ANLAGE 2.1 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESANFORDERUNGEN (TMA) AN MESSEINRICHTUNGEN IM STROM- NETZ

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Transkript:

ANLAGE 2.1 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESANFORDERUNGEN (TMA) AN MESSEINRICHTUNGEN IM STROM- NETZ 1. Allgemeines Diese Anlage zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Strommesseinrichtungen von Messstellenbetreibern nach 21 b EnWG. Diese Anlage gilt auch bei Durchführungen von Umbauten an bestehenden Strommesseinrichtungen durch Betreiber von Messeinrichtungen nach 21 b EnWG. Diese Anlage ersetzt nicht die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. 2. Steuereinrichtungen Ergibt sich eine Tarifierung im Rahmen der Netznutzung, so ist diese Anforderung vom Messstellenbetreiber zu berücksichtigen und gegebenenfalls nachzurüsten. Bei Anlagen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind weitere Anforderungen umzusetzen. 3. Messtechnische Anforderungen Es gelten die Anforderungen gemäß VDN-Richtlinie MeteringCode 2006". Messeinrichtungen sind so zu dimensionieren, dass eine einwandfreie Messung im Sinne des Eichgesetzes gewährleistet ist. Zählerplätze für Elektrizitätszähleranlagen haben der DIN 43870 Zählerplätze" sowie den für das Netzgebiet des Netzbetreibers geltenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2000, Technisches Regelwerk Zähleranlagen") und den allgemein gültigen Normen/ Richtlinien zu entsprechen. Bei der Dimensionierung sind die Größe des leistungsbegrenzenden Sicherungselements (z. B. SH- Schalter), sowie zusätzlich bei Messeinrichtungen mit Wandleranschluss die externe Bürde, sowie der Spannungsfall des Messkreises zu berücksichtigen. Bei Direktmessungen bis 63 A beträgt der Nennstrom des Zählers höchstens 10 A. Bei Wandlern sind mindestens die Leistungsstufen 100A, 150 A, 200 A, 250 A (Niederspannung) und 30 A, 50 A, 100 A, 150 A, 200 A, 300 A (Mittelspannung) zu berücksichtigen. Die Dimensionierung von Messeinrichtungen in der Mittelspannung ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. 4. Anforderungen an Betriebsmittel im Netz Betriebsmittel im öffentlichen Netz dürfen keine unzulässigen Rückwirkungen auf andere Anschlussnehmer verursachen. In nicht selektiv abgesicherten Netzteilen dürfen nur Betriebsmittel verwendet werden, die den technischen Anforderungen des Netzbetreibers entsprechen und von ihm freigegeben sind. Folgende Werte sind einzuhalten: 1/10

Niederspannungs-Stromwandler: thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom (l): Bemessungs-Stoßstrom (ldyn ): Grenzwerte für Übertemperatur 60 x ln 100 ka Isolierklasse E (75K) Mittelspannungs-Stromwandler: thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom (lth): Bemessungs-Stoßstrom (ldyn ): Grenzwerte für Übertemperatur (30/5) 400 x ln (50/5) 300 x ln (100/5) 200 x ln (150/5) 150 x ln (200/5) 100 x ln (300/5) 100 x ln 2,5 x l th Isolierklasse E (75K) Für alle Stromwandler wird eine Dauerstrombelastbarkeit von 1,2 x ln gefordert. Mittelspannungs-Spannungswandler Bemessungs-Spannungsfaktor: 1,9UN(8h), 1,2UN (dauernd) Sollen Wandler eingesetzt werden, die nicht diesen Anforderungen genügen oder vom Netzbetreiber nicht freigegeben sind, rüstet der Netzbetreiber auf Kosten des Messstellenbetreibers Übergabeschalter nach, die im Störungsfall eine selektive Trennung der Anlagenteile des Anschlussnehmers sicherstellen. 