Betriebshaftpflichtversicherung Keinen Mut zur Lücke. Ein Unternehmen der Generali Deutschland
Betriebshaftpflicht ohne Lücken. Ihre Lücke durch unterschiedliche Versicherungssummen im Vertrag nicht bei der Generali. Sichern Sie alle Risiken bis zur vollen Versicherungssumme ab.
Liebe zum Detail? Nicht nötig. Details in den richtigen Händen. Als Betriebs- und Geschäftsinhaber haften Sie für Schäden, die im Rahmen der Betriebstätigkeit entstehen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Schäden durch Ihr Verschulden oder das Ihrer Mitarbeiter Dritten zugefügt werden. Neben Schadenersatzforderungen können auch unberechtigte Ansprüche die Existenz Ihres Betriebs gefährden. Hoher finanzieller und organisatorischer Aufwand sind die Folge. Insbesondere dann, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Gleichgültig wie sorgfältig Sie selbst und Ihre Mitarbeiter arbeiten: Missgeschicke können nie ganz ausge schlossen werden. Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen sinnvoll vor den Konsequenzen. Ob jedoch eine Versicherung ihr Geld wert ist, zeigt sich immer erst im Schadenfall. Eine Versicherungssumme von beispielsweise 1 Mio. für Sachschäden sagt wenig über die Qualität des Versicherungsschutzes aus. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Generali gibt Ihnen die Gewissheit, den Schutz in die richtigen Hände zu legen. Beispielhafter Betriebshaftpflichtversicherer. Maximalleistung je Schadenfall. Mit der Haftpflichtversicherung der Generali sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Schäden ab, für die Sie oder Ihr Betrieb verantwortlich gemacht werden. Die individuellen Deckungskonzepte und Versicherungssummen sind auf Ihre jeweilige Betriebsart optimal zugeschnitten. Ohne Wenn und Aber. Bei der Betriebshaftpflicht der Generali gilt in der Regel: voller Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Folgende Punkte werden beispielsweise in voller Höhe abgedeckt: Mietsachschäden Tätigkeitsschäden Schlüsselverlust Abwasserschäden Leitungsschäden Mut zur Lücke nicht mehr nötig. Generali Betriebshaftpflichtversicherung. Beispielhafte Versicherungssumme. Voller Schutz, ohne Sublimits,. 1 Mio. 1 Mio. 0 Grundvers.- Mietsach- summe schäden Tätigkeitsschäden Schlüsselverlust etc. 0 Grundvers.- Mietsach- summe schäden Tätigkeitsschäden Schlüsselverlust etc.
Aus der Praxis für die Praxis. Folgende reale Schadenbeispiele zeigen, welche Konsequenzen Sublimits und Selbstbeteiligungen haben können. Praxisbeispiel 1. Ein Baubetrieb mietet ein mehrstöckiges Gebäude in einem Gewerbegebiet an. Die angestellte Putzfrau löst bei Reinigungsarbeiten aus Versehen eine Muffe der Geschirrspülmaschine. Daraufhin tritt unbemerkt das ganze Wochenende Leitungswasser aus. Die große Wassermenge erzeugt erhebliche Schäden an der Gebäudesubstanz, wodurch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in Höhe von über 270.000 erforderlich werden. Oft werden Mietsachschäden bedingungsgemäß nur bis beispielsweise 100.000 reguliert. Praxisbeispiel 2. Ein Elektrohandwerker repariert den Elektromotor in einer maschinellen Fertigungsstraße. Hierbei unterläuft ihm ein Fehler, der beim Start zur Überhitzung des Motors führt. Der Schaden am Motor sowie der daraus resultierende Vermögensfolgeschaden, beispielsweise ausgelöst durch eine Betriebsunterbrechung, belaufen sich auf insgesamt 630.000. Praxisbeispiel 4. Ein Hausmeisterservice bekommt von einem großen IT-Unternehmen zum Zwecke seiner beruflichen Tätigkeit einen Generalschlüssel überlassen. Dieser geht verloren und die Schließanlage inklusive aller Schlösser muss ausgewechselt werden. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 80.000. Marktüblich ist eine Begrenzung der Versicherungssumme auf 30.000. In dem Fall müsste der Kunde 50.000 selbst tragen. Praxisbeispiel 5. Ein Dachdeckerbetrieb übernimmt die Teilsanierung des Dachs eines Industriegebäudes. Durch unsachgemäße Handhabung mit dem Gasbrenner wird das Dach nahezu vollständig zerstört. Die Kosten für den Wiederaufbau belaufen sich auf 1,1 Mio.. Bei Vereinbarung einer nicht unüblichen Versicherungssumme von 100.000 müsste der Dachdeckerbetrieb 1 Mio. selbst zahlen. Oftmals bestehen für derartige Tätigkeitsschäden Entschädigungsgrenzen in Höhe von beispielsweise 50.000. Hier müsste der Handwerker zusätzlich über eine halbe Mio. aus eigener Tasche zahlen. Praxisbeispiel 3. Ein Bauunternehmer hat eine Lagerhalle gemietet. Durch unsachgemäße Handhabung eines Farbbrenners kommt es zu einer Explosion, die die Lagerhalle zerstört. Der Schaden von 500.000 wird durch die meist vereinbarte Versicherungssumme von 100.000 für Mietsachschäden nicht vollkommen abgedeckt.
Lohnender Vergleich. Deckungserweiterung Aktueller Versicherer Sublimits 1) Selbstbeteiligung Generali Versicherung Sublimits 1) Selbstbeteiligung Tätigkeitsschäden Mietsachschäden Schlüsselverlustrisiko Belegschafts-Besucherhabe Be- und Entladeschäden Leitungsschäden Abwasserschäden Medienverluste Energiemehrkosten Erweiterter Strafrechtsschutz Datenlöschung durch mangelhafte Elektroinstallation Unterfahrungs- Unterfangungsschäden Schäden an fremden Be- und Entladevorrichtungen Senkungs- Erdrutschungsschäden 1) Sublimits sind im Vertrag oder in den Versicherungsbedingungen festgelegte Höchstersatzleistungen für bestimmte Risiken, die geringer sind als die eigentliche (Haupt-)Versicherungssumme dieses Vertrags.