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Antrag auf einen Innovationsgutschein F+E. Antrag auf einen Digitalisierungsgutschein A. Antrag auf einen Digitalisierungsgutschein B

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Transkript:

Innovationsförderprogramme (Auswahl) Innovationsgutschein - Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen aus NRW (<250 Mitarbeiter; < 50 Mio. Umsatz oder 43 Mio. Bilanzsumme) - Kooperationen zwischen KMU und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen - Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen von der Idee bis zum marktfähigen Endprodukt - Qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen. - Erstattung der Kosten zu 50 Prozent - Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter, Umsatz 10 Mio. oder Bilanzsumme < 8 Mio ) erhalten eine Erstattung der Kosten zu 80 Prozent - Die Gutscheine haben einen Gegenwert von 5000 (Gutschein B) bis 10000 Euro (Gutschein F + E) o o Innovationsgutschein B: externe wissenschaftliche Beratung Innovationsgutschein F+E: externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeit - Antragsstellung über die InnovationsAllianz e.v. an der FH Münster - Unternehmen können einen Antrag über den Transferverbund stellen (Herr Becker) - Antragstellung schriftlich und digital möglich https://www.ptj.de/projektfoerderung/mittelstand-innovativ/innovationsgutschein 1

Innovationsgutschein Digitalisierung - Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen aus NRW (<250 Mitarbeiter; < 50 Mio. Umsatz oder 43 Mio. Bilanzsumme) - Erstattung der Kosten zu 50 Prozent - Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter, Umsatz 10 Mio. oder Bilanzsumme < 8 Mio ) erhalten eine Erstattung der Kosten zu 80 Prozent - Zuwendung o Gutschein A max. 10.000 o Gutschein B max. 15.000 - Durchführung und Abschluss innerhalb eines Jahres nach Zugang des Bewilligungsbescheides - Einlösung der/des Gutscheine(s) durch Anforderung es Zuwendungsmittel innerhalb eines halben Jahres - Bereitstellung der Fördermittel nach dem Ausgabenerstattungsverfahren (Vorleistung) - Auszahlung erfolgt Zeitnah nach Einreichung der Rechnungskopien - Gutschein A (Analyse und Bewertung): max. 10.000 o Status-Quo-Analyse des Digitalisierungsgrades im Unternehmen ( Digitalisierungscheck ) o Oder Erfassung Grad der IT-Sicherheit o SWOT und Potenzialanalyse und Aufzeigen von Verbesserungspotenzial - Gutschein B (Befähigung und Umsetzung): max. 15.000 o Für aus Verbesserungspotenzialen aufgezeigte Befähigungs- /Umsetzungsauträge o Innovative Lösungen von Digitalisierungsmaßnahmen/-projekten im Unternehmen implementieren - Konsekutive Kombination beider Gutscheine möglich https://www.ptj.de/projektfoerderung/mittelstand-innovativ/innovationsgutscheindigitalisierung 2

Innovationsassistent - Kleine und mittlere Unternehmen in NRW - Unternehmen bis 50 Beschäftigten und maximal fünf angestellt Akademikern - Anstellung eines Akademikers als Innovationsassistent für mindestens 24 Monate zur Bearbeitung von o Innovationsprojekten Vorhaben zur Gewinnung neuer technischer Erkenntnisse Neu- bzw. Weiterentwicklung von Produkten und Herstellungsverfahren Muss für das Unternehmen eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel haben o Kooperationsprojekten Gemeinsame Durchführung von Projekten mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen o Muss den Wissens- und Technologietransfer zum Ziel haben - Unternehmen ohne Akademiker erhalten einen Zuschuss bis zu 22.5000 pro Jahr - Unternehmen mit bis zu fünf Akademikern erhalten einen Zuschuss bis zu 15.000 pro Jahr https://www.ptj.de/innovationsassistent 3

