Tätigkeitsbereich?

Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer

FORTBILDUNGEN 2018 IM ABZ

Ausbildungsbestätigung

Umschulungsvertrag - Betriebliche Umschulung

Ausbildung zum freiwilligen Hospizbegleiter

Alter Text. Neuer Text. NÖ Alten-, Familien- und Heimhelfergesetz

Ausbildungsberuf. Gesundheits- und Krankenpfleger / in. MediClin Krankenhaus Plau am See

Kompetenz und mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich in der Pflege. DGuKS Anna Gratl Univ. Klinik Innsbruck Gyn III

Ausbildungsnachweisheft für Rettungssanitäter/-innen

News aus dem Bundesministerium für Gesundheit

Ämter der Landesregierungen und Registrierungsbehörden GZ: BMGF-92250/0091-II/A/2/2017. Wien,

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

Inhaltsverzeichnis. A. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegehelfer gem. 44 GuKG. (Diplom 13)

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

Ort: Kirchhofstr. 5, Herne, Tel.: , Fax:

Ziel der Ausbildung. Grundsätzliches über das Rechtsverhältnis

Qualifizierungsetappen zur Erlangung der Lehrberechtigung Erste Hilfe für bayerische Lehrkräfte Ablauf

PFLEGEFACHHELFER/IN (ALTENPFLEGE)

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Umschulungsvertrag. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Ausbildung mit Perspektive. Ausbildung zum/zur. in den Henneberg-Kliniken Hildburghausen

Notfallsanitäter/in. Wir freuen. freuen uns auf Dich!

Betriebssanitäter- Ausbildung Tel (gebührenfrei)

Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Informationen zum Aufnahmeverfahren

Praktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft

1 Das Österreichische Rote Kreuz

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung IVb Gesundheit und Sport Römerstraße Bregenz. Nachname: Vorname: Geschlecht: weiblich männlich

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung

Ausbildung im Rettungsdienst. Stand: 18. November 2012 RETTUNGSASSISTENT/IN

Fachkraft Inklusion OGS (KA)

GuKG Neu Auswirkungen auf den Arbeitgeber. Mag. Beate Spath MPH AUVA, Landesstelle Graz Rechtsabteilung

Aktuelles zur ärztlichen Fortbildung und meindfp. Präsident Dr. Peter Niedermoser Mag. Günther Ochs

DRK-Kreisverband Landkreis Konstanz Konstanzer Str Radolfzell

Verkürzte Ausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegehelfer gem. 44 GuKG. (psych. Diplom 01)

ARBEITSKREIS FÜR PSYCHOANALYSE LINZ/GRAZ AUSBILDUNGSORDNUNG. (beschlossen in der Sitzung des Vorstands vom )

Praktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft

Gesundheits- und Krankenpfleger/in

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. Juni 2018 Teil II

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG

944 BGBl. II Ausgegeben am 18. Juni 1999 Nr Einzelprüfung: Teilnahme: 2. Jahr. 3. Jahr. Krankenpflege / fachkompetente

Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege

Heimhilfe-Ausbildung. nach NÖ Sozialbetreuungsberufe- Ausbildungsverordnung 2007

BOKU-Praxisnetzwerk Leitfaden für Studierende und Betriebe

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Februar

Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegehilfe/Pflege-Assistenz gem. 44 GuKG. (Diplom 18)

Besondere Rechtsvorschriften Fortbildungsprüfung DH (BesRvPrüfDH)

An die Landeshauptmänner. Information zur GuKG-Novelle Sehr geehrte Herren Landeshauptmänner!

INHALTSVERZEICHNIS. 1. Abschnitt: Patientenanwalt. 2. Abschnitt: Pflegeanwalt. 3. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen. Patientenanwaltschaft

KOMPLEMENTÄRE PFLEGEMETHODE Auf der sicheren Seite des Rechts. 29. Jänner Aroma-Symposium des

Details einer Reform der Psychotherapeutenausbildung

Folie 1. Rotkreuzeinführungsseminar

INFORMATIONEN. über die Ausbildungslehrgänge im Bereich Rettungsdienst

Fachinformatiker / in (Fachrichtung: Systemintegration )

8. Ausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich

RASTERZEUGNIS CHIRURGIE ODER CHIRURGIE U N D UNFALLCHIRURGIE

ALTENPFLEGER/IN DREIJÄHRIGE AUSBILDUNG ZUM/ZUR AN DEN BERUFSFACHSCHULEN DER HWA

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe

Ausbildung zum freiwilligen Hospizbegleiter

Retterinnen und Retter gesucht!

Amtliches Mitteilungsblatt

Mindeststandards in der stationären Betreuung in Einrichtungen der Integrationshilfe. Welche Standards werden vom GuKG und SozBG bereits vorgegeben?