5. Liste der zugelassenen Messeinrichtungen Diese Grundsätze gelten für Abrechnungszählungen im Verteilnetz der Stadtwerke Unna GmbH. Übersicht der Verbrauchsgrenzen und Ausstattungen zu 5.1 bis 5.6: SLP= Standardlastprofilzähler LGZ= Lastgangzähler Verweis auf Versorgung MessungL Leistung in Arbeit in AbrechnungskVA kwh/a zähler 5.1 NS NS <30 < 100.000 SLP 1) 5.2 NS NS <30 > 100.000 LGZ 5.3 NS NS >30 < 100.000 SLP 1) 5.4 NS NS >30 > 100.000 LGZ 5.6 MS MS LGZ 1) Option bei Kundenwunsch auch LGZ wie 5.2 möglich Bei Neuanlagen sind Abzählermessungen z.b. Supermarkt mit Bäckerfiliale im Bezug auf freien Netzzugang untersagt. Eine Ausnahme bilden jedoch EEG Anlagen mit Einspeisung ins Hausnetz, wenn nachgewiesen werden kann, dass alle anderen Lösungen wirtschaftlich unzumutbar sind. Der genaue Aufbau der Messeinrichtung, sowie die Art der einsetzten Messgeräte werden individuell nach den Anforderungen vom Netzbetreiber vorgeschrieben. Bestehende Abzählanlagen können durch den Messstellenbetreiber nur dann übernommen werden, wenn dieser alle Messpunkte übernimmt. Der Netzbetreiber behält sich trotzdem vor die Abzählung zu kündigen und nur noch den Übergabemesssatz zu berücksichtigen. Der freie Netzzugang entfällt damit für die Letztverbraucher mit Abzählern. 2/10

5.1 Netzanschluss Niederspannung bis 30 kva und weniger als 100.000 kwh/a Verbrauch Allgemein: Varianten : Direkt angeschlossener Arbeitszähler, technisch übertragbare Leistung maximal 40 kva. Einbau zur Versorgung von Kunden mit Standardlastprofil. Ein- oder Zweitarifzähler, je nach Kundenwunsch. Tarifsteuergerät nur bei Zweitarifzahler. Genauigkeitsklassen: Zähler: Wirkarbeit 2 %, Blindarbeit wird nicht gemessen. Vergleichszählung: Ablesung: Optionen: Anforderungen an Kundenanlage: Eine Vergleichszählung ist nicht vorgesehen. Ablesung durch Kunden oder Mitarbeiter der SWU aus wichtigem Grund (z.b. Lieferantenwechsel) einmal pro Jahr (rollierendes System) sofern keine Änderungen vom Gesetzgeber festgelegt werden. Lastgangzähler (LGZ) bei einem Jahresverbrauch unter 100 000 kwh auf Kundenwunsch gegen Kostentragung entsprechend 5.2. Nach der geltenden TAB einschließlich VDEW- und Richtlinien Bei Anlagen mit Speicherheizung gelten die Festlegungen der Stadtwerke Unna GmbH. 5.2 Netzanschluss Niederspannung bis 30 kva und mehr als 100.000 kwh/a Verbrauch Allgemein: Varianten : Direkt angeschlossener Lastgangzähler mit Kommunikationsmodul für Zählwertfernübertragung (ZFÜ), technisch übertragbare Leistung maximal 40 kva. Externes Tarifschaltgerät oder im Zähler integiert. Genauigkeitsklassen: Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Vergleichszählung: Ablesung: Optionen: Anforderungen an Kundenanlage: Eine Vergleichszählung ist nicht vorgesehen. Tägliche Ablesung über ZFÜ. Ist keine ZFÜ vorhanden, erfolgt die Ablesung monatlich durch Mitarbeiter der SWU gegen Gebühr. Modem kann gegen Gebühr auch von SWU gestellt werden. Nach der geltenden TAB einschließlich VDEW-Richtlinien. Ist GSM nicht möglich muss ein durchwahlfähiger Telefonanschluss vom Kunden gestellt werden. 5.3 Netzanschluss Niederspannung über 30 kva und weniger als 100.000 kwh/a Verbrauch Allgemein: Über Stromwandler angeschlossener Arbeitszähler, technisch übertragbare Leistung ergibt sich aus Stromwandlergröße. Einbau zur Versorgung von Kunden mit Standardlastprofil. 3/10

