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Hochspannung (HS) 3,95 2,94 76,88 0,02. Mittelspannung (MS) 7,65 4,00 87,90 0,79. Niederspannung (NS) 9,26 4,59 78,29 1,83

Transkript:

Preiskomponenten Der Netznutzungspreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben zu vergüten: Nutzung der Netzinfrastruktur, Erbringung von Systemdienstleistungen, Deckung der Netzverluste Messstellenbetrieb (umfasst auch die Messung) Konzessionsabgabe Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) Umlage gemäß 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Offshore-Haftungsumlage nach 17f EnWG Abschaltbare Lasten-Umlage

Preisblatt 1 Jahresleistungspreissystem Entnahmestelle im Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a 2.500 h/a Leistungs- Arbeits- Leistungs- Arbeitspreis preis preis preis /kw a ct/kwh /kw a ct/kwh Hochspannungsnetz 5,06 2,92 66,06 0,48 Hochspannungsnetz einsch. Umspannung 6,32 3,81 99,07 0,10 Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK- Aufschlag), 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage und ggf. weiterer Umlagen sowie Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer (zzt. 19%). Die v. g. Preise enthalten das Entgelt für die Nutzung des vorgelagerten Übertragungsnetzes sowie für die Umspannung Höchstspannung/ Hochspannung.

Preisblatt 2 Monatsleistungspreissystem Entnahmestelle im Monatsleistungspreissystem Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. M. ct/kwh Hochspannungsnetz 11,01 0,46 Hochspannungsnetz einschl. Umspannung 16,51 0,10 Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK- Aufschlag), 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage und ggf. weiterer Umlagen sowie Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer (zzt. 19%). Die v. g. Preise enthalten das Entgelt für die Nutzung des vorgelagerten Übertragungsnetzes sowie für die Umspannung Höchstspannung/ Hochspannung.

Preisblatt 3 Netznutzungspreise für Reserveinanspruchnahme Entnahmestelle im Reserveinanspruchnahme < 200 h/a 200 h/a - 400 h/a 400 h/a - 600 h/a /kw a /kw a /kw a Hochspannungsnetz 27,03 32,43 37,84 Hochspannungsnetz einschl. Umspannung 26,96 32,35 37,74 Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer werden separat in Rechnung gestellt. Die v. g. Preise enthalten das Entgelt für die Nutzung des vorgelagerten Übertragungsnetzes sowie für die Umspannung Höchstspannung / Hochspannung.

Preisblatt 4 Netznutzungsentgelte für Messstellenbetrieb (umfasst auch die Messung) Messstellenbetrieb je Messstelle in Hochspannung je Messstelle in Mittelspannung 3.332 /Jahr 1.015 /Jahr - Die Komponente Messstellenbetrieb wird zum Ansatz gebracht, wenn diese Leistung durch die VSE Verteilnetz GmbH erbracht wird. Erfolgt der Messstellenbetrieb durch einen Dritten, entfällt die Komponente. - In den v. g. Entgelten ist folgender Leistungsumfang enthalten: - Messung von Wirk-/Blindstrom entsprechend MeteringCode - Bereitstellung von Impuls- und Messperiodenausgängen - Zählerdatenfernauslesung (ZFA), monatl. oder tägl. Datenbereitstellung, Abrechnung der Netznutzung Hinweis: Bei einem vom Standard entsprechend MeteringCode abweichenden Aufwand werden die Preise individuell vereinbart. - Die Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Preisblatt 5 Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) Verbrauch KWK-Aufschlag verbrauchsunabhängig 1) 0,345 ct/kwh Letztverbraucher, die die "besondere Ausgleichsregelung" gemäß 63 ff EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte KWK-Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird. Für den erzeugten und selbst verbrauchten Strom bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen ( 27a KWKG 2017) sowie für Entnahmen von Stromspeichern ( 27b KWKG 2017) und Schienenbahnen ( 27c KWKG 2017) gelten Sonderregelungen. 1) sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 KWKG 2016 (a.f.) für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 0,04 ct/kwh bestand (Letztverbrauchergruppe B' im Jahr 2016), beträgt der KWK-Aufschlag für Entnahmemengen oberhalb von 1.000.000 kwh 0,16 ct/kwh netto. Sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 KWKG 2016 (a.f.) für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 0,03 ct/kwh bestand (Letztverbrauchergruppe C' im Jahr 2016), beträgt der KWK-Aufschlag für Entnahmemengen oberhalb von 1.000.000 kwh 0,12 ct/kwh netto. Alle Entgelte zzgl. Mehrwertsteuer (z. Zt. 19 %)

Preisblatt 6 weitere gesetzliche Umlagen Umlage je Letztverbrauchergruppe mit einem Jahresverbrauch 19 Abs. 2 StromNEV Offshore- Haftung abschaltbare Lasten A bis 1.000.000 kwh/a 0,37 ct/kwh 0,037 ct/kwh 0,011 ct/kwh B über 1.000.000 kwh/a 0,050 ct/kwh 0,049 ct/kwh 0,011 ct/kwh C über 1.000.000 kwh/a 0,025 ct/kwh 0,024 ct/kwh 0,011 ct/kwh *) Letztverbrauchergruppe A: Letztverbraucher zahlen für Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung für die ersten 1.000.000 kwh im Jahr bzgl. einer jeden Abnahmestelle die in der Tabelle ausgewiesene Umlage. Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung an einer Abnahmestelle 1.000.000 kwh im Jahr übersteigen, zahlen für die über 1.000.000 kwh hinausgehenden Strombezüge an dieser Abnahmestelle die in der Tabelle ausgewiesene Umlage. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge die in der Tabelle ausgewiesene Umlage. *) Entgelte zzgl. Mehrwertsteuer (z. Zt. 19 %)