BMWi go-inno Wer wir gefördert? - Unternehmen < 100 Mitarbeiter, Jahres und Bilanzsumme < 20 Mio. Euro - Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte und Wirtschaftszweige - Nicht förderfähig sind die Branchen: Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Schiffbau, Kohle und Stahl - Externe Beratung durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen - Modul go-innovativ o Externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen o Gefördert werden verschiedene Leistungsstufen: 1. Potenzialanalyse, 2. Realisierungskonzept und/oder 3. Projektmanagement - Modul go-effizient o Externe Beratungen zur Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz o Gefördert werden zwei Leistungsstufen: 1. Potenzialanalyse (Ermittlung), 2. Vertiefungsberatung (fachliche Umsetzung) - 50 % der Ausgaben - go-innovativ : Potenzialanalyse max. 10 TW, max 5.500 ; Realisierungskonzept max. 25 TW, max. 13.750 ; Projektmanagement max. 15 TW, max. 8.250 - go-effizient : Potenzialanalyse max. 17.000, Vertiefungsberatung max. 80.000 abzüglich des Gutscheinwertes der Potenzialanalyse. - Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 je Tagewerk zu 50 förderfähig - Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig - Kein Antragsverfahren erforderlich - Ausstellung des Innovationsgutscheins nur über autorisierte Beratungsunternehmen (Ingenieurbüro in Warstein) http://www.innovation-beratung-foerderung.de/inno/navigation/de/go-inno/go-innovativ/goinnovativ.html;jsessionid=60f3ff7d262fe8591e70e092518c5534 4

BMWi go-digital - Unternehmen < 100 Mitarbeiter, Jahres und Bilanzsumme < 20 Mio. Euro - Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte und Wirtschaftszweige - Nicht förderfähig sind die Branchen: Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Schiffbau, Kohle und Stahl - Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse - Modul Digitale Markterschließung - Modul IT-Sicherheit o Details im Link - 50 % auf einen maximalen Beratertagessetz von 1.100 - Maximal 30 Tage im Zeitraum eines halben Jahres - Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 % des Förderschwerpunktes gewählt werden. - Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich o bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung o bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase o sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit - Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen gefördert werden http://www.innovation-beratung-foerderung.de/inno/navigation/de/godigital/foerdermodell/foerdermodell.html 5

ZIM Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand http://www.zim-bmwi.de/ Die Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH berät gemeinsam mit der ZENIT GmbH (Zentrum für Innovation und Technik in NRW) die Unternehmen zum Programm und beurteilt die Projektidee auf ihre Förderfähigkeit. - Infobroschüre - Schnelleinstieg: http://www.zim-bmwi.de/schnelleinstieg - Branchenunabhängige Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen < 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. Jahresumsatz, max. 43 Mio. Jahresbilanz - Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. - Förderfähig sind Projekte, die o Ohne Förderung nicht umgesetzt werden könnten, o o Mit einem erheblichen, aber kalkulierbaren Risiko behaftet sind und Auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbsfähigkeit des KMU erhöhen, neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen - Fragen, die positiv beantwortet werden sollten: o Gibt es technische und wirtschaftliche Risiken? Welche? o Ist die Projektlaufzeit mind. 6 Monate und höchstens 3 Jahre? o Besteht (hohes) Vermarktungspotenzial? Wie sind die Marktchancen gut? o Unternehmen grundsätzlich Förderfähig - Größe? Unternehmenscheck - ZIM Einzelprojekt (ZIM Solo): o EP Einzelprojekte: Einzelbetriebliche FuE-Projekte zur Entwicklung betriebsinterner Innovationskompetenz o DL Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen: Leistungen externer Dritter zu Unterstützung der schnellen wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte. Beispiele - ZIM Kooperationsprojekte (ZIM Koop): o KU FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen o KF FuE-Kooperationsprojekte von mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung einschließlich VP technologieübergreifender Verbundprojekte von mindestens vier mittelständischen Unternehmen und zwei Forschungseinrichtungen o KA FuE-Projekte von Unternehmen mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner o Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen: zusätzliche Förderung von innovationsunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen. DL o Ausführlicher Informationen zu den Projektformen - ZIM Kooperationsnetzwerke (ZIM NEMO): o Förderung externer Management- und Organisationsleistungen für die Entwicklung marktorientierter Netzwerke innovativer Unternehmen o Mindestens 6 KMU, zusätzlich können weitere Partner hinzukommen (Hochschulen, Institute, Großunternehmen, Verbände etc.) 6

