Fähigkeitsprogramm Sonographie

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Transkript:

WBK der Sektion Allgemeine Innere Medizin Fähigkeitsprogramm Sonographie Ausführungsbestimmungen Modul Abdomen Genehmigt von der Weiterbildungskommission SGUM am 10. Juni 2010 Aktualisiert: - Juni 2013 (Einführung Supervisor) - April 2015 (Wegfall der Verpflichtung zur FMH- Mitgliedschaft) - Januar 2016 (Fortbildung) - Dezember 2016 (Voraussetzungen) - März 2017 (Anerkennung Tutoren, Kursleiter) - Februar 2018 (redaktionelle Aktualisierungen) Autoren: Dr. med. M. Essig Dr. med. J. Prim Dr. med. S. Stäuble Dr. med. U. Thurnheer Dr. med. J. Tuma

Ausführungsbestimmungen Modul Abdomen Zur sprachlichen Einfachheit werden im Folgenden nur männliche Formen verwendet. Inhalt Ziele Weiterbildung zum Fähigkeitsausweis Kurse Grundkurs Aufbaukurs Abschlusskurs Supervidierte Untersuchungen Selbständige Untersuchungen Summative Schlussevaluation Struktur der Weiterbildung Dokumentation Kosten Fortbildung, Rezertifizierung Ausbilder Kursleiter Tutoren Supervisoren Entscheidungswege/ Zuständigkeiten Instanzen Abläufe Anhang 1

Ziele Diese Ausführungsbestimmungen präzisieren die im Fähigkeitsprogramm enthaltenen Regeln. Der Träger des Fähigkeitsausweises muss imstande sein, selbständig die Indikation zur Sonographie zu stellen, die Untersuchung korrekt durchzuführen, die Befunde in Bild und Schrift zu dokumentieren und die richtigen Entscheidungen daraus abzuleiten. Voraussetzungen Fähigkeitsausweise können nur an in der Schweiz anerkannte Fachärzte abgegeben werden (Weiterbildungsordnung SIWF/ FMH, Art. 53). Der deutsche Facharzttitel "Allgemeinmedizin" erfüllt die Voraussetzungen ebenfalls. Kurse Die Weiterbildung gliedert sich in drei nacheinander zu absolvierende Kurse. Die Kurs- und Lerninhalte sind im Syllabus (= stichwortartige Kurzfassung des Lernzielkatalogs) beschrieben. Grund- und Aufbaukurse sind inhaltlich und strukturell mit der deutschen (DEGUM) und österreichischen (ÖGUM) Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin koordiniert, offizielle Kurse dieser Gesellschaften werden seit 1. Juli 2009 von der SGUM anerkannt. Kurse werden von den Organisatoren bei der Geschäftsstelle der SGUM angemeldet und bei erfüllten Voraussetzungen von der Weiterbildungskommission der SGUM anerkannt. Die Geschäftsstelle führt einen Kurskataster. Kurse müssen von SGUM- anerkannten Kursleitern geleitet werden. Kursleiter sind für die Anwendung der Richtlinien verantwortlich. Grundkurs Dauer: 21 Stunden, davon mindestens 50 % praktische Übungen. Maximal 4 Kursteilnehmer pro Gerät. Maximal 8 Kursteilnehmer werden von einem SGUM- anerkannten Tutor betreut. Aufbaukurs Dauer: 16 Stunden, davon mindestens 50% praktische Übungen. Maximal 4 Kursteilnehmer pro Gerät. Maximal 4 Kursteilnehmer werden von einem SGUM- anerkannten Tutor betreut. Abschlusskurs Dauer: 16 Stunden, davon mindestens 50% praktische Übungen. Maximal 4 Kursteilnehmer pro Gerät. Maximal 4 Kursteilnehmer werden von einem SGUM- anerkannten Tutor betreut. 2

Supervidierte Untersuchungen Diese Untersuchungen sind vollständig und unter Aufsicht durchzuführen. Sie werden im Ausbildungspass attestiert. Supervidierte Untersuchungen erfolgen an anerkannten Weiterbildungsstätten, Kliniken mit Kursleitern oder Tutoren oder in Praxen, die von anerkannten Tutoren oder Supervisoren geführt werden. Aktuelle Listen der Weiterbildungsstätten sind im Internet publiziert. Mit Beschluss vom 6. Juni 2013 von Weiterbildungskommission und Vorstand der SGUM können maximal 50% der geforderten kontrollierten Untersuchungen von SGUM- anerkannten Supervisoren attestiert werden. Eigenverantwortliche Untersuchungen - Vollständige Untersuchung aller Organe des Abdomens mit adäquater Bilddokumentation und Befundung. - Untersuchung eines oberflächlichen Organs oder einer Weichteilregion mit adäquater Bilddokumentation und Befundung. Summative Schlussevaluation gültig ab 1. Januar 2010 Das erfolgreiche Bestehen der summativen Schlussevaluation ist Voraussetzung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises. Beteiligte Personen und Ort werden durch die Weiterbildungskommission der Sektion bestimmt. Examinator ist ein Kursleiter der SGUM, begleitet von einem weiteren Kursleiter oder Tutor. Wiederholungsevaluationen werden von zwei bisher unbeteiligten Kursleitern durchgeführt. Der Kandidat führt eine vollständige Sonographie des Abdomens sowie zusätzlich eine oder mehrere Weichteil- oder oberflächliche Organuntersuchung durch. Er demonstriert sein untersuchungstechnisches Können, stellt die wahrgenommenen Befunde dar und interpretiert sie korrekt. Er formuliert einen Bericht und diskutiert die daraus folgenden medizinischen Massnahmen. Fragen zu Grundlagen der Sonographie (Physik, Einstellungstechniken, Aussagekraft, Limiten etc.), zu Optimierungsmöglichkeiten der Untersuchungstechnik sowie zur Interpretation beantwortet er vollständig. Über die summative Schlussevaluation wird ein formalisiertes Protokoll erstellt, bei Nicht- Bestehen ein detaillierter Bericht, der die Gründe dafür festhält. Protokolle werden von allen Beteiligten unterzeichnet. Zur Verbesserung von Objektivität, Validität (= Gültigkeit) und Verlässlichkeit (Realibilität) wir die Form der Schlussevaluation weiterentwickelt und seit 2017 zunehmend realisiert. 3

