Projektbeschreibung Pilotprojekt zur Einführung des individuellen Sanierungsfahrplans Einführung Als einer von drei Eckpfeilern ist im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich festgehalten. Die dort aufgeführten Maßnahmen und Arbeitsprozesse sollen wesentlich dazu beitragen, den im Energiekonzept beschlossenen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen. In diesem Zusammenhang erteilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dem Konsortium aus dena, ifeu und PHI im Juni 2015 den Auftrag zur Entwicklung gebäudeindividueller Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude. Im Rahmen des Projekts wurde ein standardisiertes Verfahren bei einer schrittweisen energetischen Gebäudemodernisierung und auch bei Durchführung einer Komplettsanierung entwickelt. Der individuelle Sanierungsfahrplan wird ab 1. Juli 2017 im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-Förderprogramm Vor-Ort-Beratung ) als Beratungsbericht anerkannt. Projektbeschreibung Zur Unterstützung der Markteinführung der Methodik zur Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Pilotprojekt zur Einführung des individuellen Sanierungsfahrplans gestartet. Ziele des Pilotprojektes sind: - Fachliche Unterstützung bei der Einführung des neuen Instruments - Integration des isfp in die Beratungspraxis - Schaffung von guten Beispielen zur breiten Kommunikation - Prüfung der Anwendbarkeit, Aussagekraft und Verständlichkeit des isfp - Erkenntnisgewinn zur weiteren Optimierung des Instruments - Steigerung der Attraktivität für Energieberater und Bauherren Im Zuge des Projektes soll die Methodik des isfp bundesweit anhand von 20 ausgewählten Pilotprojekten durch Energieberater angewendet werden. Es wird angestrebt, dass mindestens ein Projekt pro Bundesland am Pilotprojekt teilnimmt.
Die Landes- und regionalen/ kommunalen Energieagenturen informieren im direkten Zusammenspiel mit den regionalen Verbänden die Akteure und Zielgruppen über die geplanten Maßnahmen und rufen zur Einreichung von Projektskizzen (Gebäudesteckbrief in Anlage 1) auf. Die Energieagenturen beurteilen im Vorfeld die Eignung der eingereichten Projekte und treffen die Vorauswahl (idealerweise drei Projekte je Bundesland). Zielgruppe Beratungsempfänger Es sollen solche Hauseigentümer eingebunden werden, die einer geplanten Sanierung ein Interesse an einer umfangreichen detaillierten Energieberatung voranstellen und deshalb eine Energieberatung für Wohngebäude in Anspruch nehmen möchten. Das Pilotprojekt soll in diesem Zusammenhang nicht als eigenständiges Entscheidungskriterium für die Inanspruchnahme der Vor-Ort-Beratung dienen und einen Mitnahmeeffekt auslösen. Vielmehr muss das Instrument isfp den Interessenten einer Vor-Ort-Beratung als neues Beratungsinstrument vorgestellt und als Beratungsergebnis angeboten werden. Die teilnehmenden Eigentümer profitieren von einer kompetenten, unabhängigen und für sie kostenfreien Energieberatung. Die Eigentümer müssen einer Verwendung ihrer Gebäudedaten und des erstellten isfp für die Öffentlichkeitsarbeit zustimmen. Zielgruppe Energieberater Energieberater mit nachgewiesenen Kenntnissen und Erfahrungen in der Vor-Ort-Beratung und aktiver Zulassung als VOB beim BAFA, sowie Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Der Energieberater muss über eine Produktlizenz einer Bilanzierungssoftware verfügen, in der die Methodik des isfp implementiert ist. Die teilnehmenden Energieberater profitieren von einer kompetenten Projektbegleitung durch die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (ifeu). Beide Partner werden eine projektübergreifende Kommunikationsplattform aufbauen, die einen ständigen Informationsaustausch mit den beteiligten Energieberatern und den Energieagenturen gewährleistet. Die beauftragten Energieberater erhalten für die Beteiligung am Pilotprojekt und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ein Honorar in Höhe von 1.500,- Euro (netto).
