Rechtsgrundlage: Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Pferdewirtschaft vom 30. Juli 2013 Aufgrund von 8 Abs. 6 in Verbindung mit 30 Abs. 1 und 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen und Dualen Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) in der Fassung vom 01. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung vom 10. Juli 2012 (GBl. 2012 S. 457 ff.) hat der Senat der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen am 25. Juli 2013 die nachstehende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Pferdewirtschaft beschlossen. 1. Einzelregelungen 1.1 Vorpraktikum Als Prüfungsvoraussetzung für das Grundlagenstudium werden drei Monate Vorpraxis gefordert. Zwei Monate müssen bis zum Vorlesungsbeginn des ersten Semesters vorliegen. Die Vorpraxis muss bis zum Beginn des Vertiefungsstudiums abgeschlossen sein. Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen erläutert. 1.2 Studienaufbau Im Bachelorstudiengang Pferdewirtschaft umfasst das Grundlagenstudium drei Studiensemester und das Vertiefungsstudium ein praktisches Studiensemester sowie drei Studiensemester. Das Grundlagenstudium schließt mit der Bachelorvorprüfung, das Vertiefungsstudium mit der Bachelorprüfung ab. Zu den Modulprüfungen des Vertiefungsstudiums werden nur Studierende zugelassen, die mindestens 70 Credits in den Modulen des Grundlagenstudiums erbracht haben. 1.3 Praktische Studiensemester Das vierte Semester ist ein praktisches Studiensemester. Das praktische Studiensemester setzt sich aus dem Praktischen Studiensemester (ohne Urlaubs- und Krankheitstage mindestens 20 Wochen) und dem Praxismodul zusammen. Den Studierenden werden unterschiedliche Kurse/Veranstaltungen für das Praxismodul zur Auswahl angeboten. Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen erläutert. 1.4 Vertiefungsstudium Im Vertiefungsstudium müssen die Studierenden drei Wahlpflichtmodule belegen. Das Angebot wird in Tabelle 1.2 dargestellt. Außerdem können weitere, vom Studiendekan ausgewählte, Wahlpflichtmodule aus Bachelorstudiengängen der HfWU und der Universität Hohenheim Fakultät Agrarwissenschaften angeboten werden. Die Anmeldetermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Bei der Wahl von Modulen aus anderen Studiengängen sind die jeweiligen Zulassungsregelungen zu beachten. Im Vertiefungsstudium müssen die Studierenden ein Projektmodul belegen. Den Studierenden werden verschiedene Projekt-Themen zur Auswahl angeboten. Die Anmeldetermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. 1.5 Modulprüfungen Modulprüfungen sind gemäß den tabellarischen Übersichten in Abschnitt 2 zu erbringen. Eine Modulprüfung kann nur als Ganzes wiederholt werden. Eine Wiederholung von Teilen ist ausgeschlossen. ZPA / BA-PW 1, Studienbeginn ab WiSe 2013/14
Die Bachelorarbeit besteht aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und deren Verteidigung. Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen alle Modulprüfungen des Grundlagenstudiums und das Praxismodul bestanden sein. Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 Monate. