LIONS CLUBS INTERNATIONAL HAFTPFLICHTVERSICHERUNGSPROGRAMM

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Transkript:

LIONS CLUBS INTERNATIONAL HAFTPFLICHTVERSICHERUNGSPROGRAMM ALLGEMEINES Die internationale Vereinigung der Lions Clubs hat ein Betriebshaftpflichtversicherungsprogramm, das Lions auf weltweiter Basis versichert. Die Police ist ausgestellt von Chubb Insurance Group. Alle Clubs und Distrikte sind automatisch versichert. Sie müssen von Ihrer Seite her diesbezüglich nichts unternehmen. Der Zweck dieser Broschüre ist es, den Versicherungsschutz so zu erläutern, dass die Lionsmitglieder wissen, was dies für ihre Aktivitäten bedeutet. Die Versicherungsbedingungen greifen bei den meisten gewöhnlichen Haftungsrisiken der Lions Clubs und Distrikte, einschließlich ihrer Veranstaltungen und Activities. Haftpflichtversicherungsansprüche, die im Zusammenhang mit der Bedienung, Benutzung oder Wartung von Flugzeugen, von Lions- Organisationen gehörenden Kraftfahrzeugen und von bestimmten Wasserfahrzeugen entstehen, sind ausgeschlossen (Siehe Ausschlüsse ). Die folgenden Seiten dienen nur der allgemeinen Erläuterung und können nicht jegliche möglichen Situationen abdecken. Nichts in dieser Broschüre darf so ausgelegt werden, dass die Versicherungsbedingungen erweitert, geändert oder modifiziert werden oder von ihnen abgewichen wird. Sollten sich ungewöhnliche Situationen ergeben, die weiterer Erläuterungen bedürfen, wenden Sie sich bitte an: DSP Insurance Services 1900 E. Golf Road, Suite 650 Schaumburg, IL 60173 Telefon: +1 800 316-6705 Fax: +1 847 934 6186 Email lionsclubs@dspins.com Bedenken Sie bitte, dass es sich hierbei lediglich um eine gesetzliche Haftpflichtversicherung handelt und nicht um eine Unfallversicherung, die ungeachtet der Verschuldung für die Kosten bei Verletzungen aufkommt. Begrenzter Versicherungsschutz besteht für medizinische Kosten, allerdings nicht bei Sportverletzungen. VERSICHERER Chubb Insurance Group (ACE Insurance Company) HINWEIS: Der Inhalt dieser Broschüre kann unter www.lionsclubs.org eingesehen werden. GENANNTE VERSICHERUNGSNEHMER Die Internationale Vereinigung der Lions Clubs, alle Distrikte (Einzel-, Sub- und Multidistrikte) dieser Vereinigung, alle Lions Clubs, die von der Vereinigung gegründet worden sind, Leo Clubs, Lionessen Clubs sowie alle sonstigen Lions Organisationen, die Eigentum eines aufgeführten Versicherten sind oder von ihm geleitet oder verwaltet werden oder eines Lionsmitglieds, wenn dieses im Auftrag eines der Versicherten handelt. Jede von dieser Definition erfasste rechtliche Einheit ist unter dieser Police versichert. Zu beachten ist jedoch, dass laut Satzung und Zusatzbestimmungen der Internationalen Vereinigung der Lions Clubs außer den Lions Clubs und Distrikten keine andere rechtliche Einheit oder Einzelperson ohne ausdrückliche Lizenz des internationalen Vorstands den Lions- Namen oder das Lions-Emblem verwenden darf. (Siehe Frage Nummer 20) Ohne Genehmigung können wir keine Versicherungsbescheinigung ausstellen, die eine solche rechtliche Einheit als Versicherungsnehmer nennt. Neufassung Oktober 2017 1 LA-3.GE

ZUSÄTZLICHE MITVERSICHERUNGSNEHMER (NUR ALLGEMEINE HAFTPFLICHT) Lions, Leos und Lionessen, Direktoren, Amtsträger, Angestellte und Mitglieder gelten als Mitversicherte, wenn sie in dieser Amtsfunktion handeln. Einzelne freiwillige Hilfskräfte sind gleichfalls bei Durchführung ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit Lions Projekten haftpflichtversichert. Öffentliche oder private Einzelpersonen oder Organisationen, die Räumlichkeiten für Lions- Aktivitäten zur Verfügung stellen, sind in Schadensfällen, die durch die Benutzung dieser Räumlichkeiten entstehen, fallen ebenfalls unter Haftpflichtversicherungsschutz, außer wenn die Haftpflicht durch die alleinige Fahrlässigkeit der Person oder Organisation, die die Benutzung erlaubt hat, entstanden ist. Als Räumlichkeiten ist Grund und Boden, inklusive darauf befindlicher Gebäude definiert. Des Weiteren sind Bundesländer bzw. Kantone oder öffentliche Einrichtungen und Ämter, die einem aufgeführten Versicherten eine Genehmigung ausstellen, bei Haftpflichtschäden, die bei einer Activity des genannten Versicherten, die im Zusammenhang mit dieser Genehmigung entstehen, ebenfalls versichert. VERSICHERUNGSSUMMEN Allgemeine Höchstgrenze der Versicherungssumme für Schäden, die in festgelegten Versammlungsorten entstehen. 