Seminarprogramm 2009 Betriebssanitätsdienst

INFORMATIONSMAPPE Ausbildung zur Ordinationsassistenz

Informationsabend. Neue Ausbildungen in der Gesundheitsund Krankenpflege Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz

STUDIENBUCH für die Ausbildung für Gesprächsführung im Rahmen der Turnusausbildung

7. Ausbildung im Sozialbereich

Transkript:

HERZLICH WILLKOMMEN & VIELEN DANK für Ihr Interesse an der Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in PERSONAL UND AUSBILDUNG WWW.ROTESKREUZ.AT/NOE

INHALTSVERZEICHNIS Das Rote Kreuz NÖ als Ausbildungsstätte... 4 Aufnahme zur Ausbildung... 4 Ausbildungsinhalte... 5 Kommissionelle Abschlussprüfung... 7 Tätigkeitsbereich Rettungssanitäter/in... 8 Dienst- und Fortbildungsverpflichtung... 9 Ihre Ansprechpartner... 9 Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Niederösterreich Fachbereich Aus-, Fort- und Weiterbildung Franz-Zant-Allee 3-5, 3430 Tulln/Donau rettungssanitaeter@n.roteskreuz.at Letzte Aktualisierung: März 2014 2

Sehr geehrte/r Interessent/in, sehr geehrte/r Kursteilnehmer/in, es freut uns, dass Sie den Weg zum Roten Kreuz Niederösterreich gefunden und unsere Organisation als Ihre Schulungseinrichtung für die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in ausgewählt haben. Sicher ist viel an detailliertem Wissen zu erwerben und auch die hohen Anforderungen in der praktischen Umsetzung werden Ihnen einiges abverlangen. Doch diese Qualitätsanforderungen in Bezug auf die fachliche und auf die menschliche Komponente der Betreuung unserer kranken und verletzten Mitmenschen sind uns Verpflichtung im Sinne unserer sieben Grundsätze: + MENSCHLICHKEIT + UNPARTEILICHKEIT + NEUTRALITÄT + UNABHÄNGIGKEIT + FREIWILLIGKEIT + EINHEIT + UNIVERSALITÄT + Auf Ihrem Ausbildungsweg lassen wir Sie nicht alleine, es werden Sie LehrsanitäterInnen, PraxisanleiterInnen, InstruktorInnen, ÄrztInnen und viele andere engagierte Personen Schritt für Schritt begleiten und Sie in der Rotkreuzfamilie herzlich willkommen heißen. Die folgenden Seiten sollen Ihnen notwendige Informationen rund um den Ausbildungsverlauf geben. Bei Fragen scheuen Sie sich nicht diese zu stellen und bleiben Sie stets neugierig! MR Dr. Elfriede Wilfinger Landeschefärztin Mag. Werner Kraut Landesrettungskommandant Mag.(FH) Christoph Holzhacker fachspezifisch-organisatorischer Modulleiter 3

Das Rote Kreuz NÖ als Ausbildungsstätte Mit Inkrafttreten des Sanitätergesetzes (SanG) im Jahr 2002 gab es erstmals ein eigenes Bundesgesetz über die Ausbildung, die Tätigkeiten und den Beruf der Sanitäter/innen. Während dieses SanG u.a. allgemeine Bestimmungen sowie Bestimmungen zu Tätigkeiten, Berufsbild, Pflichten, Ausbildung und Fortbildung beinhaltet, sind in der Sanitäter- Ausbildungsverordnung (SanAV) Details zur Ausbildung zum/zur Sanitäter/in geregelt. Mit Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen wurde dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Niederösterreich mittels aktualisierten Bescheides vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung die Bewilligung zur Ausbildung u.a. von Rettungssanitäter/innen erteilt. Bereits vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes wurden durch das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband NÖ, über viele Jahre zahlreiche Mitarbeiter/innen für den Rettungs- und Krankentransportdienst ausgebildet, weshalb man als Rotes Kreuz stolz ist, zu den erfahrensten Ausbildungsstätten für derartige Ausbildungen zu gehören. Aufnahme zur Ausbildung Vor der Aufnahme zur Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in bedarf es der Abklärung folgender gesetzlich vorgeschriebener Voraussetzungen: + Lebensalter von mindestens 17 Jahren; + die zur Erfüllung der Berufs- und Tätigkeitspflichten notwendige körperliche und geistige Eignung; die körperliche Eignung wird mittels ärztlicher Untersuchung festgestellt; + die zur Erfüllung der Berufs- und Tätigkeitspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit); + die erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht bzw. Nachweis eines Maßes an Allgemeinbildung zur Sicherstellung des Verständnisses der theoretischen und praktischen Ausbildung; Die Auswahl der Kursteilnehmer/innen erfolgt unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse des Sanitätsdienstes, wobei insbesondere die Schulbildung, die Schulzeugnisse, die Eindrücke des Bewerbungsgespräches, der Lebenslauf und der Gesamteindruck der Bewerber/innen zur 4