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann sie - auf Antrag - zweimal, um jeweils einen Monat, auf maximal 5 Monate verlängert werden. Mit der Abgabe der Bachelorarbeit ist automatisch die Anmeldung zur Verteidigung der Bachelorarbeit erfolgt. Die Verteidigung der Bachelorarbeit muss spätestens im Semester nach Abschluss der Bachelorarbeit abgelegt werden. Die Verteidigung wird von einem Prüfer der Abschlussarbeit und einem hauptamtlichen Professor der HfWU abgenommen. Die Verteidigung besteht aus einem Referat, das einschließlich der Diskussion mit den Prüfern 30 Minuten nicht überschreitet. Das Referat und die Diskussion sind hochschulöffentlich und von den Prüfern je einzeln zu benoten; der Durchschnitt dieser Noten ist die Note der Verteidigung. Aus wichtigem Grund oder auf Antrag des Prüflings ist die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Bachelorarbeit und die Verteidigung können nur einmal wiederholt werden. 1.6 Unterrichtssprache Unterrichts- und Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Lehrveranstaltungen, die in englischer Sprache gehalten und geprüft werden, sind im Modulhandbuch gekennzeichnet. Legende BA = Bachelorarbeit BV = Bachelorvorprüfung CR = Credits GM = Gewichtung für Modulnote (in %) K = Klausur M = mündl. Prüfung Mo = Monate MP = Modulprüfung NG = Notengewichtung für die Gesamtnote PV = Prüfungsvorleistung R = Referat/Präsentation S = schriftliche / zeichnerische Arbeit SoSe = Sommersemester StA = Studienarbeit SWS = Semesterwochenstunde WiSe = Wintersemester ZPA / BA-PW 2
2. Module und Modulprüfungen Tabelle1.1: Alle Module im Studienverlauf Grundlagenstudium Vertiefungsstudium Gesamt 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. Bemer- Übersicht / Module CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS PV MP GM kungen Grundlagenstudium Praxis Art / Dauer I.1 Biologische Grundlagen 5 4 5 4 K90 Genetik Biologie der Pflanzen I.2 Grundlagen Pferdewirtschaft und Reitsport 5 4 5 4 K90 I.3 Grundlagen Tierwissenschaften 5 5 5 5 M15 Allgemeine Ethologie und Tierschutz Anatomie / Physiologie I.4 Einführung in die Ökonomie 5 4 5 4 K90 Allgemeine landwirtschaftliche Betriebslehre Volkswirtschaftslehre I.5 Finanzbuchführung und Statistik 5 5 5 5 K90 I.6 Mathematik und Physik 5 5 5 5 K90 II.1 Grundlagen Pflanzenproduktion 5 4 5 4 K90 II.2 Tierernährung 5 4 5 4 K90 Tierernährung I Grünlandwirtschaft II.3 Ethologie und Haltung 5 4 5 4 K90 II.4 Ausbildung von Reitern 10 8 10 8 S II.5 Zucht von Pferden 5 4 5 4 K90 III.1 Methodik 5 4 5 4 R Wissenschaftliches Arbeiten Rhetorik III.2 Controlling 5 4 5 4 K90 III.3 Grundlagen der Technik 5 5 5 5 K90 III.4 Tiergesundheit und Pferdefütterung 5 4 5 4 K90 III.5 Ausbildung von Pferden 5 4 5 4 S III.6 Pferdezucht und Haltung 5 4 5 4 K90 Grundlagenstudium gesamt 90 76 30 27 30 24 30 25 ZPA / BA-PW 3
Grundlagenstudium Vertiefungsstudium Gesamt 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. Bemer- Übersicht / Module CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS PV MP GM kungen Vertiefungsstudium Praxis Art / Dauer Teilnahme am IV.1 Praktisches Studiensemester 30 30 S Praxismodul Praktisches Studiensemester und Bericht (20 Wochen) Praxismodul V.1 Marktlehre und Agrarhandel 5 4 5 4 K90 V.2 Projektmanagement und Betriebsorganisation 5 4 5 4 StA + K45 50/50 Projektmanagement (incl. Projekt) Betriebsorganisation V.3 Agrarpolitik und Investition 5 4 5 4 K 90 Agrarpolitik Investition und Finanzierung V.4 Equinemanagement 5 4 5 4 K90 English in Business and Communication Internationale Märkte, Zucht und Sport V.5 Pferdefütterung und Gesundheit 5 4 5 4 K90 V.6 Wahlpflichtmodul 1 5 4 5 4 s. Tabelle 1.2 VI.1 Projektmodul 5 1 5 1 StA VI.2 Marketing 5 4 5 4 K90 Produktmanagement / Vertrieb / Beratung Marketing / Marktforschung VI.3 Pferdesport und Tourismus 5 4 5 