2.000.000 US-Dollar Produkthaftpflicht - Gesamtversicherungssumme 2.000.000 US-Dollar Versicherungssumme bei persönlichen Verletzungen und Werbeschäden 1.000.000 US-Dollar Maximale Versicherungssumme pro Schadensfall 1.000.000 US-Dollar Mietsachschäden 1.000.000 US-Dollar Höchstsumme für medizinische Kosten (pro Person) 5.000 US-Dollar Die Höchstgrenze der Versicherungssumme für Haftpflichtschäden beträgt für Personen- und Sachschäden zusammen pro Versicherungsfall 1.000.000 US- Dollar. Der abgeschlossene Versicherungsschutz ist auf die jährliche Versicherungssumme beschränkt. Falls aufgrund der Activities Ihres Clubs oder Ihrer Lions Organisation eine höhere Versicherungssumme angeraten ist, empfehlen wir Ihnen, vor Ort eine zusätzliche Haftpflichtversichrung abzuschließen. DECKUNG Allgemeine Haftpflicht Die Versicherung zahlt Schadenersatz, zu deren Zahlung Versicherte, inklusive Lions Clubs, Distrikte, einzelne Mitglieder und freiwillige Hilfskräfte gesetzlich verpflichtet sind, für Personen- oder Sachschäden, deren direkte oder indirekte Ursache Lions- Veranstaltungen oder Activities sind, an Dritte zu zahlen. Der Versicherungsschutz umfasst: Haftplicht von Eigentümern und Vertragspartnern von Einrichtungen, durchgeführten Tätigkeiten und Activities Produkten Personenschaden und Werbeschaden, in von Ihnen gemieteten Räumlichkeiten Medizinische Kosten Neufassung Oktober 2017 2 LA-3.GE

Weitere Details bezüglich dieses Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dieser Broschüre. Kfz-Haftpflicht Die Haftpflichtversicherung deckt die Benutzung von Kraftfahrzeugen, die einem genannten Versicherten gehören, NICHT. Wenn eine Lions-Organisation ein Fahrzeug besitzt, muss dieses eigenständig versichert werden. Die Haftpflicht einer Lions- Organisation (genannter Versicherungsnehmer) ist für die Benutzung von gemieteten und dem Versicherten nicht gehörenden Fahrzeugen (inkl. Fahrzeugen von Mitgliedern) versichert, aber erst nach Überschreiten der Verssicherungssumme des Eigentümers. Versicherungsschutz wird gewährt für Lions und freiwillige Helfer, die ein Fahrzeug von einer solchen Person mieten oder leihen. Dieser Versicherungsschutz erfolgt nach Überschreiten der Versicherungssumme des Eigentümers. Die Bezeichnung Fahrzeuge schließt auch Busse, Lastkraftwagen und Anhänger mit ein. Die Beschädigung eines bei der Durchführung von Lions Activities benutzten Fahrzeuges wird nicht erstattet. Eine problematische Situation könnte bei Kraftfahrzeugen, die Ihr Club mietet oder ausleiht, entstehen. Wenn Sie ein Fahrzeug mieten, müssen Sie dafür sorgen, dass Sie das Auto über die Autovermietung versichern lassen, damit Sie für Schäden am Fahrzeug versichert sind. Dieselben Einschränkungen gelten für anderes Eigentum, das Sie mieten, ausleihen oder benutzen. Weitere Erklärungen finden Sie bei den Fragen 4 und 5. Ausnahmen In einigen Ländern gibt es Zwangskraftfahrzeuggesetze, wonach dem Kraftfahrzeugeigentümer die Verantwortung für mit dem Fahrzeug verursachte Unfälle obliegt. In anderen Ländern ist die Wenn ihr Club einen schriftlichen Vertrag abschließt, wird er wahrscheinlich eine Klausel zur Schadloshaltung enthalten, die Sie verpflichtet, die andere Partei vor Personen- oder Sachschäden als direkte Folge Ihrer Activities zu schützen. Viele Vereinbarungen, die früher mit einem Handschlag besiegelt wurden, erfordern heute einen schriftlichen Vertrag, der die Rechte und Pflichten