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Transkript:

Exklusive VIP Angebote für ROBBIE WILLIAMS Swings Both Ways Tour 2014 Mittwoch, 07. Mai 2014 Donnerstag, 08. Mai 2014

Robbie Williams Swings Both Ways Tour 2014 Wer die Eröffnung der Bambi-Verleihung im TV verfolgt hat, hat bereits einen Vorgeschmack darauf gekommen, was am 7. Mai 2014 auf der Bühne des ISS DOME passieren wird. Denn dann kommt Mr. Robbie Williams mit seinem brandneuen Album Swings Both Ways auf Deutschlandtournee. Und nicht nur wir finden, dass er keinen besseren Zeitpunkt hätte wählen können, um an die schier astronomischen Erfolge (u.a. 5-fach Platin in Deutschland!) seines 2001 erschienen ersten Swing-Albums Swing When You Are Winning anzuknüpfen: Um das gleich mal loszuwerden, ich wollte ein Swing-Album aufnehmen, weil ich nun mal ein Swing-Album aufnehmen wollte! Mir war immer klar, dass ich irgendwann noch eins machen würde, und der Zeitpunkt schien mir jetzt einfach perfekt zu sein: Ich habe Spaß am Showbusiness, ich habe Spaß am Leben das Gefühl, dass ich an einem Punkt stehe, an dem keine Albumveröffentlichung von mir ohne einen dazugehörigen Event auskommt. Dieses neue Album soll eine Verneigung, ein liebevoller Blick auf eine Ära sein, an der ich leider nicht teilnehmen konnte, weil ich einfach noch nicht auf der Welt war. Wäre ich aber gerne gewesen ich fühle mich sehr stark mit dieser Zeit verbunden. Robbie Williams Swings Both Ways Tour 2014 07. und 08. Mai 2014 jeweils um 20:00 Uhr im ISS DOME!

Das VIP-Angebot Event-Logen Event-Logen sind vollmöblierte Logen, die über beste Sitzplätze auf dem vorgelagerten Balkon verfügen. Die Logen sind flexibel, so dass die Nutzung in der Einzel-Loge mit 10 + 4 oder in einer Doppel-Loge mit 20 + 8 Personen möglich ist. Das Event-Logen Paket umfasst folgende Leistungen: Nutzung der möblierten Event-Loge ab 90 Minuten vor der Veranstaltung bis 90 Minuten nach Veranstaltungsende Nutzung des separaten VIP-Eingangs 10 bzw. 20 Eintrittskarten für die Veranstaltung (Zukauf weiterer Tickets möglich) Drei (Einzel-Loge) bzw. sechs (Doppel-Loge) VIP-Parkplätze Exklusives Catering in Buffetform mit kalten und warmen Speisen Umfangreiches Angebot an kalten und warmen Getränken 3.000,00 / Einzel-Loge für 10 Personen 6.000,00 / Doppel-Loge für 20 Personen 300,00 / Person bei Zukauf weiterer Tickets (alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19% Mwst.)

Das VIP-Angebot Business-Seats Der komfortable Business-Club bietet Platz für 624 Personen. Nehmen Sie während der Veranstaltung in den bequemen Sesseln auf der clubeigenen Tribüne Platz, von wo aus Sie einen ausgezeichneten Blick auf das Geschehen haben! Der Business-Club bietet die ideale Plattform, um neue Kontakte zu knüpfen, Meinungen auszutauschen und in angenehmer Umgebung bestehende Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Das Business-Seat Paket umfasst folgende Leistungen: Nutzung des Business-Clubs ab 90 Minuten vor der Veranstaltung bis 90 Minuten nach Veranstaltungsende Nutzung des separaten VIP-Eingangs Eintrittskarten für die Veranstaltung Exklusives Catering in Buffetform mit kalten und warmen Speisen Umfangreiches Angebot an kalten und warmen Getränken 275,00 / Person (alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19% Mwst.)

