ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abgerufen werden.

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Transkript:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Wir verkaufen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen, die Sie mit Ihrer Bestellung anerkennen. Preisänderungen, Modellwechsel vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer zu unseren untenstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Verkauf erfolgt nur an Industrie, Handel und Gewerbe nicht an Privatpersonen. Privatpersonen vermitteln wir gerne an unsere Fachhändler. 1 Allgemeines Geltungsbereich 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma ProLog Achim Hartlieb nachfolgend Auftragnehmer genannt, und dem Auftraggeber (Kunde). 2. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen folgende Definitionen zu Grunde: Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auftraggeber/Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. 3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2 Vertragsschluss 1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellungen von Waren im Katalog und Internet stellen kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit der Angebotsannahme werden die Konditionen verbindlich vereinbart. 2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Bestellung des Auftraggebers unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger, rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit des Liefergegenstandes wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informiert. Die entsprechende Gegenleistung wird dem Auftraggeber unverzüglich zurückerstattet. 4 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies die Art und Verwendung des Produkts gestattet. Dies gilt auch für die Lieferung von nicht notwendig zusammengehörenden Produkten. 3 Eigentumsvorbehalt 1. Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. 2. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Auftragnehmer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. 4 Zahlungsbedingungen 1. Die angebotenen Preise sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben, dies gilt insbesondere für die Preise in den Internetportalen. 2. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich der Versandkosten (Verpackung und Transport). Soweit der Kunde keine bestimmte Versandart verlangt, wählt der Auftragnehmer diese nach eigenem und freiem Ermessen. Eine Versicherungspflicht für den Versand besteht nicht. 3. Der Kunde kann den Preis per Lastschrift, Vorkasse, oder Sofortüberweisung leisten. Bei Vorkasse per Überweisung gewähren wir 2 % Skonto. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Ohne Rechtsgrund und ohne Zustimmung vorgenommene Rechnungskürzungen, wie z.b. überhöhtes Skonto oder Skontoabzug außerhalb der Skontofrist bleiben als offenen Posten bestehen und werden eingefordert. 4. Die Vergütung ist grundsätzlich in vollem Umfang spätestens 10 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Auftragnehmers einen Tag nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins

von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Lieferung bzw. Arbeiten steht. 5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. 5 Lieferung/Rücksendung 1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Soweit nicht ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb der angegebenen Lieferfrist. 2. Die Lieferfrist beginnt, sobald zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden alle technischen Einzelheiten bezüglich der bestellten Ware verbindlich geklärt sind. Maßgeblich ist die von dem Auftragnehmer gesetzte Frist für die Erbringung der Mitwirkungspflicht. 3. Großvolumige oder sperrige Produkte werden aufgrund des einfacheren und preisgünstigeren Transports zum Teil zerlegt bei Ihnen angeliefert. Sie sind jedoch problemlos und schnell zu montieren.. 4. Rücksendungen ohne unser schriftliches Einverständnis werden nicht angenommen und etwaige Kosten gehen zu Lasten des Versenders. Für eine Rückabwicklung, die ihren Grund im Bereich des Auftraggebers hat, wie z.b. bei falsch bestellter Ware, berechnen wir 10% vom Warenwert als Bearbeitungsgebühr. 6 Gefahrübergang Die Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Kosten der Verpackung sowie der Versendung trägt der Kunde. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Ware an den Spediteur/Frachtführer übergeben wird, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug ist. Wird der Versand der Ware durch Umstände verzögert, die vom Kunden zu vertreten sind, geht die Gefahr auf diesen über, sobald die Ware versandbereit ist.

7 Gewährleistung/Haftung 1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. 2. Die Geltendmachung von Sachmängeln setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen nach 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt. Der Auftraggeber hat insbesondere auch seine Rügepflichten gegenüber dem Spediteur / Frachtführer zu beachten. Ist bei Eintreffen der Ware diese oder die Verpackung beschädigt, hat sich der Auftraggeber dies vom Spediteur / Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen und diese Bestätigung dem Auftragnehmer unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 3. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung [Neuleistung] steht in jedem Fall dem Auftragnehmer zu. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist für die Nacherfüllung eine Frist von 2 Wochen einzuräumen, es sei den es handelt sich um Sonderanfertigungen. Hier erfolgt die Nacherfüllung innerhalb der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit. Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung des 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Kunden, nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarungen Schadensersatz zu verlangen. Fehlerhafte Ware ist vor Ersatz zurückzugeben, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet hierauf schriftlich. 4. Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leichtfahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt: Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz; wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den

Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 5. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Anwendung des 478 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unbeschadet weitergehender Ansprüche dem Auftragnehmer hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Auftragnehmer die Aufwendungen zur Prüfung und soweit verlangt zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen. 6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen gleich aus welchem Rechtsgrund beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 479 Abs. 1 BGB oder 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Diese unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfristen des vorherigen Absatzes gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen den Auftragnehmer bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Satz 1 des vorherigen Absatzes. Die Verjährungsfristen gelten jedoch mit folgender Maßgabe: a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, [im Falle nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,] in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergebliche Aufwendungen. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung. 7. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,

insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Erkennbare Beschädigungen an der Verpackung und unvollständige Lieferungen hat sich der Unternehmer vom Spediteur oder Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen. 8. Eine natürliche Abnutzungen oder ein fehlerhafter bzw. nachlässiger Gebrauch der Ware werden von der Sachmängelhaftung nicht umfasst. Ebenso vom Auftraggeber zu vertretende Einwirkungen auf die Ware, die nicht in den üblichen, bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware fallen. 9. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 10 Urheberechte Der Auftragnehmer stellt auf Wunsch Bilder, Zeichnungen, Texte und Beschreibungen von/über seine/n Produkte für die Veröffentlichung in Katalogen, Prospekten, Webshops etc. zur Verfügung. Die Rechte für alle zur Verfügung gestellten Bilder, Zeichnungen, Texte und Beschreibungen bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Die Nutzungsrechte gelten ausschließlich für die Dauer der Vertragsbeziehungen. Die Verwendung der Bilder, Zeichnungen, Texte und Beschreibungen ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers urheberrechtswidrig. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers ebenfalls urheberrechtswidrig. 11 Datenschutz 1. Mit unserer Datenschutzinformation unterrichten wir unseren Kunden über: Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen sowie Abrechnungen erforderlichen personenbezogenen Daten, sein Widerspruchsrecht zur Erstellung und Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebotes,

die Weitergabe von Daten an von uns beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Unternehmen zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung sowie der Versendung der Ware, das Recht auf unentgeltliche Auskunft seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten, das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten. 2. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken bedarf der Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung seiner Bestellung zu erteilen. Dem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu (siehe Datenschutzrechtliche Einwilligung ). 12 Erfüllungsort 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis (Lieferungen, Leistungen, Zahlungen etc.) ist Beilstein. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen ist Heilbronn. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 13 Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Stand 27.08.2015