jeder Partei definiert. Der Versicherungsschutz schließt die Vertragshaftpflicht mit ein, jedoch nicht für den Fall, dass der Vertrag einen unbilligen oder unklaren Wortlaut enthält. Es wird empfohlen, Rechtsbeistand einzuholen, wenn vertragliche Übereinkommen abgeschlossen werden. Bei Mietverträgen und anderen Vereinbarungen sollte auf jeden Fall besonderer Rechtsbeistand von einem Rechtsberater vor Ort eingeholt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie unter Frage 21. AUSSCHLÜSSE Der Versicherungsvertrag besteht gemäß der Allgemeinen Betriebshaftpflicht der ISO 2001 auf Versicherungsfallbasis und enthält die bei einer solchen Versicherung üblichen Ausschlüsse, einschließlich: Haftpflichtansprüche für Schäden, die bei Beschäftigung entstehen, sind NICHT versichert. Haftpflichtansprüche für Schäden, die bei der Benutzung und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen, die einem genannten Versicherungsnehmer gehören, entstehen, sind NICHT versichert. Haftpflichtansprüche für Schäden, die bei der Benutzung und Instandhaltung von Luftfahrzeugen entstehen, sind NICHT versichert. Haftpflichtansprüche für Gesetzgebung für Kraftfahrzeugversicherungen wieder so, dass die von unserer Police gebotene Deckung nicht greift. In solchen Ländern trifft die Haftpflichtversicherungsklausel für gemietete Schäden, die bei der und nicht einem Versicherungsnehmer Benutzung und gehörende Kraftfahrzeuge nicht zu. Instandhaltung von Wasserfahrzeugen, die einem Vertragshaftpflicht Neufassung Oktober 2017 3 LA-3.GE

genannten Versicherten gehören, entstehen, sind NICHT versichert. Ausschlüsse bei Umweltverschmutzung und Asbest greifen. Ausschlüsse bei Haftpflichtansprüchen im Zusammenhang mit Alkohol greifen. Haftpflichtansprüche für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken stehen, sind NICHT versichert. Wenn Clubs oder Distrikte alkoholische Getränke bei Spendenaktionen verkaufen oder verteilen, sollte bei Bedarf vor Ort eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Erfahrung der Vereinigung hat gezeigt, dass der Verkauf bzw. der Ausschank alkoholischer Getränke problematisch sein kann und rät eher von Lions Veranstaltungen, bei denen Alkohol verkauft oder serviert wird, ab. Dieser Versicherungsschutz besteht zusätzlich zu anderen gültigen und einlösbaren Versicherungen. BESONDERE AKTIVITÄTEN Der Versicherungsschutz bezieht sich im Allgemeinen auf fast alle Tätigkeiten und Activities der Clubs und Distrikte, mit Ausnahme von Betrieb, Benutzung, oder Instandhaltung von Flugzeugen, club- oder distrikteigenen Automobilen und bestimmten Wasserfahrzeugen. Wir empfehlen dennoch, dass jeder, der eine von Lions gesponserte Activity veranstaltet oder an ihr teilnimmt, eine entsprechende Versicherungsbescheinigung einholt. Konzessionäre oder andere Personen, die Veranstaltungen für Lions durchführen, sollten Ihre eigene Haftpflichtversicherung abschließen, die als zusätzliche Mitversicherungsnehmer den Lions Club oder den Distrikt aufführen. Personen oder Organisationen, die Lions die Nutzung von Einrichtungen gestatten, sind in diesen Versicherungsschutz bezüglich ihrer eigenen Haftpflicht für Schäden, die Ihnen bei der Nutzung besagter Einrichtungen entstehen, als zusätzlich Versicherte eingeschlossen. Falls nötig, kann ihnen auf Verlangen eine Versicherungsbescheinigung ausgestellt werden. SICHERHEITSBEAUFTRAGTER Jeder Lions Club oder jede andere Organisation sollte einen Sicherheitsbeauftragten, der folgende Aufgaben hat, ernennen: 1. Diese Broschüre durchzuarbeiten, vor allem die Seiten 4, 5, und 6 an, die sich auf geplante Activities beziehen. 2. Jede Club Activity bezüglich Sicherheit und potenzieller Risiken zu überprüfen. 3. Die Prüfliste für alle Aktivitäten zu führen (auf der Webseite der Vereinigung abrufbar), und eine Kopie davon zu verwahren. 4. Sicherzustellen, dass die Veranstaltung zur Sicherheit der Lionsmitglieder, der Teilnehmer und der Öffentlichkeit ausreichend überwacht wird. 5. Versicherungsbescheinigungen von Zirkussen, Jahrmärkten, Konzessionären oder anderen Veranstaltern aufzubewahren, die Lions Veranstaltungen durchführen oder an ihnen teilnehmen, und sicherzustellen, dass Sie Ihren Lions Club als Mitversicherungsnehmer aufführen. 6. Alle Informationen bzgl. eines Vorfalls zusammenzutragen, der als Haftpflichtschaden gemeldet werden könnte und ihn unverzüglich, wie in dieser Broschüre beschrieben, der Neufassung Oktober 2017 4 LA-3.GE