Entscheidung herangezogen werden. Über Ihre Aufnahme entscheidet i.d.r. die jeweilige Bezirksstellenleitung. In letzter Instanz obliegt die Entscheidung über Ihre Aufnahme zur Ausbildung dem fachspezifisch-organisatorischen Modulleiter im Einvernehmen mit der medizinisch-wissenschaftlichen Modulleiterin (Landeschefärztin). Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in kostet i.d.r. ~2.000. Für Rotkreuzmitarbeiter/innen übernehmen die jeweiligen Bezirksstellen zur Gänze diese Kosten. Bei vorzeitiger Beendigung der Ausbildung besteht die Möglichkeit der Ausbildungskostenrückerstattung seitens der Bezirksstellen. Ausbildungsinhalte Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von mindestens 100 Stunden und eine praktische Ausbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden im Rettungs- und Krankentransportsystem. Im Detail beinhaltet die theoretische Ausbildung folgende Unterrichtsfächer im entsprechenden Mindestausmaß (Unterrichtseinheiten, kurz UE): + Erste Hilfe und erweiterte Erste Hilfe (14 UE) + Hygiene (2 UE) + Berufsspezifische rechtliche Grundlagen (3UE) + Anatomie und Physiologie (4 UE) + Störungen der Vitalfunktionen und Regelkreise und zu setzende Maßnahmen (8UE) + Notfälle bei verschiedenen Krankheitsbildern und zu setzende Maßnahmen (6 UE) + Spezielle Notfälle und zu setzende Maßnahmen (15 UE) + Defibrillation mit halbautomatischen Geräten (8 UE) + Gerätelehre und Sanitätstechnik (12 UE) + Rettungswesen (4 UE) + Katastrophen, Großschadensereignisse, Gefahrgutunfälle (4 UE) + Angewandte Psychologie und Stressbewältigung (4 UE) + Praktische Übungen ohne Patientenkontakt (16 UE) Personen, die ein Studium der Medizin, eine Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheitsund Krankenpflege oder eine Ausbildung in der Pflegehilfe erfolgreich abgeschlossen haben, 5

sind berechtigt, eine verkürzte Ausbildung zum Rettungssanitäter zu absolvieren. Dabei werden bestimmte Fächer unter Berücksichtigung Ihres in der vorangegangenen Ausbildung erworbenen Wissens für die theoretische Ausbildung angerechnet. Die praktische Ausbildung erfolgt nach positiv absolvierter Zwischenprüfung im Rettungsund Krankentransportsystem der jeweiligen Heimatbezirksstelle. Unter Aufsicht von erfahrenen Sanitäter/innen sowie von Praxisanleiter/innen sammeln Sie im Rahmen von mindestens 160 Stunden und einer vorgeschriebenen Anzahl an Mindesttransporten Praxiserfahrung. Gesetzte Maßnahmen werden von Ihnen hier ebenso wie Praxisbeurteilungen von Ihren Praxisanleiter/innen in einem Ausbildungsbuch dokumentiert, welches im Anschluss an die theoretische und praktische Ausbildung die Grundlage zum Antritt zur kommissionellen Abschlussprüfung bildet. Abbildung: Dokumentation der theoretischen und praktischen Ausbildung Als Kursteilnehmer/in sind Sie gemäß 12 Sanitäter-Ausbildungsverordnung verpflichtet an der theoretischen und praktischen Ausbildung im entsprechenden Stundenausmaß teilzunehmen. Versäumen Sie Stunden eines Unterrichtsfaches aus berücksichtigungswürdigen Gründen, so sind die Inhalte jedenfalls nachzuholen. Versäumen Sie Ausbildungszeiten ohne aus berücksichtigungswürdigen Gründen entschuldigt zu sein, liegt laut 28 Sanitätergesetz 6