FAX: 0211 4560 87041 E-MAIL: VIP@ISSDOME.DE Hiermit bestelle ich folgendes VIP-Arrangement: ROBBIE WILLIAMS O 07. Mai 2014, 20:00 Uhr O 08. Mai 2014, 20:00 Uhr Bei diesem Konzert arbeiten wir mit personalisierten Tickets, bitte senden Sie uns eine Namensliste Ihrer Gäste mit der Bestellung zu! BUSINESS-SEAT(S) zum Preis von je 275,00 (maximal 6 Seats pro Besteller) VIP-LOGE(N) für 10 Personen (inkl. 10 Tickets) zum Preis von je 3.000,00 (max. 2 Logen pro Besteller) VIP-LOGE(N) für 20 Personen (inkl. 20 Tickets) zum Preis von je 6.000,00 zusätzliche Logentickets (Fensterplätze) zum Preis von je 300,00 Parkplätze in der VIP-Tiefgarage (bitte alle benötigten Parkplätze angeben) Bei Buchung von mind. 2 Business Seats ist 1 VIP-Parkplatz pro Buchung kostenlos. Bei Buchung von 10er-Logen sind 3 VIP-Parkplätze je Loge kostenlos. Bei Buchung von 20er-Logen sind 6 VIP-Parkplätze je Loge kostenlos. Weitere Parkplätze kosten je 10,00. O Ich habe die nachfolgenden AGBs gelesen und akzeptiere diese. O O Ich habe noch Fragen, bitte kontaktieren Sie mich! Ich möchte auch in Zukunft über Neuigkeiten informiert werden und bestelle hiermit den Newsletter des ISS DOME! BESTELLER (Rechnungsanschrift, bitte leserlich ausfüllen) (FIRMA) ANSPRECHPARTNER / BESTELLER STRASSE PLZ / ORT TELEFON / MOBIL EMAIL DATUM, UNTERSCHRIFT (FIRMENSTEMPEL) Wichtige Hinweise: Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19% Mwst. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 4,20. Die Bestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Buchung wird erst nach einer Buchungsbestätigung bzw. Rechnungsstellung durch DC verbindlich. Mit Rechnungsstellung kommt der Vertrag zustande. Verbindlich gebuchte Tickets sind von Umtausch und Storno durch den Kunden ausgeschlossen. Lediglich bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung ist der Kunde berechtigt, die Tickets zurückzugeben. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten und wird auch bei Verzicht auf die Tickets nicht erstattet. Der Versand der Tickets erfolgt nach vollständiger Bezahlung der Rechnung und rechtzeitig vor der Veranstaltung. Sollte kein rechtzeitiger Versand mehr möglich sein, werden die Tickets am VIP-Eingang des ISS DOME hinterlegt. Der gewerbliche Weiterverkauf der Tickets ist ausdrücklich untersagt. Die AGBs zur Anmietung von Business Seats und Logen im ISS DOME sind Grundlage dieser Vereinbarung ( hier abrufen). Auf Anforderung können sie auch zugesandt werden. Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH, ISS DOME, Theodorstraße 281, 40472 Düsseldorf Telefon: 0211 89 277 16; Fax: 0211 4560 87041; E-Mail: vip@issdome.de; Internet: www.issdome.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Business-Seat Anmietung der Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH für den Verkauf von Tickets für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH (Business-Seats) 1. Geltungsbereich, Vertragsbeziehungen 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für den Erwerb von Konzertkarten von der Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH (nachfolgend DCSE") für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH (nachfolgend "MCT"). Sie regeln die Beziehungen zwischen DCSE und den Kartenkäufern (nachfolgend "Sie" oder "Kunde"). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets") und anderer Leistungen. Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben. 1.2. Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. 2. Besondere Bestimmungen beim limitierten Ticketerwerb Für bestimmte Veranstaltungen ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Diese Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf den beschränkten Ticketerwerb gekennzeichnet bzw. es wird beim Ticketkauf darauf hingewiesen. Sie dürfen für diese Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur die Anzahl an Tickets erwerben, die Ihnen als Höchstmenge angegeben wird. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.b. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt. 3. Beschränkungen der Weitergabe von Tickets Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung von DCSE und MCT als Konzertveranstalter zu vermeiden, liegt es im Interesse von DCSE, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Ihnen ist es untersagt: a) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von DCSE weiterzugeben oder zu veräußern oder im Namen eines Dritten zu erwerben, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt, b) Tickets im Rahmen von DCSE nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten, c) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von DCSE an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen oder im Namen eines Dritten zu erwerben, um mit der Vermittlungstätigkeit für den Dritten Gewinn zu erzielen, d) Tickets vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen. 4. Besondere Bestimmungen für den Erwerb personalisierter Tickets 4.1. Für bestimmte Veranstaltungen sind die Tickets personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Diese Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Tickets gekennzeichnet bzw. es wird beim Ticketkauf darauf hingewiesen. Der von Ihnen beim Erwerb angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Tickets zu erwerben, werden Sie während des Kaufvorgangs aufgefordert und sind dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse(n) der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und DCSE zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung ( 328 ff. BGB). 4.2. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit DCSE geschlossen haben. Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und DCSE geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf dem Ticket vermerkt sein. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht außerdem bei Personen, die nach Ziff. 4.4. in den Vertrag mit DCSE eingetreten sind. Der Name dieser Person muss auf dem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket bestellt haben oder die nach Ziff. 4.4. in den Vertrag mit DCSE eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC Karte ausweisen kann. 4.3. DCSE ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. DCSE wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