Versicherung zu melden. BEITRAGSZAHLUNG Die Kosten für diese Versicherung werden von der Internationalen Vereinigung der Lions Clubs bezahlt. SCHADENERSATZKOSTEN Die Kosten dieser Versicherung stehen im direkten Verhältnis zu den Kosten des Schadens. Die Kosten für jeden Schaden erhöhen den Betrag, der von der Internationalen Vereinigung der Lions Clubs und den Lionsmitgliedern aus ihren internationalen Gebühren gezahlt werden. Da diese Haftpflichtschäden mit dem Geld von Lions erstattet werden, ist es wichtig, dass Lions Clubs und andere Versicherte die Sicherheit bei der Durchführung ihrer Aktivitäten an oberste Stelle setzen. GEFÄHRLICHE AKTIVITÄTEN Jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass bestimmte Aktivitäten ziemlich gefährlich sind. Dazu gehören: TAUCHTANKS JAHRMÄRKTE, ZIRKUSSE UND RODEOS VERANSTALTUNGEN, BEI DENEN ALKOHOL AUSGESCHENKT WIRD VERGNÜGUNGSBAHNEN, SCHNEEMOBILE, GO-KARTS, SKATEBOARDS UND ÄHNLICHE RENNEN UND WETTBEWERBE ROCKKONZERTE FEUERWERKE & VERKAUF VON FEUERWERKSKÖRPERN PARKS, SPIELPLÄTZE, SCHWIMMBÄDER BAUSTELLEN- UND ABRISSPROJEKTE VON TRAKTOREN, LKWS, ODER PICK-UP TRUCKS GEZOGENE WAGEN dass die Veranstalter einen ausreichenden Versicherungsschutz haben, der den Lions Club als Mitversicherungsnehmer nennt. Falls sie ein gemeinsames Projekt mit einer anderen Organisation durchführen, erstreckt sich unser Versicherungsschutz NICHT auf den Co-Sponsor und dieser sollte eine eigene, ausreichende Versicherung abschließen. NACHWEIS DES VERSICHERUNGSSCHUTZES Der Versicherungsschutz durch dieses Programm erfolgt automatisch. Sollten Sie aufgefordert sein, Nachweis über Versicherungsschutz vorzulegen, können Sie jederzeit einen Versicherungsschein von der Lions Website ausdrucken: www.lionsclubs.org unter Mitgliederzentrum/Ressourcen Sie können auch eine Versicherungsbescheinigung per Telefon unter +1 800 316-6705, per Fax unter +1 630 324-2779 sowie per E-Mail an.lionsclubs@dspins.com anfordern. DSP Insurance Services bemüht sich, Versicherungspolicen innerhalb von 2 Geschäftstagen auszustellen, wir bitten Sie jedoch, bis zu 7 Tage für die Zustellung der Police einzukalkulieren. SCHADENSMELDUNG Alle Versicherungsfälle oder Vorfälle, die zu einem Versicherungsfall führen könnten, sind unverzüglich an Chubb Insurance Group zu melden. Rufen Sie innerhalb der USA die Rufnummer +1 888 217-8074 an und außerhalb der USA +1 866 809-0396. Wenden Sie sich mit genauen Angaben zu dem Vorfall an diese Nummer. Eine Liste der internationalen Büros zur Schadensmeldung liegt diesen Richtlinien bei. Ihr Club sollte bei solchen oder ähnlichen Aktivitäten das Risiko ernsthaft abwägen. Falls Sie sie anbieten, sollte der Sicherheitsbeauftragte einen Sicherheitsplan für diese Aktivitäten entwickeln und überwachen. Sollte ein Schaden entstehen, geben Wenn diese Aktivitäten von Lions gesponsert, Sie WEDER Schuld zu, NOCH deuten aber von jemand anderem durchgeführt werden, Sie JEMALS an, dass eine stellen Sie sicher, dass Sie einen Entschädigung gezahlt wird. Sobald Versicherungsnachweis erhalten, der nachweist, Sie darüber Kenntnis erhalten, dass Neufassung Oktober 2017 5 LA-3.GE

