Schiffsverkehr: Infrastruktur + Fahrzeuge (genehmigt VöV 12/02) (genehmigt BAV 01/03)

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Transkript:

VöV / BAV / BöV Behindertenkonzept Schiff D1 Seite 1/5 Behindertenkonzept Schiffsverkehr: funktionale Anforderungsprofile Schiffsverkehr: Infrastruktur + Fahrzeuge (genehmigt VöV 12/02) (genehmigt BAV 01/03) Zu beachten ist auch das übergeordnete Dokument Behindertenkonzepte öffentlicher Verkehr / Ziele und Grundsätze Die hier genannten Anforderungen / Elemente gelten für Neubeschaffung, Neubau, bzw. grundlegende Umbauten. Die Nachrüstung bestehender Fahrzeuge und Infrastruktureinrichtungen wird in separaten Programmen geregelt. Soweit hier nicht abweichende Regelungen aufgeführt sind, sind auch die Norm SN 521 500 Behindertengerechtes Bauen (künftig SIA 500) sowie die Publikation Strassen, Wege, Plätze der Schweiz. Fachstelle für behindertengerechtes Bauen anzuwenden. In Spezialfällen (Flussschifffahrt, Fähren u.a.) sind die Anforderungen nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip so weit wie möglich anzuwenden. [Zahlen] in eckigen Klammern gelten provisorisch und sind von Behindertenseite noch zu verifizieren Hier noch nicht genau spezifizierte Angaben werden in nachgeordneten Detailstandards geregelt. Infrastruktur: Anlegestellen (Haltestellen) Die Zuständigkeit für die einzelnen Massnahmen orientiert sich an den Grundeigentumsverhältnissen sowie an der Verantwortung und Haftung. Position H 1. Erreichbarkeit der Anlegestellen Die Erreichbarkeit der Anlegestelle ist nicht Gegenstand dieses Papiers Die Zuständigkeit der Schifffahrtsgesellschaft beginnt spätestens mit der mobilen Übergangspasserelle, oder, wenn vorhanden, ab beweglichem Schwimmsteg. H 1.1 Neigung von festen Rampen max. 6%; Bei Rampen zu Schwimmstegen, deren Neigung infolge Wasserstandsschwankungen über 6% beträgt, stellt das Dienstpersonal das sichere und unfallfreie Passieren sicher H 1.2 H 1.3 Durchfahrbreiten in der Regel min. 120 cm, Ecksituationen in der Regel 140 / 140 cm Optische Markierung von Treppenan- und Austritt gemäss Weisung SBB Bemerkungen Die Zuständigkeit für den landseitigen Zugang richtet sich nach den Eigentumsverhältnissen. Wenn landseitig kein Dienstpersonal vorhanden: Hinweis, dass der Schwimmsteg mit Rollstuhl nur in Begleitung der Schiffbesatzung befahren werden darf