Varianten : Ein- oder Zweitarifzähler, je nach Kundenwunsch. Tarifsteuergerät nur bei Zweitarifzahler. Genauigkeitsklassen: Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit wird nicht gemessen. Wandler: Strom Kl. 0,5s Vergleichszählung: Ablesung: Optionen: Anforderungen an Kundenanlage: Eine Vergleichszählung ist nicht vorgesehen. Ablesung durch Kunden oder Mitarbeiter der SWU aus wichtigem Grund (z.b. Lieferantenwechsel) einmal pro Jahr (rollierendes System) sofern keine Änderungen vom Gesetzgeber festgelegt werden. Lastgangzähler (LGZ) bei einem Jahresverbrauch unter 100.000 kwh auf Kundenwunsch gegen Kostentragung entsprechend 5.2. Nach der geltenden TAB einschließlich VDEW-Richtlinien. ZFÜ, durchwahlfähiger Telefonanschluss falls GSM nicht genutzt werden kann (nur bei LGZ). Wandlermessschrank gemäß Spezifikation Stadtwerke Unna GmbH. Bei Anlagen mit Speicherheizung gelten die Festlegungen der Stadtwerke Unna GmbH. 5.4 Netzanschluss Niederspannung über 30 kva und mehr als 100.000 kwh/a Verbrauch Allgemein: Varianten : Über Stromwandler angeschlossener Lastgangzähler mit Kommunikationsmodul für ZFÜ, technisch übertragbare Leistung ergibt sich aus Stromwandlergröße. Externes Tarifschaltgerät oder im Zähler integriert. Genauigkeitsklassen: Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Wandler: Strom Kl. 0,5s Vergleichszählung: Ablesung: Optionen: Anforderungen an Kundenanlage: Eine Vergleichszählung ist nicht vorgesehen. Tägliche Ablesung über ZFÜ. Ist keine ZFÜ vorhanden, erfolgt die Ablesung monatlich durch Mitarbeiter der SWU gegen Gebühr. Modem und Stromwandler können gegen Gebühr auch von Stadtwerke Unna GmbH gestellt werden. Nach der geltenden TAB einschließlich VDEW-Richtlinien. Ist GSM nicht möglich muss ein durchwahlfähiger Telefonanschluss vom Kunden gestellt werden. Wandlermessschrank gemäß Spezifikation SWU. 4/10

5.5 Sonderfall: Anlagen mit Elektrospeicherheizung Für Elektrospeicherheizungsanlagen sowie Wärmepumpen mit Anlagen des allgemeinen Bedarfs*) mit gemeinsamer Zweitarifmessung gilt der Grenzwert für Lastgangmessung 100.000 kwh/a) nicht. Auch Anlagen mit einem Heizungsverbrauch von mehr als 100.000 kwh/a sind als reine Arbeitsmessungen entsprechend Ziffer 5.1 bzw. Ziffer 5.3 aufzubauen. Davon unbenommen können die Anlagen auf Wunsch des Kunden bzw. Lieferanten gegen Kostentragung mit Lastgangzählern ausgestattet werden (siehe Ziffer 5.2 bzw. 5.4). Neuanlagen sind hiervon ausgenommen. Bei bestehenden Anlagen mit gemeinsamer Zweitarifmessung (Messungen mit nur einem Zähler) werden die für die jeweilige Tarifart festgelegten Standardlastprofile mit den aufgelaufenen HT-Zählwerten, die temperaturabhängigen Lastprofile für Elektrospeicherheizungsanlagen mit den aufgelaufenen NT-Zählwerten skaliert. Dabei findet noch eine Gewichtung um 80 Prozent von der Gesamtmenge in die NT Menge statt (Nur relevant für die Standardlastprofilgenerierung im EDM System). Bei Neuanlagen muss der Stromverbrauch für Nachstrom-Speicherheizungen und Wärmepumpen über einen separaten Zähler erfasst werden. *) Allgemeiner Bedarf = Haushalts-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und sonstiger Bedarf. 