ein Geschädigter der Meinung ist, ein Lionsmitglied, Club, oder Distrikt sei für einen Sach- oder Personenschaden verantwortlich, muss dies sofort gemeldet werden. Zufriedenstellende Schadensregulierung wird am besten von hierfür ausgebildeten Mitarbeitern erledigt. Kein Lion oder Lions- Vertreter sollte sich mit einem Geschädigten auf Verhandlungen einlassen, es sei denn er wird hierzu ausdrücklich von der Versicherungsgesellschaft oder vom Rechtsberater von Lions Clubs International aufgefordert. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND ANTWORTEN I. BESTEHT VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR: 1. ein Lionsmitglied oder einen freiwilligen Helfer, der bei der Durchführung eines Lions Projekts verletzt wird? Nur wenn gesetzliche Haftpflicht infolge von Fahrlässigkeit eines Versicherten vorliegt. Die Entschädigungshöchstgrenze beträgt für medizinische Kosten, ungeachtet der Haftpflicht, 5.000 US-Dollar. 2. Lebensmittelvergiftung? Ja. 3. Gesetzliche Haftpflichtschäden, die an Gebäuden bzw. deren Inventar entstehen, während sie an Lions vermietet sind bzw. während sie von Lions benutzt werden? Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht der Lions, wenn Gebäudeschäden durch Feuer entstehen, wenn das Gebäude mit Genehmigung des Eigentümers an Lions vermietet bzw. zeitweise von ihnen benutzt wird. Die gesetzliche Haftpflicht der Lions ist auch dann gedeckt, wenn Gebäude- oder Inventarschäden durch eine andere Ursache als Feuer entstehen, während das Gebäude für sieben oder weniger aufeinanderfolgende Tage an Lions vermietet ist. 4. Haftpflicht beim Betrieb von Kraftfahrzeugen (Busse, Lastkraftwagen und Anhänger inbegriffen), wenn diese von Lions-Organisationen gemietet oder geliehen werden. bietet dem genannten Versicherten Haftpflichtschutz zusätzlich zu seiner eigenen Versicherung. Wir decken die gesetzliche Haftpflicht der Clubs bzw. Distrikte sowie die eines Lionsmitglieds oder eines freiwilligen Helfers, der den Gebrauch seines Fahrzeuges für Lions-Tätigkeiten ermöglicht hat. 5. Schäden an Eigentum, das Lions-Mitgliedern gehört, von ihnen benutzt wurde, ihnen zur Aufbewahrung oder Überwachung anvertraut wurde? Nein. 6. Haftpflicht von Lions für Personenschaden eines Teilnehmers an einer Sportveranstaltung oder sonstigen von Lions veranstalteten Activity? Nur wenn gesetzliche Haftpflicht infolge von Fahrlässigkeit eines Versicherten vorliegt. Versicherungsschutz für medizinische Kosten bei Sportverletzungen besteht nicht. 7. Zonentreffen, Distrikt- oder andere Lions-Versammlungen? Ja. 8. Hat ein Leo-Club, Clubzweig, New Century- oder Universitätsclub unter diesem Plan denselben Versicherungsschutz wie ein Lions Club? Ja. II. SONSTIGE FRAGEN 9. Unser Club besitzt ein Gebäude (oder einen Park oder eine andere Einrichtung bzw. Anlage), in dem wir Activities veranstalten. Zu diesem hat die Öffentlichkeit oft Zutritt und wir verlangen manchmal auch Eintrittsgeld. Wir vermieten dieses Gebäude auch an andere für diverse Aktivitäten. Werden diese verschiedenen Arten der Gebäudebenutzung von unserer gesetzlichen Haftpflichtversicherung gedeckt? Ja. Allerdings sollten andere, die Ihr Gebäude oder Ihre Einrichtungen benutzen, ihre eigene Haftpflichtversicherung abschließen Ja. Zwar ist die Hauptversicherung die des Kraftfahrzeughalters, doch unsere Versicherung und Ihren Club als Mitversicherten Neufassung Oktober 2017 6 LA-3.GE

angeben. Unsere Versicherung bietet den Mietern oder Benutzern des Gebäudes keinen Schutz für ihre eigene Haftpflicht. Für den Fall, dass alkoholische Getränke ausgeschenkt oder verkauft werden, sollten Sie oder der Nutzer des Gebäudes ggf. eine separate Haftpflichtversicherung zum Schutz beider Parteien abschließen, sofern die Rechtslage vor Ort dies erforderlich macht. 