Projektanforderungen Die vorgeschlagenen Projekte müssen die Kriterien der aktuellen Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort des BAFA erfüllen. Die Gebäude müssen sich für eine umfangreiche Sanierung eignen. Vorgabewerte für die Anzahl der Maßnahmenpakete und die energetische Zielvariante (Effizienzhausniveau) werden nicht erhoben und liegen im Ermessen des Eigentümers in Abstimmung mit dem Energieberater. Das Pilotprojekt greift nicht in die unabhängige Beratung ein. Als Pilotprojekte sind Gebäude auszuwählen, die dem regional typischen Charakter entsprechen bzw. einen möglichst großen Zuwachs an Knowhow für das BMWi zur gezielten Weiterentwicklung des Instrumentes isfp erwarten lassen. Es sollen vergleichsweise einfache und typische Gebäudetypen EFH und kleinere MFH bis max. 6 Wohneinheiten berücksichtigt werden, die als auswertbare Modellprojekte dienen können. Für Beratungsprojekte die von Verbänden oder Organisationen eingereicht werden, ist zusätzlich zur Projektbeschreibung eine Unabhängigkeitserklärung des Energieberaters beizufügen, sowie das allgemeine öffentliche Interesse an diesem Projekt zu erläutern. Datenschutz / Evaluierung Die Ergebnisse des Pilotprojektes werden einer Auswertung unterzogen und für die Öffentlichkeitsarbeit des BMWi genutzt. Es ist hierfür eine Einverständniserklärung aller beteiligten Energieberater und Hauseigentümer notwendig. Die dena wird eine Formulierungshilfe zur Verfügung stellen. Formale Vorgaben für die Einreichung Die Bundesländern bzw. Energieagenturen treffen aus den Projektbewerbungen der Energieberater eine Vorauswahl und reichen maximal drei Projektskizzen in Form von Gebäudesteckbriefen bei der dena ein. Die als Anlage 1 beigefügte Vorlage des Gebäudesteckbriefs ist vollständig ausgefüllt bis zum 28. Juli 2017 bei der dena einzureichen. Übersenden Sie die Unterlagen an folgende Adresse: E-Mail: Ansprechpartner: Pilot-iSFP@dena.de Odette Tubies und Simon Becker Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Kürze der Zeit nur vollständig ausgefüllte Steckbriefe berücksichtigt werden können.
Auswahlverfahren Die 16 Bundesländer bzw. die Landesenergieagenturen wählen zwei bis drei geeignete und landestypische Projekte aus und reichen diese in Form eins Gebäudesteckbriefes bei der dena ein. Die eingereichten Projekte werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Das BMWi trifft eine Auswahlentscheidung. Die Energieberater der 20 vom BMWi ausgewählten Pilotprojekte werden durch die dena beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in das Pilotprojekt besteht nicht. Zeitlicher Ablauf Das Projekt untergliedert sich zeitlich in folgenden Ablauf: Juni Juli o Projektvorstellung im BMWi am 23.6.2017 o Gewinnung regionaler Ansprechpartner o Aufforderung zur Bewerbung von Energieberatern mit Sanierungsobjekten Bis Ende Juli durch die Bundesländer bzw. Energieagenturen o Einreichung der Projektvorschläge bei der dena (Gebäudesteckbrief) Anfang August o Beauftragung der Energieberater für die 20 Pilotprojekte Ab Mitte August o Erstellung isfp durch beauftragte Energieberater o Fachliche Begleitung durch dena und ifeu Mitte September o Abgabe der isfp ans BAFA Ab Oktober: o Befragung und Auswertung November, Dezember o Erstellung Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit o Projektabschluss
Kontaktdaten Ansprechpartner: Odette Tubies Tel.: 030-726165 -645 Simon Becker Tel.: 030-726165 -676