4.4. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit DCSE (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an Ihrer Stelle in den Vertrag mit DCSE eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von DCSE voraus, die hiermit unter den in Ziff. 4.5. genannten Einschränkungen vorab erteilt wird. 4.5. Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung von DCSE und MCT als Veranstalters zu vermeiden, wird die Zustimmung von DCSE zum Eintritt eines Dritten in den Vertrag gemäß Ziff. 4.4. in den folgenden Fällen nicht erteilt: a) bei einer Weitergabe oder Veräußerung von Tickets oder dem Erwerb von Tickets für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von DCSE, b) bei einer Veräußerung von Tickets im Rahmen von DCSE nicht autorisierter Internetauktionen, c) bei einer Veräußerung von Tickets zu einem Preis, der den Originalpreis des Tickets zuzüglich Vorverkaufsgebühr und zuzüglich Unkosten, die dem Verkäufer sonst aufgrund des Erwerbs oder der Weiterveräußerung des Tickets entstanden sind (maximal jedoch in Höhe von 15% des Originalpreises plus Vorverkaufsgebühr) übersteigt, d) bei einer Veräußerung von Tickets um Gewinn zu erzielen oder dem Erwerb von Tickets für einen Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit für den Dritten Gewinn zu erzielen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von DCSE, e) bei einer Veräußerung von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere Ziff. 4.4. und diese Ziff. 4.5. In diesen Fällen ist sowohl das Angebot als auch eine Weitergabe und/oder Weiterveräußerung von Tickets untersagt. Ein Verkauf von Tickets vor dem Veranstaltungsort ist ebenfalls untersagt. 5. Übertragung und Umpersonalisierung personalisierter Tickets 5.1. Vorbehaltlich der Ziff. 4.4. und 4.5., d.h. nur unter der Voraussetzung, dass der Dritte in den Vertrag mit DCSE unter Einschluss dieser AGB eintritt und DCSE hierzu seine Zustimmung nach Ziff. 4.4. erteilt hat, sind Sie berechtigt, ein von Ihnen erworbenes personalisiertes Ticket, d.h. das Besuchsrecht, auf einen Dritten zu übertragen. Nach dieser Übertragung ( 398 BGB) muss die Umpersonalisierung des Tickets auf den neuen Inhaber des Besuchsrechts erfolgen. Dazu wenden Sie sich bitte an: Lucie Papez: PapezL@issdome.de. Nur der ursprüngliche Käufer ist dazu berechtigt, die Umpersonalisierung zu verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass er Tickets für mehrere Personen erworben hat. 5.2. Für die Umpersonalisierung des Tickets nach 5.1. muss Ihnen der Name der Person, auf die Sie das Ticket umpersonalisieren lassen möchten, bekannt sein. 5.3. Um sicherzustellen, dass Umpersonalisierungen ausschließlich durch den jeweils Berechtigten erfolgen, müssen Sie sich bei DCSE mit einem kopierfähigen amtlichen Ausweisdokument (nicht dem Personalausweis), aus dem die Identität des Ticketinhabers hervor geht (z.b. Krankenversicherungskarte, Führerschein), identifizieren. DCSE prüft anhand des Ausweisdokuments, ob der auf dem Ticket angegebene Name des Käufers mit dem Namen auf dem Dokument übereinstimmt. Mit der Zurverfügungstellung des Ausweisdokuments willigen Sie dazu ein, dass DCSE den auf dem Ticket angegebenen Namen des Käufers mit dem in dem Dokument genannten Namen abgleicht. Der Abgleich erfolgt ausschließlich zum Zweck der Prüfung der Identität des Käufers, d.h. um festzustellen, ob die Person, die das Ticket umpersonalisieren lassen möchte, tatsächlich mit dem Ticketkäufer identisch ist. Eine Nutzung Ihrer Daten zu anderen Zwecken erfolgt nicht. 5.4. Sollten Sie ein Ticket, das Sie für eine andere Person erworben haben, (Ziff. 4.2.) umpersonalisieren lassen wollen, werden Sie von DCSE aufgefordert, ein kopierfähiges amtliches Ausweisdokument (nicht den Personalausweis) dieser Person vorzulegen, aus dem die Identität des Ticketinhabers hervor geht (z.b. Krankenversicherungskarte, Führerschein). DCSE prüft anhand des Ausweisdokuments, ob der auf dem Ticket angegebene Name der Person, für die Sie das Ticket erworben haben, mit dem Namen auf dem Dokument übereinstimmt. Mit der Zurverfügungstellung des Ausweisdokuments versichern Sie, dass der Dritte, für den Sie das Ticket erworben haben, mit der Nutzung seiner Daten durch DCSE einverstanden ist, in dem er dazu einwilligt, dass DCSE den auf dem Ticket angegebenen Namen mit dem in dem Dokument genannten Namen abgleicht. Der Abgleich erfolgt ausschließlich zum Zweck der Prüfung, ob der Name, der auf dem Ticket angegeben ist, mit dem Namen in dem Dokument identisch ist. Eine Nutzung der Daten zu anderen Zwecken erfolgt nicht. 5.5. Nachdem die Umpersonalisierung des Tickets abgeschlossen ist, wird das zuerst ausgestellte Ticket gesperrt. Es berechtigt dann nicht mehr zum Einlass. 5.6. Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 24 Stunden vor Einlassbeginn zur gebuchten Veranstaltung erfolgen. In Notfällen (z.b. kurzfristige Erkrankung des Ticketinhabers) kann die Umpersonalisierung noch bis zu 8 Stunden vor Einlassbeginn erfolgen. 5.7. Für die Umpersonalisierung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 berechnet.