10. Schließt diese Versicherung eine Arbeitsunfallversicherung mit ein? Nein. Falls Ihr Club Arbeitskräfte anstellt, sollten Sie eine separate Arbeitsunfallsversicherung abschließen. Falls Ihr Club eine Vertragsfirma, einen Jahrmarktbetreiber oder einen anderen Dienstleister engagiert, sollten Sie sich von ihnen eine Versicherungsbescheinigung, die Arbeitsunfall mit einschließt, aushändigen lassen. Unser Club unterhält eine Glaukom- Klinik. Sind wir im Falle eines Kunstfehlers eines Arztes, den wir beschäftigen, versichert? Ist ein Arzt versichert, der ehrenamtlich für uns tätig ist? Die Definition des Begriffs Personenschäden ist in der Versicherungspolice dahingehend erweitert worden, dass er Schäden, die ärztliche Kunstfehler seitens eines Arztes, Zahnarztes und Krankenpflegepersonals, die von dem aufgeführten Versicherungsnehmern beschäftigt werden oder ehrenamtlich für sie tätig sind, einschließen. Ihr Club ist gegen eine Eventualschuld seitens des Arztes versichert. Die Hauptversicherung ist für diesen Fall die Versicherung, die des Arztes für den Fall eines Kunstfehlers selbst abgeschlossen hat. Wir bieten lediglich Schutz gegen Fahrlässigkeit für den Club und nicht für die direkte Berufshaftpflicht des Arztes. Ausgebildete Techniker werden genauso behandelt wie Ärzte, wenn sie berufliche Tätigkeiten ausüben. 11. Entfällt jeglicher Versicherungsschutz für Veranstaltungen, bei denen wir alkoholische Getränke ausschenken oder verkaufen? Nein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Veranstaltung, doch trifft der Alkoholausschluss auf Haftpflicht zu, die auf den Verkauf oder den Ausschank von alkoholischen Getränken zurückzuführen ist. 12. Sind medizinische Kosten inbegriffen und werden sie unabhängig von der gesetzlichen Haftpflicht vergütet? Ja, aber nur bis zu 5.000 US-Dollar pro Person. Versicherungsschutz für medizinische Kosten bei Sportverletzungen besteht jedoch nicht. 13. Unser Club will eine Flugveranstaltung organisieren. Inwieweit besteht hierfür Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz erstreckt Neufassung Oktober 2017 7 LA-3.GE

sich auf Aktivitäten, Verkaufsstände, usw. während der Vorstellung, aber nicht auf Unfälle, die bei dem Betrieb, der Benutzung, oder Instandhaltung eines Flugzeugs entstanden sind. Der Veranstaltungsleiter oder Flugzeuginhaber muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzen. Um Versicherungsschutz zu haben, müssen Sie Ihren Club als Mitversicherten in der Versicherungspolice des Veranstalters oder Besitzers namentlich aufführen lassen oder eventuell eine separate Versicherung für den Schutz Ihres Clubs für diese Veranstaltung abschließen. 14. Ein Lionsmitglied fährt im Namen von Lions mit seinem Wagen und fährt gegen einen Baum, wobei der Wagen Schaden und er selbst Verletzungen erleidet. Deckt diese Versicherung die hierdurch entstandenen Kosten? Nein. Wir bieten keinerlei Sachschadenversicherung für Autos, die im Auftrag von Lions gefahren werden und es besteht keine Deckung für die gesetzliche Haftpflicht oder die medizinischen Kosten für die Verletzungen des Lionsmitglieds. 15. Unser Club besitzt einen Kühlanhänger, den wir auf Jahrmärkten, Picknicks und anderen Veranstaltungen zum Verkauf von Essen und Getränken benutzen. Brauchen wir hierfür eine separate Haftpflichtversicherung? Nein. Die gegenwärtigen Versicherungsbedingungen besagen, dass ein Fahrzeug, das hauptsächlich anderen Zwecken als dem Personen- oder Gütertransport dient, nicht als Kraftfahrzeug laut Definition in dieser Police gilt und daher mitversichert ist. Der Versicherungsschutz unserer Police geht in diesem Fall jedoch über die Versicherung für das den Anhänger ziehende Fahrzeug in Zuständigkeitsbereichen, in denen der Anhänger mitversichert ist, hinaus. 16. Unser Club sponsert einen Fusßballverein (oder einen anderen Sportverein), der unter separater Aufsicht des Sportverbandes steht. Gilt der Versicherungsschutz auch für unseren Fußballverein? Nein. Der Verband sollte seine eigene Haftpflichtversicherung abschließen und Ihren Lions Club als Mitversicherten führen. Gesponserte Sportorganisationen sollten eine Sportunfallversicherung abschließen, um gegen medizinische Kosten für Teilnehmer, die bei diesen Aktivitäten verletzt werden könnten, abgesichert zu sein. Versicherungsschutz für medizinische Kosten bei Sportverletzungen besteht durch diese Versicherung nicht. 