Ausschreibung zur 45. Jugendwinterfreizeit Steibis 2019 Der Landkreis Aurich Kinder und Jugendförderung veranstaltet von Januar bis April 2019 die 45. Jugendwinterfreizeit in Oberstaufen / Steibis/ Allgäu. Die Skifreizeit findet auf der Falkenhütte (1600 m) statt.
2 1. Leistung gemütliche Nachtfahrt mit dem Reisebus nach Steibis und zurück Bei Ankunft in Steibis ein Frühstück vor Ort Fahrt mit der Imbergbahn und auf Wunsch Transport mit einem Pistentaxi zur Falkenhütte Gepäcktransfer Übernachtung mit Vollpension im Berggasthof Falkenhütte Ski Alpin mit individueller Bindungsanpassung oder Snowboard mit Softbindung und Schuhen für die Zeit des Aufenthaltes 4 Tage Ski- oder Snowboardunterricht kostenfreie Liftbenutzung Besuch des Erlebnisbades Aquaria in Oberstaufen 2. Termine Nr. Datum Dauer/ Gruppe Tage 1 31.01.2019 09.02.2019 10 Schule 2 07.02.2019 16.02.2019 10 Schule 3 14.02.2019 23.02.2019 10 Schule 4 21.02.2019 02.03.2019 10 Schule 5 28.02.2019 09.03.2019 10 Schule 6 07.03.2019 16.03.2019 10 Schule 7 14.03.2019 23.03.2019 10 Schule 8 04.04.2019 13.04.2019 10 Jugendgruppen 9 11.04.2019 20.04.2019 10 Ehrenamtl./ Familienfreizeit
3. TeilnehmerInnen 3 Schulklassen aus dem Landkreis Aurich ab der 4. Klasse Jugendgruppen sowie Gruppen von Sportvereinen aus dem Landkreis Aurich Familien aus dem Landkreis Aurich 4. Gruppengröße / Anzahl der BetreuerInnen Mindestteilnehmerzahl je Gruppe: Je Schulklasse Jugendgruppe / Verein 15 Personen 2 Lehrkräfte zum ermäßigten Preis bis 15 TeilnehmerInnen ein Leiter, bei größeren Gruppen jede 16. Person, höchstens aber 4 Leiter zum ermäßigten Preis. 5. Teilnehmerbeiträge Termin 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Schule - Schüler 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 - - Schule - Lehrer 320,00 320,00 320,00 320,00 320,00 320,00 320,00 - - Familie - Erw. - - - - - - 425,00 425,00 Familie - 5-17 J. - - - - - - 310,00 310,00 Familie - 0-4 J. - - - - - - 180,00 180,00 Gruppe* - U28 - - - - - - 400,00 400,00 Gruppe* - Ü28 - - - - - - 425,00 425,00 Gruppe* - Leiter (o. Juleica) - - - - - - 295,00 295,00 Gruppe* - Leiter (m. Juleica) - - - - - - 200,00 200,00 * Gruppen min. 15 Personen, pro 15 Personen 1 Leiter, max. 4 In den Terminen 8-9 können nur LeiterInnen von Jugendgruppen mit gültiger JugendleiterCard zum halben Preis fahren. Maßgebend für die Einstufung der TeilnehmerInnen ist das tatsächliche Alter bei Fahrtantritt.
4 6. Anmeldung Schulklassen Anmeldung für jede Klasse auf Anmeldeformular bis zum 28. September 2018 Jugendgruppen/Vereine/Familien Anmeldung auf Vordruck bis zum 26. Oktober 2018 Aufgrund der gestaffelten Teilnehmerpreise ist von allen Klassen und Gruppen eine Teilnehmerliste ( auf Vordruck ) einzureichen. 7. Abmeldung und Änderungen Abmeldungen und sonstige Änderungen sind möglichst per Mail an jgastmann@landkreis-aurich.de vom Klassenlehrer bzw. Gruppenleiter mitzuteilen. 8. Belegungsplan Terminwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, allerdings muss die optimale Auslastung der Kapazitäten im Vordergrund stehen. Bei einer zu geringen Beteiligung von Schulklassen werden ggf. Termine gestrichen. Der Belegungsplan für die Schulen wird nach Stand der Anmeldung zum 15.10.2018 erstellt. Der Belegungsplan für die Jugendgruppen, Vereine und Familien wird nach dem Stand der Anmeldung zum 15.11.2018 erstellt. 9. Rücktritt von Klassen und Gruppen Entsteht dem Landkreis Aurich durch Rücktritt einer Klasse/Gruppe nach bestätigter Anmeldung und ggf. Klärung von Terminfragen ein finanzieller Schaden ( z.b. Zahlung von Ausfallgeld ), so kann Regress genommen werden. 10. Rücktritt von Einzelpersonen Tritt der/die Teilnehmer/in von der Freizeit zurück oder tritt er/sie ohne Ankündigung die Freizeit nicht an, kann der Landkreis Aurich eine angemessene Entschädigung verlangen. Als Entschädigung werden
5 folgende pauschalierte Sätze festgelegt: - bis 3 Monate vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises - bis 2 Monate vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises - bis 1 Monat vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises - bis 2 Wochen vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises Eine Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen und ist seitens des Landkreises Aurich nicht abgeschlossen. 11. Zahlung der Teilnehmerbeiträge Über die Höhe der Summe der Teilnehmerbeiträge erhält die/der LeiterIn der Klasse/Gruppe eine Zahlungsaufforderung. Die Beiträge sind in einer Summe zu zahlen. 12. Hausordnung und Haftung Während des Aufenthaltes ist die Hausordnung der Hütte verbindlich, diese kann auf der Website des Landkreises Aurich eingesehen werden: www.landkreis-aurich.de Der Landkreis Aurich haftet nicht für Schäden, die während der Fahrt oder während des Aufenthaltes von den Klassen/Gruppen zu verantworten sind; hier haften diese selber.
6 13. Vorbereitung Gerne sind Herr Gastmann und Herr Strutz bereit an Elternabenden bezüglich der Winterfreizeit teilzunehmen und dort direkt Auskünfte zu erteilen. Sollte hierfür Ihrerseits Bedarf bestehen, wird um Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 04941/16-5164 gebeten. Die aktuelle Infobroschüre kann unter www.landkreis-aurich.de nachgelesen und heruntergeladen werden. Ein Infofilm mit weiteren Informationen und Eindrücken zur Skifreizeit kann beim Amt für Kinder, Jugend und Familie entliehen werden oder auf der Webiste des Landkreises Aurich angesehen werden. Die Anmeldung ist schriftlich einzureichen bei Landkreis Aurich Amt für Kinder, Jugend und Familie Herrn Jan-Hendrik Gastmann jgastmann@landkreis-aurich.de Fischteichweg 7-13 26603 Aurich Im Auftrag Jan-Hendrik Gastmann Jugendarbeit Landkreis Aurich