6. Sperrung von Tickets Im Fall eines Verstoßes gegen eines der in Ziff. 2 Satz 3; Ziff. 3 Satz 2 und Ziff. 4 Abs. 5 enthaltenen Verbote ist DCSE berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen eines der in Ziff. 2 Satz 3; Ziff. 3 Satz 2 oder Ziff. 4 Abs. 5 enthaltenen Verbote ist DCSE berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises. Die Sperrung kann auch durch MCT oder einem von dieser beauftragten Dritten im Auftrag von DCSE erfolgen. 7. Ton- und / oder Bildaufnahmen Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen. 8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 8.1. Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar. 8.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Logenanmietung der Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH für den Verkauf von Tickets für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH (Logen) 1. Geltungsbereich, Vertragsbeziehungen 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für den Erwerb von Tickets von der Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH (nachfolgend DCSE") für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH (nachfolgend "MCT"). Sie regeln die Beziehungen zwischen der DCSE und den Kartenkäufern (nachfolgend "Kunde"). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets") und andere Leistungen. Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben. 1.2. Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb von Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. 2. Beschränkungen der Weitergabe von Tickets 2.1. Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung von DCSE und MCT als Veranstalter zu vermeiden, liegt es im Interesse von DCSE, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Ihnen ist es untersagt: a) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von DCSE weiterzugeben oder zu veräußern oder im Namen eines Dritten zu erwerben, wenn dies im Rahmen einer kommerziellen oder gewerblichen Tätigkeit erfolgt, b) Tickets im Rahmen von von DCSE nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten, c) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von DCSE an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen oder im Namen eines Dritten zu erwerben, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen, d) Tickets vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen. 2.2. Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziff. 2.1 enthaltene Verbot ist DCSE berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziff. 2.1 enthaltenen Verbote ist DCSE berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises. Die Sperrung kann auch durch MCT oder einem von dieser beauftragten Dritten im Auftrag von DCSE erfolgen. 3. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 3.1. Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar. 3.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.