5.6 Netzanschluss Mittelspannung, mittelspannungsseitige Zählung Allgemein: Varianten : Über Strom- und Spannungswandler angeschlossener Lastgangzähler mit Kommunikationsmodul für ZFÜ, technisch übertragbare Leistung ergibt sich aus Stromwandlergröße und Spannungsebene. Externes Tarifschaltgerät oder im Zähler integriert. Genauigkeitsklassen: Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Wandler: Strom Kl. 0,5s Spannung Kl. 0,5 Vergleichszählung: Ablesung: Optionen: Anforderungen an Kundenanlage: Eine Vergleichszählung ist nicht vorgesehen. Tägliche Ablesung über ZFÜ. Ist keine ZFÜ vorhanden, erfolgt die Ablesung monatlich durch Mitarbeiter der Stadtwerke Unna GmbH gegen Gebühr. Modem, Stromwandler und Spannungswandler können gegen Gebühr auch von der Stadtwerke Unna GmbH gestellt werden. Technische Richtlinien: Transformatorstation am Mittelspannungsnetz. Ist GSM nicht möglich muss ein durchwahlfähiger Telefonanschluss vom Kunden gestellt werden. Wandlermessschrank gemäß Spezifikation Stadtwerke Unna GmbH. 5.7 Zählungen für Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) Für die Einspeisung von EEG-Anlagen ist bis zu einer Grenze von 500 kva installierter Einspeiseleistung eine Jahresarbeitszählung vorzusehen. Ab einer Leistung von 500 kva ist die Ausstattung mit einem Lastgangzähler erforderlich (Förderung nach EEG nur bei Erfassung durch Lastgangzähler). Es gelten die entsprechenden Festlegungen der Ziffern 5.4 und 5.6. Für Einspeisungen gelten die gleichen Festlegungen wie für die Entnahme aus dem Verteilnetz. 5/10

5.8 Zählungen für Einspeisungen aus KWKG-Anlagen und sonstige Einspeisungen Es gelten die Festlegungen nach 5.1 bis 5.6, d.h. bis zu einer Einspeisung bis 100.000 kwh/a Ausstattung mit Arbeitszählern, darüber hinaus mit Lastgangzählern. 6. Technische Mindestanforderungen an die Messeinrichtung 6.1 Lastgang- und Standardzähler Die Messgeräte müssen eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen oder den Modulen der Europäischen Messgeräterichtlinie MID für Messgeräte genügen. Auf Anforderung sind dem Netzbetreiber die Herstellerkonformitätserklärungen und die Nachweise zur Qualitätssicherung bei der Messgeräte Lieferung vorzulegen. Der Messstellenbetreiber sichert dem Netzbetreiber die Eichgültigkeit der eingesetzten Messgeräte zu. Der Messstellenbetreiber hat den Einbau der Messeinrichtung gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers zu erbringen. Über den Einbau ist ein technisches Einbauprotokoll zu erstellen. In diesem ist zu vermerken: der Zählertyp die Eichgültigkeitsdauer / letztes Jahr der Eichung der/die Einbaustände und die eventuellen Zusatzeinrichtungen (Messwandler, Tarifschaltgeräte, etc.) der Eigentumsvermerk (inkl. Eigentumsnummer) 6.1.1 Standardzähler 3x230/400 V, 10(60) A, Kl 2.0, 6/1 (VK/NK) (Ferraris Zähler Eintarif) 3x230/400 V, 10(60) A, Kl 2.0, 6/1 (VK/NK) (Ferraris Zähler Doppeltarif) 3x230/400 V, 5//1 A, Kl 2.0, 6/1 VK/NK (Ferraris Zähler Eintarif) 3x230/400 V, 5//1 A, Kl 2.0, 6/1 VK/NK (Ferraris Zähler Doppeltarif) Vor- und Nachkommastellen bei Jahresarbeitszählern: Direkt angeschlossene Zähler: Im Regelfall 6 Vorkommastellen, 1 Nachkommastelle Wandlerzähler: Im Regelfall 6 Vorkommastellen, 1 Nachkommastellen 6.1.2 Lastgangzähler Im Folgenden werden Empfehlungen für die technische Auslegung der eingesetzten Gerätetechnik definiert. Es gelten neben dem VDN-Lastenheft Elektronische Lastgangzähler" folgende Festlegungen: Datenübertragung: CS-Schnittstelle, 9.600 Baud fest, Protokoll