eine schwerwiegende Pflichtverletzung vor und kann, neben anderen Gründen auch, zum Ausschluss aus der Ausbildung führen. Ziele der Ausbildung sind + Ihre Befähigung zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die in das Berufs- bzw. Tätigkeitsbild des/der Sanitäters fallen, + die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen über den Aufbau, die Entwicklung und die Funktionen des menschlichen Körpers und der menschlichen Psyche im sozialen Umfeld sowie deren Veränderung im Ausnahmefall, + die Ausrichtung der praktischen Tätigkeiten des Sanitätsdienstes nach den definierten Vorgaben und wissenschaftlich anerkannten Maßnahmen der Notfall- und Katastrophenmedizin als analytisches, problemlösendes, zielgerichtetes und eigenverantwortliches Handeln unter Bedachtnahme auf die beruflichen Kompetenzen und den ethischen Grundprinzipien, + die Kenntnisse für die Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluierung dieser Tätigkeiten unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Aspekte des Lebens, sofern sie Krankheit, Verletzung, Vergiftung, Behinderung, Unfall, Katastrophe, Geburt und Tod betreffen, + die Vermittlung von Kenntnissen und der Anwendung von Methoden zur Erhaltung des eigenen physischen, psychischen und sozialen Gesundheitspotentials, die Kenntnisse der Kommunikation und Kooperation in persönlichen, fachspezifischen und anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen zur Sicherung der Qualität des Sanitätsdienstes und + die Unterstützung der Weiterentwicklung der sanitätsdienstlichen Praxis durch forschungsorientiertes Denken. Kommissionelle Abschlussprüfung Nach positiver Absolvierung der theoretischen und praktischen Ausbildung können Sie unter der Voraussetzung einer ordentlich und vollständig geführten Ausbildungsdokumentation zur kommissionellen Abschlussprüfung antreten. Diese muss innerhalb von 30 Monaten nach 7

Beginn der Ausbildung positiv abgeschlossen werden. Für die positive Absolvierung der kommissionellen Abschlussprüfung stehen Ihnen der Erstantritt sowie zwei Wiederholungsantritte zur Verfügung. Die Prüfung gliedert sich in fünf Prüfungsstationen: 1. medizinisches Fachgespräch 2. regloser Notfallpatient 3. traumatologischer Notfall 4. Gerätelehre & Sanitätstechnik 5. Fachgespräch zu den Themen Rettungswesen, berufsspezifische rechtliche Grundlagen, Katastrophen, Großschadensereignisse und Gefahrgutunfälle Tätigkeitsbereich Rettungssanitäter/in Nach positiv absolvierter kommissioneller Abschlussprüfung erhalten Sie eine Ausbildungsbestätigung sowie ein Zeugnis. Letzteres berechtigt Sie mit Vollendung des 18. Lebensjahres zur Tätigkeitsausübung sowie zur Führung der Tätigkeitsbezeichnung Rettungssanitäter/in. Der Sanitätsdienst umfasst die eigenverantwortliche Anwendung von Maßnahmen der qualifizierten Ersten Hilfe, Sanitätshilfe und Rettungstechnik, einschließlich diagnostischer und therapeutischer Verrichtungen. Im Speziellen sind Sie als Rettungssanitäter/in gemäß gesetzlicher Bestimmungen, unabhängig von einer ehrenamtlichen oder beruflichen Ausübung, für + die selbständige und eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen, die medizinisch indizierter Betreuung bedürfen, + vor und während des Transports, + einschließlich der fachgerechten Aufrechterhaltung und Beendigung liegender Infusionen nach ärztlicher Anordnung, + die Übernahme sowie die Übergabe des Patienten oder der betreuten Person im Zusammenhang mit einem Transport, 8

+ Hilfestellung bei auftretenden Akutsituationen einschließlich der Verabreichung von Sauerstoff, + eine qualifizierte Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen sowie + die sanitätsdienstliche Durchführung von Sondertransporten ausgebildet, zuständig und verantwortlich. Dienst- und Fortbildungsverpflichtung Als Rotkreuzmitarbeiter/in verpflichten Sie sich gemäß unserer Satzung zu mindestens zwei Dienstleistungen entsprechend Ihrer Dienstverwendung pro Monat. Zudem bedarf es zur Information über die neuesten berufseinschlägigen Entwicklungen und Erkenntnisse sowie zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten der verpflichteten Absolvierung von mindestens 16 Stunden Fortbildung und einer verpflichteten Rezertifizierung am halbautomatischen Defibrillator innerhalb von jeweils zwei Jahren. Diese Veranstaltungen werden i.d.r. von ihrer Bezirksstelle in regelmäßigen Abständen angeboten. Ihre Ansprechpartner Im Rahmen Ihrer Ausbildung stehen Ihnen neben den Ansprechpartner/innen Ihrer Heimatbezirksstelle (Bezirksstellenleitung, Bezirksstellenkommando) auch folgende kursverantwortliche Personen für Fragen zur Verfügung. Dies sind: + der/die Kursleiter/in (fachspezifisch-organisatorische/r Modulleiter-Stellvertreter/in) Ihrer Rettungssanitäter/innen-Ausbildung vor Ort, + der fachspezifisch-organisatorische Modulleiter der Landesverbandszentrale, Mag.(FH) Christoph Holzhacker, christoph.holzhacker@n.roteskreuz.at, 059144/50713, + sowie die Landeschefärztin als medizinisch-wissenschaftliche Modulleiterin und der Landesrettungskommandant; 9

10