Strukturierter Ablauf der Weiterbildung in Sonographie Modul Abdomen: Alle Weiterbildungsschritte, Kurse, supervidierte Untersuchungen, Hospitationen werden im Ausbildungspass / im elektronischen Dossier dokumentiert. Folgende Stufen sind erfolgreich zu absolvieren: - Anmeldung im Sekretariat der SGUM, Beantragen der Weiterbildungsunterlagen, des Ausbildungspasses - Grundkurs (21 Stunden) - 100 supervidierte Untersuchungen - Aufbaukurs (16 Stunden) - 100 supervidierte Untersuchungen - Abschlusskurs (16 Stunden) - 300 eigenverantwortlich durchgeführte Untersuchungen. Dies ergibt den Nachweis von insgesamt 500 vollständig durchgeführten und dokumentierten Sonographien, davon mindestens 400 des gesamten Abdomens. 100 Sonographien können Sonographien der oberflächlichen Organe/Weichteile sein. Von den 200 supervidierten Untersuchungen dürfen maximal 60 aus Kursen stammen. - Summative Schlussevaluation Dokumentation Jede selbständig durchgeführte Untersuchung ist mit Bildern und Befund adäquat zu dokumentieren. Gebühren - Anmeldung, Unterlagen der Weiterbildung, Ausbildungspass CHF 20. - Summative Schlussevaluation CHF 400. - Fähigkeitsausweis CHF 300. - Gebühren für Kurse und Hospitationen: siehe Ausschreibungen 4

Fortbildung Jeder Träger des Fähigkeitsausweises (FA) ist zur regelmässigen Fortbildung verpflichtet. Anforderungen: Insgesamt 50 Fortbildungsstunden in 5 Jahren, davon: 15 Stunden Selbststudium (Fachliteratur, neue Medien) 35 Stunden von der SGUM anerkannte strukturierte Fortbildung, z.b.: SGUM- Kongress Davos, Dreiländertreffen, andere Kongresse mit Ultraschall (nur ultraschallbezogene Veranstaltungen), SGUM- anerkannte Kurse (Aufbau-, Abschlusskurs, Dopplerkurs, Refresher, usw.) Qualitätszirkel (durch Tutor oder Kursleiter testiert) Das Fortbildungsprogramm der SGUM regelt die Details. Rezertifizierung Vor Ablauf der 5 Jahre dauernden Gültigkeit des Fähigkeitsausweises beantragt der Träger die Rezertifizierung. Er legt alle notwendigen Unterlagen vor, die belegen, dass er die vorgeschriebenen Fortbildungen in Qualität und Menge absolviert hat. Rezertifizierungen werden via SGUM- Geschäftsstelle beantragt (Link zum Formular). Gebühren: Rezertifizierung anlässlich des SGUM- Fortbildungskongresses für SGUM- Mitglieder: gratis Rezertifizierung via Geschäftsstelle für SGUM- Mitglieder: CHF 50.- Rezertifizierung via Geschäftsstelle für Nichtmitglieder: CHF 250.- Der FA verliert seine Gültigkeit, wenn die Rezertifizierung nicht durchgeführt wird. Das Fortbildungsprogramm regelt das Vorgehen, wenn der FA wiedererlangt werden soll. 5