IEC 62056-21 (IEC 1107) Format Zählernummer: 8-stellig Zahler- CS- Schnittstellenpasswort: ja/nein ( Format), bei nein Format = 00000000" Zähler-Adresse: 8-stellig Datumsformat: TT.MM.JJJJ Uhrzeitformat: H H. M M.SS Für folgende Zählertypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung (ZFA) der SWU gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Zählertypen, ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren bei der SWU zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Zählers über die bei der SWU im Einsatz befindliche ZFA und die manuellen Datenerfassungsgeräte (MDE) getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA / MDE sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. 6/10

Hersteller Gerätetyp Protokoll EMH LZQJxxx IEC 62056-21 ABB/Elster A1500 IEC 62056-21 SLB/AEG/Actaris DC3 IEC 62056-21 ISKRA MT851 IEC 62056-21 Es werden folgende Zählerinformationen für die Zählerfernauslesung benötigt: Komplette Zählertyp-Bezeichnung Zählernummer (Eigentumsnummer) Zähler- CS-Schnittstellenpasswort (falls vorhanden) Zähler-Adresse Zähler-Kennstring Art der Zähler-Zeitsynchronisation (z. B. DCF77, FRF) Nenngrößen, Zählerkonstanten, Vor- und Nachkommastellen der Zählregister bei Lastgangzählern: Direkt messende Vierleiterzähler Nennspannung Nenn/Grenzstrom 3x230/400 V 5(100) A 10(100) A Zählerkonstanten RA=250 Imp/kWh (kvarh) RL=500 Imp/kWh (kvarh) Register kwh (kvarh) Register kw (kvar) Leistung kum. 00 000,000 00,00 0 000,00 Indirekt messende Vierleiterzähler Nennspannung Grenz- Zählerkonstanten strom 3x230/400 V 5A.5//1 RA = 5.000 Imp/kWh (kvarh) RL= 10.000Imp/kWh (kvarh) 3x58/100 V 5A.5//1 RA = 20.000 Imp/kWh (kvarh) Register Register kw (kvar) kwh (kvarh) Leistung kum. 00 000,000 0,000 000,0000 00 000,000 0,000 000,0000 RL = 40.000 Imp/kWh (kvarh) 6.2 Anforderung an den Messsatz Für Anlagen > 100.000 kwh/a wird der Funktionsumfang Lastgangmesseinrichtung" Gefordert. Als Mindestanforderungen gelten die Festlegungen in der VDN-Richtlinie MeteringCode 2006". 6.2.1 Empfohlene Auslegung Niederspannungs-Stromwandler für Messzwecke: Ausführung als Aufsteckwandler oder Wandlerblock ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 1 geeicht Maße nach DIN 42600 Teil 2 100/5 A, 150/5 A, 200/5 A, 250/5 A (für Schienen ab 30 mm Breite nur Aufsteckwandler) mit Spannvorrichtung zur sicheren Befestigung auf Primärleiter (Schiene) oder Schraublaschen zur Befestigung auf Montageplatte (Aufsteckwandler) aus schlagfestem, schwer entflammbarem, selbst verlöschendem Kunststoffgehäuse, Isolierstoffklasse Ea mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- and Sekundäranschlusse mit deutschen Bezeichnungen oder mit deutschen und internationalen Bezeichnungen 7/10

mit vernickelten, berührungssicheren Sekundärklemmen mit je 2 vernickelten Anschlussschrauben zum Anschluss von Sekundärleitungen bis max. 6 mm2 flexibel mit verpresster Aderendhülse mit plombierbarer Abdeckung der Sekundäranschlüsse das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben ausweisen: - Hersteller, Bauform und Fabriknummer - Primärer und sekundärer Bemessungsstrom (Übersetzung) - Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung - Thermischer Bemessungs-Dauerstrom, Überstrom-Begrenzungsfaktor - Zulassungszeichen - Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom - Bemessungsfrequenz, Bemessungs-lsolationspegel