VöV / BAV / BöV Behindertenkonzept Schiff D1 Seite 2/5 H 2. Anlegeplattform H 2.1 Quergefälle max. 2% H 2.2 Genügend Manövrierfläche für Rollstuhl H 3 H 3.1 H 3.2 Bodenbelag rutschsicher bei allen während den Betriebszeiten zu erwartenden Wettersituationen möglichst eben, möglichst keine Stolperstellen Beläge aus Holz sind so auszuführen, dass sie mindestens partiell den Anforderungen entsprechen (Antirutsch-Belag) H 4. Taktile Bodenindikatoren werden keine eingesetzt (kein einheitlicher Standard möglich (örtliche Situation, Belag)) H 5. H 5.1 H 5.2 H 5.3 H 5.4 Möblierung / Ausstattung (Ausrüstungsstandard kein behindertenspezifisches Problem) Witterungsunterstände / Warteräume behindertengerecht (insbes. zugänglich für Rollstuhl inkl. Türbedienung) Möblierungselemente auch durch behinderte Fahrgäste nutzbar Möblierungselemente blindengerecht erkennbar machen (auffinden / als Hindernis wahrnehmbar) Grosse Glasflächen im Verkehrsbereich (inkl. Glastüren) sehbehindertengerecht markiert H 6. H 6.1 Betriebsautomaten (Billetautomaten / Entwerter) falls vorhanden, behindertengerechte Ausführung (Körper-, Sinnesbehinderte) H 7. H 7.1 H 7.2 H 7.3 Fahrgastinformation statisch Vom Schiff aus gut lesbarer Name der Haltestelle Gut lesbarer Fahrplan, Liniennetzplan (oberste Inhaltszeile max. 160 cm ab Boden) - Schrifttyp ohne Serifen, Gross- und Kleinbuchstaben, Halbfett, mindest Schriftgrösse, Kontrast, - keine Spiegelungen durch Abdeckung Fahrpläne Schiff auch an Haltepunkten von Zubringer-öV und umgekehrt (gut lesbar) Schriftgrössen wie Eisenbahn bzw. noch zu definieren H 8. H 8.1 H 8.2 H 8.3 Fahrgastinformation dynamisch Notwendigkeit kein behindertenspezifisches Problem, aber wenn vorgesehen im 2-Sinne-Prinzip (akustisch und optisch) optische Kriterien: - Schriftgrösse, Gross- und Kleinbuchstaben mit Unterlängen, Helligkeit und Farbe der Zeichen (rot vermeiden), - Spiegelungen vermeiden akustische Abrufbarkeit der optischen Anzeige Schriftgrössen wie Eisenbahn bzw. noch zu definieren

VöV / BAV / BöV Behindertenkonzept Schiff D1 Seite 3/5 Kundenschalter K 1. K 1.1 K 1.2 K 1.3 K 1.4 K 1.5 K 1.6 Behindertengerechte Kundenschalter Zugänglichkeit und Nutzbarkeit mit Rollstuhl gewährleistet Für Blinde und Sehbehinderte auffindbar Rollstuhlfahrer: Schalterhöhe max. [100 cm], Zugang Personal zum Kunden (vorbehältlich Sicherheitsvorschriften) Allfällige Gegensprechanlagen mit Induktionsverstärkung Falls Displayanzeige vorhanden: Artikel und/oder Fahrziel anzeigen (für Bestellkontrolle durch Hörbehinderte) Gute blendfreie Beleuchtung: insbesondere Gesichtsausleuchtung des Schalterpersonals Schnittstelle Anlegestelle Schiff S. Zielsetzung: Fahrgäste im Rollstuhl können in der Regel ohne fremde Hilfe ein- und ausfahren S 1. Durch Rollstühle innerhalb der Maximalwerte nach ISO 7193 passierbar (max. Länge 1.20 m, max. Breite 0.70 m) Breite der Übergangspasserelle mindestens 80 cm (empfohlen 100 cm). beidseitig mit Handlauf; Tragkraft Passerelle mindestens 400 kg (Gewicht Elektrorollstuhl inkl. Fahrer plus Sicherungsperson) S 2. Das Dienstpersonal stellt bei allen Betriebszuständen das sichere und unfallfreie Passieren sicher S 3. Vertikale Absätze dürfen höchstens 3,0 cm betragen. Andernfalls müssen sie durch Hilfsmittel ausgeglichen werden.. S 4. Absätze und Gefällsbrüche müssen rechtwinklig überfahren werden können. S 5. Falls beidseits der Übergangspasserelle mobile Hilfsrampen benötigt werden, sollte diese pro Schiff bzw. pro Landestelle doppelt vorhanden sein, damit das Handling einfacher wird und im Fall von mehreren Rollstühlen nicht Zeit verloren geht. S 7. Alle Bodenbeläge frei von Stolper- und Rutschgefahren.

