Allgemeine Geschäftsbedingungen (Hallenordnung) für die Benützung der Kletterwand Leoben/Donawitz

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Hallenordnung) für die Benützung der Kletterwand Leoben/Donawitz 1. Allgemeines 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Hallenordnung), im folgenden AGB sind für alle Benützer der Kletterwand in der Sporthalle Leoben/Donawitz verbindlich. Sie dienen in erster Linie der Vermeidung von Unfällen, der Ordnung und der Hygiene. Diese AGB sind in der Halle angeschlagen und müssen von jedem Benützer aufmerksam gelesen werden. Benützer unserer Kletterwand anerkennen diese AGB und verpflichten sich, diese einzuhalten. 1.2 Voraussetzungen für die Benützung der Kletterwand Allgemeine Benützervoraussetzungen sind Ausfüllen des Registrierungsformulars und Kauf einer Eintrittskarte 1.3 Benützung der Kletterwand durch Minderjährige 1.3.1 Minderjährige ab dem vollendeten 12. Lebensjahr dürfen die Kletterwand selbständig benützen, sofern der Erziehungsberechtigte durch seine vor Ort zu leistende Unterschrift, eine Eintrittskarte für den Minderjährigen erwirbt und das für Minderjährige ab dem 12.Lebensjahr vorgesehene Registrierungsformular ausfüllt. 1.3.2 Minderjährige unter 12 Jahren dürfen die Kletterwand nur in Begleitung eines Erwachsenen benützen. Der den Minderjährigen begleitende Erwachsene hat für das entsprechende Verhalten des Minderjährigen Sorge zu tragen. 1.4 Auf dem gesamten Gelände der Sporthalle herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. 1.5 Zum Umkleiden und zur Verwahrung von Kleidung, Ausrüstungs- und persönlichen Gegenständen ist die Garderobe zu benützen. Bei Verlust oder Diebstahl in der Garderobe oder in der Kletterhalle wird keine Haftung übernommen.

-2-1.6 Den Anweisungen der Mitarbeiter der Sporthalle ist Folge zu leisten. 2. Risiko 2.1 Klettern ist eine Risikosportart. Die Ausübung ist mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden und erfordert daher stets ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifisches Können. 2.2 Die Benützung der Anlage und der Aufenthalt in der Sporthalle erfolgt auf eigene Gefahr. 2.3 Die Stadtgemeinde übernimmt für die Ausübung des Klettersports durch den Benützer, den damit verbundenen Gefahren und allfälligen Verletzungen keine Verantwortung. 2.4 Erwachsene sind für die Minderjährigen, die sich aufgrund einer Erlaubnis gemäß Punkt 1.3 in der Sporthalle aufhalten, und deren Handlungen verantwortlich. Insbesondere werden Erwachsene zur Risikovermeidung angehalten, Minderjährige unter 12 Jahren in der Halle stets zu beaufsichtigen und Laufen und Lärmen zu unterbinden. 2.5 Für Unfälle welcher Art immer, wird keine Haftung seitens des Betreibers übernommen. 3. Allgemeine Sicherheit in sämtlichen Bereichen und Benützung der Kletterwand in der Sporthalle 3.1 An der Kletterwand darf zur Sicherheit sämtlicher Benützer nicht geklettert werden, wenn eine Beeinträchtigung durch Alkohol, Medikamente oder Drogen gegeben ist. 3.2 In den Kletterbereichen dürfen ausnahmslos keine Glasflaschen verwendet werden. 3.3 Klettern ist nur mit normgerechter Ausrüstung, welche sich im einwandfreien Zustand befindet, gestattet. Aufgrund der Verletzungsgefahr ist das Klettern nur mit Brustgurt verboten. 3.4 Die Verwendung von Straßenschuhen oder barfüßiges Klettern sind nicht erlaubt. 3.5 Zur Vermeidung von Verletzungen dürfen beim Klettern keine Schmuckstücke (wie Ringe, Armreifen und bänder, Halsketten etc.) getragen werden.