Technische Daten 100/5 A Prim. / sek. Bemessungsstrom 150/5 A 200/5 A 250/5 A Bemessungsleistung 10(5) VA Genauigkeitsklasse 0.5S Überstrom-Begrenzungsfaktor FS5 Therm. Bemessunqs-Kurzzeitstrom lth = 60 x ln Therm. Bemessungs-Dauerstrom 1,2 x In Bemessungsfrequenz 50 Hz Bemessungs-lsolationspegel 0,72/3 kv 6.3.2 Empfohlene Auslegung 10-kV - Mittelspannungs-Stromwandler für Messzwecke: Ausführung als Stützer- Stromwandler für Innenraum ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 1 (DIN EN 60044-1) - die Prüfprotokolle über die Wechselspannungsprüfungen und Teilentladungs-Messungen sind bei Lieferung vorzulegen geeicht Maße nach DIN 42600 Teil 4 kleine Bauform / DIN 42600 Teil 5 große Bauform Gießharz-Isolierung, Isolierstoffklasse E mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- and Sekundäranschüsse mit deutschen Bezeichnungen oder mit deutschen und internationalen Bezeichnungen Sekundärklemmenkasten mit plombierbarer, durchsichtiger Abdeckung und mindestens je einer seitlichen Kabeleinführung mit doppelt heraus geführten Sekundärklemmen Erdung der Sekundärklemmen mit Schrauben durch die Klemmen in die geerdete metallische Grundplatte das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben ausweisen: Hersteller, Bauform und Fabriknummer, Primärer und sekundärer Bemessungsstrom (Übersetzung), Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung, Thermischer Bemessungs-Dauerstrom, Überstrom-Begrenzungsfaktor, Zulassungszeichen, Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom, Bemessungsfrequenz, Bemessungs-lsolationspegel Technische Daten Prim. / sek. Bemessungsstrom *) höhere Primärstrome nach Bedarf 30/5 A 50/5 A 100/5 A 150/5 A 200/5 A 300/5 A *)A 8/10

Bemessungsleistung 10 VA Genauigkeitsklasse 0.5S Überstrom-Begrenzungsfaktor FS5 Therm. Bemessunqs-Kurzzeitstrom 30/5 A 50/5 A 100/5 A 150/5 A 200/5 A 300/5 A Therm. Bemessungs-Dauerstrom 1,2 x In Bemessungsfrequenz 50 Hz Bemessungs-lsolationspegel 12/28/75kV lth =400 x ln lth =300 x ln lth =200 x ln lth =150 x ln lth =100 x ln lth =100 x ln 6.3.3 Empfohlene Auslegung 10-kV - Mittelspannungs-Spannungswandler für Messzwecke: Ausführung als einpolig isolierter Spannungswandler für Innenraum ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 2 (DIN EN 60044-2) - die Prüfprotokolle über die Wechselspannungsprüfungen and Teilentladungs-Messungen sind bei Lieferung vorzulegen geeicht Maße nach DIN 42600 Teil 7 kleine Bauform / DIN 42600 Teil 3 große Bauform Gießharz-Isolierung, Isolierstoffklasse E mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- and Sekundäranschlüsse mit deutschen Bezeichnungen oder mit deutschen und internationalen Bezeichnungen Sekundärklemmenkasten mit plombierbarer, durchsichtiger Abdeckung und mindestens je einer seitlichen Kabeleinführung Erdung der Sekundärklemmen mit Schrauben durch die Klemmen in die geerdete metallische Grundplatte das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben ausweisen: Hersteller, Bauform and Fabriknummer, Primäre and sekundäre Bemessungsspannung (Übersetzung), Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung, Zulassungszeichen, Bemessungs-Spannungsfaktor, Thermischer Grenzstrom, Bemessungsfrequenz, Bemessungs-lsolationspegel 6.3.4 Sekundärleitungen Die Messwandler-Sekundärleitungen sind mit einem ausreichend langen, freien Ende für den