Der Schützengesellschaft Frankenthal e.v. 1582
Inhaltsverzeichnis 1 Sitzungen... 3 2 Tagesordnung... 3 3 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit... 3 4 Sitzungsleitung... 3 5 Beschlussfähigkeit... 4 6 Beratungsgegenstand... 4 7 Abstimmung... 4 8 Niederschrift... 4 9 Zuständigkeiten des Vorstands... 5 10 Zuständigkeiten der Obleute... 8 11 Inkrafttreten... 9 Stand: Oktober 2018 Geschäftsordnung des Vorstands Seite 2 von 9
1 Sitzungen 1. Vorstandssitzungen finden regelmäßig, mindestens 6-mal im Jahr statt. In begründeten Ausnahmefällen können, auf schriftlichen Antrag eines Drittels der Vorstandsmitglieder, weitere Sitzungen einberufen werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag die im Rahmen der Vorstandssitzung zu besprechenden Angelegenheiten konkret benennt. Zudem sind die Gründe darzulegen, warum ein Zuwarten bis zur nächsten ordentlichen Sitzung nicht möglich ist. 2. Der Vorstand legt die Termine für die ordentlichen Vorstandssitzungen bis zum Ende eines jeden Jahres für das kommende Jahr fest. 2 Tagesordnung 1. Die Tagesordnung wird von dem 1. Vorsitzenden aufgestellt. Jedes Vorstandsmitglied kann Tagesordnungspunkte auf der Tagesordnung ergänzen. 2. Die Tagesordnung hat alle Anträge der Vorstandmitglieder zu enthalten, die bis zu Beginn der Sitzung bei dem 1. Vorsitzenden eingegangen sind. 3. Alle Mitglieder können Anträge zur Vorstandssitzung einbringen. Diese müssen 2 Wochen vor der Vorstandssitzung eingereicht werden. Geht ein Antrag zu spät ein, wird er in der darauf folgenden Sitzung behandelt. 4. Die vorläufige Tagesordnung soll den Vorstandsmitgliedern zwei Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich mitgeteilt werden. 3 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit 1. Die Sitzungen des Vorstands sind allen Vereinsmitgliedern zugänglich. Auf Wunsch eines Vorstandsmitglieds kann über einzelne Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten werden. 2. Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer vereinsfremder Personen zur Sitzung entscheiden. 3. Die im Rahmen des nichtöffentlichen Teils der Vorstandssitzung beratenen Gegenstände sind vertraulich zu behandeln. 4 Sitzungsleitung 1. Die Sitzungen des Vorstands werden von dem 1. Vorsitzenden geleitet. Sollte der 1. Vorsitzende verhindert sein, so obliegt die Sitzungsleitung dem 2. Vorsitzenden. Stand: Oktober 2018 Geschäftsordnung des Vorstands Seite 3 von 9
5 Beschlussfähigkeit 1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier der Vorstandsmitglieder anwesend sind. 2. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von dem Sitzungsleiter festzustellen. 6 Beratungsgegenstand 1. Gegenstand der Beratung sind nur die in der Tagesordnung festgelegten Tagesordnungspunkte. 7 Abstimmung 1. Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstands berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. 2. Abstimmungen erfolgen in der durch den Sitzungsleiter bestimmten Form (Handzeichen, Zuruf, schriftliche Abstimmung). 3. Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit wird die Abstimmung nach nochmaliger Beratung wiederholt. Sollte im Wiederholungsfall eine erneute Stimmengleichheit festgestellt werden, so gilt der Antrag als abgelehnt. 8 Niederschrift 1. Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch den Protokollführer schriftlich festzuhalten. 2. Das Protokoll soll vor Beginn der nächsten Vorstandssitzung angefertigt werden, sodass die zuletzt Diskutierten Punkte verlesen werden können. 3. Das gefertigte Sitzungsprotokoll ist von dem Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. 4. Das Protokoll wird im Vorstandszimmer abgelegt, sodass jedes Vorstandsmitglied darauf zugreifen kann. 5. Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Vorstandsmitglied innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Auslage schriftlich Einwendungen erheben. Über Einwendungen wird in der nächsten Vorstandssitzung entschieden. Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden, so gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt. Stand: Oktober 2018 Geschäftsordnung des Vorstands Seite 4 von 9
9 Zuständigkeiten des Vorstands 1. Vorsitzender Leitung der Vereinsgeschäfte Repräsentation des Vereins in der Öffentlichkeit Leitungskompetenz und Verantwortung für den Gesamtverein Festlegung von Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen in sportlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht Koordination und Überwachung der Vorstandsarbeit Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen Kontrolle der Durchführung von Beschlüssen des Vorstands Kontrolle der Durchführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung Führen der Mitgliederliste Beantragen von Förderungen und Beihilfen Schriftverkehr mit Verbänden, Gemeinden, Anwälten, Mitgliedern und sonstigen Einrichtungen sowie Personen Einladungen zur ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung Führung der "Ehrenliste" des Vereins