17. Braucht unser Club eine Haftpflichtversicherung für Direktoren und Clubamtsträger? Lions Clubs und Distrikte sollten den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ihre Direktoren und Amtsträger in Erwägung ziehen, um die Vereinigung und ihre individuellen Direktoren für den Fall vermeintlicher wiederrechtlicher Handlungen zu schützen. Diese Art von Versicherung bietet Schutz bei Schäden, Abfindungen und Kosten sowie Gebühren und Ausgaben, die für die Verteidigung von Handlungen, Prozesse und Rechtsverfahren anfallen. Die Bezeichnung wiederrechtliche Handlung wird für gewöhnlich wie folgt definiert: jeglicher Fehler, falsche Erklärungen, irreführende Angaben, Handlungen, Unterlassungen, Missachtungen oder Pflichtverletzungen, die von einer versicherten Person begangen werden. Clubs können sich des Weiteren dafür entscheiden eine Deliktversicherung, einschließlich einer Vertrauensschadenversicherung abzuschließen. Auch als Kautionsversicherung gegen Veruntreuung bezeichnet, schützt diese Versicherung vor dem Verlust von Finanzmitteln, Wertpapieren und anderem Eigentum, aufgrund von unlauteren Handlungen eines Angestellten, Amtsträgers, oder Direktors, unabhängig davon, ob die verantwortliche(n) Person(en) ermittelt werden können, oder gemeinsam mit anderen Personen handeln. Neufassung Oktober 2017 8 LA-3.GE

18. Welche sonstigen Versicherungen sollte unser Club abschließen? Wie bereits erwähnt, sollte ggf. eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen, bei denen Alkohol ausgeschenkt oder verkauft wird, abgeschlossen werden. Sollte Ihr Club Gebäude besitzen bzw. mieten, sollten Sie eine Versicherung abschließen, die Eigentumsschäden deckt. Eine Kfz- Haftpflichtversicherung und eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für eigene Fahrzeuge, inklusive Anhänger, sowie eine (Teil- bzw. Voll-) Kaskoversicherung für gemietete Fahrzeuge wird empfohlen. Falls Ihr Club Angestellte beschäftigt, ist es wichtig, dass Sie eine Arbeitsunfallversicherung abschließen. Bitte lassen Sie sich von einem Versicherungsagenten vor Ort darüber beraten, welche zusätzlichen Versicherungen Ihr Club benötigen könnte. Ausschlussklauseln und gewährt demzufolge keinen unbegrenzten Versicherungsschutz. Andere vertragliche Bestimmungen können ggf. nicht mit dem abgeschlossenen Versicherungsschutz vereinbar sein. Aus diesem Grund sollte ein Club sichergehen, dass er den erforderlichen Versicherungsschutz abgeschlossen hat, ehe er Mietverträge oder andere vertragliche Vereinbarungen abschließt. 19. Wenn unser Lions Club einer anderen rechtlichen Einheit die Verwendung des Emblems und/oder des Namens Lions gestattet, ist letztere dann durch unsere Versicherung gedeckt? Die Satzung und Zusatzbestimmungen der Internationalen Vereinigung der Lions Clubs sehen vor, dass außer den Lions Clubs und Distrikten keine andere rechtliche Einheit oder Einzelperson ohne ausdrückliche Lizenz des internationalen Vorstands den Lions-Namen oder das Lions-Logo verwenden darf. Einen Lizenzantrag finden Sie auf der Website der Vereinigung, unter Verwendung dieses Links http://members.lionsclubs.org/ge/resources/p ubli cations-forms/legal.php Sollte die rechtliche Einheit derzeitig im Besitz einer von der Internationalen Vereinigung gewährten Lizenz sein, sind unsere Versicherungsbedingungen rechtsgültig. 20. Unser Club mietet eine Halle für eine Spendenaktion. Der Mietvertrag enthält eine Klausel zur Schadloshaltung sowie andere Versicherungsanforderungen. Bietet die Versicherung der Vereinigung den geforderten Versicherungsschutz? Bei Mietverträgen und anderen Vereinbarungen sollte auf jeden Fall besonderer Rechtsbeistand von einem Rechtsberater vor Ort eingeholt werden. Vereinbarungen zur Schadloshaltung fordern in der Regel die Übernahme unbegrenzter Haftpflicht. Die abgeschlossene Versicherung der Vereinigung enthält eine Reihe von Haftungsbeschränkungen und Neufassung Oktober 2017 9 LA-3.GE

