Bestellung erockit. Hiermit bestelle ich Fahrzeug(e) des Typs erockit:

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1 Bestellung erockit Hiermit bestelle ich Fahrzeug(e) des Typs erockit: Stückpreis netto Überführungskosten Gesamtstückpreis netto Umsatzsteuer 19% Gesamtstückpreis inkl. USt. Anzahl Fahrzeuge in EUR ,00 EUR 0,00 EUR ,00 EUR 1.989,30 EUR ,00 EUR Gesamtpreis inkl. USt. in EUR LIEFERUNG INERHALB VON 12 Wochen nach Bestelldatum, Zahlung bei Übergabe bzw. vor Auslieferung. Lieferanschrift: Name Firma PLZ/Ort Land Telefon Fax Rechnungsanschrift (falls nicht identisch mit Lieferanschrift) Name Firma PLZ/Ort Durch meine Unterschrift bestätige ich hiermit, dass ich die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der ErockIT GmbH zur Kenntnis genommen habe. Ich bin damit einverstanden, dass ausschließlich die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Vertragsbestandteil werden. Ort, Datum Unterschrift des Kunden (Firmenstempel) Deutschland Handelsregister Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB B - Steuernummer DE

2 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Zur Verwendung im Geschäftsverkehr der, nachfolgend erockit, bei Kaufverträgen mit Unternehmen sowie mit Verbrauchern 1. Geltungsbereich 1.1 Für alle Lieferungen von Produkten der Marke erockit im Rahmen von Kaufverträgen sowie für sonstige Leistungen im Rahmen von Kaufverträgen und damit zusammenhängender Willenserklärungen gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. 1.2 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten gegenüber Käufern in ihrer Eigenschaft als Verbraucher sowie als Unternehmer, soweit nicht der Geltungsbereich der jeweiligen Bestimmung ausdrücklich auf Verbraucher bzw. Unternehmer beschränkt ist. Unter einem "Verbraucher" im Sinne der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen ist gemäß 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein "Unternehmer" ist gemäß 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmen in diesem Sinne sind gleichgestellt juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, soweit erockit ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn erockit in Unkenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers eine Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt. 2. Angebot und Vertragsschluss, Produktbeschreibung, Änderungsvorbehalt 2.1 Angebote der erockit sind stets freibleibend. 2.2 Der Käufer ist an seine Bestellung oder sein sonstiges Vertragsangebot für vier Wochen gebunden. 2.3 Der Vertragsschluss steht unter der Bedingung richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von erockit, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch erockit verschuldet. Kurzfristige Lieferstörungen sind hiervon ebenfalls ausgenommen. Soweit die Selbstbelieferung der erockit ausbleibt, wird diese den Käufer unverzüglich hierüber informieren und etwaige bereits geleistete Gegenleistungen des Käufers unverzüglich erstatten. 2.4 Soweit nicht anders vereinbart, bestimmt sich die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Kaufsache ausschließlich nach der schriftlich vereinbarten Produktbeschreibung zwischen Käufer und erockit. 2.5 Materialänderungen gegenüber der Produktbeschreibung bleiben vorbehalten, soweit sie sich aus der natürlichen Eigenart des Materials ergeben oder handelsüblich sind und durch sie nicht der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch der Kaufsache beeinträchtigt wird. 3. Preise 3.1 erockit ist berechtigt, vom Käufer vor Lieferung eine Anzahlung auf den Kaufpreis zu verlangen. 3.2 Bestellungen des Käufers erfolgen zu den am Tag der Bestellung bei der erockit gültigen Preisen in Euro. Die erockit behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten den Kaufpreis entsprechend eingetretener Kostensteigerungen aufgrund von Zulieferverträgen, Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, so ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ihm die Erhöhung unzumutbar ist. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wird für diesen Fall ausgeschlossen. 4. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug 4.1 Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. bei Abholung ohne Abzug, netto Kasse fällig, abzüglich einer etwaig geleisteten Anzahlung. Die Gewährung von Skonti bedarf der gesonderten Vereinbarung. Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber. Wechsel werden nur nach

