Fachspezifische Studienund Prüfungsordnung für den Studiengang aster of Arts in General anagement - FSPO A G
Zeppelin Universität staatlich anerkannte Hochschule der Zeppelin Universität gemeinnützige GmbH in Friedrichshafen September 2013
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang aster of Arts in General anagement FSPO A G Zur Regelung von Lehre, Studium und Prüfungen im Studiengang aster of Arts in General anagement hat der Senat der Zeppelin Universität auf Grund von 70 Abs. 6 i. V. m. 34 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden- Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) in der jeweiligen Fassung am 18. September 2013 die nachfolgende Ordnung beschlossen: 1 Zulassungsvoraussetzungen Zum asterstudiengang General anagement wird in der Regel zugelassen, wer einen anderen als wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss mit 180 Kreditpunkten nach dem ECTS erlangt hat. 2 Studienziel (1) Der asterstudiengang General anagement ist ein stärker forschungsorientierter Studiengang mit theoretisch fundiertem Praxisbezug. (2) Das Studium vermittelt theoretische und anwendungsbezogene Kenntnisse der allgemeinen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre. Neben theoretisch fundierten anagementqualifikationen erwerben die Absolventen die Kompetenz selbständig organisierter wissenschaftlicher Forschungsarbeit. Sie werden in die Lage versetzt, gesellschaftlich relevante ökonomische Probleme interdisziplinär zu analysieren und mit innovativen wissenschaftlichen ethoden zu bearbeiten. (3) Die generalistische Ausrichtung des Studiengangs qualifiziert die Absolventen für anspruchsvolle anagementaufgaben und Führungspositionen in unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft. Die stärker forschungsorientierte Ausrichtung des Studiengangs bereitet die Absolventen insbesondere auf Aufgaben in wissensintensiven Kontexten sowie auf interdisziplinär konzipierte weiterführende Forschungsaktivitäten vor. Durch die individualisierte und multiperspektivische Ausbildung werden die Absolventen in besonderem aße zur Lösung und Bearbeitung komplexer anagementprobleme an den Schnittstellen zwischen Wirtschaft, Kultur und Politik befähigt.
3 Studienaufbau (1) Der Studiengang gliedert sich in einen aster Pflichtbereich (1.-2. Semester), einen aster Wahlpflichtbereich (3. Semester) sowie in die asterthesis und das dazugehörige asterkolloquium (4. Semester) (siehe Anlage 2). Weitere Studienleistung ist ein Pflichtpraktikum im nicht-deutschsprachigen Ausland (1.-4. Semester), das durch den Besuch eines multidisziplinären Wahlpflichtmoduls oder einer StudentStudy ersetzt werden kann, insofern der Programmleitung bis zum Ende des asterstudiums eine entsprechende internationale Erfahrung nachgewiesen wird. Das TandemCoaching-Programm ist integrativer Bestandteil des Studiums. (2) Wahlpflichtmöglichkeiten bestehen gemäß der Vorkenntnisse sowie der individuellen Studienziele der Studierenden sowohl im aster Pflicht- als auch im aster Wahlpflichtbereich. Aus den Wahlpflichtbereichen des dritten Studiensemesters sind von den Studierenden 2 zu wählen. Die Wahlangebote werden den Studierenden seitens der Lehrplanung rechtzeitig bekannt gegeben. (3) Die Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen odulen regelt die jeweilige odulbeschreibung. (4) Die Studienmodule des Studiengangs haben in der Regel einen Umfang von 5 ECTS-Punkten oder einer durch fünf teilbaren Anzahl von ECTS-Punkten. Ein Studienmodul im Umfang von 5 ECTS-Punkten entspricht dabei einem zeitlichen Studienaufwand (»Workload«) von etwa 125 Stunden. (5) Das Pflichtpraktikum entspricht einem zeitlichen Studienaufwand von 10 ECTS- Punkten (in der Regel 6 Wochen je 40 Arbeitsstunden). Nach einem Auslandssemester oder Auslandspraktikum im vorherigen Studium kann das Pflichtpraktikum auf Antrag an das Studien- und PrüfungsCenter im Inland absolviert werden. (6) Die Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen besonderer ZU-Formate (StudentStudies GlobalStudies) regelt nach aßgabe der ECTS-Vorgaben der Programm-Direktor des Fachbereichs. 4 Prüfungsleistungen Das Erreichen der Lernziele eines oduls wird in der Regel durch eine studienbegleitende odulabschlussprüfung (AP) festgestellt. 5 Ermächtigung des Zentralen Prüfungsausschusses (1) Der Zentrale Prüfungsausschuss für die aster-studiengänge wird ermächtigt, diese Ordnung zu ändern. (2) Absatz 1 gilt nicht für wesentliche Änderungen, die die Struktur oder die grundsätzliche disziplinäre Ausrichtung des Studiengangs betreffen.