VöV / BAV / BöV Behindertenkonzept Schiff D1 Seite 4/5 Schiff (Fahrzeug) F 1. F 1.1 F 1.2 Fahrgastinformation aussen am Fahrzeug Seitenanzeige, vom Steg aus lesbar, mit Fahrziel, ev. wichtige Zwischenstationen, evt. Liniennummer Akustische Durchsagen F 2. F 2.1 F 2.2 F 2.3 F 2.4 F 2.5 Generelles Stufen, Trittkanten und Gefahrenbereiche kontrastreich markieren und gut beleuchten Lückenlose Kette von Festhaltemöglichkeiten (kontrastierend zum Untergrund) vom Eingang bis Sitzplatz, im Höhenbereich von 85 bis 110 cm bei Stufen, Trittkanten und Gefahrenbereichen möglichst beidseitige Festhaltemöglichkeiten speziell beachten Blendfreie Beleuchtung (bei üblichem Sehwinkel keine direkte Sicht in Lichtquelle) Glasflächen im Passagierflussbereich sehbehindertengerecht markieren soweit konstruktiv möglich F 3. F 3.1 F 3.2 F 3.3 F 3.4 F 3.5 Eingangszone / Toiletten Billetschalter gemäss Anforderungen Kundenschalter (Infrastruktur) genügend Manövrierfläche für Rollstuhl Abstellmöglichkeit für Behinderten-Elektro-Scooter (Masse max. 70 x 150 cm); Sicherung mittels fahrzeugseitiger Feststellbremse Rollstuhlgängige Toilette für ISO 7193-konforme Rollstuhlabmessungen (70 x 120 cm); nach Möglichkeit sind die im Hochbau üblichen Standards anzuwenden (Raumabmessungen, Einrichtungsgegenstände, Bedienungselemente) Sehbehindertengerechte Toiletten (Kontraste zwischen Wänden / Apparaten / Armaturen / Zubehör) soweit von den Platzverhältnissen her möglich F 4. F 4.1 F 4.2 F 4.3 F 4.4 Rollstuhlbereiche Türen / Durchgänge mindestens 80 cm breit; Gangbreite wenn möglich mindestens 1,20 m Platzbedarf bei Einfahrt in seitliche Gangtüren = Gangbreite plus Türbreite = min 2,00m Geeignete und möglichst attraktive Plätze für Rollstühle in den geeigneten geschlossenen und offenen Passagierdecks Anzahl nach Schiffsgrösse. Wenn Verpflegungsmöglichkeiten angeboten werden, auch nutzbar durch Personen im Rollstuhl Bei Self-Service-Restauration: für Seh- und Gehbehinderte Service am Platz Absätze, Schwellen etc. max. 3,0 cm hoch; andernfalls mit Hilfsmitteln befahrbar machen. kreuzen mit Person ermöglichen Ausnahme: bei üblicherweise kurzem Aufenthalt und schwierigen Verhältnissen (z.b. Fähre)

VöV / BAV / BöV Behindertenkonzept Schiff D1 Seite 5/5 F 5. F 5.1 F 5.2 F 5.3 F 5.4 Treppen, Stufen keine vorstehenden Trittkanten Auftritttiefe der Stufen für ein sicheres Begehen der Treppen min. 28 cm (mind. auf einer Seite) Handläufe beidseitig (bei zu geringer Treppenbreite allenfalls nur einseitig) kontrastreiche Markierung der Trittvorderkanten F 7. F 7.1 Fahrgastinformation statisch gut lesbarer Linienplan, Fahrplan (oberste Inhaltszeile max. 160 cm über Boden) F 8. F 8.1 F 8.2 F 8.3 F 8.4 F 8.5 Fahrgastinformation dynamisch im Fahrzeug Generell 2-Sinne-Prinzip (akustisch und optisch) Reisenotwendige Informationen müssen sich von anderen Informationen (touristische, kommerzielle etc.) eindeutig und klar unterscheiden optisch: Regelanzeigen (nächster Halt) und Betriebsstörungsanzeigen, mindestens im Kassen- oder Zugangsbereich Klein- und Grossbuchstaben, Fettschrift (bei Leuchtdioden 2 Diodenbreite), reduzierte Unterlängen zulässig, entspiegelte Abdeckung keine Laufschriften, allenfalls Wechselanzeigen akustisch: dynamisch dem Grundgeräusch der einzelnen Decks resp. Bereiche nachgeführt, mit Ankündigungs-/Aufmerksamkeitssignal