Anschluss an die Klemmleiste, ungeschnitten vom Wandleranschlusskasten bis zum Zählerschrank zu führen. Es sind vorwiegend Kunststoffkabel (NYY) gegebenenfalls auch Mantelleitung (NYM) oder Kunststoffaderleitung(H07V-K) in Installationsrohr zu verlegen. Werden Sekundär nicht abgesichert (Standardfall) sind sie kurzschluss- und erdschlusssicher auf einer nicht brennbaren Unterlage zu verlegen. Kurzschluss- und erdschlusssichere Strombahnen sind solche, bei denen durch Anwendung geeigneter Maßnahmen unter normalen Betriebsbedingungen weder ein Kurzschluss noch ein Erdschluss zu erwarten ist, z.b. bei der Verwendung schutzisolierter Leitungen, deren Beschädigung auf Grund ihrer Verlegungsart auszuschließen ist. Wenn mit mechanischen Beschädigungen gerechnet werden muss, gelten als kurz- und erdschlusssicher z.b. NYM- oder NYY-Leitungen, bei denen eine gegenseitige Berührung und die Berührung mit geerdeten Teilen verhindert werden kann durch: Ausreichende Abstände Abstandhalter Führung in getrennten Isolierstoffkanälen (Rohre) Geeignete Bauart Die Klemmenbezeichnung muss an den Anschlussklemmen des Wandlers und am Zählerschrank mit den in den Richtlinien angegebenen Buchstabenbezeichnungen eindeutig und dauerhaft erfolgen. Als Sekundärleitungen für Stromwandler ist vorwiegend ein Steuerkabel der Form NYY-J oder NYY-O, deren Adern mit Nummern gekennzeichnet sind zu verlegen. In begründeten Sonderfällen (z.b. Auftreten von transienten 9/10

Überspannungen) kann es erforderlich sein, geschirmte Sekundärleitungen z.b. NYCY in der beschriebenen Form zu verlegen. Leiterquerschnitte für Wandler-Sekundärleitungen: Leiterquerschnitt (Cu) in mm² für Stromwandler /5A; Pn=10VA bis 25 4 2,5 25 bis 40 6 4 40 bis 65 10 6 Einfache Länge der Messwandler-Sekundärleitungen in m für Spannungswandler /100 V; Pn=30VA 6.4 Anforderung an die Kommunikationseinrichtungen Zur Sicherstellung eines reibungslosen und kostengünstigen Datenaustausches mit dem Netzbetreiber sind die verwendeten Geräte und die Parametrierungen vor Inbetriebnahme der Anlage abzustimmen, um die Kompatibilität mit dem Zählerfernablesungssystem des Netzbetreibers zu gewährleisten. Soll das Modem durch den Netzbetreiber gestellt werden, ist bevorzugt GSM-Technik einzusetzen, alternativ kann auch ein analoger durchwahlfähiger Festnetzanschluss eingesetzt werden. Dieser ist seitens des Anlagenbetreibers bereitzustellen. Datenübertragungsrate CS-Schnittstelle: empfohlen 9 600 Baud oder Mod C Datenübertragung: 7,E oder 8,N,1 GSM-Modem bevorzugt, bei Festnetz = Analog-Anschluss mit eigener Tel.-Nr. ohne Parallelschaltung anderer Geräte. Kein Modempasswort Für folgende Modemtypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung (ZFA) der SWU gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Modemtypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren bei der SWU zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Modems über die bei der SWU im Einsatz befindliche ZFA getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA / MDE sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Hersteller Festnetz-Typ GSM-Typ Actaris Sparkline 144 Sparkline GSM & GPRS Dr.Neuhaus ZDUEMOD+ ZDUEMOD+GSM & GPRS Goerlitz/Enercom ENC400E/380E ENC 400G/380G Es werden folgende Modeminformationen zur Zählerfernauslesung benötigt: Komplette Modem-Typbezeichnung Telefonnummer 10/10