Darüber hinaus ist beim Klettern und Sichern das Tragen von Abspielgeräten (z.b. Audio, Video etc.) verboten. -3-3.6 Jede Route darf stets nur von einem Benützer beklettert werden. Auf genügend Abstand zu anderen Benützern ist unbedingt zu achten; Übereinanderklettern ist ausnahmslos verboten. 3.7 Das selbständige Anbringen, Verändern oder Versetzen von Tritten, Griffen, Haken, Zwischensicherungen, Topropeseilen und Umlenkeinrichtungen ist strikt untersagt. Sollte ein Griff, Tritt, Haken etc. locker werden oder sich drehen, ist dies umgehend einem Mitarbeiter der Sporthalle zu melden. 3.8 Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Stadtgemeinde schließt jede Haftung für die Festigkeit der angebrachten Griffe aus. Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen. Das Tragen eines Helmes wird empfohlen. 3.9 Die Anlagen der Sporthalle und deren sanitäre Einrichtungen sind sauber zu halten. 3.10 Die Mitnahme von Tieren ist untersagt. 4. Spezielle Richtlinien betreffend das Bouldern, Toprope- und Vorstiegsklettern 4.1 Das Bouldern (seilfrei) ist nur bis zu einer Griffhöhe von max. 2 m (Hände) gestattet. 4.2 Die Weichböden dürfen nicht als Liegefläche verwendet werden. 4.3 Mit Ausnahme beim Bouldern ist die Benützung der Kletterwand (Topropeund Vorstiegsklettern) ausschließlich mit Seilsicherung erlaubt. 4.4 Das Topropeklettern an Zwischensicherungen ist verboten. Wird die Umlenkung am Ende einer Route nicht erreicht, muss das Seil abgezogen werden. 4.5 Das Topropeklettern in überhängenden Bereichen ist ausschließlich an dem Seil erlaubt, das durch die Zwischensicherungen zum Umlenkpunkt führt. Auch hier müssen sämtliche Zwischensicherungen eingehängt sein.

4.6 In den Vorstiegsbereichen ist vor jeder Benützung der standardisierte Partnercheck durchzuführen. -4-4.7 Beim Vorstiegsklettern müssen zur Vermeidung des Verletzungsrisikos bei Sturz alle in der Route vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden, d.h. es darf keine einzige Zwischensicherung ausgelassen bzw. übersprungen werden. Insbesondere ist beim Vorstiegsklettern jede Zwischensicherung aus stabiler Position einzuhängen. 4.8 Am Ende jeder Vorstiegsroute ist eine Umlenkkette angebracht. Das Seil ist in die beiden an der Umlenkkette angebrachten Karabiner einzuhängen. Es ist verboten, zwei Seile in eine Umlenkung einzuhängen, weil es andernfalls zu lebensgefährlichen Schmelzverbrennungen der Seile kommen könnte. 4.9 Eine Sicherungslinie darf nur von einem Kletterer verwendet werden. 4.10 Der Benützer muss langsam und gleichmäßig abgelassen werden. Es ist dabei insbesondere darauf zu achten, andere Benützer nicht zu gefährden. 4.11 Es sollten keine Seile, die kürzer als 25 m sind, verwendet werden. 4.12 Der Benützer darf nur genormte Sicherungsgeräte verwenden, mit denen er vertraut ist. 4.13 Persönliche Ausrüstung ist nach Beendigung eines Klettergangs ausnahmslos aus der jeweiligen Route zu entfernen. 5. Kurse & Schulen 5.1 Kurse externer Veranstalter oder Gruppenleiter dürfen nur nach Anmeldung und nach Vereinbarung mit der Sporthalle abgehalten werden. 5.2 Der Leiter einer externen Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine Teilnehmer. 5.3 Klettern im Rahmen des Turnunterrichtes ist nur unter Leitung eines ausgebildeten Übungsleiters gestattet. Bestätigung ist dem Hallenpersonal vorzulegen.

6. Ausschluss eines Benützers 6.1 Wer gegen die AGB oder Anordnungen der Mitarbeiter der Sporthalle verstößt, kann von der Benützung der Kletterwand ausgeschlossen und des Geländes der Sporthalle verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Kaufpreises. 7. Einwilligung 7.1 Der Benützer ist damit einverstanden, dass seine Daten für Aktionen der Stadtgemeinde Leoben insbesondere Sozial-, Informations- und Serviceaktionen von der Stadtgemeinde Leoben verwendet werden. -5-8. Allgemeines Die in der gegenständlichen Geschäftsordnung vorhandenen männlichen Ansprechformen gelten in gleicher Weise auch für Frauen. Stand: August 2018 Die Hallenverwaltung