KANTON NIDWALDEN LANDWIRTSCHAFTS- UND UMWELTDIREKTION ENERGIEFACHSTELLE Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans Telefon 041 618 40 54, www.nw.ch Gebäude erneuern - Energieverbrauch reduzieren Energieberatungen im Kanton Nidwalden Gründe für eine Energieberatung Die Verknappung fossiler Brennstoffe und die damit verbundenen Energiepreissteigerungen sind Grund für die Erneuerung der Liegenschaft und die Reduktion des Wärmeverbrauchs mit geeigneten Massnahmen zur Wärmedämmung und dem Ersatz der Heizungsanlage. Die Erneuerung von Liegenschaften ist mit beträchtlichen Kosten verbunden. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass durch falsche oder unrichtig ausgeführte Massnahmen grosse Gebäudeschäden entstehen können. Insbesondere ist eine umfassende Betrachtung des Gebäudes wichtig. Im Rahmen einer Energieberatung kann auf Grundlage einer Gesamtanalyse aufgezeigt werden, wie das richtige Vorgehen bei der Erneuerung zu planen ist. Ein weiterer wichtiger Grund der energetischen Gebäudeerneuerung ist, dass damit eine fühlbare Komfortsteigerung erreicht wird. Ebenso wird der Wert der Liegenschaft gesichert und die Bausubstanz langfristig erhalten. Die Energiefachstelle des Kantons Nidwalden unterstützt die Energieberatung durch akkreditierte Fachleute mit einem finanziellen Beitrag. Inhalt der Energieberatung, Kurzbericht Die Energieberatung hat das Ziel, den Bauherren bei der Erneuerung oder Modernisierung seiner Liegenschaft mit Fachinformationen zu unterstützen und ihm das richtige Vorgehen aufzuzeigen. Die Beratung erfolgt auf der betroffenen Liegenschaft und hat eine Dauer von ungefähr 1 bis 2 Stunden. Folgende Elemente bilden Gegenstand der Beratung: - energetische Beurteilung der Liegenschaft und Ermittlung der Energiekennzahl - energetische und qualitative Beurteilung der einzelnen Bauteile - energetische und qualitative Beurteilung der Heizungsanlage - Aufzeigen von Massnahmen zur Reduktion des Energiebedarfes mit einer entsprechenden Prioritätenliste - Abschätzung von Förderbeiträgen - Hinweise und Tipps für die Umsetzung des Vorgehens Die Ergebnisse der Beratung werden als Kurzbericht in standardisierter Form dargestellt und dem Beratungsempfänger zugestellt. Dieser Bericht ist Beleg für die Einforderungen des Kantonsbeitrages. Im Rahmen der Energieberatung werden ausdrücklich keine honorarpflichtigen Planungsarbeiten wahrgenommen, so zum Beispiel die Erstellung des Wärmeschutznachweise, die Berechnung des Energieverbrauchs nach SIA 380/1, die Erstellung eines Vorprojektes oder einer verbindlichen Kostenschätzung. Die Energieberatung ist zudem neutral und enthält keinerlei Hinweise oder Empfehlungen zu Produkten oder Firmen. Wollen Sie weitere zusätzliche Information zum Thema energetische Gebäudesanierung, dann ist die Erstellung eines GEAK Plus Beratungsberichtes für Sie ein nächster sinnvoller Schritt.
Der Beratungsbericht GEAK Plus ergänzt den GEAK, den offiziellen Gebäude Energieausweis der Kantone. Beide Dokumente wurden von einem zertifizierten GEAK-Experten erarbeitet. Das 4-seitige GEAK-Dokument gibt die aktuelle energetische Klassifizierung der betrachteten Liegenschaft mittels Energie-Etikette wieder, samt Übersicht der wichtigsten Parameter, die den Berechnungen zugrunde liegen und Modernisierung hinweisen gemäss einer einfachen Analyse der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik. Der GEAK Plus-Beratungsbericht bietet zusätzlich auf einem vertieften Detailniveau dem Eigentümer einen Überblick über Ist-Zustand und vorgeschlagene Modernisierungsstrategien sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten. Vorbereitung der Beratung Mit dem Ziel, die Beratung in hoher Qualität durchführen zu können, ist die Mitarbeit des Beratungsempfängers von grosser Bedeutung. Zu diesem Zweck sollten alle vorhandenen Planungsunterlagen und Energierechnungen (Heizöl, Holz, Gas, Elektrizität) der letzten drei Jahre bereitgestellt werden. Bereits vorhandene Planungsunterlagen, Offerten etc. sind ebenfalls für die Beratung bereitzuhalten. Der Zugang zum Objekt muss vorhanden sein (auch Keller und Estrichräume). Wahl des Energieberaters Der Beratungsempfänger kann den Energieberater/GEAK Experten aus der Liste der akkreditierten Berater frei auswählen. Die Hinweise auf besondere Fachkompetenzen des Beraters sind rein informativ. Die Energiefachstelle des Kantons Nidwalden hat die Liste aus anerkannten, in der Region tätigen Fachleuten zusammengestellt. Auskunftsstelle ist die Energiefachstelle (Telefon 041 618 40 54 oder E-Mail efs@nw.ch). Die aktuelle Liste finden sie auf der Homepage der Energiefachstelle des Kantons Nidwalden. Kostenbeteiligung der Energiefachstelle Die Energiefachstelle beteiligt sich mit CHF 400.00 an den Kosten (CHF 550.00) der Energieberatung Kurzbericht und mit 50%, maximal CHF 1'500.00, an den Kosten eines GEAK Plus Beratungsberichtes. Bedingungen: - bei der Beratung handelt es sich um eine bestehende Liegenschaft im Kanton Nidwalden - kein laufendes Fördergesuch für diese Liegenschaft besteht - der Energieberater ist auf der Liste der akkreditierten Energieberater des Kantons Nidwalden
Vorgehen: - Sie wählen einen akkreditierten Berater aus und beauftragen diesen mit der Energieberatung - Sie bezahlen die Leistungen des Energieberaters - Sie senden eine Kopie der Energieberatung, Kurzbericht oder GEAK Plus-Beratungsbericht an die Energiefachstelle des Kantons Nidwalden inklusive des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars im Anhang. - Der Kanton überweist Ihnen die Kostenbeteiligung.
Rückmeldung Energieberatung an die Energiefachstelle des Kantons Nidwalden: Adresse der Liegenschaft Strasse Ort EGID Nr. Baujahr Energieberater Name Beratungsempfänger Name, Vorname Strasse Ort Telefon (tagsüber) E-Mail Zahlungsadresse/IBAN für Auszahlung Kantonsbeitrag Beratungsbericht Energieberatung Kurzbericht GEAK Plus Beratungsbericht Kosten bezahlt per Inhalt Bericht Welcher Nutzen hat die Beratung für Sie?
Energieberatung, Kurzbericht Sind die Massnahmenvorschläge für Sie hilfreich? Hat Ihnen der Bericht bei der Entscheidung für das weitere Vorgehen geholfen? Sind Sie mit der Beratung zufrieden? GEAK PLUS Beratungsbericht Sind die Massnahmen- und Variantenvorschläge für Sie hilfreich? Hat Ihnen die Vorgehensempfehlung bei der Entscheidung für das weitere Vorgehen geholfen? Sind Sie mit der Beratung zufrieden? Ort und Datum: Unterschrift Liegenschaftseigentümer.. Bitte diese Rückmeldung mit den erwähnten Beilagen an folgende Adresse zustellen: Energiefachstelle Nidwalden, Stansstaderstrasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans Beilagen: - Kopie des Berichtes - Rechnungskopie der Beratung