3 vorheriger schriftlicher Vereinbarung entgegen genommen. 4.2 Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen von erockit 14 Tage nach der Übergabe der Kaufsache in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. 4.3 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Kaufpreises nicht zu, soweit der Einbehalt des Kaufpreises nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. 4.4 Ist der Käufer Verbraucher, kann er nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ist der Käufer Unternehmer, steht ihm das Recht zur Aufrechnung sowie ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der erockit anerkannt sind. 5. Übergabe der Kaufsache, Lieferung, Annahmeverzug des Käufers 5.1 Ist die Abholung der Kaufsache vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache im Zeitpunkt der Anzeige der Bereitstellung auf den Käufer über, wenn der Käufer die Annahme verweigert hat. 5.2 Ist die Lieferung der Kaufsache vereinbart, trägt der Käufer die Kosten der Versendung der Kaufsache ab dem Ort der Niederlassung von erockit, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstands. 5.3 Nimmt der Käufer die Kaufsache nicht innerhalb von 14 Tage seit einem entsprechenden Angebot von erockit zur Übergabe ab, insbesondere seit der Anzeige der Bereitstellung, kann erockit vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Verlangt erockit Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher bzw. niedriger anzusetzen, wenn erockit einen höheren bzw. der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Pflicht zur Abnahme der Kaufsache ist wesentliche Vertragspflicht des Käufers. 5.4 Teilleistungen durch erockit sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Die jeweilige Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der erockit. 6.2 Ist der Käufer Unternehmer, gelten für den Eigentumsvorbehalt an der jeweiligen Kaufsache zusätzlich die folgenden Bestimmungen: (a) (b) (c) Die Kaufsache bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Der Käufer hat die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Für den Fall der Beschädigung oder Zerstörung der Kaufsache tritt der Käufer der erockit bereits heute etwaige gegen Dritte entstehende Ersatzansprüche ab. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist erockit auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Kaufsache zu verlangen. Darüber hinaus ist erockit berechtigt erforderlichenfalls nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung von erockit, es sei denn, der Rücktritt wird ausdrücklich erklärt. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der jeweiligen Kaufsache untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer trägt alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die erockit zur Aufhebung des Zugriffes und zur Wiederbeschaffung der Kaufsache aufwenden muss, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. (d) Die Weiterveräußerung der Kaufsache ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes der Kaufsache an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit seinem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass der Abnehmer erst mit dieser Zahlung Eigentum erwirbt.

4 7. Lieferverzug 7.1 Ist erockit aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen durch Feuer, Unwetter oder Wasser, Krieg oder hoheitliche Anordnungen, die erockit nicht zu vertreten hat, vorübergehend daran gehindert, die Kaufsache zu einem vereinbarten Termin oder innerhalb einer vereinbarten Frist zu liefern, verlängern sich Lieferfristen um die Zeit, während der das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern. 7.2 erockit haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von erockit oder ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung von erockit für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 20 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch richtet sich nach Ziff. 11 dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag nach Ziff. 10 dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bleibt unberührt. 8. Mängelrügepflicht, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge 8.1 Ist der Käufer Verbraucher, gilt für seine Pflicht zur Mängelrüge Folgendes: Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Kaufsache gegenüber erockit schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel der Kaufsache sind dabei so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben. Ist der Käufer Unternehmer, gilt für seine Pflicht zur Mängelrüge Folgendes: Die Mängelhaftung von erockit setzt in jedem Fall voraus, dass der Käufer die Kaufsache unverzüglich nach Erhalt auf Mängel untersucht. Sämtliche offenen Mängel muss der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach Erhalt der Kaufsache rügen. Verdeckte Mängel muss der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach ihrer Entdeckung rügen. Jede Mängelrüge des Käufers hat schriftlich zu erfolgen. Die Mängelrüge des Käufers muss die jeweilige Kaufsache sowie den jeweiligen Mangel der Kaufsache bezeichnen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Mängelrüge bei erockit. Unterlässt der Käufer die Mängelrüge, gilt die Kaufsache als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Die Bestimmungen dieses Absatzes von Ziff. 8.1 gilt auch bei Bekanntwerden eines Mangels im Rahmen des Lieferantenregresses nach 478 BGB. 8.2 Ist der Käufer Verbraucher, gilt für seine Pflicht zur Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge Folgendes: Zeigt der Käufer einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung von erockit nicht besteht, und hatte der Käufer bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Käufer erockit den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist erockit insbesondere berechtigt, die bei erockit entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Käufer verlangte Reparatur, vom Käufer erstattet zu verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, gilt für seine Pflicht zur Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge Folgendes: Unbeschadet weitergehender Ansprüche des Auftragnehmers hat der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Auftragnehmer die Aufwendungen zur Prüfung und soweit verlangt zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen. 9. Mängelhaftung 9.1 Ist der Käufer Verbraucher, gilt für die Mängelhaftung von erockit Folgendes: erockit haftet gemäß den gesetzlichen Vorschriften für die Mangelfreiheit des bestellten Lieferprodukts. Wenn der Käufer jedoch bei Vorliegen eines Mangels Schadensersatz statt der Leistung verlangen will und das Lieferprodukt nachzubessern ist, ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die Verjährung von Ansprüchen bestimmt sich nach Ziff. 12 dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit diese auf Verbraucher Anwendung finden.