o Zuwendungsempfänger ist die Netzwerkmanagementeinrichtung (indirekte Förderung der Unternehmen), bei Entwicklungsprojekten sind die Unternehmen und Forschungseinrichtungen die Zuwendungsempfänger. - Personaleinzelkosten - Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte (max. 25 % der Personaleinzelkosten bzw. 25 % der Gesamtkosten bei Netzwerkmanagement) - Übrige Kosten (pauschaler Zuschlag bezogen auf die Personaleinzelkosten) o Bei Unternehmen bis 100 % o Bei Forschungseinrichtungen bis 75 % - Fördersätze: o FuE-Projekte: 35 % bis 55 % der zuwendungsfähigen Kosten, die pro Teilprojekt auf 350.000 begrenzt sind o Bei Forschungseinrichtungen 90 % bis 100 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuwendung pro KF-Teilprojekt 175.000 (bei Verbundprojekten 350.000 ) o Bei FuE-Verbundprojekten sind die zuwendungsfähigen Kosten für das Gesamtprojekt auf 2 Mio. begrenzt o Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen: 50 % der zuwendungsfähigen Kosten für DL-Aufträge, die auf 50.000 begrenzt sind; in begründeten Einzelfällen bis zu 75.000 bei der Internationalisierung von exportorientierten Projektergebnissen alte Bundesländer neue Bundesländer und Berlin alte Bundesländer neue Bundesländer und Berlin EP KA KU KF, VP kleine Unternehmen1 40 % 40 % 45 % 45 % 45 % 45 % 50 % 50 % mittlere Unternehmen1 35 % 35 % 40 % 40 % 45 %3 (35 %) 45 %3 (35 %) 45 % 45 % Forschungseinrichtungen bundesweit 100 %2 (90 %) 7

KMU Innovativ - KMU der Spitzenforschung in den Technologiefeldern Biotechnologie, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Nanotechnologie, Produktionstechnologie, Technologien für Ressourcen- und Energieeffizienz - Kleine Unternehmen mit knappen Eigenkapital können in der Projektlaufzeit Meilensteine setzen und dadurch ebenfalls das Programm nutzen - Kosten neuartiger Projekte sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, u.a. Personal- und Materialkosten, Abschreibungen projektbezogener Anlagen sowie FuE-Fremdleistungen - Max. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten - Durch die Gewährung eines KMU-Aufschlags (Bonus) kann sich der Eigenanteil reduzieren. - Bearbeitung von Skizze und Antrag Dauer nie länger als vier Monate (zweistufiges Verfahren mit verbindlichen Fristen) - Über die Bewilligung einer Förderung wird innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen entschieden. http://www.bmbf.de/de/20635.php Potenzialberatung - Unternehmen < 250 Mitarbeiter mit Sitz in NRW - Älter als 5 Jahre - Stärken und Schwächen Analyse - Entwicklung von Lösungswegen - Festlegung eines Handlungsplanes zur Verbesserung der Geschäftsprozesse - Einleitung entsprechender Umsetzungsschritte - 50 % der tatsächlichen Kosten pro Beratungstag - Max. 500 pro Beratungstag - Max. 15 Beratungstage - Beratungstage können gesplittet werden - Antragstellung über die Regionalagentur Hellweg-Sauerland (Frau Rode- Schäffer) - Übergeordneter Ansprechpartner: Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh 8

http://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/potenzialberatung/15183/produktdetail.html 9

Umweltinnovationsprogramm in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Investitionsvorhaben in Deutschland sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich der Erweiterung oder Verbesserung von Anlagen oder Einrichtungen, die funktionaler Bestandteil des Demonstrationsvorhabens sind, 1. Kosten der Inbetriebnahme von Anlagen oder Einrichtungen, soweit es sich nicht um regelmäßig anfallende Betriebskosten handelt, 2. Gutachten oder Messungen, sofern sie Voraussetzung für die Durchführung bzw. für den Nachweis des Erfolges des Vorhabens sind. Nicht förderfähig sind: Kosten des Grunderwerbs, Kosten für Werbung, Vertrieb und Repräsentation, Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, soweit sie nach 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer absetzbar ist, regelmäßig anfallende Verwaltungs- und Betriebskosten, Folgekosten. https://www.umweltinnovationsprogramm.de/ 10