6 Schlussbestimmungen (1) Diese Ordnung tritt am 01.01.2014 nach Genehmigung durch den Präsidenten nach 70 Absatz 6, 34 Absatz 1 Landeshochschulgesetz (LHG) in Kraft. (2) Die Bestimmungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO ZU) und der Gemeinsamen Studien- und Prüfungsordnung für die aster- Studiengänge (GSPO A) finden insoweit Anwendung, als diese Ordnung nichts Spezielleres bestimmt. Diese Ordnung wurde vom Präsidenten genehmigt und vom Justiziariat bekanntgegeben. Friedrichshafen, den 30. September 2013 gez. Prof Dr Stephan A Jansen Präsident
Anlage 2 Studienplan aster of Arts in General anagement aster Pflichtbereich (1. - 2. Semester) Semester / SWS ECTS- Punkte odul () 1. 2. 3. 4. Σ Insg. anagement Functions 9 15 Strategic anagement 3 5 Corporate Finance 3 5 Accounting & Controlling 3 5 anagement Competencies 9 15 Leadership 3 5 Open Innovation 3 5 Entrepreneurship 3 5 Economics & Law (3 aus 4) 9 15 Handels- & Gesellschaftsrecht 3 5 icro Economics 3 5 acro Economics 3 5 Ökonomische Entscheidungstheorien 3 5 ethods (3 aus 4) 9 15 Wirtschaftsmathematik 3 5 Statistik 3 5 Ökonometrie 3 5 Quantitative Sozialforschung 3 5 Summe aster Pflichtbereich 1. - 2. Semester 18 18 36 60 Anlage 2 zur FSPO des aster of Arts in General anagement Zeppelin Universität, 18.09.2013 1 2
aster Wahlpflichtbereich (3. Semester) Semester / SWS ECTS-Punkte odul () 1. 2. 3. 4. Σ Insg. 2 Wahlpflichtbereiche sind zu wählen Liste der Wahlpflichtbereiche General anagement (2 aus 4) 6 10 Brand anagement 3 5 Organisations- & Netzwerktheorie 3 5 Personalökonomik 3 5 Supply Chain anagement 3 5 anaging Diversity 6 10 anaging Diverse Organizations 3 5 anaging External Constituencies & Stakeholders 3 5 Responsibility & Finance 6 10 Business Ethics 3 5 Capital arket Theory 3 5 R & D etrics & Knowledge anagement 6 10 R & D etrics 3 5 Knowledge anagement 3 5 anaging Sustainability 6 10 Focusing on Economics & Ecology 3 anagement Decisions in Uncertain Environments 3 Summe aster Wahlpflichtbereich 3. Semester 12 20 aster Abschluss (4. Semester) asterkolloquium A-Kolloquium ist Bestandteil der Thesis Summe aster Pflicht- und Wahlpflichtbereich 18 18 12 48 80 Pflichtpraktikum ultidisziplinäres odul 10 Student Study (vgl. FSPO 3 Abs. 1) asterthesis 30 Gesamtsumme aster General anagement 18 18 12 48 120 Anlage 2 zur FSPO des aster of Arts in General anagement Zeppelin Universität, 18.09.2013 2 2