Zuschüsse. beim. Jugendring Enzkreis e.v.

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2 Zuschüsse beim Jugendring Enzkreis

3 Im Enzkreis tätige und öffentlich anerkannte Jugendorganisationen und Jugendgruppen, die Jugendarbeit nach dem Jugendbildungsgesetz Baden- Württemberg leisten, erhalten auf Antrag Zuschüsse zur Durchführung aufgeführter Maßnahmen: Freizeitpädagogische Maßnahmen Maßnahmen zur politischen Bildung Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleitern Maßnahmen zum Erwerb der Jugendleiter/-in Card (Juleica) Internationale Jugendbegegnungen Projekte Anschaffung von Gruppenzelten für Verbandszentralen Für die Gewährung von Zuschüssen gelten: Gemeinsame Richtlinien des Landratsamtes Enzkreis und des Jugendrings Enzkreis e.v.

4 Antragsverfahren Anträge müssen mit Unterschrift des verantwortlichen Leiters über ihre Verbandszentrale mit deren Gegenzeichnung bei der Geschäftsstelle des Jugendrings bis spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme eingereicht sein. Inhalt Ausschreibung Ort, Zeit und Dauer der Maßnahme Anschrift des/der verantwortlichen Leiter/-in Teilnehmer/-innenliste mit Wohnort, Geburtsdatum und Unterschrift das tatsächlich durchgeführte Programm Vordrucke Richtlinien, Antragsformular, Teilnahmeliste und Programmplan finden Sie unter (Service)

5 Freizeiten und Maßnahmen zur politischen Jugendbildung Voraussetzungen Mindestens eine und höchstens 21 Übernachtungen Mindestens 6 Teilnehmer zwischen 6 und 21 Jahren Zuschüsse nur für Teilnehmer aus dem Enzkreis und Stadt Pforzheim Je 6 Teilnehmer unter 21 Jahren wird 1 Betreuer bezuschusst Betreuer müssen mindestens 18 Jahre alt sein das tatsächlich durchgeführte Programm Zuschuss Für jeden zuschussberechtigten Teilnehmer, der im Enzkreis seinen Wohnsitz hat und für anerkannte Betreuer: 2,- pro Tag Teilnehmer aus Pforzheim erhalten 2,50 pro Tag.

6 Jugendgruppenleiterlehrgänge / Juleica Voraussetzungen Lehrgänge, die zur Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleiter oder sonstigen Leitungskräften dienen Jugengpflegerische oder staatspolitische Themen beinhalten Teilnehmer müssen über 15 Jahre alt sein Bei Juleica-Lehrgängen: über 14 Jahre alt sein (neu ab 2014) Zuschuss Kurzlehrgänge: 1,- pro Veranstaltung und Teilnehmer Ein- und mehrtägige Lehrgänge: 2,- pro Tag und Teilnehmer (Enzkreis) Teilnehmer aus Pforzheim: 2,50 pro Tag und Teilnehmer Zusätzlich 50% der ungedeckten Gesamtkosten bis maximal 100,- Juleica-Lehrgänge: 5,- pro Tag und Teilnehmer

7 Internationale Jugendbegegnungen / Städte- und Kreispartnerschaften Voraussetzungen Programmdauer höchstens 30 Tage Mindestens 2 Übernachtungen am Ort der Begegnung An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag gerechnet Einladung der Partnergruppe und eine Erklärung vorzulegen Mindestens 6 Teilnehmer im Alter zwischen 14 und 25 Jahren Ausnahme der Altersgrenzen: Städte- und Kreispartnerschaften Gleicher Betreuerschlüssel wie bei Freizeiten Zuschuss Im Ausland: 4,- pro Tag und Teilnehmer/Betreuer In osteuropäischen Ländern: 6,- pro Tag und Teilnehmer/Betreuer Im Inland und am Drittort: 2,- pro Tag und Teilnehmer/Betreuer für die deutschen und ausländischen Teilnehmer. (Teilnehmer PF immer 2,50 )

8 Projekte und sonstige Maßnahmen/Anschaffungen Voraussetzungen Voranträge sind bis zum 1. April jeden Jahres beim Jugendring einzureichen Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan sowie Beschreibung der Maßnahme beifügen Jugendring erstellt Vorbescheid Abrechnung der Maßnahme ist mit Belegen bis spätestens 1. Oktober desselben Jahres einzureichen Zuschuss Bis zu einem Drittel des ungedeckten Aufwandes, nach Abzug aller möglicher und nicht in Anspruch genommener Zuschüsse und nach Maßgabe der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

9 Ihr Ansprechpartner Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Dirk Feierbach von der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Kontakt Hohenzollernstraße Pforzheim Telefon Fax Internet: Dirk Feierbach

10 Fallbeispiel Freizeit Der KSV Mühlacker veranstaltet vom im Freizeitheim Beuren eine Jugendfreizeit. Es sind insgesamt 15 Teilnehmer und 6 Betreuer dabei. Verantwortlicher Jugendleiter ist Gunter Muster. Teilnehmerliste und Programmplan liegen vor. Die Verbandszentrale hat den Antrag ordnungsgemäß abgezeichnet und das Antragsformular ist beim Jugendring Enzkreis am eingegangen. Aufgabe: Bitte füllt das Antragsformular aus und rechnet die Freizeit nach den Richtlinien korrekt ab!

11 Fallbeispiel Freizeit Lösung

12 Fallbeispiel Freizeit Nach den Richtlinien für Zuschüsse an Jugendgruppen beantragen wir folgende Mittel: I. Gruppenfahrt / Freizeit / Lehrgang in Beuren vom bis = 5 Tage Zahl der Teilnehmer/-innen aus dem Enzkreis 11 aus Pforzheim 1 Leiter/Betreuer/-innen aus dem Enzkreis 2 aus Pforzheim 0 Teilnehmer/innen insgesamt (lt. Teilnahmeliste) Teilnehmer/-innen (Enzkreis) x 5 Tage = 65 Verpfl.Tage x 2,00 = 130,- 1 Teilnehmer/-innen (Pforzheim) x 5 Tage = 5 Verpfl.Tage x 2,50 = 12,50 Lehrgangspauschale (nur bei Jugendleiter-Lehrgängen) = - Insgesamt = 142,50

13 Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!

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