Sollten Sie weitere Fragen bezüglich dieser Versicherung haben, können Sie sich jederzeit gerne mit DSP Insurance Services oder mit der Rechtsabteilung von Lions Clubs International in Verbindung setzen: DSP Insurance Services 1900 E. Golf Road, Suite 650 Schaumburg, IL 60173 Telefon +1 800 316 6705 oder +1 847 934 6100 Fax: +1 847 934 6186 E-Mail lionsclubs@dspins.com RICHTEN SIE ALLE SCHADENSMELDUNGEN TELEFONISCH AN - INNERHALB DER USA: +1 888 217-8074 ODER AUSSERHALB DER USA: + 866 809-0396 CHUBB INSURANCE GROUP SCHADENREGULIERUNGSBÜRO USA ESIS Chicago Casualty Claim Office 525 West Monroe, 4th Floor Chicago, IL 60661 PO Box 4864 Chicago 60680-4864 +1 312 468-7800 oder +1 800 468-1649 ARGENTINIEN Chubb Seguros Argentina S.A. Hipolito Bouchard 710 11th And 12th Floor Buenos Aires, BA C1106Abl Argentina +54 (11) 4510-1500 AUSTRALIEN Chubb Insurance Australia Limited 28-34 O'Connell Street Sydney N.S.W. 2000, Australia 61 2 9273 0449 BAHAMAS Chubb USA - Multinational Claims One Beaver Valley Road Suite 4 East Wilmington, DE 19803 + 302 476-6934 BELGIEN Emiel Banningstraat 41-47 Antwerpen 2000 Belgien +32 3 x 2413818 Legal Division - Lions Clubs International 300 W. 22nd Street Oak Brook, IL 60523 Telefon: +1 630 571 5466, DW 360 Fax: +1 630 571-0953 E-Mail: legal@lionsclubs.org BERMUDA Chubb USA - Multinational Claims One Beaver Valley Road Suite 4 East Wilmington, DE 19803 + 302 476-6934 BRASILIEN Chubb Seguros Brasil S.A. Avenida das Nações Unidas, 8.501 28º andar Sao Paolo, Brasilien 55 (11) 4504 1500 KANADA Chubb Insurance Company of Canada 199 Bay Street Suite 2500 Toronto, ON M5L 1E2 416.594.2618 CHILE Chubb Seguros Chile S.A. Miraflores 222, Piso 11 Santiago, Chile 56 (2) 2549 8374 KOLUMBIEN Chubb USA - Multinational Claims One Beaver Valley Road Suite 4 East Wilmington, DE 19803 + 302 476-6934 Neufassung Oktober 2017 7 LA-3.GE

DÄNEMARK Birger Jarlsgatan 43 111 45 Stockholm, Schweden +46 (8) 692 54 87 FRANKREICH Chubb European Group, Limited Le Colsee 8, Avenue de L'Arche Courbevoie Cedex, 92419 France +33 1 55 91 47 40 DEUTSCHLAND Lurgiallee 12 60429 Frankfurt am Main 49 69 75613 6535 IRLAND 2nd Floor 5 Georges Dock IFSC Dublin, 1 Irland +353 (1) 440 1751 JAPAN Chubb Insurance Japan Garden City Shinagawa Gotenyama, 6-7-29 Kita- Shinagawa Shinagawa-ku Tokyo 141-8679 Japan +81 50 3164,8408 MEXIKO Chubb Seguros Mexico S.A. Paseo de la Reforma 250 Piso 15 Col. Juárez, Mexico, D.F. CP 06600 +52 55 5258 5800 47 7511 NIEDERLANDE Emiel Banningstraat 41-47 Antwerpen 2000 Belgien +32 3 x 2413818 NEUSEELAND Chubb Insurance New Zealand Limited Chubb Building 28-34 O' Connell Street Sydney N.S.W. 2000, Australia 61-2-92730420 PHILIPPINEN Insurance Company of North America (Philippines Branch) 24th Floor Zuellig Building Makati Avenue corner Paseo de Roxas Makati City, Metro Manila 1226 Philippines +632 8496043 PUERTO RICO Chubb Insurance Company of Puerto Rico Doral Bank Center Suite 501FD Roosevelt Avenue 33 Resolución Street San Juan, Puerto Rico 00920-2717 787.274.4727 SÜDAFRIKA Chubb Insurance South Africa Limited Ground Floor, The Bridle, Hunts End Office Park 38 Wierda Road West Wierda Valley, Johannesburg, South Africa 27 11 722 5710 SPANIEN Paseo de la Castellana 141, 6 28046 Madrid, Spanien +34 91 085 5117 SCHWEDEN Birger Jarlsgatan 43 111 45 Stockholm, Schweden +46 (8) 692 54 87 GROSSBRITANNIEN Chubb European Group, Limited 200 Bromielaw Glasgow G1 4RU United Kingdom +44 (41) 285 x 2259 VENEZUELA Chubb USA - Multinational Claims One Beaver Valley Road Suite 4 East Wilmington, DE 19803 + 302 476-6934 In Ländern die nicht aufgelistet sind, sollen Schadensmeldungen an die folgende Adresse gerichtet werden: DSP Insurance Services 1900 E. Golf Road, Suite 650 Schaumburg, IL 60173 TEl. +1 800 316-6705 +1 847 934-6100 Fax: +1 847 934 6186 E-Mail lionsclubs@dspins.com Neufassung Oktober 2017 8 LA-3.GE