4 K90 VI.4 Kompetenzentwicklung 5 4 5 4 M15 Selbstmarketing / Kommunikationspsychologie/ Körpersprache VI.5 Ökonomie der Pferdehaltung 5 5 5 5 K90 VI.6 Wahlpflichtmodul 2 5 4 5 4 s. Tabelle 1.2 VII.1 Marketing und Recht in der Pferdewirtschaft 5 4 5 4 K90 VII.2 Unternehmensführung und Existenzgründung 5 4 5 4 StA + K45 50/50 VII.3 Wahlpflichtmodul 3 5 4 5 4 s. Tabelle 1.2 VII.4 Bachelorarbeit 15 15 BA 3Mo + M30 80/20 Schriftliche Bachelorarbeit Verteidigung der Bachelorarbeit Vertiefungsstudium gesamt 120 58 30 30 24 30 22 30 12 Insgesamt 210 134 30 27 30 24 30 25 30 30 24 30 22 30 12 (12) (3) ZPA / BA-PW 4
Tabelle 1.2 Wahlpflichtmodule des Vertiefungsstudiums (Wahlpflichtmodul 1-3) Fachgebiet Pferdewirtschaft Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Technik in der Pferdehaltung A / SoSe Leistungsdiagnostik und Therapie A / SoSe Aktuelles und Medien B / WiSe Promoting und Moderation A / WiSe (Prüfungstyp / Angebot im Semester) Gewählt werden können auch die Wahlpflichtmodule des Studiengangs Agrarwirtschaft (siehe SPO AW). Die Modulprüfungen sind der SPO AW zu entnehmen. Prüfungstyp MP GM A K 60 B S ZPA / BA-PW 5
3. Notengewichtung 3.1 Bachelorvorprüfung Übersicht Module CR Notengewichtung Grundlagenstudium I.1 Biologische Grundlagen 5 5 I.2 Grundlagen Pferdewirtschaft und Reitsport 5 5 I.3 Grundlagen Tierwissenschaften 5 5 I.4 Einführung in die Ökonomie 5 5 I.5 Finanzbuchführung und Statistik 5 5 I.6 Mathematik und Physik 5 5 II.1 Grundlagen Pflanzenproduktion 5 10 II.2 Tierernährung 5 10 II.3 Ethologie und Haltung 5 10 II.4 Ausbildung von Reitern 10 20 II.5 Zucht von Pferden 5 10 III.1 Methodik 5 10 III.2 Controlling 5 10 III.3 Grundlagen der Technik 5 10 III.4 Tiergesundheit und Pferdefütterung 5 10 III.5 Ausbildung von Pferden 5 10 III.6 Pferdezucht und Haltung 5 10 Grundlagenstudium Gesamt 90 150 ZPA / BA-PW 6
3.2 Bachelorprüfung Übersicht Studienschwerpunkte Notengewichtung CR Module Grundlagenstudium I.1 Biologische Grundlagen 5 5 I.2 Grundlagen Pferdewirtschaft und Reitsport 5 5 I.3 Grundlagen Tierwissenschaften 5 5 I.4 Einführung in die Ökonomie 5 5 I.5 Finanzbuchführung und Statistik 5 5 I.6 Mathematik und Physik 5 5 II.1 Grundlagen Pflanzenproduktion 5 10 II.2 Tierernährung 5 10 II.3 Ethologie und Haltung 5 10 II.4 Ausbildung von Reitern 10 20 II.5 Zucht von Pferden 5 10 III.1 Methodik 5 10 III.2 Controlling 5 10 III.3 Grundlagen der Technik 5 10 III.4 Tiergesundheit und Pferdefütterung 5 10 III.5 Ausbildung von Pferden 5 10 III.6 Pferdezucht und Haltung 5 10 Grundlagenstudium gesamt 90 150 Vertiefungsstudium IV.1 Praktisches Studiensemester 30 0 V.1 Marktlehre und Agrarhandel 5 10 V.2 Projektmanagement und Betriebsorganisation 5 10 V.3 Agrarpolitik und Investition 5 10 V.4 Equinemanagement 5 10 V.5 Pferdefütterung und Gesundheit 5 10 V.6 Wahlpflichtmodul 1 5 10 VI.1 Projektmodul 5 10 VI.2 Marketing 5 10 VI.3 Pferdesport und Tourismus 5 10 VI.4 Kompetenzentwicklung 5 10 VI.5 Ökonomie der Pferdehaltung 5 10 VI.6 Wahlpflichtmodul 2 5 10 VII.1 Marketing und Recht in der Pferdewirtschaft 5 10 VII.2 Unternehmensführung und Existenzgründung 5 10 VII.3 Wahlpflichtmodul 3 5 10 VII.4 Bachelorarbeit 15 75 Vertiefungsstudium gesamt 120 225 Insgesamt 210 375 4. Inkrafttreten, Übergangsregelungen (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt zum 1. September 2013 in Kraft. Studierende, die ihr Studium früher begonnen haben, beenden ihr Studium nach der bisher gültigen Fassung. ZPA / BA-PW 7