Wichtige Hinweise zu barrierefreien Bushaltestellen

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Transkript:

Wichtige Hinweise zu barrierefreien Bushaltestellen Öffentlich zugängliche Anlagen des ÖPNV müssen barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Funktionale Anforderungen - Wahrnehmbarkeit Informationen, Bedienelemente, Wegeelemente und sonstige Elemente sollten so präsentiert werden, dass sie wahrnehmbar sind. - Verständlichkeit und Kommunikation Informationen und der Gebrauch von Bedienelementen sollten verständlich sein. Systeme zur Information und Kommunikation sollten Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen nicht ausschließen. - Räumlich nutzbare Gestaltung Haltestellen und Fahrzeuge sollten räumlich so gestaltet sein, dass sie grundsätzlich mit unterschiedlichen Hilfsmitteln benutzbar sind. Es sollte mindestens auf einem Weg der Zugang zur Haltestelle und in das Fahrzeug möglich sein. - Bedienbarkeit Es sollten Hilfen zur Orientierung und zur Fahrt in und an Haltestellen und auf Wegen sowie in den Fahrzeugen gegeben sein. Interaktive Elemente sollten bedienbar und benutzbar sein. Kommunale Behindertenbeauftragte Fr. Reinhard Seite 1

Kommunale Behindertenbeauftragte Fr. Reinhard Seite 2

Barrierefreiheit in der Praxis - Raumbedarf o Regelbreite Gehweg 250 cm (180 cm lichte Breite (Gehbahn) + Sicherheitsräume + Zuschläge) 180 cm Breite für Begegnungsfall Rollator/Rollator oder Rollstuhl/Rollstuhl 150 cm x 150 cm für Richtungswechsel oder Rangieren mind. 90 cm Breite an Engstellen, Türen und Durchgängen bei Rampen (und Fluren) ohne Begegnung mind. 120 cm o Haltestellenbereich (Bahnsteigkante) Nutzbare Breite der Haltestelle 250 cm (auch, um den Einsatz von Einstiegshilfen zu ermöglichen) 150cm lichte Breite längs der Bahnsteigkante (vgl. auch 31 Abs. 6 BOStrab) 90 cm Durchgang + 60 cm Leitstreifen Sicherheitsabstände zu (fahrenden) Fahrzeugen o bei sehr schmalen Haltestellen zur Einhaltung von Durchgangsbreiten Anlehnelemente Klappsitze o Sitzgelegenheiten zumindest z.t. mit Rücken- und Armlehnen ausstatten Kommunale Behindertenbeauftragte Fr. Reinhard Seite 3

- Haltestellen- Schnittstelle Fahrzeug o Gemäß EAÖ 2013, DIN 18040-3 und H BVA: 5 cm für Reststufe und Restspalt anzustreben o Größere Unterschiede sind durch entsprechende Maßnahmen an mindestens einem Zugang auszugleichen (DIN 18040-3, 5.6.3) o Vorteile geringer Stufenhöhen beim Einstieg weniger Einsätze der Klapprampe = geringerer Zeitbedarf = Fahrplanstabilität bessere Ausnutzung von Bewegungsflächen ggf. Benutzung der Rampe als Bewegungsfläche höhere Selbstständigkeit der Nutzer - Grundfunktionen barrierefreie Räume Oberflächen o rutschhemmende, eben und erschütterungsarm berollbare Oberflächen im Bereich der Gehbahn/Bewegungsflächen geschnittene Steine bituminös und hydraulisch gebundene Oberflächen Pflaster und Plattenbeläge nach DIN 18318 Fasen vermeiden, Fugen so eng wie möglich o sollte für Haltestellen im Allgemeinen gelten o ansonsten: mind. Korridore mit entsprechender Gestaltung Kommunale Behindertenbeauftragte Fr. Reinhard Seite 4

- Zonierung bei Haltestellenbereichen o visuelle Unterscheidbarkeit der Haltestellen/Wartebereiche vom Gehweg o taktile erfassbare Unterscheidbarkeit bzw. Abgrenzung o Auffindbarkeit der Haltestelle vom Gehweg sicherstellen (Auffindestreifen) - Kontraste Grundlagen und Haltestellen o Kontraste bereits frühzeitig (Planungsphase) berücksichtigen, um Baustellencharakter zu vermeiden. o Kontraste dienen der Sicherheit für Alle o visuelle Kontraste: Glasflächen Für alle Außenbereiche sind Kontrast, Helligkeit, Farbe und Form die wesentlichen Bestandteile der optischen Gestaltung. Bessere Kontraste im öffentlichen Freiraum erhöhen nicht nur die Mobilität von Sehgeschädigten Menschen, sondern erleichtern auch allen anderen Nutzer_innen die Orientierung. Bei der Gestaltung von Oberflächen ist es für sehbehinderte Menschen hilfreich und für blinde Menschen notwendig, dass ausgewählte Materialkombinationen neben einem ausreichenden Helligkeitskontrast auch einen wahrnehmbaren Bodenkontrast aufweisen. Kommunale Behindertenbeauftragte Fr. Reinhard Seite 5

- Bodenindikatoren Die Orientierung innerhalb von öffentlich zugänglichen Anlagen des ÖPNV muss auch für blinde und sehbehinderte Menschen möglich sein. Öffentlich zugängliche Anlagen des ÖPNV müssen mit Bodenindikatoren und/oder Leitsystemen nach DIN 32984 ausgestattet sein. o Auffinden von seitlich liegenden Überquerungsstellen und Haltestellen; Auffinden/Begrenzung eines bodenindikator-basierten Leitsystems -> Auffinde- und Abschlussstreifen o Anzeige der Gehrichtung an Überquerungsstellen -> Richtungsfeld o Kennzeichnung von Nullabsenkungen ->Sperrfeld o Hinweis auf Gefahren, Niveauwechsel, Hindernisse -> Aufmerksamkeitsfeld o Markierung der bevorzugten Einstiegsposition an einer Haltestelle -> Einstiegsfeld Kommunale Behindertenbeauftragte Fr. Reinhard Seite 6

- Fahrgastinformation o Fahrgastinformationen müssen barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Dabei ist die Informationseinheit in einer Höhe von ca. 1,30 m anzubringen. Auf gute Lesbarkeit mittels großer Schrift ist zu achten. Schriftgröße s. DIN 32975 (abhängig von der Leseentfernung, Beleuchtung, Neigung des Informationsträgers usw.) Bei Aushangfahrplänen Annäherung erforderlich (Bewegungsflächen) o DFI Wenn DFI, dann nach dem Zwei-Sinne- Prinzip auffindbar (taktil und akustisch) nutzbar (visuell und akustisch) - Zu berücksichtigen ist auch die Erschließung zur Bushaltestelle o evtl. Einplanung von Behindertenparkplätzen o ggf. Einplanung von Überquerungsstellen o falls Erschließung durch Treppen Aufmerksamkeitsfelder und Stufenvorderkantenmarkierungen beachten Handläufe mit Beschriftung: Punktschrift und Prismenschrift o falls Erschließung durch Rampen maximal 6 % Steigung beidseitig Handläufe Berücksichtigung der Bewegungsflächen weitere Angaben entsprechend DIN 18040-1 Kommunale Behindertenbeauftragte Fr. Reinhard Seite 7