Personalmanagement Einkauf von Verbrauchsmaterial für den Schießbetrieb (Scheiben, Munition, etc.) Überwachung und Steuerung der Arbeit der Assistenz Sachverwalter Überwachung und Steuerung der Arbeit des Waffenwartes Überwachung und Steuerung der Arbeit des Getränkewartes Stellvertretener Vorsitzender Vertretung des 1. Vorsitzenden Vertretung des Vereins nach innen und außen Mitwirkung bei der Festlegung von Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen Leitung und Überwachung des Schießbetriebes unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften Planung/Organisation von Schulungen und Fortbildungen Mitwirkung beim Einkauf von Verbrauchsmaterial für den Schießbetrieb (Scheiben, Munition, etc.) Verantwortung für ein einheitliches Erscheinungsbild (Fahnen, Jacken, etc.) Überwachung und Steuerung der Arbeit des Obmanns für Öffentlichkeitsarbeit Überwachung und Steuerung der Arbeit des Böllerobmannes Überwachung und Steuerung der Festtagskommission Mitwirkung bei der Überwachung und Steuerung der Arbeit des Waffenwartes Stand: Oktober 2018 Geschäftsordnung des Vorstands Seite 5 von 9
Sachverwalter Planung und Kontrolle von Arbeitseinsätzen Wartung und Pflege der gesamten Anlage (innen und außen) Führen der Inventarliste für bewegliche Güter Bevorratung von Ersatzteilen für die Schießstände Verantwortlich für die Sicherheit der Schießstätte / der baulichen Einrichtung Verantwortlich für die geordnete Durchführung der Standabnahmen Schriftführer Anfertigung von Protokollen bei Vorstands- und Gremiensitzungen und anderen Versammlungen. Verantwortung für die interne Kommunikation (Einladen zu Arbeitseinsätzen etc.) Jugendleiter Koordination und Betreuung der Jugendarbeit im Verein nach der Jugendordnung Organisation eines regelmäßigen Jugendtrainings Meldung der Einzelschützen zu Meisterschaften/Verbänden in Absprache mit dem Sportleiter Meldung der Mannschaften zu Meisterschaften/Verbänden in Absprache mit dem Sportleiter Planung und Durchführung von Veranstaltungen für die Jugend Empfehlungen zum Erwerb von Waffen und Zubehör zum Zwecke der Erweiterung des Jugendtrainings Sportleiter Erarbeiten von Sportplänen Koordination der sportlichen Wettkämpfe Meldung der Schützen bei Meisterschaften/Verbänden Meldung der Mannschaften bei Meisterschaften/Verbänden Planung von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen des Gesamtvereins Sportfachliche Aus- und Weiterbildung Entwicklung und Erhaltung von Freundschaftsschiessen mit anderen Vereinen Empfehlungen zum Erwerb von Waffen und Zubehör zum Zwecke der Erweiterung des Sportprogramms Stand: Oktober 2018 Geschäftsordnung des Vorstands Seite 6 von 9
Kassenverwalter Einzug der Mitgliederbeiträge und der finanziellen Ersatzleistung für Arbeitsstunden Selbstständige Abwicklung des Schriftverkehres bezüglich finanzieller Themen (Rechnungen, Mahnungen, etc.) Führung der Vereinskassen Abwicklung oder Delegation des Zahlungsverkehrs Berichte über Finanz- und Vermögenslage Korrespondenz mit Steuerberater Verantwortung für die Buchführung Vorbereiten des Haushaltsplanes Betreuung von Sponsoren Ausstellung von Spendenquittungen Überwachung und Steuerung der Festtagskommission in finanzieller Hinsicht Stand: Oktober 2018 Geschäftsordnung des Vorstands Seite 7 von 9
10 Zuständigkeiten der Obleute Waffenwart Führen der Inventarliste zu freien und EWB-pflichtigen Waffen Reinigung und Pflege der freien und EWB-pflichtigen Waffen Selbstständige Beauftragung von Reparaturarbeiten bis 150 ; darüber hinaus ist die Freigabe des Vorstands erforderlich Erarbeiten von Empfehlungen zur Erneuerung der Vereinswaffen Obmann für Öffentlichkeitsarbeit Pressearbeit Verantwortlich für Fotoaufnahmen bei Vereinsaktivitäten. Betreuung der Medienarbeit (Social-Media ) Betreuung der Internetpräsenz Leitung von Werbeaktionen Getränkewart Auswahl der Getränke im Interesse der Vereinsmitglieder Einkauf der Getränke Bevorratung von Getränken für den Schießbetrieb, Arbeitseinsätze und Vereinsfeste Einkauf und Bevorratung von kleinen Snacks (Chips, Brezeln, ) Führen der Getränkekasse ohne Profitabsichten Assistenz Sachverwalter Mitarbeit an der ToDo Liste für Arbeitseinsätze Selbstständige Reparaturen an der Anlage Verantwortlich für die Vereinswerkstatt Zuarbeit beim Führen der Inventarliste Böllerobmann Organisation und durchführen von Böllerschießen zur Brauchtumspflege Kontaktpflege zum Böllerkommandanten des PSSB Referent für Aus- und Weiterbildung bezüglich Böllerschießen Festtagskommission Planung und Durchführung von Festen und Feiern nach Absprache mit Vorstand Selbstständiges Erarbeiten von Konzepten und Budget Kassenführung und Abrechnung der Feier Stand: Oktober 2018 Geschäftsordnung des Vorstands Seite 8 von 9
11 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung wurde von der Vorstandssitzung am 09.10.2017 beschlossen und tritt mit diesem Tage in Kraft. Frank Ziehl 1. Vorsitzender Stand: Oktober 2018 Geschäftsordnung des Vorstands Seite 9 von 9