Zur Weiterbildung/ Fortbildung berechtigte Personen: Kursleiter Kriterien zur Anerkennung: SGUM- Mitgliedschaft Inhaber des Moduls Abdomen Durch die Weiterbildungskommission der Sektion vorgeschlagen und jährlich durch die Weiterbildungskommission der SGUM bestätigt Vorgängige Tutorentätigkeit 5 Jahre Erfahrung in Sonographie 5000 eigene Untersuchungen Regelmässige Ultraschalltätigkeit, Richtwert: 500 Untersuchungen jährlich Aktive Kursleiter- und Supervisionstätigkeit Fortbildung im Rahmen der Kursleiter-/ Tutorentagung Rekursinstanz: SGUM- Vorstand Gültigkeit: 5 Jahre Tutoren Kriterien zur Anerkennung: SGUM- Mitgliedschaft Inhaber des entsprechenden Moduls Durch die Weiterbildungskommission der Sektion vorgeschlagen und jährlich durch die Weiterbildungskommission der SGUM bestätigt 3 Jahre Erfahrung in Sonographie Regelmässige Ultraschalltätigkeit, Richtwert: 500 Untersuchungen jährlich Aktive Mitarbeit im Kurswesen und/ oder Supervisionstätigkeit Fortbildung im Rahmen der Kursleiter-/ Tutorentagung Rekursinstanz: SGUM- Vorstand Gültigkeit: 5 Jahre Radiologen/ Gastroenterologen Radiologen und Gastroenterologen, die berechtigt sind, Ärzte zum entsprechenden Facharzt weiterzubilden, können sich als Tutoren anerkennen lassen. Supervisoren (Beschluss von WBK und Vorstand der SGUM vom 6. 6. 2013) Kriterien zur Anerkennung: Facharzt mit Weiterbildungsberechtigung im zuständigen Fachgebiet bzw. Curriculum oder Inhaber des Fähigkeitsausweises (FA) Sonographie im Modul Abdomen seit mehr als einem Jahr regelmässige Ultraschalltätigkeit Ernennung durch die WBK der Sektion Innere Medizin/ Allgemeinmedizin Akkreditierung durch die WBK der SGUM Rekursinstanz: SGUM- Vorstand Gültigkeit: 5 Jahre Kursleiter der SGUM, DEGUM und OEGUM sind gegenseitig anerkannt. Kurse müssen nach den Richtlinien des Landes, wo sie stattfinden, durchgeführt werden. Stufe II - Inhaber der DEGUM sind Tutoren der SGUM gleichgestellt. 6

Abläufe, Entscheidungswege, Rekursinstanzen Fähigkeitsausweise Sonographie Der Kandidat reicht den Antrag zur Absolvierung der Summativen Schlussevaluation mit allen Unterlagen ( Ausbildungspass, Dokumentation der Untersuchungen unter Wahrung der Anonymität) an die Geschäftsstelle der SGUM ein. Sind die Unterlagen vollständig, wird der Kandidat zur summativen Schlussevaluation zugelassen. Nach Bestehen der summativen Schlussevaluation und Nachweis des Facharzttitels erteilt die Weiterbildungskommission den FA. Allfällige Rekursinstanz ist der Vorstand der SGUM. Der Ombudsmann der SGUM ist bei Bedarf Vermittler. Anerkennung als Kursleiter oder Tutor Der Antragsteller reicht sein Formular an die Geschäftsstelle der SGUM ein. Die Weiterbildungskommission überprüft die Unterlagen und holt bei Bedarf Empfehlungen bei Kursleitern oder Tutoren ein. Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt. Allfällige Rekursinstanz ist der Vorstand der SGUM. Der Ombudsmann der SGUM ist bei Bedarf Vermittler. Die Geschäftsstelle führt eine Liste der Kursleiter und Tutoren, die Liste wird im Internet publiziert. Regelmässige Befragungen und Kontrollen gewährleisten, dass nur aktive Tutoren und Kursleiter den Titel tragen dürfen. Anerkennung als Supervisor Der Antragsteller reicht sein Formular an die Geschäftsstelle der SGUM ein. Die Weiterbildungskommission der Sektion Innere Medizin/ Allgemeinmedizin überprüft die Unterlagen und holt bei Bedarf Empfehlungen bei Kursleitern oder Tutoren ein. Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt. Allfällige Rekursinstanz ist der Vorstand der SGUM. Der Ombudsmann der SGUM ist bei Bedarf Vermittler. Die Geschäftsstelle führt eine Liste der Supervisoren, die Liste wird im Internet publiziert. Regelmässige Befragungen und Kontrollen gewährleisten, dass nur aktive Supervisoren den Titel tragen dürfen. 7

Anhang: Fähigkeitsprogramm Sonographie Link: https://www.fmh.ch/files/pdf19/sonographie_d.pdf Syllabus Link: http://www.sgum.ch/weiterbildung_fa/dokumente/syllabus170609.pdf Schema Voraussetzungen zur Erteilung des Fähigkeitsausweises Link: http://www.sgum.ch/weiterbildung_fa/dokumente/fa_vorauss_2015.pdf Kurskataster der SGUM Liste der Kursleiter und Tutoren Link: http://www.sgum.ch/weiterbildung_fa/tutoren_kursleiter/tutoren_kursleiter.htm Liste der Weiterbildungsstätten/ Hospitationsmöglichkeiten Link: http://www.sgum.ch/weiterbildung_fa/hospitation/hospitationen.htm Geschäftsstelle SGUM: Bahnhofstrasse 55 Postfach 5001 Aarau Frau Fabienne Lüthi Meister ConCept GmbH Telefon: 062 836 20 33 Fax: 062 836 20 97 E-Mail: sgum@sgum.ch ssum@sgum.ch 8