5 Ist der Käufer Unternehmer, gilt für die Mängelhaftung von erockit Folgendes: Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Das Verlangen des Käufers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht jedoch in jedem Fall erockit zu. erockit ist für jeden Fall der Nacherfüllung eine Frist von 4 Wochen (Tagen/Wochen) einzuräumen. Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftraggeber, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass Lieferungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht werden. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleiben ebenfalls unberührt. Dem Käufer steht gegen erockit ein Anspruch auf Ersatz für mit der Geltendmachung der Mängelrechte durch den jeweiligen Verbraucher als Endabnehmer verbundene Aufwendungen jedoch nur zu, soweit er diese Aufwendungen zwingend tragen musste. 9.2 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Angaben sind nur dann selbständige Garantien, wenn sie als solche ausdrücklich vereinbart und bezeichnet wurden. Im Übrigen handelt es sich lediglich um Beschaffenheitsvereinbarungen gemäß 434 BGB. 9.3 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestimmen sich nach Ziff. 11 dieser allgemeinen Verkaufsund Lieferbedingungen. 10. Rücktritt Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Er hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt. 11. Schadensersatz, Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse 11.1 Die erockit haftet für Vorsatz, für grobe Fahrlässigkeit sowie im Fall der Arglist unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die erockit, soweit sie eine Pflicht verletzt, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Unabhängig vom Anspruchsgrund übernimmt die erockit keine darüber hinausgehende Haftung, soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung der erockit begrenzt oder ausgeschlossen ist, ist die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der erockit ebenso begrenzt bzw. ausgeschlossen Die Regelungen der vorstehenden Ziff sowie Ziff gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung sowie Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziff. 7.2 dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. 12. Verjährung 12.1 Ist der Käufer Verbraucher, gilt für die Verjährung seiner Ansprüche und Rechte Folgendes: Soweit eine neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gleich aus welchem Rechtsgrund ein Jahr; für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährung. Die für Schadensersatzansprüche nach vorstehendem Satz geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen erockit, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage, und auch, soweit die Schadensersatzansprüche nicht mit einem Mangel im Zusammenhang stehen. Ist der Käufer Unternehmer, so gilt für die Verjährung seiner Ansprüche und Rechte Folgendes: Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen gleich aus welchem

6 Rechtsgrund beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers), die einer Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen. Die Verjährungsvorschriften dieses Absatzes von Ziff gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche des Unternehmers gegen erockit, die mit einem Mangel im Zusammenhang stehen unabhängig von der Rechtsgrundlage des Schadensersatzanspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund gegen erockit bestehen, die nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen, gilt für sie eine einjährige Verjährungsfrist Die in den Absätzen der vorstehenden Ziff bestimmten Verjährungsfristen gelten jedoch mit folgender Maßgabe: a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit erockit eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferprodukte übernommen hat; b) die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, nicht im Falle einer schuldhaften, nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache sowie nicht in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; c) die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen Jede Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen des Käufers mit der Ablieferung der jeweiligen Kaufsache Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. 13. Schlussbestimmungen 13.1 Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers verbunden Der Vertrag und diese allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts Erfüllungsort für alle Lieferungen ist, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, der Geschäftssitz von erockit Ist der Käufer Verbraucher und hat seinen Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von erockit nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände, z.b. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt. Ist der Käufer Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, unabhängig von Rechtsgrund und Rechtsnatur, der Geschäftssitz von erockit Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon unberührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am Nächsten kommt. Stand: Februar 2010

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